Ich möchte Ihnen dann aber auch trotzdem sagen, dass es einen Erfolg in dem Sinne darstellt, dass die Landesregierung einen kommunalen Konsolidierungsfonds hier auflegen will. Klar ist, dass der beschlossen werden muss mit dem Haushalt 2012/2013, Herr Müller hat das auch begrüßt. Ich ganz persönlich will Ihnen an dieser Stelle sagen, dass für mich in Betracht kommt, dass wir auch bereits jetzt im Gesetzgebungsverfahren konkrete Regelungen auflegen oder vorlegen werden, diese Tatsache auch im Zusammenhang mit dem FAG hier festzuschreiben.
Ich möchte auch zum Schluss noch einige Ausführungen machen zur finanziellen Situation der Kommunen. Auch uns erreichen logischerweise diese Briefe, auch wir stellen uns den Diskussionen und auch ich ganz persönlich weiß, dass die finanzielle Situation in den Gemeinden eben auch sehr differenziert zu betrachten ist. Und auch meine Vorredner/-innen haben das hier gesagt, wenn wir eben diesen Finanzierungssaldo von 28 Millionen Euro betrachten, dann können wir sehr wohl feststellen, wenn von diesen 28 Millionen dann 24 Millionen sozusagen auf die Kappe der kreisfreien Städte gehen, dass dann doch die Novellierung des letzten FAG Korrekturen hervorgerufen hat, die die beiden Fraktionen von SPD und CDU auch gewollt haben, nämlich dass wir die Zentren in diesem Lande stärken wollen. Es deutet sich zumindest so an, dass das eine Ursache für diese positiven Finanzierungssalden sein könnte.
Wenn natürlich aber die kreisfreien Städte in der Summe schon auf 24 Millionen Euro kommen und wir in der Gesamtheit nur 28 haben, dann ist natürlich auch logisch, dass für die Landkreise, für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
nämlich in diesem Fall sind es konkret nur 3,3 Millionen. Und ich glaube, für die Fraktion der CDU auch sagen zu können,
Fakt ist eben, dass die Landkreise hier einen Beitrag von 27 Millionen Euro leisten und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein Defizit aufweisen von 22 Millionen Euro.
Insofern werden wir als Fraktion diesen Fakt differenziert betrachten, diskutieren mit den Betroffenen, die Sorgen und Nöte kennen wir, wir werden uns dieser Diskussion stellen. Fakt ist, dass es eine positive Entwicklung hinsichtlich der Finanzen im kommunalen Bereich gibt. Was nicht sein kann, ist, dass der ländliche Raum hinten runterfällt.
zwischen dem Land und den Kommunen. Aber auch innerhalb der kommunalen Familie muss es eine Solidargemeinschaft geben. Insofern bitte ich Sie, der Überweisung des Gesetzentwurfes zuzustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ist lediglich eine Anpassung an das misslungene Landkreisneuordnungsgesetz.
Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes im Jahre 2009 hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gemacht, die Gemeinden und Städte finanziell zu strangulieren. Das geltende Finanzausgleichsgesetz bedeutet den Abbau der Grundversorgung auf kommunaler Ebene und leistet einer schleichenden Verödung ganzer Landstriche weiter Vorschub. Dabei sollten sich die Bürger des Landes sowie die lokale Wirtschaft überall in Mecklenburg-Vorpommern auf Standards verlassen können: die Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen, vor allem Schul- und Bildungseinrichtungen, eine gute medizinische Versorgung, Pflege für das Alter, Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindungen inklusive Öffentlicher Personennahverkehr.
Der künftige kommunale Finanzausgleich wird aber ganz deutlich zeigen, dass viele Schulen in der Fläche nicht mehr erhalten werden können. Und die verbliebenen Unternehmer in kleineren Gemeinden und Städten werden durch die weitere Verschlechterung der Infrastruktur massiv Einbußen erleiden müssen.
Doch es gibt glücklicherweise noch kleine Widerstandsnester in Mecklenburg und Vorpommern, die der politischen Ausblutungspolitik der Landesregierung nicht tatenlos zusehen wollen. Die Gemeinden Thandorf, Hohenbollentin und Hugoldsdorf, die bald durch feh
lende Finanzzuweisungen nicht mehr politisch gestalten können, klagen gegen das Finanzausgleichsgesetz vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald.
Herr Ringguth, seien Sie doch mal bitte ein bisschen leiser! Sie verdienen hier Steuergelder und da sollten Sie vielleicht auch mal zuhören.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Um Ihnen zuzuhören? Das hätten Sie wohl gerne?! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)
Und wir können nur hoffen, dass dieses das Finanzausgleichsgesetz aufgrund seines starken Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung kippt.
Ob aber die Richter, die häufig ihrer politischen Einstellung oder gar ihrem Parteibuch die Wahl ins Landesverfassungsgericht zu verdanken haben, den Mut aufbringen, der Landesregierung notwendige Grenzen aufzuzeigen, bezweifelt die NPD-Fraktion.
Die NPD-Fraktion lehnte bekanntlich bereits im Jahre 2009 die vollzogene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab, da insbesondere die kleinen Gemeinden einseitig benachteiligt wurden und werden. Schon damals wurde sichtbar, wie plan- und ziellos die Landesregierung ist.
Die NPD-Fraktion hingegen tritt für den Erhalt funktionsfähiger Kommunen und die Sicherung der öffentlichen Grundversorgung im ländlichen Raum nachhaltig ein. Es war die NPD-Fraktion, die in einem Antrag unter dem Titel „Dörfer und Gemeinden erhalten – ländliche Infrastruktur stärken“ die entsprechenden Forderungen auf den Punkt brachte. Mit diesem Antrag bezog die nationale Opposition frühzeitig gegen die verheerende Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes Stellung, während die LINKEN und die FDP sich noch im Tiefschlaf befanden.
Wenn in der nächsten Zeit ganze kommunale Strukturen zusammenbrechen, so ist es gewiss, dass die etablierten Politiker die Verantwortung hierfür tragen müssen. Die Koalitionsparteien CDU und SPD ließen allzu oft ihre Möglichkeiten ungenutzt, um eine Kehrtwende für unser Land weg von der seit Jahren praktizierten Leuchtturmpolitik herbeizuführen. Dadurch werden auch in den nächsten Jahren die versiegenden Finanzmittel überwiegend auf wenige Standorte im Land konzentriert.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer so niveaulos daherquatscht, muss auch mit solchen Kommentaren rechnen.)
worin die Pflicht des Landes den finanzschwachen Kommunen gegenüber festgehalten ist, ihnen ausreichend Finanzmittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Diesem Grundsatz wird die Landesregierung in keiner Weise – auch nicht mit dieser Änderung – gerecht. Es ist daher, wie bereits gesagt, darauf zu hoffen, dass der 30. Juni 2011 ein rabenschwarzer Tag für die Landesregierung wird, denn an diesem Tag wird die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Finanzausgleichsgesetzes erwartet.
Dass die Landesregierung selbst schon erkannt hat, dass das Finanzausgleichsgesetz im Widerspruch zur Landesverfassung steht, ist doch schon anhand der Verabschiedung des Gesetzes zur Schaffung eines kommunalen Ausgleichsfonds zu erkennen. Dieses Gesetz wurde innerhalb kürzester Beratungszeit von CDU und SPD regelrecht durchgepeitscht.
Und durch dieses Gesetz werden die Kommunen mit weiteren Millionenbeträgen verschuldet. Die von der politischen Klasse selbst verschuldete Notlage der kommunalen Haushalte sollte durch den Fonds in den Hintergrund treten. Dies ist bei der jetzigen Änderung des Finanzausgleichsgesetzes auch nicht anders. Es wird lediglich die Defizitmasse neu verteilt und neuen Schultern – in diesem Fall den neu zu gründenden Landkreisen – aufgebürdet.