Protocol of the Session on May 18, 2011

Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes“ und vor Ihnen liegt auch mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die Beratungen im Ausschuss. Der Gesetzentwurf wurde uns in Erster Lesung vor gut zwei Monaten am 16. März überwiesen, zwei Monate, die angefüllt waren mit intensiven Beratungen im Ausschuss.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr richtig.)

Im Ergebnis empfehlen wir einvernehmlich die Annahme des Gesetzentwurfes.

Kurz zum Inhalt und zu den Beratungen: Es gibt eine Besonderheit. Normalerweise führt die Annahme eines Gesetzentwurfes zu einer Änderung der Rechtslage. Das ist heute anders. Mit der Annahme des Gesetzentwurfes gilt die bisherige Rechtslage weiter dauerhaft. Worum geht es? Es geht um die Beschleunigung von Verfahren im Zusammenhang mit Verwaltung und Verwaltungsgerichten. Ich weiß, das ist ein sperriges Thema, aber für die Betroffenen von enormer Bedeutung, denn es macht schon einen Unterschied, ob man eine Baugenehmigung ein halbes Jahr früher oder später bekommt oder gar nicht bekommt.

Sie wissen, die Verwaltungsrealität sieht häufig so aus: Wir beantragen etwas, zum Beispiel eine Baugenehmigung, die Behörde entscheidet und wenn wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, geht es irgendwann vor Gericht. Doch normalerweise muss ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden, bevor es möglich ist, vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung einer Verwaltung zu klagen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Häufig ist es dann doch so, dass die Verwaltungsentscheidung über den Widerspruch im Ergebnis so ausfällt wie die ursprüngliche Entscheidung der Verwaltungsbehörde. Und wenn man dann doch vor Gericht landet, ist es häufig so, dass das Widerspruchsverfahren als ein Zeitverlust angesehen werden muss. Wozu Widerspruch, wenn sich dann doch nichts ändert? Dann kann man gleich vor Gericht ziehen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den Jahren 2005 und 2006 Ausnahmeregeln eingeführt. Die Ausnahme

regelungen stellten die Durchführung des Vorverfahrens in bestimmten Bereichen in das Belieben der Betroffenen oder ließen es sogar grundsätzlich wegfallen. Eine Folge: In diesen Bereichen kann gleich geklagt werden. Die Betroffenen erhalten schneller eine gerichtliche Entscheidung. Und das hört sich, wie ich finde, doch schon einmal gut an.

Doch wir hatten die Ausnahmeregelungen seinerzeit befristet, um erst einmal zu sehen, ob sie sinnvoll sind. Zwischenzeitlich hat nun die Landesregierung die Ausnahmeregelung evaluiert und kommt zu dem Ergebnis, die Ausnahmeregelungen sind sinnvoll, sie führen zu einer Verfahrensbeschleunigung. Nachlesen können wir das in der Drucksache 5/4127, die wir auch bei uns im Ausschuss beraten haben. Die Landesregierung hat dort sehr konsequent für den heute in Zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Ausnahmeregelungen zu entfristen.

Wir haben im Ausschuss das Thema bedeutungsangemessen beraten und in den Oppositionsfraktionen, insbesondere der LINKEN, sind die Feststellungen der Landesregierung ausgiebig hinterfragt worden. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen im Ausschuss hat sich der Dreiklang von erstens Erprobung einer neuen Regelung durch Befristung, zweitens Überprüfung der Erprobung durch Evaluierung und drittens Entfristung nach erfolgreicher Erprobung bewährt.

Im Ergebnis sind wir, wie bereits gesagt, im Ausschuss ohne Gegenstimmen zu der Entscheidung gekommen, die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. So kann ich mich heute bei allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses sehr herzlich für die konstruktive Mitarbeit bedanken und bitte Sie im Namen des Europa- und Rechtsausschusses um Ihre Zustimmung für die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Rot-Rot war so schlecht nicht.)

Danke schön, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes auf Drucksache 5/4172. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4313, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/4172 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4172 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seveso-II-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, Drucksache 5/4241, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 5/4342.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seveso-II-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4241 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 5/4342 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD. Bitte, Herr Vorsitzender.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die schriftliche Beschlussempfehlung und der Bericht des Wirtschaftsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Seveso-IIRichtlinie-Umsetzungsgesetzes liegt Ihnen vor. Wie Sie der Beschlussempfehlung und dem Bericht entnehmen können, handelt es sich bei der gesetzlichen Umsetzung ausschließlich um die zwingende Umsetzung europarechtlicher Bestimmungen. Weitergehende rechtliche Schritte werden durch das Gesetz nicht aufgenommen. Der Wirtschaftsausschuss hat deswegen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und in Abwesenheit der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich würde Sie bitten, der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Wirtschaftsausschusses entsprechend Folge zu leisten. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Kurz und knackig, jawohl! – Rudolf Borchert, SPD: Das können ja alle lesen.)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seveso-II-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes auf Drucksache 5/4241. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4342, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/4241 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4241 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Gesetze, Drucksache 5/3790, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 5/4305. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 5/4354, 5/4355 und 5/4356 sowie Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf den Drucksachen 5/4359, 5/4360, 5/4361 und 5/4362 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3790 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses – Drucksache 5/4305 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4354 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4355 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4356 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4359 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4360 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4361 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4362 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Agrarausschusses, der Abgeordnete Herr Timm von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anders als zu den anderen Gesetzentwürfen in unserem Zuständigkeitsbereich, die wir vor etwas mehr als einem Jahr verabschiedet haben, halten sich dieses

Mal die vom Ausschuss beschlossenen notwendigen redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen sehr in Grenzen. Das spricht doch für die Qualität des eingebrachten Gesetzentwurfes.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Na das kann aber auch für die Hartnäckigkeit der Koalitionäre sprechen.)

Des Weiteren möchte ich meine Berichterstattung nutzen, um den Mitarbeitern der Fachabteilung, der Abteilung für nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, recht herzlich für die konstruktive Begleitung unseres Teils des Gesetzgebungsverfahrens zu danken.

Inhaltlich haben im Agrarausschuss ebenfalls nur einige wenige Änderungen die Mehrheit gefunden. Mit seinen inhaltlichen Änderungen hat der Agrarausschuss auf aus seiner Sicht bestehende Regelungsnotwendigkeiten reagiert, auf die ich hier kurz eingehen möchte.

Eine während der Anhörung geäußerte Befürchtung war es, dass mit der Forderung von zehnjährigen Betriebskonzepten in Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a die unternehmerische Freiheit bei der Waldbewirtschaftung zu stark eingeschränkt werden könnte. Hier haben wir uns auf den Begriff der „Forsteinrichtungswerke“ geeinigt, mit denen wir seit 1993 gute Erfahrungen haben und die auch eine angemessene Flexibilität der Waldbewirtschaftung bieten.

In die gleiche Richtung gingen Diskussionen, dass die Verwendung des Begriffs „naturnahe Waldbewirtschaftung“ zu einer Ökologisierung der Forstwirtschaft führen könnte. Wir haben mit der Änderung in Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b eine Klarstellung vorgenommen, mit der wir, denke ich, alle recht gut leben können.