Einen letzten Punkt lassen Sie mich einfach auch noch sagen. So sehr wir als FDP auch zu dem Beschluss des Landtages stehen und so sehr wir auch zu der Beschlussfassung des Grundsatzes eines Baus eines Alternativhafens stehen, will ich noch mal die Kosten ansprechen. Nehmen wir jetzt einfach mal die 50 Millionen, es können von mir aus auch weniger sein. Wenn Sie von jährlichen Baggerkosten, die wir durchaus auch für den Nothafen Darßer Ort in Höhe von 50.000/60.000 Euro – das sind zumindest die Summen, die man mir gesagt hat, da bin ich kein Fachmann, das muss ich gestehen –
in Erwägung ziehen könnten, ausgehen, dies ist mit einzuplanen, dann reden wir bei 50 Millionen Euro und 50.000 Euro, die wir dagegenstellen müssten, nicht über hundert Jahre, sondern wir reden sogar über mehrere Hundert Jahre. Insofern, denke ich, sollte das auch eine Argumentation sein, die wir dabei zu berücksichtigen haben.
Im Sinne der maritimen Sicherheit in diesem Land bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag der FDP. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4200. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4200 bei Zustimmung der FDP-Fraktion und Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Kleingartenwesen schützen – Abwasserentsorgungspflicht in Kleingartenanlagen sozial gestalten, Drucksache 5/4186.
Antrag der Fraktion der NPD: Kleingartenwesen schützen – Abwasserentsorgungspflicht in Kleingartenanlagen sozial gestalten – Drucksache 5/4186 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht zum ersten Mal befasst sich der Landtag mit dem Komplex Abwasserbeseitigung und mit Fragen zur Behandlung von Abwasser auf Grundstücken. In der Vergangenheit wurden Regelungen getroffen, die eine Stärkung des Gewässerschutzes und eine Verbesserung der Gewässerqualität in Mecklenburg und Vorpommern zum Ziel hatten. Zweifellos konnte auch in den letzten Jahren ein gewisser Fortschritt in der Gesundung unserer Gewässer erreicht werden.
Oftmals wurden in Debatten einerseits wirtschaftliche und andererseits ökologische Aspekte abgewogen, um schließlich zur wasserrechtlichen Entscheidung zu gelangen. Die Debatten zeigten aber auch, dass soziale Gesichtspunkte in der Gewässerschutzpolitik des Landes eher hintergründig aufgeführt wurden, was im Ergebnis nahezu immer folgenschwere Auswirkungen für die Bürger hatte.
Leider scheint dies auch bei dem seit mehreren Monaten aufflammenden Streit um die Problematik der Abwasserentsorgung in Kleingärten nicht anders zu sein. Aktuell stehen 150.000 aktive Hobbygärtner und Laubenpieper, die über eine Kleingartenzelle verfügen, vor schwerwiegenden Veränderungen. Gegenwärtig sind in unserem Bundesland über 1.100 Kleingartenvereine mit nahezu 80.000 Kleingärten zu zählen, wobei die organisierten Kleingärtner eine Pachtfläche von insgesamt etwa 3.700 Hektar bewirtschaften. Nach Angaben der Universität Rostock in einer 2006 erschienenen Projektstudie mit dem Titel „Umgang mit Abwasser aus Kleingartenanlagen – Möglichkeiten der Abwasserentsorgung“ kommen noch circa 10.000 bis 15.000 nicht in Vereinen erfasste Kleingärten dazu.
Mindestens auf ein Fünftel aller Kleingärten soll derzeit eine wasserrechtlich unsachgerechte Abwasserentsorgung erfolgen. Weitere Schätzungen gehen von bis zu zwei Dritteln aller Gartenparzellen aus. Die Nutzer solcher Kleingärten werden bis zum Stichtag 31.12.2013 gezwungen sein, ihre Abwasserentsorgungstechnik umweltgerechter umzurüsten. Ursprüngliche Grundlage dieses regelrechten Ultimatums ist eine EG-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000, die die EU-Mitgliedsstaaten unter anderem zur Gewährleistung eines guten ökologischen Zustands von Oberflächenwasser und Grundwasser verpflichtet.
Mit Einführung des Landeswasserschutzgesetzes im Jahre 1992 und mit dem Wasserhaushaltsgesetz gemäß Bundesrecht scheint kein Weg daran vorbeizuführen, um, wie von der EU gefordert, die Abwasserbeseitigung auch in Kleingärten den Vorgaben anzupassen. Es liegt aber in der Macht der Landesregierung, konkret des Landeswirtschaftsministeriums, den Erlass an die unteren Wasserbehörden vom 22.12.2008 derart abzuändern, dass die Frist zur Abwasseranlagenanpassung verlängert und der Abwasserstreit entkrampft wird.
Ein in der letzten Woche angekündigter Kompromiss, dass Parzellen, die weder Dusche noch Toilette besitzen, von der Pflicht zur gesetzeskonformen Abwasserentsorgung ausgenommen werden sollen, ist faul. Diese Parzellen sind nämlich buchstäblich an einer Hand abzuzählen. Der weitaus größte Teil der Kleingärtner kann von Backhaus-Mogelpackungen nicht profitieren.
Allgemein gibt sich der Landwirtschaftsminister kaltschnäuzig und stur. So zitiert die SVZ vom 29. November 2010 Minister Backhaus: „Nach 20 Jahren kann man erwarten, dass das Gesetz auch umgesetzt wird.“ Und weiter äußerte Backhaus, dass das Land bei der EU in der Pflicht stehe, bis 2017 für einen guten Zustand der Gewässer zu sorgen. Dabei stellt keiner in Abrede, dass auch im Umgang mit Abwasser in Kleingartenanlagen grundsätzlich wasserrechtliche Regelungen gelten und gelten sollen. Der Minister muss sich hierbei jedoch die Frage gefallen lassen, auf wessen Kosten und zu welchem Preis seine rigide Gewässerschutzpolitik weitergeführt werden soll.
Mit einer Verlängerung der Frist zum 31.12.2016 könnte zumindest der Druck, der auf den Kleingärtnern im Land lastet, gemildert werden, denn Tatsache ist, dass eine Umrüstung der anzupassenden Kleingärten bis 2013 aus Kostengründen nicht flächendeckend zu realisieren ist. Nicht nur, dass allein die Umrüstung beziehungsweise der Einbau neuer Entsorgungstechniken im Einzelhandel mehrere Tausend Euro kosten wird, auch die regional stark schwankenden Entsorgungskosten, Entsorgungsgebühren für Sammelgruben und andere abschlusslose Auffangbehälter kommen den Gartenfreund teuer zu stehen. Allein dies kann nicht als sozial verträglich charakterisiert werden, wenn man sich anschaut, welche Gruppen Kleingartenparzellen hauptsächlich unterhalten.
Im bereits genannten Abschlussbericht der Rostocker Universität werden hinsichtlich der Sozialstruktur des typischen Kleingärtners Schätzungen des Landesverbandes der Gartenfreunde aufgeführt. So liegt das Durchschnittsalter der Kleingärtner bei etwa 57 Jahren. In der Regel wird eine Gartenparzelle von zwei Personen genutzt. Wörtlich heißt es: „Vorwiegend sind Vorruheständler, Altersrentner und sozial benachteiligte organisiert. Darüber hinaus finden zunehmend auch viele kinderreiche Familien Berücksichtigung.“ Das bedeutet, dass von der rigiden Anpassungspflicht gerade finanzschwache Mecklenburger und Pommern betroffen sind.
Insbesondere Rentner und Hartz-IV-Empfänger trifft es besonders hart. Während diese Gruppe der Gartenfreunde nicht einmal an einen Urlaubsausflug denken kann, ist für sie die Naherholung in ihrem wohnortnahen Kleingarten umso wichtiger. Viele Laubenpieper bauen dort für ihren eigenen Bedarf Gemüse an. Vielerorts sind Kleingärten bereits wieder das geworden, was sie schon einmal waren, nämlich ein wichtiges Element der Selbstversorgung. Der hohe Organisationsgrad unter Kleingärtnern zeugt von einer wichtigen sozialen Bedeutung, die das Kleingartenwesen in unserem Land besitzt.
Die meisten Kleingärtner sind schlichtweg nicht in der Lage, auch wenn sie wollen würden, die Kosten für die Anschaffung und den Einbau moderner Abwasserentsorgungsanlagen zu finanzieren. Schon jetzt kündigten Kleingärtner an, angesichts dessen ihre Parzelle aufzugeben. Eine Welle von Aufgaben könnte Dimensionen erreichen, die einen Rückgang des traditionellen Kleingartenwesens sowie der landesweiten Laubenkultur unweigerlich zur Folge hätte.
Mit Verweis auf den bereits jetzt hohen Leerstand von Parzellen prognostiziert der Landesverband der Gartenfreunde mit Näherrücken des Jahres 2014 einen schleichenden Tod des Kleingartenwesens. Dabei konnte hierzulande die Dichte der Kleingärten in Groß- und Mittelstädten einen Wert von bis zu einem Kleingarten auf zehn Einwohner erreichen, nachdem sich der Bestand nach einem deutlichen Rückgang zu Beginn der 90er-Jahre erst kürzlich wieder gefestigt hatte.
Würde die Abwasserentsorgungspflicht weiterhin nicht sozial gerechtfertigten Maßstäben unterliegen und der Erlass des Landeswirtschaftsministeriums vom 22.12.2008 weiter so umgesetzt werden, wie er derzeit lautet, so würde die drohende Verödung des Kleingartenwesens unter Vorsatz geschehen. Es ist daher nicht von der Hand zu weisen, dass nicht nur die Kleingärtner von einer bewussten Zerstörung ihrer zumeist unter hoher Eigenleistung ausgebauten Kleingärten sprechen. Auch allgemein werden die Bürger in ihrem bereits ausgeprägten Gefühl bestärkt, dass, egal wie viel Protest sich infolge von politischen Fehlentscheidungen aus der Mitte des Volkes regt, die Daumenschrauben von der Landespolitik weiter angezogen werden. Da dies nicht in Ihrem Sinne sein sollte, Damen und Herren Abgeordnete, bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder ein Antrag der NPD, der beweist, dass Sie sich auf alle Themen draufsetzen, von denen Sie glauben, dass sie sich populistisch nutzen lassen. Nun versuchen Sie, die Kleingärtner vor Ihren Karren zu spannen, aber die wollen gar nicht so einen Anwalt wie Sie.
Unter dem Vorwand, das Kleingartenwesen zu schützen, fordern Sie die Landesregierung auf, die Herstellung gesetzeskonformer Zustände um drei Jahre zu verschieben. Paradoxerweise verweisen Sie in der Begründung des Antrages selbst auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, wonach, ich zitiere, „das Eindringen von Schadstoffen aus Gebrauchswasser ins Grundwasser strengstens untersagt (ist)“. Das haben Sie ja auch dargestellt.
Wer meint, das Kleingartenwesen zu schützen, indem die Landesregierung zum Rechtsbruch aufgefordert wird, erweist den Kleingärtnern einen Bärendienst, denn sie brauchen die Gemeinnützigkeit. Und die haben sie nur, wenn alles eingesetzt wird, was gesetzlich gefordert wird. Wer den Bestand von Kleingartenanlagen in unserem Land wirklich erhalten will, weiß, dass die gesellschaftliche Akzeptanz von Kleingärten auch von der Einhaltung der Umweltschutzvorschriften abhängig ist.
Meine Damen und Herren, unabhängig von den durchsichtigen Interessen der NPD bei diesem Thema wissen die demokratischen Fraktionen, dass die Abwasserproblematik in Kleingärten in den letzten Monaten für erhebliche Unruhe unter den Kleingärtnern gesorgt hat. Eine Versachlichung der Debatte ist daher notwendig.
Stein des Anstoßes ist dabei der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2008, wonach mit Ablauf des 31.12.2013 die alten Abwasserrechtsgestattungen zum Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen nach DDR-Wasserrecht aufgehoben werden. Anlagen, die über keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis verfügen, sind mit Ablauf der Frist zu schließen und nur noch als abflusslose Grube bei Einbringung der Dichtigkeitsnachweise zu nutzen.
Zahlreiche Briefe von Kleingärtnern mit dem Anliegen, die Durchsetzung des Erlasses in Kleingartenanlagen auszusetzen, haben die demokratischen Fraktionen in den letzten Wochen erreicht. Wir haben für die Sorgen und Nöte, insbesondere der älteren und sozial schwachen Kleingärtner in diesem Zusammenhang großes Verständnis. Die vielfältigen sozialen Funktionen von Kleingärten und ihre Bedeutung für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung vieler Menschen werden von uns hoch geachtet. Allerdings können wir uns auch nur in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen bewegen.
Grundlagen für den Erlass sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Landeswassergesetz. Dieser gesetzliche Rahmen gilt schon seit 1992. Und er gilt für jeden, der Abwasser einleitet, auch für Kleingärtner. Wo Abwasser anfällt, muss es entsprechend den geltenden Gesetzen entsorgt werden. Dabei gilt das Verursacherprinzip.
Da die Wasserrechtsgestattungen zum Einleiten von Abwasser nach DDR-Recht schon längst abgelaufen sind, dürfen neue wasserrechtliche Genehmigungen nur nach geltendem Recht ausgestellt werden. Mit dem Erlass des Ministeriums wird bis Ende 2013 ein gesetzeskonformer Zustand auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. In erster Linie sollen damit noch bestehende, ungesetzliche Grundstücksentwässerungen von Wohngrundstücken beendet werden. Auch wenn wir wissen, dass die Kleingärtner bei der Gewässerbelastung nicht die entscheidende Rolle spielen, müssen aber auch dort bundeseinheitliche Mindestanforderungen als Maßstab gelten.
Die Rahmenordnung des Landesverbandes der Gartenfreunde trägt diesen Erfordernissen unter dem Punkt „Umweltschutz“ ebenfalls Rechnung. In enger Abstimmung zwischen dem Landesverband der Gartenfreunde und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird sowohl nach praktikablen und kostengünstigen Abwasserbeseitigungsvarianten als auch nach regionalen Lösungen gesucht.
Am 9. März 2011 kam es zu einem erneuten Treffen von Verbandsmitgliedern des Landesverbandes der Gartenfreunde und Minister Dr. Till Backhaus. Die Ergebnisse dieses Gespräches zeigen aus meiner Sicht, dass auch im Miteinander Lösungen möglich sind, die auf der einen Seite den Erfordernissen des Umweltschutzes und auf der anderen Seite den Interessen der Kleingärtner gerecht werden.
Am Ziel, das Problem der Abwasserentsorgung in Kleingärten möglichst bis 2013 zu lösen, wird festgehalten. Schwerpunkte für die Herstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung sind dabei Lauben, in denen Spültoiletten und Duschen vorhanden sind. Vorhandene Abwasserbehälter, die dicht sind, können weiter genutzt werden. Für die zu erbringenden Dringlichkeitsnachweise
von abflussfreien Gruben sollen hinsichtlich der Kosten praktikable Lösungen gesucht werden. Auch für die Förderung von Gemeinschaftsanlagen soll im Bedarfsfall mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird in Aussicht gestellt, dass in begründeten Ausnahmefällen bei Vorlage von konkreten Konzepten zur Problemlösung Fristverlängerungen möglich sind.
Dieses Vorhaben zeigt, dass Probleme mit gutem Willen und konstruktiver Zusammenarbeit gelöst werden können. Es gibt kein „von oben herab“, sondern ein gemeinsames Handeln. Guter Wille und Konstruktivität sind Ihnen, meine Herren von der Fensterfront, allerdings wesensfremd. Ihren Antrag lehnen wir ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die etablierte Landespolitik einem berechtigten Protest aus der Mitte des Volkes nur mit Beschwichtigungsversuchen und Verharmlosung begegnet. Wenn man sich vor Augen hält, dass eine nach Angaben verschiedener Kreisverbände der Kleingärtner landesweit geschätzte Investitionssumme von 50 Millionen Euro für die Umrüstung der Gartenkleinkläranlagen benötigt wird, so ist es keine Frage, ob viele Laubenpieper ihre Parzelle aufgeben werden. Da Biobehälter, Erd- und Anschlussarbeiten und so weiter bis zu 1.000 Euro kosten, wird die Umrüstung zur Existenzfrage für viele Laubenpieper.
Angesichts dessen mutet es geradezu zynisch an, dass gerade einmal 90.000 Euro im Jahr als Förderung bereitgestellt werden. Gemessen an den Unkosten der Umrüstung wären dies gerade einmal ein paar Euro pro betroffenem Kleingärtner. Als hätten wir in Mecklenburg und Vorpommern nicht genügend Probleme, wird wieder einmal auf dem Rücken der kleinen Leute in einer unzumutbaren Art und Weise eine Politik auf Biegen und Brechen durchgedrückt.