In der Stadt Hürth im Rheinland gibt es das lokale Modell einer Ehrenrente. Erwacht ist man diesbezüglich auch in Niedersachen. DIE LINKE in Erlangen im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken beantragte im März 2009 gleich die Einführung einer Ehrenpension. Der Vorstoß wurde abgelehnt, wobei die Verwaltung den Vorschlag unterbreitete – ich zitiere –, „eine solche Ehrenpension nicht im Alleingang einzuführen“. Zitatende. Stattdessen wollten die Stadtoberen eine landesweite Regelung abwarten. Der Landesfeuerwehrverband Bayern arbeitete seinerzeit an einer entsprechenden Initiative. Mittelfristig sollte ein Treffen mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Staatsministerium des Inneren und dem LFV anberaumt werden.
Sie sehen daran, meine Damen und Herren, dass uns Parteienhickhack im Endeffekt scheißegal ist. Vielmehr geht es uns um die Sache.
Und da wir eine Ehrenrente für ein taugliches Mittel halten, haben wir Ihnen diesen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Im Freistaat Thüringen war zunächst angedacht, das Thema Ehrenrente über ein Versicherungsunternehmen abzuwickeln. Dazu wäre allerdings nach den jetzigen Vorschriften eine europaweite Ausschreibung vonnöten gewesen. So weit aber reichte die Europafreundlichkeit des Thüringer Landtages dann andererseits doch nicht, sodass die ganze Angelegenheit bei dem Kommunalen Versorgungsverband angesiedelt wurde. Und als das für das Gewähren der Ehrenrente geänderte Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz das Hohe Haus einstimmig passiert hatte, sprach ein Abgeordneter gar von einer Sternstunde des Parlaments.
So viele Sternstunden scheint es also auch im Thüringer Parlament nicht zu geben. Tatsächlich kam es in Thüringen zu einer ziemlich raschen Einigung über Parteigrenzen hinweg. Fast gewann man den Eindruck, als wären die sogenannten demokratischen Parteien nicht mehr vorhanden gewesen.
Sorgen auch Sie, ganz besonders Sie, Herr Müller, für eine Sternstunde hier im Hohen Hause! Leisten Sie Ihren Beitrag für eine Erhöhung der Attraktivität des Ehrenamtes in den freiwilligen Wehren und stimmen Sie unserem Gesetzesentwurf zu!
Herr Müller, ich weise den unparlamentarischen Ausdruck, den Sie während Ihrer Redezeit verwendet haben, zurück.
Sie haben von Typen gesprochen, also im Plural. Also, ich muss Ihnen sagen, es gibt Typen, wenn ich mich hier so umschaue,
und es gibt Typen mit Volumen, die erinnern mich an einen römischen Senator und die quatschen auch so wie seinerzeit diese wohlbeleibten Herren.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wollen Sie jetzt jemanden persönlich beleidigen? – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
von überirdischen Kräften so ist, wie sie ist. Sie verweisen darauf, dass man auch in anderen Ländern die Flucht angetreten habe aus der Region hin in die Zentren. Sie sagen, dass sie nicht schuld seien, die Politik hätte keine Schuld an der De-facto-Ausstattung der Feuerwehren. Sie versuchen, mit billigen Taschenspielertricks hier Parteipolitik zu machen, und werfen genau das der NPD vor, die hier mit einem dezidiert und seriös vorgetragenen Gesetzesentwurf Politik für die Wehren in diesem Land machen will.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wenn das nicht dezidiert ist, ach du lieber Gott! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Und wir, mein lieber Herr Senator, hätte ich jetzt fast gesagt, Herr Müller, Sie, mein lieber Herr Müller, auch als Type gemeint, so, wie Sie uns auch als Typen bezeichnen,
wir werden das, genau diesen Entwurf, genau da auf den Tisch legen, wo er hingehört, nämlich bei den Kameradinnen und Kameraden in der Fläche dieses Bundeslandes.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Heinz Müller, SPD: Sie amüsieren mich. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/4325 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU,
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Michael Andrejewski, NPD: Das war schon richtig. Reden Sie mal ruhig weiter.)
selbstverständlich bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, der Fraktion DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Neunter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern und Vierter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes, Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009, Drucksache 5/3844, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes, Drucksache 5/4145, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4337.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Neunter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) und Vierter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 – Drucksache 5/3844 –
Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) – Drucksache 5/4145 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Landesverfassung regelt in Artikel 35, dass der Petitionsausschuss die Berichte der Landesbeauftragten erörtert. Paragraf 14 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes ergänzt diese Vorschrift dahin gehend, dass der Petitionsausschuss dem Landtag über das Ergebnis seiner Beratungen eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vorlegt. Vor diesem Hintergrund liegen Ihnen heute die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zum Neunten Tätigkeitsbericht des Landesd atenschutzbeauftragten sowie zu der durch die Landesregierung abgegebenen Stellungnahme vor.
Lassen Sie mich kurz auf einige wenige Aspekte der Ausschussberatung eingehen: Der heute zu beratende Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009. Um eine zeitnähere Beratung einzelner Fragen zu ermöglichen, hat der Landesdatenschutzbeauftragte während der Beratung im Petitionsausschuss vorgeschlagen, künftig bestimmte Themen, zu denen auch ein Bericht geschrieben werden soll, zuvor online zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise hätten die jeweiligen Fachausschüsse die Möglichkeit, sich dieser Themen gegebenenfalls im Rahmen der Selbstbefassung anzunehmen. Diese Verfahrensweise würde zu einer höheren Aktualität der einzelnen Fälle im Verhältnis zum derzeitigen Berichtssystem führen. Unabhängig davon wird der schriftliche Bericht jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren selbstverständlich weiterhin entsprechend den rechtlichen Vorgaben angefertigt.
Ich halte dieses für einen sehr guten Vorschlag, weil es dadurch tatsächlich gelingen kann, auftretende datenschutzrechtliche Fragen zeitnah zu erörtern. Zum anderen kann die Umsetzung dieses Vorschlages den Effekt haben, dass wir uns in den Fachausschüssen regelmäßig mit Problemen des Datenschutzes befassen und diese Fragen nicht nur alle zwei Jahre – wenn der Datenschutzbeauftragte seinen Tätigkeitsbericht vorlegt – im Mittelpunkt unseres Interesses stehen. Dies scheint mir der Bedeutung des Themas Datenschutz mehr als angemessen. Es nützt aus meiner Sicht wenig, wenn wir immer dann aktiv werden, wenn beispielsweise über die Presse ein Datenskandal bekannt wird. Datensicherheit ist bereits heute und wird in der Zukunft noch viel mehr ein so bedeutendes Thema sein, dass wir die entsprechenden Fragen bei jedem Vorhaben mit bedenken sollten.
Insgesamt hat der Landesdatenschutzbeauftragte eine positive Bilanz seiner Arbeit und der seines Vorgängers gezogen. So werde die Datenschutzbehörde auf Arbeits
ebene schon sehr früh bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen beteiligt. Im Ergebnis werde seinen Empfehlungen weitgehend gefolgt. Insofern hat sich eine sehr frühe Beteiligung des Datenschutzbeauftragten bewährt, weil in diesen Fällen bereits auf Arbeitsebene Formulierungsvorschläge unterbreitet werden können, sodass es später zu keinen größeren Konfliktbereichen mehr komme.
Der Petitionsausschuss hat am Schluss seiner Beratungen einstimmig empfohlen, den Neunten Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten sowie die hierzu vorgelegte Stellungnahme der Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen, und fordere uns alle auf, die Onlineveröffentlichungen des Landesbeauftragten zu verfolgen und gegebenenfalls in den zuständigen Ausschüssen zu thematisieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.