Protocol of the Session on January 28, 2011

(Angelika Peters, SPD: Richtig. Sehr richtig.)

Auch der Beschluss des nordrhein-westfälischen Landesverfassungsgerichts in der letzten Woche zeigt, dass sich Länder nicht beliebig hoch verschulden können, sondern die Haushaltsgrundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten sind.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann daher nicht einfach Schulden machen, um die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern. Das gilt umso mehr, als sich der finanzielle Spielraum der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund höherer Steuereinnahmen positiver darstellt, als noch mit der Steuerschätzung im Mai 2010 prognostiziert wurde.

Ihnen ist doch bekannt – und, Frau Schwebs, Sie haben mir ja schon vorgegriffen –, welche Einnahmen erwartet werden in 2010, dass im Vergleich zu 2009 eine Steigerung um 35 Millionen zu erwarten ist und im Jahr 2011 und folgende noch eine höhere Einnahmesituation zu erwarten ist. Auch für das Land ergeben sich aus der Novembersteuerschätzung natürlich Mehreinnahmen. Allerdings wird das Land im Gegensatz zu den Gemeinden selbst 2012 noch nicht wieder das Niveau der Steuereinnahmen der letzten Jahre erreichen können. Wir werden also auch für den Haushalt gegenüber dem Einnahmeplan weniger Mittel haben.

Grund für die unterschiedliche Entwicklung von Land und Kommunen ist der jährliche Rückgang der Einnah

men aus dem Solidarpakt, der durch eigene Steuereinnahmen des Landes nicht ausgeglichen werden kann.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Vor diesem Hintergrund sichert der Gleichmäßigkeitsgrundsatz, dass die Leistungen des Landes an die Kommunen beim kommunalen Finanzausgleich die Leistungsfähigkeit des Landes nicht überfordern und weder das Land noch die Kommunen einseitig durch krisenbedingte Steuereinbrüche belastet werden. Im Gleichmäßigkeitsgrundsatz kommt also die viel beschworene Schicksalsgemeinschaft zwischen Land und Kommunen zum Ausdruck. Nach dem Zwei-Quellen-Modell würde dagegen allein das Land das Risiko sinkender Zuweisungen tragen. Aus der Sicht einer verantwortungsvollen Landesregierung ist deshalb ein Umschwenken zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen und auch nicht verantwortbar.

Gestatten Sie mir bei dieser Gelegenheit noch kurz einen Verweis auf die Leistungen anderer Länder an ihre Kommunen, da Sie ja immer Mecklenburg-Vorpommern so kritisieren. Im Jahr 2009 erhielten die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern pro Einwohner circa 1.430 Euro aus FAG-Mitteln und sonstigen Zuweisungen.

(Toralf Schnur, FDP: Wie viele Aufgaben denn?)

Sie lagen damit weit über den von anderen Bundesländern, denn in den übrigen neuen Bundesländern erhielten die Kommunen 1.296 Euro, Schleswig-Holstein beispielsweise 863 und in den finanzschwachen Flächenländern des Westens sogar nur 820 Euro. Dieser Vergleich zeigt, Mecklenburg-Vorpommern stattet seine Kommunen finanziell überdurchschnittlich aus. Das sollten auch Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, zumindest zur Kenntnis nehmen.

(Toralf Schnur, FDP: Wie viele Aufgaben denn?)

Im zweiten Teil des Antrages fordern Sie dann, einen Gesetzentwurf zur Änderung des FAG vorzulegen, der inhaltlich über den Paragrafen 43 Absatz 1 Landkreisneuordnungsgesetz hinausgeht. Neben der Einführung des Zwei-Quellen-Modells soll der Gesetzentwurf auch eine Erhöhung der kommunalen Beteiligungsquote enthalten.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Jo.)

Diese soll – wenn nötig – im Benehmen mit den kommunalen Landesverbänden festgelegt werden.

Was gegen die Einführung des Zwei-Quellen-Modells spricht, habe ich gerade kurz ausgeführt. Nach Paragraf 7 Absatz 3 Satz 2 FAG besteht die Verpflichtung, in Zweijahresabständen die Verteilungsquote zwischen Land und Kommunen zu überprüfen.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Genau.)

Eine Veränderung der Verteilungsquote kann nur dann erfolgen, wenn dies aufgrund von Veränderungen im Aufgabenbestand oder aufgrund der Entwicklung der notwendigen Ausgaben im Verhältnis zwischen dem Land sowie den Gemeinden und Landkreisen erforderlich ist. Daraus folgt, dass die Veränderung der kommunalen Beteiligungsquote nicht auf der Grundlage von Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden festgelegt werden kann.

Schon gar nicht kann man wie Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, davon ausgehen, dass die kommunale Beteiligungsquote in jedem Fall zugunsten der

Kommune zu verändern wäre. Hier sind zunächst die notwendigen Daten des Statistischen Landesamtes aus den Jahren 2007 und 2008 abzuwarten. Erst auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden,

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Genau.)

ob und inwieweit die kommunale Beteiligungsquote zu verändern ist.

Aus der Sicht der Landesregierung kann dem Antrag der Fraktion der LINKEN nicht gefolgt werden. Alle darin verlangten Änderungen im FAG wären zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Landesregierung wird Ihnen, wie schon mehrfach angekündigt, in naher Zukunft einen Gesetzentwurf zur Änderung des FAG vorlegen. Dieser befindet sich zurzeit in der Verbandsanhörung.

Durch die vorzunehmenden Änderungen wird der kommunale Finanzausgleich an die neuen Strukturen der Landkreise, der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte sowie der damit verbundenen neuen Aufgabenzuordnung angepasst. Darüber hinaus wird eine Überprüfung des horizontalen Finanzausgleichs erfolgen, die dem neuen Status der großen kreisangehörigen Städte und in Ausführung der Kreisgebietsreform auch den Landkreisen und sonstigen kreisangehörigen Gemeinden Rechnung trägt.

Eine Diskussion über die Zielstellung und Eckpunkte der geplanten Änderung hat im FAG-Beirat bereits stattgefunden. Dabei waren auch die kommunalen Landesverbände anwesend.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Sie werden selbstverständlich auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und im Rahmen der Anhörung beteiligt. Insofern kann ich Sie nur auffordern, kehren Sie wieder zu Ihrer seriösen Politik zurück und erklären Sie nicht alle zwei Jahre etwas anderes. Hängen Sie sich das Zitat von Frau Gramkow an die Wand und dann ist alles in Ordnung. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das ist schon sechs Jahre alt und nicht zwei Jahre.)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie in einem Ritual, sage ich mal, alle zwei Monate hebt DIE LINKE das Thema FAG hier auf die Tagesordnung. Und im Speziellen will ich Ihnen dazu sagen, wenn Sie jetzt Ihr Thema hier ansprechen, mit der Überprüfung zum Beispiel auch der Beteiligungsquote, dann haben wir, die Koalition, erst mal dafür gesorgt, dass die Überprüfungsfrist von vier auf zwei Jahre reduziert wurde.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau.)

Das sollte man immer mal an dieser Stelle sagen. Und insofern haben wir das Gesetz 2009 verabschiedet und die erste Überprüfung findet 2011 statt. Der Herr Minister hat eben dazu ausgeführt. Und insofern verstehe ich auch die Aufregung nicht. Wenn Sie die Frist noch weiter verringern wollen, vielleicht so in dem Rhythmus, wie Sie hier Ihre Anträge stellen,

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

dann, glaube ich, ist das nicht solide, sondern lassen Sie uns nach den gesetzlichen Grundlagen hier arbeiten und insofern ist das dann auch aus meiner Sicht rechtens.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das lassen wir Sie die ganze Zeit schon.)

Was für mich neu war, und das war auch sehr überraschend, war die Ausführung von Herrn Ritter,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ich möchte mal wissen, wie Sie vorher unsere Gesetze gelesen haben.)

dass er ja im Prinzip jetzt dargestellt hat, das Zwei-Quellen-Modell hat für ihn auch nicht mehr Priorität. Als ich das vorhin noch einmal gesagt habe, Ihr Fraktionsvorsitzender war sehr erstaunt, der war zu dem Zeitpunkt, als Sie das sagten, noch nicht da.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich möchte hier in den Dialog eintreten können.)

Also insofern weiß ich gar nicht, nach welchen Prinzipien Sie jetzt hier arbeiten, wie Sie da im FAG weiter agieren wollen. Sie haben ja gesagt, zum Beispiel Thüringen ist am Zwei-Quellen-Modell auch nicht zugrunde gegangen, haben dann aber gesagt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Vielfalt wurde dargestellt.)

aber haben gesagt, insofern teile ich ja da sogar noch Ihre Auffassung, dass diese technische Lösung

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und lassen Sie uns das Beste heraussuchen aus den vielen Modellen, dann finden wir es schon.)

vielleicht gar nicht das Entscheidende ist. Also, Herr Ritter, in dem Punkt muss ich Ihnen sagen, das ist mir inhaltlich sogar sympathisch.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehen Sie, wir werden noch Freunde, wir beide.)

Und insofern habe ich dann …

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Die Schlüsse, die Sie aus diesem Satz ziehen, also da muss ich doch etwas länger drüber nachdenken. Setzen Sie mich mal bitte jetzt hier in dieser Frage nicht unter Druck!

Also insofern will ich noch einmal sagen, wir sollten uns vor allem an gesetzliche Grundlagen hier halten.