Den vorliegenden Antrag zur Erstellung eines landesweiten Ausgleichs des Flächenkatasters begründet die FDP mit einem erheblichen Flächenbedarf für weitere Industrie- und Gewerbeansiedlungen in MecklenburgVorpommern und dem Ausbau des Energienetzes. Für meine Fraktion möchte ich allerdings klarstellen, dass die Ressource Boden auch in Mecklenburg-Vorpommern geschont werden muss. Es kann nicht sein, dass bundesweit nach wie vor täglich über 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche für die Erweiterung und Entwicklung von Gewerbe- und Industriestandorten oder den Ausbau der Infrastruktur geopfert werden.
Ziel der Bundesregierung ist es nach wie vor, diesen Flächenverbrauch auf 30 Hektar je Tag zu begrenzen. Herr Minister Backhaus sagte uns auch, was hier im Lande verbraucht wird, das ist dann auch eine Größenordnung, die zukünftig weit unterschritten werden sollte.
Vor diesem Hintergrund haben wir als Koalition im Paragrafen 16 des Umweltbereinigungsgesetzes die Möglichkeit einer Ökokontierung geschaffen. Wie heißt es unter Absatz 1:
„Eine Maßnahme des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im eigenen Interesse oder für andere durchgeführt worden ist und von der dauerhaft günstige Wirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild ausgehen, ist auf Antrag von der örtlich zuständigen Naturschutzbehörde als zur Kompensation geeignet anzuerkennen..., wenn sie vor Durchführung der Maßnahme
2. Umfang, Art und naturschutzrechtlichen Wert der dauerhaft günstigen Wirkungen verbindlich festgestellt hat.“
Unser Ziel war und ist es, den Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen so einzuschränken und zeitgleich Investoren die Möglichkeit zügiger Genehmigungsverfahren einzuräumen. Mit der Einführung der Ökokontierung im Paragrafen 16 des Umweltbereinigungsgesetzes haben wir die Grundlagen dafür geschaffen, dass Kompensationsmaßnahmen vorgezogen und außerhalb des vom Eingriff betroffenen Raumes vorgenommen werden können. Das ist nämlich außerordentlich wichtig dabei. Diese Kompensationsmaßnahmen können auf das sogenannte Ökokonto eingebucht werden. Hierzu sollten nach Ansicht meiner Fraktion unter anderem auch Maßnahmen des Gewässerschutzes, der Altlastensanierung beziehungsweise der Sanierung devastierter Standorte gehören.
Das passt unter anderem auch zu dem, was uns Herr Kreher heute mit seinem Antrag der Herrenhäuser gesagt hat. Auch das ist eine Maßnahme, die da mit eingebucht werden könnte. Und da könnten wir unterstützend wirken, lieber Herr Kreher.
Hierzu, gerade im Bereich der Sanierung devastierter Standorte, bestehen meines Erachtens noch erhebliche Möglichkeiten zur Verbesserung des Landschaftsbildes, der Verkehrssicherheit und des Naturschutzes. Und wir würden auch, was das Antlitz und das Ansehen unserer Natur, unser touristisch genutzten Regionen anbetrifft, auch den touristisch genutzten Nebendörfern einen guten Dienst erweisen können. Zeitgleich werden mit diesen Maßnahmen Arbeitsplätze gesichert.
Leider wurde aus haushalterischen Gründen das Konzept zur Sanierung devastierter Flächen seitens der Landesregierung lediglich auf Landesflächen begrenzt. Mit einer Öffnung der Maßnahmen für den Ausgleich von Eingriffen kann gleich eine Finanzierung solcher Maßnahmen geregelt werden. Im Bereich der Altlastensanierung könnten Maßnahmen in Gewässerschutzgebieten zum Tragen kommen, wie zum Beispiel bei den ehemaligen Gaskraftwerken in Rostock, die heute aus finanzieller Sicht nicht darstellbar sind.
Insgesamt ist meine Fraktion der Auffassung, dass der Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt in Zukunft nicht wie bisher auf Kosten der landwirtschaftlichen Nutzflächen gehen kann. Hierbei muss auch darüber nachgedacht werden, inwieweit ein Ausgleich bei Infrastrukturmaßnahmen im Verhältnis von 1:4 versiegelter Flächen zur Ausgleichsfläche in Mecklenburg-Vorpommern nötig ist. In anderen Bundesländern reicht ein Ausgleich von 1:2 aus.
Meine Damen und Herren, im Gesetz ist klar normiert, dass für den Ausgleich von Eingriffen in den Haushalten der Investor zuständig ist. Vor diesem Hintergrund ist es für mich schwer nachvollziehbar, weshalb gerade Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, die Erstellung eines Flächenkatasters von der Landesregierung einfordern. Das ist doch eigentlich nicht Ihr Stil.
Meines Erachtens haben wir mit den Regelungen im Umweltbereinigungsgesetz ausreichend Möglichkeiten für eine zügige Investition und einen zügigen Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt geschaffen. Es müsste uns auch alles noch in der Erinnerung sein, denn es ist noch nicht so lange her. Nach wie vor ist es Aufgabe des Investors, Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen. Die von Ihnen in der Begründung genannten Flächenkonflikte und die Anpassung der Produktionsweise durch Landwirte führt meines Erachtens lediglich dazu, dass Investoren auch künftig mehr denn je auf landwirtschaftliche Nutzflächen zum Ausgleich ihrer Eingriffe schielen.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass viel mehr Vorschläge für geeignete Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen erfasst werden müssen. Hierzu zähle ich unter anderem die Sanierung devastierter Standorte, die Altlastensanierung im Interesse des Bodenschutzes und des Artenschutzes, aber auch Maßnahmen im Interesse des Gewässerschutzes. Ein landesweites Kataster aller bestehenden potenziellen Flächen für den Ausgleich von Eingriffen führt meines Erachtens nicht zum Ziel. Aus diesem Grunde, liebe Frau Reese und lieber Herr Kreher, lehnen wir den Antrag ab. – Danke schön.
Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Timm, Ihre Ausführungen waren noch am sachlichsten aus meiner Sicht, obwohl Sie die falschen Schlüsse daraus gezogen haben.
Selbstverständlich ist jeder Investor selbst verantwortlich, nur die Flächen müssen dann schon mal zur Verfügung stehen. Und dass dann noch mehr Investoren auf den Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen schielen, das glaube ich dann eher gar nicht,
da ist die Landwirtschaft in unserem Land stark genug, sich dagegen zu verwehren und ihre Flächen auch für
Ansonsten würde ich eigentlich ganz gerne noch sagen, der Vergleich mit dem Hase-und-Igel-Spiel ist vielleicht gar nicht so verkehrt. Der ist mir auch schon gekommen. Gerade in den letzten Wochen stellt man doch vermehrt fest, wenn sich irgendwo etwas andeutet, was gegebenenfalls, wenn man es nicht sofort löst, Ihnen als Koalition auf die Füße fallen kann in den nächsten Wochen, wenn wir uns dann immer weiter dem Wahltermin nähern, dann wird da ganz schnell ein Deckel draufgetan, damit da überhaupt gar keine Diskussion aufkommt. Das betrifft jetzt nicht nur den Antrag hier, sondern als Beispiel nehme ich einfach den Antrag, der uns nachher noch beschäftigen wird zu der Abwasserbeseitigung in den Kleingärten. So kurz vor Toresschluss und bevor wir dann tatsächlich in eine Debatte kommen können, wird einfach der Deckel draufgemacht und das Thema als erledigt erklärt, und wir als Landesregierung und wir als Koalition sind so toll, wir sind schön, wir sind so fleißig.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Harald Ringstorff, SPD: Das ist noch die Frage, wer da der Hase ist und wer der Igel, Frau Reese.)
In diesem Sinne bin ich ganz erwartungsfroh, wie denn jetzt die Abstimmung zu unserem Antrag laufen wird.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4250. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4250 bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP und ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Schenkungsrückforderungen bei Empfängern von Arbeitslosengeld II neu regeln, Drucksache 5/4270.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die einzigen Regelungen im BGB, was die Möglichkeit betrifft, Schenkungen rückgängig zu machen, sind schon etwas zweifelhaft, vielleicht nicht vom Grundsatz her. Dass ein Schenker sein Geschenk
zurückfordern kann, wenn er plötzlich verarmt und seinen Lebensunterhalt nicht mehr zu bestreiten vermag, kann vielleicht noch als vernünftig angesehen werden, aber doch nicht nach zehn Jahren. Wo bleibt denn da die Rechtssicherheit für den Beschenkten, wenn er für eine so lange Zeit mit einer Rückforderung rechnen muss, ohne dass er sich etwas hätte zuschulden kommen lassen, wie etwa groben Undank.
Viel schlimmer stellt sich aber die Problematik dar, wie immer im Hartz-IV-Land. Stellt jemand einen Erstantrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II, kann die Behörde von ihm Auskunft darüber verlangen, wem er was geschenkt hat, und zwar innerhalb der zehn Jahre vor dem Beginn des Leistungsbezugs. Dieser Zeitraum, indem der Betreffende keine Leistungen bezog und ein freier Bürger war, dem keine Arbeitsgemeinschaft etwas zu sagen hatte, wird plötzlich rückwirkend zum Herrschafts- und Kontrollbereich der Hartz-IV-Bürokratie.
Der Leistungsempfänger kann gezwungen werden, seine Schenkung selber rückgängig zu machen, weil er verpflichtet ist, jede Möglichkeit zu nutzen, um sein Vermögen für seinen Lebensunterhalt einzusetzen. Das ist die Konstruktion. Er muss aus dem SGB II sein Vermögen einsetzen und zum Vermögen gehören Ansprüche, die aus dem BGB folgen, nämlich Schenkungen unter bestimmten Umständen rückgängig zu machen.
Oder andere Alternative: Die Behörde leitet den bestehenden Rückforderungsanspruch des Hartz-IV-Empfängers gleich selber auf sich über und treibt das Geld selber ein. Die Herausgabe des Geschenks kann sogar dann verlangt werden, wenn der Beschenkte das Geschenk schon an einen Dritten weitergeben hat und so weiter, auch an einen Vierten oder Fünften. Es gibt zwar immerhin eine Wertgrenze. Überschreitet der Wert des Geschenks nicht den Regelsatz – im Augenblick 364 Euro –, muss es nicht zurückgefordert werden, aber ab 365 Euro schon.