Protocol of the Session on June 30, 2011

Die zweite Frage geht in die Richtung: Wann ist etwa mit den Auszahlungen zu rechnen, von denen Sie jetzt gesprochen haben, Herr Minister?

Wir hoffen natürlich, dass wir relativ schnell dann auch in die Lage versetzt werden, die Mittel zur Verfügung zu haben. Man geht davon aus, dass spätestens, das beunruhigt mich auch etwas, im Oktober die Mittel endgültig ausgezahlt sein werden. Ich hoffe, dass es in der Verwaltungsvereinfachung gelingt, auch da haben die norddeutschen Länder ja Hinweise gegeben, dass wir dort tatsächlich schneller werden und möglichst schnell den Landwirten diese Mittel ausgezahlt werden.

Danke.

Vielen Dank, Professor Dr. Tack.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Toralf Schnur zum Stellen der 5. Frage.

Guten Morgen!

Moin!

5. Inwieweit folgt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern den bisher bekannten Vorstellungen der EU-Kommission zur Bündelung von Mitteln aus den verschiedenen EU-Fonds einschließlich dem LEADER-Ansatz?

Ich will hier noch einmal deutlich machen, dass wir ja mit dem ELER einen völlig eigenständigen Fonds haben, der sich tatsächlich abhebt von den anderen beiden, also vom EFRE oder vom ESF. Deswegen gilt die grundlegende Aussage, und ich will daraus zitieren aus dem EU-Gesetz und damit der Verordnung. Ich zitiere: „Für eine aus dem ELER finanzierte Ausgabe kann nicht gleichzeitig eine Beteiligung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds oder sonstiger gemeinschaftlicher Finanzinstrumente gewährt werden.“ Das heißt im Klartext, dass eine Maßnahme, die über den ELER gefördert wird, durch andere Fonds nicht begleitet werden kann.

Bei dem LEADER-Ansatz verhält es sich etwas anders. Da ist es nämlich so, dass es den LEADER-Arbeitsgruppen tatsächlich freisteht, auch Projekte mit der Unterstützung anderer EU-Fonds außerhalb – ich betone, außerhalb! – des ELERS zu finanzieren. Dieses steht im Übrigen ausdrücklich auch in den Empfehlungen unseres Hauses zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes.

Ich will einfach auch nur einen Denkanstoß geben: Ein Beispiel für eine sehr positive Kooperation der LEADER-Arbeitsgruppe ist das LEADER-Projekt „Heim für Demenzkranke“ in Malchow, in dem im Übrigen die Strukturfonds- und ELER-Mittel eingeflossen sind. Das heißt, innerhalb des LEADER-Ansatzes ist es möglich, auch fondsübergreifend hier wirklich zusammenzuarbeiten. Ich kann das immer nur wieder empfehlen.

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Ja.

In welchem Umfang beabsichtigt das Land Mecklenburg-Vorpommern, sich in der neuen Förderperiode an der notwendigen nationalen Kofinanzierung der europäischen Fördermittel zu beteiligen?

Sie wissen, wir stehen ja vor den Verhandlungen. Ich habe gestern auch mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Präsident Barroso davon ausgeht, dass wir in etwa die gleichen Ansätze für die Haushaltsentwicklung der Europäischen Union zu erwarten haben. Der Vorschlag liegt in schriftlicher Form noch nicht vor. Sie wissen, wir gehen in eine neue Förderperiode. Wir gehen in eine neue Legislaturperiode. Und darüber jetzt zu philosophieren, wie sich die Finanzausstattung vor dem Hintergrund der europäischen Gesamtdimension verhält, da bedarf es auch der Entscheidungen vom Europäischen Rat. Ich hoffe nur eins, und das unterstreiche ich, dass wir eine solide und vernünftige Mittelausstattung für die Landwirtschaft, die ländlichen Räume auch in der Zukunft bekommen, um damit diesen wichtigen Wirtschaftszweig, aber auch Kulturkreis weiter zu unterstützen.

Frau Präsidentin, gestatten Sie eine zweite Nachfrage?

Herr Schnur, Sie haben die Möglichkeit, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen.

Ach, ohne zu fragen? Okay.

Inwieweit wird das Verhalten der Landesregierung von der Einführung von Regionalfonds abhängig gemacht in dieser Verhandlung?

Das habe ich akustisch nicht verstanden.

Inwieweit wird dieses Verhalten von der Einführung von Regionalfonds abhängig gemacht im Zusammenhang mit der Kofinanzierung von Fördermitteln?

Ich glaube, dass wir zurzeit eine Diskussion in Europa haben, bei der, wenn man das näher betrachtet, man zur Kenntnis nimmt, dass hier sehr viel im Fluss ist. Für mich ist eines klar: Wir erwarten im Herbst, und zwar zwischen dem 5. und dem 12. Oktober 2011, die Vorschläge der Europäischen Kommission zur weiteren Ausgestaltung zum Beispiel der europäischen Agrarpolitik. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass die Kommission insbesondere den Forschungsansatz erhöhen will, also den Mittelansatz.

Hier ist vieles zurzeit in der Diskussion, aber untermauert mit Zahlen ist es leider nicht. Deswegen kann ich Ihnen hier auch keine klare Antwort geben. Ich gehe davon aus, dass der Grundsatz, der auch in Vereinbarung mit der Finanzministerin immer in der Vergangenheit tatsächlich sehr ernst zu nehmen war, dass alle Mittel, die durch die Europäische Union in sinnvoller Weise bereitgestellt werden, dann auch kofinanziert werden. Und das muss, glaube ich, und sollte in der Zukunft weiterhin so gelten.

Vielen Dank, Herr Schnur. Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Schnur, die Frage 6 zu stellen.

6. Welche Investitionsmöglichkeiten sieht die Landesregierung im derzeitigen Streit zur Finanzierung des Gutachtens für die Karniner Brücke, um dem gefassten Beschluss des Landtages zu entsprechen?

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Schnur, Sie meinten Interventionsmöglichkeiten, ne?!

Oh, Entschuldigen Sie.

Ich weiß ja, was Sie gefragt haben.

Kollege Schnur, das Projekt ist ja im Bundesverkehrswegeplan 2003 benannt und ausschließlich in Zuständigkeit des Bundes. Wenn Sie die angeblichen Kompetenzstreitigkeiten, die in der Presse zum Teil Widerhall gefunden haben sollen, meinen, sind mir solche Kompetenzstreitigkeiten definitiv nicht bekannt. Was es gibt, ist eine Diskussion vor Ort, ob sich bestimmte Interessengruppen beteiligen an den möglichen Kosten eines Gutachtens.

Fakt ist aber der: Rein formal gesehen ist die Finanzierung einer neuen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wie übrigens das Gutachten von 2008, allein durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu tätigen. Das Bundesministerium hatte damals zugesagt, eine erneute Untersuchung in Auftrag zu geben, wenn es neue belastbare Fakten gibt, die ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis erwarten lassen. Ich denke, als Land müssen wir an dieser Stelle ansetzen.

Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, Sie auch darüber zu informieren, dass ich eine Arbeitsgruppe eingesetzt habe, die sich jetzt konkret mit dem Thema Karniner Brücke und Möglichkeiten auseinandersetzen muss, weil ich denke, die Phase des Hätte, Wenn und Aber muss jetzt vorbei sein. Diese Arbeitsgruppe hat am vergangenen Montag das erste Mal intensiv mehrere Stunden getagt. Beteiligt sind die UBB, also die Usedomer Bäderbahn, die Deutsche Bahn AG, das Aktionsbündnis von der Insel Usedom und die polnische Botschaft, was mich besonders gefreut hat. Abgesagt haben leider die Länder Berlin und Brandenburg und das Bundesministerium.

Wir haben dort zwei Arbeitsgruppen gebildet, die sich auf der einen Seite mit dem Thema der Nachfrage, also für wen machen wir das eigentlich oder rennen wir einem Hirngespinst hinterher, auseinandersetzt. Mit dem Thema Kosten beschäftigt sich eine andere Untergruppe, die vor allem die aktuellen Personen- und Güterverkehrspotenziale für die Bahn, die aus dem Usedomer Gebiet und dem vorliegenden Stadtgebiet von Swinemünde, zu prüfen hat und Möglichkeiten betrachten und bewerten soll, den bisher immer nur grob ermittelten Investitionsbedarf, und das muss man sich immer vergegenwärtigen, von rund 140 Millionen Euro zu senken. Damit wird sich jetzt intensiv auseinandergesetzt. Und sobald die positiven Ergebnisse, aus meiner Sicht hoffentlich positiven Ergebnisse, vorliegen, wir rechnen damit gegen Jahresende, wird das Land den Bund zu einer erneuten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auffordern.

Sehr geehrter Herr Minister, noch mal ganz kurz zu diesem Gutachten: Handelt es sich bei diesem Gutachten um das im Landtagsbeschluss geforderte und durch das Bundesverkehrsministerium in Auftrag zu gebende Wirtschaftlichkeitsgutachten?

Ich halte mich ausdrücklich an diesen Landtagsbeschluss. Das Land wird diese Studie, diese neue Studie nicht finanzieren.

Recht herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Schnur. Vielen Dank, Herr Minister.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde und damit auch der letzten Fragestunde in dieser Wahlperiode.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 21: Eidesleistung eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes.

Eidesleistung eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben am Dienstag unter Tagesordnungspunkt 2 ein stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichtes in geheimer Wahl bestimmt. Der Ministerpräsident des Landes hat dem Gewählten heute die nach Paragraf 4 Absatz 3 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehene Urkunde ausgehändigt. Herr Professor Dr. Hans Peter Glöckner hat hier im Saal Platz genommen und ich heiße Sie im Namen des gesamten Landtages herzlich willkommen.

Der Gewählte hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass er diese Wahl annimmt. Nach Paragraf 9 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und deren Stellvertreter vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages den für Richter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Dieser Eid ist in Paragraf 4 des Landesrichtergesetzes festgelegt. Und zur Vereidigung bitte ich nun Herrn Professor Dr. Hans Peter Glöckner zu mir zu kommen und den Eid zu leisten.

Ich bitte Sie, die rechte Hand zu heben und mir die folgenden Worte nachzusprechen:

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz

Dr. Hans Peter Glöckner: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz

für die Bundesrepublik Deutschland,

Dr. Hans Peter Glöckner: für die Bundesrepublik Deutschland,

getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben,

Dr. Hans Peter Glöckner: getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben,