ist doch für alle, die wissen, was Gräber für eine Bedeutung haben für die Menschen, die dort liegen, für die Angehörigen eine Selbstverständlichkeit, dass wir dafür sorgen müssen, dass diese Gräber, diese Gedenkstätten nicht missbraucht werden.
Und, meine Damen und Herren, ich möchte hier gar nicht lange reden, denn das, was der Volksbund der Kriegsgräberfürsorge bei der Anhörung gesagt hat, ist das, was auch ich empfinde. Und deshalb will ich das einfach hier wiedergeben, was dort gesagt wurde.
Aber ich will es hier extra noch einmal betonen. Dort wurde auf die ethisch-moralischen Aspekte der Behandlung dieser Gräber hingewiesen. Und es heißt dort ganz genau, Auftrag in Mecklenburg-Vorpommern sei es, die Kriegsgräberstätte Golm zu unterhalten. Hierfür sei dem Volksbund am 1. März 2000 vom Land Mecklenburg-Vorpommern die Trägerschaft für die Kriegsgräberstätte übertragen worden. In der Folge seien sämtliche Gedenkveranstaltungen durch den Volksbund geplant, vorbereitet und ausgerichtet worden. Diese finden nicht nur landes- und bundesweit große Beachtung, sondern auch im binationalen Verhältnis zu Polen. Bei durchgeführten Veranstaltungen, insbesondere dem Volkstrauertag, sei es in den vergangen Jahren wiederholt zu Störungen gekommen. Diese Störungen hätten nicht nur der Arbeit des Volksbundes geschadet, sondern auch dem Ansehen der Urlaubs- und Erholungsregion Insel Usedom sowie dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Sie beeinträchtigen außerdem die Entwicklung der deutschpolnischen Beziehungen in der Grenzregion zur Woiwodschaft Westpommern und der Großstadt Stettin.
In der Bundesrepublik seien Gedenkveranstaltungen auf Kriegsgräberstätten oder Gedenkstätten immer wieder Schauplatz politischer Auseinandersetzungen gewesen. Dies gelte sowohl für die links- als auch für die rechtsextremistische Szene. Dabei gehe es beispielsweise um die Aussage „Soldaten sind Mörder“, die Frage nach dem Opfer-Täter-Verhältnis sowie in den vergangenen Jahren um die Frage nach der deutschen Kriegsschuld im Zweiten Weltkrieg. Deshalb habe man sich in den vergangenen Jahren konsequent für den Schutz des Widmungszweckes der Gräber von Krieg und Gewaltherrschaft, für den Schutz der Trauer und des pietistischen Empfindens der Angehörigen und Hinterbliebenen und gegen die Vereinnahmung der Gedenkveranstaltung zur Vorbereitung politischer Meinungsäußerungen oder dortiger Auseinandersetzung um die historische Deutung der Opferschicksale eingesetzt.
Meine Damen und Herren, dem, was hier gesagt wurde, ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Und deshalb, meine Damen und Herren, denke ich, dass es gut ist, dass wir uns hier einig sind, außer denjenigen, die das immer wieder missbrauchen wollen, die Gräber für solche politischen Veranstaltungen missbrauchen wollen.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es gut, dass wir hier gemeinsam dem zustimmen. Meine Fraktion wird dem auf jeden Fall zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einfach nur sagen, dieser Redebeitrag des Vertreters der NPD war einfach des Hauses unwürdig. Er geht für mich persönlich in die Richtung ekelhaft.
Dort steckt eine Verhöhnung der Opfer in Ihren Ausführungen, die ich hier aufs Schärfste zurückweise.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Gräberstätten, die der Erinnerung an Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gewidmet sind, ein würdevolles Gedenken zu verschaffen. Insofern stellt sich für mich dann die Frage, wie krank man eigentlich sein muss, wenn man hier im Vorfeld bei dieser Zielrichtung des Gesetzes so einen geistigen Schwachsinn ausführt. Es ist gut, dass wir hier mit Verabschiedung des Gesetzes für die Handelnden vor Ort eine erweiterte Handlungsgrundlage schaffen, um ein entsprechendes ruhiges und angemessenes Gedenken an diesen Stätten zu gewährleisten.
Und wenn dann von der Fensterfront Zwischenrufe hier den Saal erreichen, wie: „In Deutschland muss alles geregelt werden“, dann kann ich Ihnen nur sagen, ja, in diesem Zusammenhang, wenn es darum geht, Handlungen von Chaoten wie von Ihnen zu verhindern, dann sind wir gefordert und müssen alles tun, was gesetzlich möglich ist, hier entsprechend zu regeln, um Ihnen das Handwerk zu legen.
Ich möchte mich auch noch mal für die konstruktiven Verhandlungen bei allen demokratischen Fraktionen bedanken, insbesondere auch im Hinblick auf die abschließende Beratung im Innenausschuss bei Herrn Ritter für ein unkompliziertes Verfahren, was wir dort auf den Weg gebracht haben.
Die Änderungen, die hier durch die demokratischen Fraktionen mitgetragen werden, begrüßen wir selbstverständlich auch. Leider ist es nicht gelungen, dem Wunsch des Bürgermeisters der Stadt Teterow, das Ehrenmal in der Stadt Teterow auch mit aufzunehmen, zu entsprechen. Rechtliche Grundlagen ermöglichen dieses nicht, da bei Ehrenmalen, bei denen es eben keine Gräberstätten gibt, dieses Gesetz keine Anwendung finden kann.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/4193. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4341 anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten gegen die Stimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4341 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/4341 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten gegen die Stimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 33 mit dem Tagesordnungspunkt 22 in der morgigen Sitzung zu tauschen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Achten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes, Drucksache 5/4172, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 5/4313.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4172 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses, der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes“ und vor Ihnen liegt auch mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die Beratungen im Ausschuss. Der Gesetzentwurf wurde uns in Erster Lesung vor gut zwei Monaten am 16. März überwiesen, zwei Monate, die angefüllt waren mit intensiven Beratungen im Ausschuss.