Ich halte es für sehr vernünftig, dass man sich in der Art und Weise verständigt und keinen Streit vom Zaun bricht, dass wir uns in Mecklenburg-Vorpommern ausgehend von den Erkenntnissen auf einen sehr weitgehenden Nichtraucherschutz verständigen wollen. Allerdings, auch das ist oberster Grundsatz, wollen wir, dass die Betroffenen genügend Möglichkeiten haben, in diesen Prozess mit einbezogen zu werden, dass auch miteinander gesprochen wird und dass auch die Zeit besteht, diese Diskussion zu führen. Deswegen haben wir gesagt, Umsetzung dessen, was im Koalitionsvertrag steht, relativ schnell in 2007 und ein Rauchverbot in Gaststätten dann 2008, um diese Diskussion zu ermöglichen.
Es ist sicherlich so, dass eine solche Forderung in größeren Restaurants, von den Sternen her höherwertigen Restaurants eher umzusetzen ist als in der berühmten kleinen Kneipe. Aber ich denke, auch hier besteht die Möglichkeit, tatsächlich in der Diskussion solche Sorgen sehr ernst zu nehmen.
Mir ging es darum – und ich glaube, das können wir jetzt realistisch darstellen –, dass hier kein Schnellschuss passiert, sondern dass die Branche ernst genommen wird und die Diskussion gemeinsam geführt wird. Es gibt die Prognosen, ich will nicht darüber hinwegreden, dass es zu Umsatzverlusten kommen soll. Es gibt die Gegenprognosen, die sich auf Irland beziehen oder, wie gesagt, auch andere Länder ins Feld führen, wo genau das nicht passiert ist. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern sogar auch freiwillige Versuche. In Stralsund haben fünf Wirte ihre Gaststätten freiwillig zum zweiwöchigen Nichtraucherbetrieb erklärt. Auch dort kann es nicht so ganz furchtbar gewesen sein. Man achtet jetzt schon immer darauf, wenn man in der Gaststätte sitzt. Ich gestehe, dass ich gestern kurz die Gelegenheit hatte.
Auch dort kann man schon jetzt sehen, dass es eine andere Haltung der Menschen zueinander gibt. Man achtet einfach ein bisschen mehr darauf. Und ich habe es beobachtet, an einem großen, langen Tisch mit ungefähr 20 Menschen war nur noch eine ausgedrückte Zigarette im Aschenbecher. Man hätte dort rauchen können, aber wie man sieht, die Menschen richten sich ein Stück weit doch schon nach der Umwelt aus. Ich glaube, das ist auch ein Effekt, den darf man an dieser Stelle ruhig mit ins Kalkül ziehen.
Also, meine Damen und Herren, wir wollen erreichen, dass wir eine Regelung mit Augenmaß, aber – und da bin ich sehr dafür – eine klare und eindeutige Regelung fi nden müssen. Das ist im Übrigen auch eine Forderung der Wirte, die sagen, also wenn es wirklich zu einer gesetzlichen Regelung kommt und möglichst noch deutschlandweit, dann wollen sie, dass es gleichbehandelt geschieht und nicht, dass da Unterschiede gemacht werden. Alles andere wäre verheerend und würde am Ende wieder zu Bürokratie führen. Insofern wird dieser Gesetzentwurf jetzt vorgelegt, die Argumente können ausgetauscht werden.
Ich will zum Abschluss meiner Ausführungen Goethe zitieren. Der hat nämlich einem Freund gegenüber gesagt, dass er „im Rauchen eine arge Unhöfl ichkeit“ sieht. Er nennt es „eine impertinente Ungeselligkeit“. Und da wir alle gesellige Typen sind, sollten wir eine Möglichkeit fi nden, Goethe zu entsprechen. – Vielen Dank.
Ich könnte Ihnen meine Rede, die ich ausgearbeitet habe, hier vortragen, klar, das kann ich machen, aber das werde ich aus zwei Gründen nicht tun: Erstens haben alle vor mir Redenden schon die wesentlichen Fakten auf den Tisch gelegt und zweitens wissen Sie alle, dass ich Raucher bin, und Sie würden mir das, was ich hier sage, ohnehin nicht glauben.
(Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS – Udo Pastörs, NPD: Das tun wir auch so nicht.)
Das wissen wir alle. Und wir wissen auch, dass wir unseren Mitmenschen in Räumlichkeiten, wo wir rauchen, unter Umständen die Gesundheit gefährden. Auch das wissen wir.
Ich kann für mich behaupten, dass ich das respektiere und vor allen Dingen natürlich auch unterstütze, was zwischen den Ministern Sellering und unserem Wirtschaftsminister seitens der Regierung ausgehandelt wurde, dass man sich darum bemüht, einen richtig guten Nichtraucherschutz hinzubekommen. Das werde ich unterstützen. In diese Richtung, meine Damen und Herren, zielt letztendlich auch der Antrag der PDS, der im Wesentlichen die Punkte benennt, die Herr Sellering hier vorgestellt hat in seinem Konzept. Insofern denke ich, dass eine breite Mehrheit der Gesellschaft diesen Nichtraucherschutz auch mittragen wird, und dem ordne ich mich natürlich unter und mit mir meine Fraktion. Deswegen, denke ich, können wir den Antrag ruhigen Gewissens in den zuständigen Ausschuss überweisen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS, und Michael Roolf, FDP)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Nationaldemokratische Partei nimmt zum vorliegenden Beschlussentwurf wie folgt Stellung:
1. Das regelmäßige aktive und passive Rauchen und die damit verbundene Aufnahme von Nikotin, einem der stärksten Zellgifte, führen zu einer dauerhaften Schädigung des menschlichen Organismus.
2. Wir Nationaldemokraten sehen in einer Vermeidung des regelmäßigen freiwilligen oder unfreiwilligen Genusses von Tabakwaren eine Möglichkeit zur Stärkung der Volksgesundheit.
3. Ein allgemeines und vollständiges Verbot des Rauchens ist nach unserem Dafürhalten weder bei Erwachsenen noch bei Jugendlichen umzusetzen, wenn sie denn rauchen wollen.
4. Auch lehnt die NPD eine Hysteriekampagne gegen das Rauchen und die Raucher ab. Es ist ein Faktum, dass circa 30 Prozent der Bevölkerung Raucher sind. Es gibt keine grundgesetzliche Handhabe, Raucher aus dem öffentlichen Raum auszuschließen. Auch für Raucher gilt Artikel 2 des Grundgesetzes.
5. Für 70 Prozent der Bevölkerung, die Nichtraucher sind, muss jedoch ein wirksamer Nichtraucherschutz gewährleistet sein.
6. Das Regelungsproblem besteht darin: Wie ist ein ausreichender Nichtraucherschutz zu gewährleisten, ohne die Rechte der Raucher zu verletzen?
7. Raucher sind dort zu schützen, wo sie sich a) von Zeit zu Zeit aufhalten müssen, dies ist regelmäßig in öffent
lichen Einrichtungen wie Behörden, Schulen, Bibliotheken, Schwimmbädern, Gesundheitseinrichtungen, der Fall oder wo b) für sie keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten existieren, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu zwei Beispiele:
Erstens. In einer Stadt existiert nur ein Kino. Hier gibt es keine Wahlmöglichkeit und das Interesse von Nichtrauchern ist unbedingt schützenswürdig zu stellen.
Zweitens. In dieser Stadt existieren zehn Gaststätten. Hier ist davon auszugehen, dass der Markt reguliert, wenn nicht eine entsprechend hohe Nachfrage nach Nichtrauchergaststätten von Nichtrauchern gewünscht wird. Dann haben jene Gastwirte von den zehn Lokalitäten einen Wettbewerbsvorteil, der diesem Wunsch entspricht.
8. Ein weiteres Problem des Nichtraucherschutzes besteht für Angestellte der Gastronomie, denn die Rechtsnormen, wonach die Angestellten in Firmen fordern können, dass nicht geraucht wird, gilt allgemein bis auf eine Ausnahme – der Gastronomie.
9. Die Nationaldemokraten haben folgende Empfehlung an die Landesregierung: Sie möge auf die Bundesregierung dahin gehend einwirken, dass die Rechtsnorm, die Arbeitsschutzverordnung zum Nichtraucherschutz, auch auf die Gastronomie ausgedehnt werde, allerdings unter folgender Maßgabe:
a) Wenn alle Mitarbeiter mit einer Gestattung des Rauchens einverstanden sind, so darf geraucht werden.
b) Wenn einer der Mitarbeiter einen Nichtraucherschutz begehrt, so zeigt er dieses Begehren unter Preisgabe seiner Identität und dem Nachweis einer Beschäftigung sowie der Rechtmäßigkeit des Begehrens beim zuständigen Gesundheitsamt an.
Dieses Amt teilt dem Arbeitgeber dann mit, dass einer seiner Mitarbeiter – ohne Namensnennung, um ein Mobbing zu verhindern, um eine Diskriminierung zu verhindern – Rauchfreiheit des Arbeitsplatzes begehrt hätte, woraufhin diese gastronomische Einrichtung für allgemein rauchfrei erklärt wird. Eine solche Prozedur der Anonymisierung des Nichtraucherbegehrens ist zur Vermeidung dieser genannten Diskriminierungsmaßnahmen am Arbeitsplatz zwingend erforderlich.
10. Wir gehen davon aus, dass mit einer solchen Regelung die Rechte aller Beteiligten angemessen respektiert würden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat um eine Auszeit von zehn Minuten gebeten. Ich unterbreche deshalb die Sitzung für zehn Minuten. Wir setzen nachher die Debatte fort. – Danke schön.