Protocol of the Session on January 28, 2011

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Heute geht es ihr dabei um das Zwei-Quellen-Modell oder den Gleichmäßigkeitsgrundsatz.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht erst seit heute.)

Um es gleich vorwegzunehmen: Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz hat sich seit seiner Einführung 2002 bewährt.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Komisch.)

Die Landesregierung hat nicht die Absicht,

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Die Mitgliederversammlung beim Landkreistag hat ganz was anderes gesagt.)

das hat auch Herr Müller schon ausgeführt, diesen Grundsatz bei der jetzt anstehenden FAG-Novellierung aufzugeben. Ich werde aber gleich begründen, warum.

Doch nun zu einzelnen Punkten:

Im ersten Teil fordern Sie den Landtag auf, die kommunalen Landesverbände in der Forderung nach einem zukunftsfähigen Finanzausgleich zu unterstützen. Landtag und Landesregierung werden außerdem aufgefordert,

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

noch in dieser Legislaturperiode eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen vorzunehmen.

Nun, 2005 war die Ansicht der Fraktion DIE LINKE offensichtlich noch eine andere.

(Toralf Schnur, FDP: Welche denn?)

Die ehemalige Fraktionsvorsitzende der LINKEN und heutige Oberbürgermeisterin von Schwerin Frau Gramkow erklärte in der Landtagssitzung am 15. Dezember 2005,

(Toralf Schnur, FDP: Er hat ja seine Hausaufgaben gemacht.)

ich zitiere: „Wir haben die Situation …, dass unsere Kommunen … im Durchschnitt, circa 40 Prozent aus eigenen Einnahmen realisieren und bei etwa 60 Prozent angewiesen sind auf Zuweisungen des Landes. Es ist doch klar, wenn von diesen großen Zuweisungen des Landes aufgrund der Finanzsituation etwas weggeht, das aufgrund der eigenen Einnahmen nicht kompensiert wird, dann bleibt eine Lücke. Und natürlich führt die Lücke dazu, dass wir in den Kommunalhaushalten … dann reagieren müssen.“ Zitatende.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Hört, hört! – Torsten Renz, CDU: Wer hat das noch mal gesagt?)

Damals waren Sie,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Wer hat das gesagt, kann ich das noch mal hören?)

meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE,

(Heinz Müller, SPD: Schau einer an!)

also der Auffassung, auch die Kommunen selbst seien in der Pflicht, ihre finanzielle Lage zu verbessern.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das machen sie doch auch.)

Heute soll es dagegen allein die Aufgabe des Landes sein,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, so sagen sie immer.)

die Kommunen ausreichend finanziell auszustatten.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

In meinen Augen und den Augen meiner Kolleginnen und Kollegen ist das keine seriöse Politik,

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

meine Damen und Herren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: In den letzten Jahren haben Sie dafür gesorgt, dass es den Kommunen noch schlechter geht.)

Doch zurück zum Antrag. Die Landesregierung hat für die Forderungen der kommunalen Landesverbände durchaus Verständnis, trotzdem können wir nicht jedes Jahr über eine grundlegende Novellierung des FAG reden oder das vornehmen,

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Jedes Jahr nicht, aber mit der Neuordnung der Kreise, und das haben Sie auch versprochen.)

wie dies gerade erst am 1. Januar 2010 geschehen ist. Ich halte es jetzt für wichtig und für richtig, erst einmal die Wirkung dieser Änderungen abzuwarten. Deswegen enthält die bevorstehende Änderung der FAG-Novelle auch nur die notwendigen Anpassungen an die neuen Kreisstrukturen und die damit verbundenen Aufgabenverschiebungen.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Auch nach der jetzt anstehenden Änderung wird es erforderlich sein, dass die neuen Regelungen erst einmal Wirkung zeigen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig.)

Auch Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

werden einsehen müssen, dass es eine erneute Grundsatzdebatte zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben kann, weil es viel zu früh ist aufgrund der Änderung.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Ach was!)

In den Beratungen zum FAG 2010

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Herr Müller hat ganz etwas anderes gesagt.)

habe ich oft erläutert,

(Heinz Müller, SPD: Ich sage gleich noch was, Frau Schwebs.)

warum aus Sicht der Landesregierung am Gleichmäßigkeitsgrundsatz festzuhalten ist. Ich möchte die wichtigsten Argumente gern noch mal ganz kurz erläutern.

Wie bereits gesagt, bestimmt dieser Grundsatz seit 2002 die Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes zwischen Land und Kommunen. Damals war es offensichtlich auch Ihre Ansicht, dass dies der richtige Verteilungsmaßstab ist. Das sieht auch das Landesverfassungsgericht so.

(Toralf Schnur, FDP: Das graben Sie auch immer wieder raus, ne?)

Mit Urteil vom 16. Mai 2005 hat das Gericht entschieden, der Gleichmäßigkeitsgrundsatz sei ein geeignetes Instrument zur Sicherung einer angemessen Finanzausstattung der Kommunen. Die Richter haben damals betont, dass das Recht der Kommunen auf eine Mindestfinanzausstattung nur in den Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landes stattfinden kann.

(Angelika Peters, SPD: Richtig. Sehr richtig.)