der sich intensiv mit der angeblichen Stärkung der Patientenrechte durch das Gesetz auseinandersetzte. Und sein Urteil ist vernichtend, Zitat: „Das Ziel, die Patientenrechte zu stärken wurde mit diesem Gesetz nicht erreicht.“
Auf meine Frage in einer Sitzung des Sozialausschusses, wie das Ministerium die Stellungnahme des Fachanwalts für Medizinrecht bewertet, und welche Folgen für eine wirkliche Verbesserung der Patientenrechte hieraus gezogen werden können, antwortete Frau Schwesig kurz und knapp sinngemäß, dass die Meinung des Anwalts nicht geteilt wird. So wird also mit Meinungen von Anzuhörenden umgegangen.
Was die Umsetzung des großen Ziels, die Patientenrechte zu stärken, betrifft, verkommt das Gesetz zur Luftnummer.
Dies fängt bereits damit an, dass das Krankenhaus nicht als informelle Einheit betrachtet wird und dadurch ein erheblicher Aufwand im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Patientendaten entsteht sowie die ganzheitliche medizinische Behandlung der Patienten erschwert wird. Hinzu kommt, dass durch dieses Gesetz erneut sehr deutlich wird, dass die Ministerin keinerlei Konzepte und noch nicht einmal Vorstellungen hat, wie die stationäre Versorgung in der Fläche aufrechterhalten werden soll.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch völliger Blödsinn, was Sie da sagen! – Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Harry Glawe, CDU)
Am Beispiel der befürchteten Schließung der stationären Kinder- und Jugendmedizin in Anklam wird deutlich,
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Grabow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
(Ralf Grabow, FDP: Ich dachte, ich bin der Letzte? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, das bist du auch. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
Nein, da sind wirklich ein paar Punkte drin, einige Punkte, die in den letzten Jahren häufigerweise für Ärger gesorgt haben. Man darf nicht vergessen, dass Krankenhäuser zu Zeiten gebaut worden sind mit Fördermitteln, wo heute der Platz leer steht, und keiner wusste, wie gehe ich mit diesem leer stehenden Platz um. Also es gibt ganz praktische Sachen in diesem Krankenhausgesetz, worüber wir uns viele Jahre geärgert haben. Das muss man deutlich sagen.
Und eines muss ich Ihnen leider auch mitteilen: Uns liegt die Antwort aus dem Finanzausschuss jetzt vor, also das ist seit zwei Tagen …
damit Sie auch hier sehen, wie die Verteilungen dort sind. Natürlich gab es Kritik, das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen dürfen.
Die Gemeindepsychiatrieverbände haben gesagt, man hätte mit diesem Krankenhausgesetz gut und gerne auch die Psychiatrieplanung vernetzen oder verkoppeln müssen, sage ich jetzt mal. Also ganz kritiklos, das muss man fairerweise sagen, ist das auch nicht gelaufen. Aber im Großen und Ganzen haben alle Beteiligten – alle! – dieser Sache zugestimmt.
Frau Linke, was Sie an die Wand malen, Sie wissen genau, wir haben darüber lange diskutiert, von wegen Rahmenplanung, von wegen Detailplanung, darüber ist lange diskutiert worden. Und das Ministerium hat sich auch sehr, sehr ausführlich dazu geäußert. Natürlich wird man jetzt sehen, wie man dieses Gesetz lebt.
wenn man Ihre Ängste an die Wand malt, darauf noch mal einzugehen. Auf jeden Fall sage ich, jetzt muss dieses Gesetz leben
(Irene Müller, DIE LINKE: Es wäre schön gewesen, wenn das während der Ausschusssitzungen passiert wäre.)
und dann werden wir spätestens in fünf Jahren sehen, ob es wirklich dieses bringen wird, was wir uns wünschen. Ich glaube es schon, weil man den Krankenhäusern viel Gestaltungsspielraum einräumt. Ich hoffe, dass sie ihn auch verantwortungsvoll nutzen werden, aber davon gehe ich aus. Und das Sozialministerium ist ja auch nicht weg, das muss man mal so klipp und klar sagen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eigentlich zu dem Inhalt des Gesetzes nichts mehr weiter ausführen. Es ist mir aber ein Bedürfnis, etwas richtigzustellen, insbesondere auch deshalb, weil wir Zuhörer im Saal haben.
Hier ist sowohl von der ehemaligen Sozialministerin behauptet worden, unsere Krankenhauslandschaft sei in Gefahr, es würde zu Krankenhausschließungen kommen. Von Herrn Köster habe ich keine andere Behauptung erwartet.
Ich möchte die Gelegenheit hier nutzen und Ihnen allen mitteilen, dass unsere Krankenhauslandschaft ungefährdet ist.