Natur, Landschaft und kulturelles Erbe machen unser Land einzigartig und attraktiv. Damit das so bleibt, müssen wir die Probleme angehen. Dieser Antrag, so leid es mir tut, Herr Kreher, hilft dabei nicht. Wir werden ihn ebenfalls ablehnen. – Schönen Dank, für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Mantei. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gutshäuser und Herrenhäuser bilden einen fest integrierten Bestandteil im Landschaftsbild von Mecklenburg-Vorpommern. Genauer gesagt existieren durchschnittlich mehr als 2,5 Gutsanlagen und Herrenhäuser in jeder der 800 Gemeinden.
und nach meiner Auffassung aller Ehren wert. Ich bedaure es nach wie vor, dass es uns nicht gelungen ist, gemeinsam einen solchen Antrag zu tragen. Es ist auch bedauerlich, dass sich fast ein Viertel der unter Denkmalschutz stehenden Herrenhäuser in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden.
einerseits im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes, wonach die Eigentümer zum Erhalt des Denkmals verpflichtet sind, und andererseits durch die Richtlinie zur Kennzeichnung von Bau- und Bodendenkmalen, wodurch die öffentliche Wahrnehmung und Wertschätzung für dieses Kulturerbe gesteigert wird. Darüber hinaus stehen für ausgewählte Einzelmaßnahmen Fördermittel, zum Beispiel durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes oder des Landesförderinstitutes, zur Verfügung.
Der Anteil der Liegenschaften, welche sich im kommunalen Besitz befinden, wird kontinuierlich durch die Bemühungen der Kommunen, ungenutzte Herrenhäuser zu veräußern, verringert. Der größte Teil der Guts- und Herrenhäuser, welche sich in einem schlechten Erhaltungszustand befinden, befindet sich im Privatbesitz. Und diese Eigentümer sind für die Sicherung, den Erhalt und die Rentabilität ihrer Immobilie verantwortlich.
Die Sozialpflicht des Eigentums ist ein im Grundgesetz verankertes Gut. Beispiele belegen, dass das private Engagement von mündigen Bürgern bereits entscheidend zur Wiederherstellung und Erhaltung der Herrenhäuser und Gutsanlagen in unserem Land beigetragen hat. Besonders vorbildliche Instandsetzungen konnten in den vergangen Jahren mit der Auszeichnung der Denkmalplakette vom Bildungsminister gewürdigt werden. Das Land hat auch flankierende Maßnahmen aufgelegt, um den Eigentümern Anreize zum Erhalt der Kulturlandschaft zu geben.
Die größte Herausforderung stellt jedoch die Erschließung tragfähiger Nutzungskonzepte und Möglichkeiten dar. Das setzt private Initiativen und Übernahme privater Verantwortung voraus. Für Nutzungskonzepte und wirtschaftliche Tragfähigkeit sind wir und ist der Staat nicht zuständig. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Antwort der Landesregierung zu einer Kleinen Anfrage der NPD-Fraktion bezifferte die Landesregierung die Zahl der Guts- und Herrenhäuser im Land auf 2.200. Davon stehen 1.080 unter Denkmalschutz. 240 Guts- und Herrenhäuser befinden sich in einem akut gefährdeten Zustand. Die Situation vieler Anwesen ist besorgniserregend, was auch die Landesregierung erkennt. Notwendige Handlungsstrategien werden jedoch nicht abgeleitet, vielmehr ist eine gewisse Resignation deutlich.
Da sich viele denkmalgeschützte Objekte im privaten Eigentum befinden, wird einfach auf die fehlende Zuständigkeit verwiesen. Obwohl im Landesdenkmalschutzgesetz die Erhaltungspflicht und die Durchsetzung der Erhaltung geregelt ist, gibt die Landesregierung die gefährdeten Baudenkmäler sehenden Auges dem Verfall preis. Durch einen weiteren flächendeckenden Verfall von Guts- und Herrenhäusern, insbesondere im ländlichen Raum, kommt ein Stück mecklenburgische und pommersche Identität unwiderruflich abhanden.
Des Öfteren thematisierte die nationale Opposition im Land das Schwinden kultureller Identität in ländlichen Regionen unserer Heimat, welches letztendlich zur allgemeinen Kulturlosigkeit ganzer Landstriche führen muss. Gerade die Identifikation mit ländlicher Kultur hielt über Jahrhunderte die dörfliche Gemeinschaft zusammen. In der Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft kristallisierten sich Guts- und Herrenhäuser als Zentren ländlicher Bewirtschaftung heraus. Es ist daher folgerichtig, diese landwirtschaftlichen Mittelpunkte einer Dorfgemeinschaft wieder zu reanimieren. Ob eine Vermarktung von Guts- und Herrenhäusern oder deren Einbettung in die touristische Struktur, beides wäre eine mögliche Lösungsgrundlage, um unsere landestypische Bausubstanz in der Fläche zu retten. Dazu müsste jedoch die Landesregierung willens sein, was derzeitig bezweifelt werden muss.
Der vorliegende Antrag fordert jedoch von der Landesregierung nichts und vom Landtag lediglich ein Lippenbekenntnis zur Zukunft der Guts- und Herrenhäuser im Land ab. Nichtsdestotrotz stimmen wir dem Antrag zu, um den Druck zum Erhalt unseres kulturellen Erbes zu stärken.
Es hat noch einmal das Wort für die Fraktion der FDP Vizepräsident Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wissen Sie, welches Wort ich jetzt während Ihrer Beiträge am meisten gehört habe? Das Wort „bemühen“. Und wissen Sie, was es bedeutet, wenn in einem Zeugnis steht, er bemühte sich?
Herrn Minister Backhaus hätte ich heute eigentlich gerne zu dem Thema mal gehört, denn er ist verantwortlich für die Entwicklung der ländlichen Räume.
Sie alle wissen ganz genau – deshalb auch unsere Bemühungen um diesen anderen Antrag –, der Bildungsminister mit seinen Möglichkeiten kann das, was hier notwendig ist, gar nicht leisten. Er hat nicht die Möglichkeiten mit dem Gesetz. Es ist ja richtig, dass auf das Gesetz hingewiesen wird, aber Sie wissen, welche Möglichkeiten das Denkmalgesetz hat, etwas durchzusetzen. Hier sind wirklich andere Maßnahmen notwendig, meine Damen und Herren.
(Ute Schildt, SPD: Wir haben das doch in den Arbeitsgruppen besprochen, Herr Kreher. Wir wissen über die Möglichkeiten Bescheid.)
Und ich muss nun leider auch für meinen Teil feststellen, ich habe mich bemüht, habe aber leider nicht das erreicht, was für dieses Land notwendig gewesen wäre, um es voranzubringen – leider, das muss ich feststellen.
Und wenn dann eine Regierung, die eigentlich die Macht hätte, die die Möglichkeiten dazu hätte, nicht diesen Zusammenhalt, diese ressortübergreifende Zusammenarbeit findet, das ist es doch, was wir hier feststellen müssen. Denn es gibt in den einzelnen Ministerien, auch das haben wir festgestellt, eine ganze Menge Mittel im Wirtschaftsministerium, das sogar für diesen Bereich noch am meisten tut, im Bauministerium und im Landwirtschaftsministerium. Das Bildungsministerium hat für diesen Bereich, das wissen Sie genau wie ich, am allerwenigsten Möglichkeiten. Und deshalb wollte ich immer diese ressortübergreifende Zusammenarbeit in diesem Bereich. Das ist mir nicht gelungen, aber ich habe mich bemüht. – Danke schön.
Es hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Entschuldigung. Aber wenn man das Thema sehr ernsthaft bearbeiten will, Herr Kreher, dann will ich Ihnen folgende Stichworte mit auf den Weg geben: Das Grundproblem der Herrenhäuser und Güter ist 1990 entstanden.