Sie als mehrfache Mutter müssten wissen, dass es nicht geht, dass man Ängste unberechtigterweise auf dem Rücken der Kinder und ihrer Eltern schürt, nur um in den Mittelpunkt zu kommen.
Und lassen Sie mich deshalb mit einem Dank und einer Bitte schließen. In den vergangenen Wochen haben mein Staatssekretär und ich zahlreiche Gespräche zum Thema Kinderklinik in Anklam geführt. Ich bedanke mich bei all denen, die dazu beigetragen haben, die Diskussion zu versachlichen. Um nur zwei Beispiele zu nennen, möchte ich dem Bürgerbeauftragten, Herrn Schubert, und der Landrätin, Frau Dr. Syrbe, ausdrücklich danken.
Ich schließe die herzliche Bitte an, dass alle die, die vor Ort Verantwortung tragen, sich dieser auch bewusst werden, wenn es darum geht, ein richtig gutes medizinisches Versorgungskonzept für die Kinder in Zukunft zu sichern. Ich habe bereits selbst eingeladen zu einem
Informationsgespräch, um noch einmal zu verdeutlichen, dass die medizinische Versorgung der Kinder in der Region Anklam auch in Zukunft gesichert werden wird. Ich hatte nicht den Eindruck, dass es den Vorgängern vor mir egal ist. Mir ist es nicht egal.
Ich habe eine herzliche Bitte, vor allem, wo wir wissen, jetzt sind Wahlkampfzeiten: Lassen Sie uns, wenn es um die Gesundheit der Kinder geht, nicht Wahlkampf auf ihrem Rücken austragen. Sie schaden dem Standort Anklam.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Stefan Köster, NPD: Machen Sie mal lieber Ihre Arbeit!)
ob sie eigentlich noch nach Anklam fahren oder gleich ins nächste Krankenhaus. Damit sorgen Sie dafür,
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich hoffe, ich konnte die Mehrheit jedenfalls davon überzeugen, dass die Landesregierung sich einsetzt und es uns nicht um einen einzelnen Standort geht,
sondern darum, für die ländliche Region eine gute medizinische Versorgung der Kinder zu gewährleisten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über einen Einzelantrag von zwei Abgeordneten und Mitgliedern dieses Hohen Hauses. Was ist nun der Inhalt und das konkrete Begehren? Es geht um die Kinder- und Jugendmedizin im AMEOS-Krankenhaus Anklam, für die gegenwärtig im Rahmen einer Kooperation die Universitäts medizin Greifswald die stationäre Versorgung vor Ort in Anklam übernommen hat. Hierzu gibt es eine offizielle Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Krankenhausträgern, die regelmäßig aktualisiert und angepasst wird. Entsprechende vorbereitende Sondierungsgespräche und anschließende Vertragsverhandlungen werden gewöhnlich im gegenseitigen Einvernehmen sowie mit der gebotenen Diskretion und Vertraulichkeit geführt. Das setzt jedoch Vertrauen und gegenseitigen Respekt voraus sowie den Willen, sich an die allgemeinen Spiel regeln und üblichen Umgangsformen zu halten. Man kann daraus aber auch eine öffentlichkeitswirksame Inszenierung machen, um so auf den anderen Partner zumindest etwas Druck auszuüben und eine gewisse Drohkulisse aufzubauen. Wahlkampfzeiten eignen sich besonders dafür.
Im Antragstext wird nun von einem „dauerhaften Bestand der Kooperationsvereinbarung“ gesprochen. Kooperation erfordert jedoch, wie bereits gesagt, eine sichere Basis. Diese Basis sind in erster Linie Vertrauen und gegenseitige Verlässlichkeit. Zudem muss eine Kooperation ständig an die sich ändernden Bedürfnisse und an den sich ändernden allgemeinen Rahmen angepasst werden. Versorgungsbedarfe und Auslastungszahlen ändern sich eben. Nichts ist von ewiger Dauer. Alles ist in stetiger Bewegung und in einer fortwährenden Veränderung. Stillstand ist nun mal Rückschritt, das ist allgemein bekannt. Versorgung und Versorgungsplanung richten sich daher nach den konkreten jeweiligen Bedarfen und sind somit stetig anzupassen. Das bloße Vorhalten ohne Bedarf macht hingegen wenig Sinn.
Das dürfte Ihnen, Frau Reese, als Vertreterin einer eher marktliberalen FDP doch hinlänglich bekannt sein.
Das Angebot hat sich somit vielmehr an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen vor Ort auszurichten und nicht an politischen Entscheidungsgrundsätzlichkeiten.
Wir als CDU vertrauen hingegen den handelnden Akteuren vor Ort, die bisher überaus erfolgreich die Versorgung organisiert und abgesichert haben. Unser Vertrauen haben im gleichen Maße aber auch die für die Krankenhausplanung zuständigen Planungsbeteiligten der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und die zuständige oberste Landesbehörde, das Ministerium für Soziales und Gesundheit. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich auf die Rede der Ministerin verweisen.
Wir sehen daher keine Notwendigkeit zum Einschreiten in Form einer entsprechenden Entschließung durch den Landtag. Beide Vertragspartner sind in der Vergangenheit vor Ort in hohem Maße eigenverantwortlich und stets überaus verantwortungsvoll mit dieser Versorgungsaufgabe umgegangen. Und das, Frau Reese, werden sie auch in Zukunft tun. Da bin ich mir sehr sicher. Hierbei hatten und haben sie im Übrigen stets unsere volle Unterstützung. Dies war in der Vergangenheit so und gilt auch für die Zukunft. Eines zusätzlichen Antrages bedarf es hier nicht.
Sie behaupteten vorhin, die Vereinbarung würde 2011 enden. Dem ist nicht so. Ich verweise auf die Drucksache 5/4297 vom 13. Mai 2011, die auch Ihnen vorliegt. Es ist die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Dr. Linke. Zum Thema darf ich den vorletzten Satz zitieren: „Die Vertragspartner haben unter anderem in der Sitzung des Kreistages Ostvorpommern am 11.04.2011 erklärt, dass der Kooperationsvertrag über das Jahr 2011 hinaus fortgeführt wird.“ – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, wir werden den Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nicht alles im Gesundheitswesen rechnet sich. Die Kinderheilkunde ist ein monetäres Verlustgeschäft im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, das nach der selbst gestellten Verpflichtung der Koalitionäre zum kinderfreundlichsten Land entwickelt werden soll.
Meine Fraktion unterstützt das Anliegen dieses Antrages und auch das Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Anklam. Deshalb sind mein Abgeordnetenkollege Herr Ritter und auch ich seit Jahren in dieser Angelegenheit unterwegs. Ich muss schon sagen, den Antragstellern wäre zu wünschen gewesen, sie hätten ihre parteipolitischen Scheuklappen ein wenig zur Seite geschoben und im Vorfeld sich um eine größere Breite für das Anliegen dieses Antrages eingesetzt.
Verehrte Abgeordnete, die Kinderstation in Anklam am AMEOS-Klinikum Anklam-Ueckermünde atmet den Geist des im Jahr 2004 erarbeiteten und immer noch aktuellen Krankenhausplanes. Die Kinderstation in Anklam ist tatsächlich Ausdruck der Planungsgrundsätze des Landeskrankenhausgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, von dem sich gestern die Mehrheit auf Antrag der Landesregierung, auf Antrag des Sozialministeriums in diesem Haus hier verabschiedet hat. Diese Planungsgrundsätze waren Gesetz und sie waren darauf gerichtet, gerade beim Auftreten von Problemen einvernehmliche, trägerübergreifende Lösungen aller an der Krankenhausplanung Beteiligten zu finden.
2004, die Frau Ministerin hat darauf bereits Bezug genommen, war die Beteiligtenrunde der Krankenhausplanung, war die Landrätin Frau Dr. Syrbe, war auch ich damals als Sozialministerin mit dem Antrag des Trägers konfrontiert, die Pädiatrie in Anklam aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen. Gemeinsam mit den Abgeordneten vor Ort – und ich will besonders an dieser Stelle den ehemaligen Abgeordneten Herrn Riemann nennen – war auch ich der Auffassung, dass bei Beachtung der Möglichkeiten des Trägers eine Schließung der Kinderstation weder gesundheits- noch sozialpolitisch vertretbar ist. Es gab langwierige – und ich habe da auch noch mal nachgelesen –, von den Medien unheimlich intensiv begleitete Verhandlungen, die alle ein bisschen parteipolitisch dominiert waren, was ich von der heutigen Beschlussfassung nicht hoffe.
In deren Ergebnis entstand dann dieser Kooperationsvertrag zwischen der Kinderheilkunde an der ErnstMoritz-Arndt-Universität und dem Krankenhaus Anklam. Insbesondere Professor Fusch, der damalige Ärztliche Direktor der Universitätsmedizin in Greifswald, hatte für die medizinische Versorgung in unserem außerordentlich dünn besiedelten Flächenland, gerade eben im Osten des Landes, immer wieder sehr kreative und gut umsetzbare Vorschläge. Ich erinnere in diesem Zusammenhang unter anderem auch an das Zusammengehen des Krankenhauses Wolgast mit der Universität Greifswald. Auch
Gut, zurück zu Anklam: Der Kern der Vereinbarung zwischen der Universität Greifswald und Anklam bestand darin,
die Abteilung Gynäkologie/Geburtshilfe am Krankenhaus Anklam zu belassen und die Pädiatrie am Anklamer Krankenhaus fachärztlich in die Verantwortung der Universitätsmedizin zu geben, das Unterhalten der Station einschließlich der pflegerischen Versorgung aber in der Verantwortung des Krankenhauses zu belassen. Das war durchaus eine Neuerung. Dieses Vorgehen ist auch ein bisschen ungewöhnlich, aber dadurch wurde einerseits das fachärztliche Know-how der Universitätsmedizin genutzt, andererseits die kinderärztliche Betreuung vor Ort erhalten. Es ging uns allen darum, eine Lösung für die kinderärztliche Versorgung zu finden, immerhin in einer Region, wo über 70 Prozent der dort versorgten Kinder aus Familien kommen, deren Eltern Hartz-IVLeistungsbezieher sind. Und ich denke, auch das ist eine Verpflichtung, sie wohnortnah zu versorgen.
Nun gibt es inzwischen immer wieder Diskussionen. Wir haben es heute in den Beiträgen schon gehört, dass diese damals gefundene Übereinkunft gefährdet sei. Es gibt Kleine Anfragen meines Kollegen Ritter und auch von mir. In der letzten von mir gestellten Anfrage antwortet die Landesregierung am 13.05.2011: „Die Vertragspartner haben unter anderem in der Sitzung des Kreistages Ostvorpommern am 11.04.2011 erklärt, dass der Kooperationsvertrag über das Jahr 2011 fortgeführt wird.“ Das haben wir heute auch schon gehört.
Ich habe mich informiert, die Aussage ist zutreffend. Weiter heißt es: „Insoweit sieht die Landesregierung derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.“