Wir sind nicht mehr in der Zeit, in der die Masse der Menschen in der Landwirtschaft und relativ nah um das Dorf herum beschäftigt war, sondern sie sind in einem weiteren Umkreis tätig. Und wenn es dann brennt, dann gibt es in der Tat Probleme, dass sie schnell genug tatsächlich in ihrem Dorf und in der Feuerwache sind
und dann mit ihren Kameradinnen und Kameraden ausrücken, um zu löschen. In der Tat, ein solches Problem gibt es. Ich denke, die Feuerwehren in unserem Land und der Landesfeuerwehrverband arbeiten an Lösungen dieses Problems, sie arbeiten mit Unterstützung des Landtages, der demokratischen Fraktionen und der Landesregierung daran.
Ich möchte hier nur an die Imagekampagne erinnern, die wir seit Jahren begleiten und die, denke ich, auch Erfolge für die Feuerwehren bringt. Ich möchte an die Novelle des Brandschutzgesetzes erinnern, die wir beschlossen haben, und an viele andere Dinge, die wir gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband hier erarbeitet haben, die wir politisch hier im Land und vor Ort ganz konkret umsetzen.
Die konkreten und die positiven Beiträge der NPD dazu, die habe ich allerdings in der Vergangenheit immer vermisst. Das heißt, vermisst habe ich sie vielleicht nicht, es gab sie nicht und ich habe sie auch ernsthaft nicht erwartet.
Und die Dinge, die Sie hier aufgeführt haben, lieber Herr Kollege Müller, haben natürlich mit einer Stärkung der
Feuerwehr überhaupt nichts zu tun, sondern die sind nur Ihren politischen Zielen verpflichtet und nicht dem Ziel,
Aber das Problem, das die Feuerwehren haben, kommt Ihnen gerade recht. Sie können auf einen fahrenden Zug aufspringen und auf dem letzten Waggon sitzen,
mit Emblem ausrollen und sagen: Wir sind doch diejenigen, die diesen Zug hier führen. Wir sind doch eigentlich die Lokomotive.
Und so greifen Sie hier auch eine Diskussion auf, die bei den Feuerwehren tatsächlich geführt wird, ob nämlich eine solche zusätzliche Altersversorgung ein sinnvoller Weg wäre.
(Stefan Köster, NPD: Ich glaube, anstatt hier zu schwatzen, sollten Sie lieber mit Ihrem Hund spazieren gehen. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Aber schauen wir uns einmal an, wie ernsthaft Sie sich mit diesem Thema eigentlich befassen: Sie haben in einem Zwischenruf schon gesagt: „Das ist nicht nur ein Antrag, das ist ein Gesetzentwurf. Wir sind ja ganz toll, wir machen sogar Gesetzentwürfe.“
Dann schauen wir uns den Gesetzentwurf doch einmal an, meine Damen und Herren. Versuchen wir doch einmal, an ihn die Maßstäbe anzulegen, die wir an einen Gesetzentwurf legen:
Erster Punkt. Wenn wir unseren Landeshaushalt belasten, dann sollten wir schon sehr deutlich machen, in welchem Umfang wir das tun. Ich glaube, es ist das Recht des Parlaments, den Haushalt festzulegen, und es ist das Recht des Parlaments, haushaltswirksame Beschlüsse hier klar und eindeutig zu fassen. Zu sagen, wir zahlen mal als Land, aber wie viel wir zahlen, legt die Landesregierung per Rechtsverordnung fest, dürfte mit einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in keiner Weise zu vereinbaren sein.
Das ist das, was Sie uns in Ihrem Gesetzentwurf vorlegen. Und das hat mit vernünftiger parlamentarischer Arbeit überhaupt nichts zu tun.
Zweiter Punkt. Sie sagen, die Gemeinden legen den gleichen Betrag daneben. Vielleicht haben Sie schon einmal ein Lexikon oder unsere Landesverfassung in die Hand genommen – Letzteres wahrscheinlich nicht – und haben nach der Vokabel
„Konnexität“ gesucht. Ja, meine Damen und Herren, wenn wir als Landesgesetzgeber den Kommunen durch ein Gesetz eine Pflicht auferlegen, eine Pflicht, die diesen Kommunen Geld kostet, dann sind wir verpflichtet, den Kommunen auch die entstehenden Kosten zu erstatten. Dieses bitte im Gesetz und nicht in einem lapidaren Satz. Das passiert im Finanzausgleichsgesetz, im Vorwort zum Gesetz.
Dieses hat mit ordentlicher Gesetzgebung nichts, aber auch gar nichts zu tun. Und wenn ich dann mal gucke, Sie schreiben rein, das machen wir im Wege des kommunalen Finanzausgleichs. Na, wie denn bitte schön? Indem man einen Vorwegabzug dafür einrichtet und damit die Schlüsselzuweisungen, die den Kommunen zur Verfügung stehen, schmälert? Sie nicken, Herr Pastörs. Ja, dann würden wir allerdings den Kommunen zusätzliche Kosten aufbürden, ohne ihnen das Geld zu geben, wenn Ihr Nicken Zustimmung bedeutet, was im Deutschen eigentlich normalerweise der Fall ist, denn wir würden ihnen Geld geben, das wir ihnen auf der anderen Seite wieder wegnehmen. Und das hat mit Konnexität nun wahrlich überhaupt nichts zu tun.
Oder wir können über die Feuerschutzsteuer gehen, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wird – den Kreisen, den kreisfreien Städten – für die Investitionen. Nur dann hätten wir genau den gleichen Effekt, wir würden ihnen auf der einen Seite Geld geben, das wir ihnen auf der anderen Seite nehmen.
Also, meine Damen und Herren, ich stelle fest, weder rechtsförmlich ist die Regelung auch nur annähernd das, was man unter Konnexität versteht, noch haben Sie inhaltlich überhaupt nur irgendeinen Vorschlag gemacht, wie man das Problem regelt.
Also, meine Damen und Herren, hochtrabender Anspruch, wir machen einen Gesetzentwurf. Wenn man dahinterleuchtet, dann ist es nichts anderes als das übliche Geklingel, ist es nichts anderes als das Vortäuschen falscher Tatsachen, ist es nichts anderes als der Wahlkampf,
zu sagen, wir kümmern uns um die Feuerwehrprobleme. Und wenn man dahinterschaut, ist nichts, aber auch gar nichts davon wahr.
Sie kümmern sich nur um eines, und zwar um Ihr eigenes Wahlergebnis. Aber es wird Ihnen nicht helfen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns, was die Einführung einer Ehrenrente betrifft, ruhig einen Blick über die Landesgrenzen hinaus werfen. In Brandenburg stellte DIE LINKE im
Sommer 2009 zumindest den Antrag, die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Ehrenpension zugunsten der Angehörigen der freiwilligen Wehren zu prüfen und – Zitat – „einen Vorschlag für diese Form der Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Land Brandenburg vorzulegen“. Zitatende.
In Brandenburg gab es zum damaligen Zeitpunkt, Herr Müller, 47.000 Mitglieder in den freiwilligen Feuerwehren. Innenminister Jörg Schönbohm, CDU, lehnte den linken Vorstoß ab mit der Begründung, dass er dafür keine Notwendigkeit sehe. Er setzte lieber auf eine verstärkte Nachwuchsarbeit in den Jugendabteilungen, um so den Mitgliederschwund aufzuhalten. Wenige Monate darauf unternahm die SPD einen entsprechenden Vorstoß. Der damalige Regierungspartner CDU signalisierte nunmehr Zustimmung. Im Innenausschuss einigten sich CDU, SPD und LINKE dann auf die Zahlung der Ehrenrente. Dann kam die Landtagswahl und seitdem hat man von diesem Vorhaben allerdings nichts mehr gehört.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen war es vor zwei Jahren die SPD, die sich für eine Ehrenrente starkmachte und sich dabei am Thüringer Vorbild orientierte.