Ja, da können Sie ruhig „Mann, Mann“ rufen. Das, was Sie jetzt machen, das ist nun eindeutig eine solche Überschreitung unserer Kompetenzen.
Und noch einmal, wenn Sie sich in diesem Landtag nicht wohlfühlen, das kann ja dann schon im Herbst korrigiert werden, das ist ja uns entzogen, das ist ja Sache des Wählers, aber dann müssen Sie dort antreten, wo die Dinge zu besprechen sind. Kandidieren Sie für den Bundestag! Sehen Sie zu, dass Sie reinkommen! Machen Sie das doch!
Ja, es ist keine Bundestagswahl, aber deshalb haben wir auch keine Veranlassung, ob Bundestagswahl Ja oder Nein, uns mit Themen zu befassen, die in den Deutschen Bundestag gehören.
und Sie machen das ja immer wieder, dass Sie einzelne Dinge nehmen, die aus anderen Bereichen kommen, und dann sagen, wir sollen das hier bejubeln. Das ist ein zu hohes Gut, die Pressefreiheit, als dass wir so mit solchen Bundesangelegenheiten umgehen können.
Und in der Sache habe ich deutlich gemacht, es ist viel komplizierter, als Sie es dargestellt haben. Ich empfehle eine sorgfältige Lektüre des eigenen Gesetzentwurfes, den Sie sich ja zu eigen machen, von Frau LeutheusserSchnarrenberger, dann sehen Sie das Spannungsverhältnis.
Und auch was das Bundesverfassungsgericht angeht, empfehle ich, die Entscheidung nachzulesen. Es ist nicht irgendwo verborgen. Sie können wie ich hier einfach ein paar Meter weiter gehen in die Landtagsbibliothek, sich die Entscheidung raussuchen, dann stellen Sie fest, in dieser sogenannten „Cicero“-Entscheidung steht etwas ganz anderes drin, als Sie es hier vermuten lassen und als Sie es uns gerne so darstellen wollten. Und deshalb kann ich eigentlich nur empfehlen, diesen Antrag nach der Debatte hier zurückzuziehen,
damit wir nicht über solche Anträge ernsthaft abstimmen müssen, denn zustimmen kann man dem beim besten Willen nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Gefahr hin, auf meine alten Tage noch staatstragend zu wirken, aber es ist wahr, es gibt so etwas wie legitime Staatsgeheimnisse. Die Idee von WikiLeaks, totale Transparenz herstellen zu wollen, ist zwar charmant, aber absolut tödlich, wenn Deutschland das alleine machen würde, während der Rest der Welt schön seine vertraulichen Informationen unter Verschluss hält.
Deshalb können Journalisten, die von der Verletzung von Dienstgeheimnissen oder Geheimnisverrat durch Amtsträger profitieren und auf diese Weise erlangtes Material veröffentlichen, nicht generell straflos gestellt werden, indem etwa eine Verurteilung wegen Beihilfe unmöglich gemacht würde. Wie will man das auch konstruieren?! Sie können daran denken, den 353b da reinzuschreiben, Journalisten können sich wegen Beihilfe nicht strafbar machen, dann hätten Sie aber ein widersprüchliches Strafgesetzbuch, weil im allgemeinen Teil steht, als Gehilfe macht sich der strafbar, der Beihilfe leistet für eine vorsätzlich begangene rechtswidrige Tat. Und den 353b gibt es als fahrlässiges und als vorsätzliches Delikt.
Was können Sie also machen? Sie können entweder die Verletzung von Amtsgeheimnissen generell straffrei stellen, dann ist das kein rechtswidriges Delikt mehr, dann ist die Beihilfe natürlich auch nicht strafbar, weil es dafür eines Hauptdelikts bedarf, oder Sie könnten die Beihilfe ändern. Entweder Sie könnten Journalisten privilegieren, wofür es keine Grundlage gibt, warum ein Berufsstand so herausgehoben werden sollte, oder Sie könnten versuchen, eine allgemeine Regelung zu finden im Beihilfeparagrafen, indem Sie dann etwa sagen: Als Gehilfe macht sich strafbar, wer Hilfe leistet zu einem Verbrechen.
Sie könnten die Vergehen herausnehmen. Das ist ja nur ein Vergehen, 353b, das hätte aber die kleine Nebenwirkung, dass alle anderen Vergehen wie Diebstahl, Betrug, sogar gefährliche Körperverletzung – ach so, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ist kein Verbrechen in Deutschland, das möchte ich mal betonen, das ist nur ein Vergehen, das wäre dann auch straflos, das kann auch nicht sein.
Es kann hier nur darum gehen, dass kriminelle oder korrupte Machenschaften des Staates, wenn die von einem Amtsträger entdeckt werden und das an einen Journalisten weitergegeben wird, dass das straflos gestellt wird, nicht legitime Staatsgeheimnisse, und das ist bereits sichergestellt, denn es gibt die Rechtfertigungsgründe. Es kann ein rechtfertigender Notstand in Betracht kommen dafür oder auch ein übergesetzlicher Rechtfertigungsgrund, wie es in der Kommentierung des 93 StGB von Thomas Fischer dargestellt ist, Randnummer 18. Da heißt es unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung,
Meinungs- und Pressefreiheit könnten „die Offenbarung eines Staatsgeheimnisses“ für sich allein „noch nicht rechtfertigen“. Das würde ich auch unterstreichen bei legitimen Staatsgeheimnissen. Aber es kann sich „aus Grundsätzen der Güterabwägung unter Heranziehung des Art. 5 I GG ein übergesetzlicher Rechtfertigungsgrund ergeben“. Das dürfte regelmäßig der Fall sein, wenn es um die Offenlegung korrupter oder gar krimineller Machenschaften geht, aber eben nicht bei legitimen Staatsgeheimnissen. Und das reicht eigentlich schon.
Ich habe das „Cicero“-Urteil auch gelesen, musste aber feststellen, das hätte ich mir dafür sparen können, weil es wirklich nicht passt. Da war es eben noch nicht klar, ob da eine Haupttat vorlag. Es reichte völlig aus, den Thomas Fischer zu lesen, zwei Seiten, und dann wäre Ihnen klar gewesen, dass das so nicht geht, wie Sie das wollen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es denn schon erstaunlich, was sich in der Debatte so alles herauskristallisiert. Also wenn wir nun die Ersten als Fraktion sein sollten, die irgendein Bundesthema, was auf Bundesebene diskutiert wird und auch im Bundesgesetzgebungsverfahren läuft, hier in diesem Landtag einbringen, dann wäre das ja schon sehr erstaunlich, weil ich glaube, ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von Anträgen aufzählen, immer wieder von den unterschiedlichsten Fraktionen, ob das nun die Koalition oder auch die Fraktion DIE LINKE ist, die durchaus eben auch die Themen aufgreifen, die sich zurzeit im Bundesgesetzgebungsverfahren befinden.
Insofern, glaube ich, ist es nach wie vor mehr denn je wichtig, und es ist auch eigentlich ja aus den Diskussionen hier herausgekommen, dass es durchaus ein wichtiges Thema ist. Dass wir da unterschiedliche Herangehensweisen haben, das mag richtig sein, aber, Herr Born, was mich so ein bisschen irritiert, ist, es ist ja kein Entwurf eines Bundesjustizministeriums, sondern es ist ein Entwurf einer Koalition,
Die Argumente, die vonseiten der Kollegin Peters und vonseiten des Kollegen Vizepräsidenten gekommen sind, die muss ich zur Kenntnis nehmen, das ist so, wobei Kollege Vizepräsident ja auch noch mal eindringlich darauf verwiesen hat, dass es so schon ein sehr interessantes Thema ist, was wir behandeln müssen.
Und insofern lasse ich es einfach auch nicht stehen, dass man den Antrag so behandelt, wie Sie hier, Herr Born, vorgeschlagen haben, denn für mich und für meine Fraktion ist es ein klarer Auftrag gewesen und auch ein klares Selbstverständnis, warum wir diesen Antrag hier eingebracht haben, nämlich dass der Landtag hier in diesem Hohen Hause sich zu einer freien, unabhängigen Presse bekennt, sie als elementaren Bestandteil einer demokratischen gesellschaftlichen Ordnung ansieht und eine freie Presse als Grundvoraussetzung einer transparenten und offenen Gesellschaft ansieht.
Das sind drei Argumente, die wir hier als FDP-Fraktion für wichtig erachtet haben, dass sich der Landtag für diese drei Argumente auch noch mal erwärmt. Und es ist richtig, dass es mittlerweile mehrere Gesetzgebungsverfahren gibt auf Bundesebene. Dass wir als FDP-Fraktion nun nachdrücklich unseren Entwurf meinen, den wir eingebracht haben durch CDU- und FDP-Beteiligung, das, denke ich, erklärt sich von selbst. Insofern kann ich Sie noch mal eindringlich bitten, unseren hier heute vorgelegten Antrag zu unterstützen, in dem es darum geht, Freiheitsrechte zu schützen, Pressefreiheit zu stärken und die Bundesgesetzgebung zu unterstützen. – Vielen Dank.
Herr Kollege Leonhard, wir alle sind frei gewählte Abgeordnete, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Und deshalb ist der Hinweis auf Beschlüsse von irgendwelchen Gremien außerhalb dieses Landtages völlig irrelevant. Wir selbst müssen uns unsere eigene Meinung bilden.
Und ich habe mir die Freiheit herausgenommen zu sagen, dass ich der einstimmigen Beschlussfassung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates inhaltlich voll zustimme und, genau wie das Frau Kollegin Peters auch gemacht hat, auch dem Sachverstand der entsprechenden juristischen Fachverbände, und das aus gutem Grund.
Ich will zur Sache doch noch einmal ganz ernsthaft sagen: Geheimnisverrat ist ein schwerwiegender Vorgang. Der ist zu Recht unter Strafe gestellt und zu Recht ist es auch so, dass die Teilnahme an diesem Delikt strafbar ist, wobei allerdings für Journalisten eine Reihe von Sonderbestimmungen gelten, die sicherstellen sollen, dass sie nicht ihrem Auftrag, der Pressefreiheit in der Praxis auch Gestalt zu verleihen, nicht mehr nachkommen können.
Aber das kann eben nicht heißen, dass alles straflos ist, was ein Journalist macht, sondern wenn es schützenswerte Interessen sind und ein Amtsträger einen Geheimnisverrat begeht, dann ist auch derjenige unter Strafe gestellt, entweder wegen Anstiftung oder Beihilfe, wer sich an diesem deliktischen Vorgehen des Amtsträgers beteiligt.