Um es gleich vorwegzunehmen: Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz hat sich seit seiner Einführung 2002 bewährt.
(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Die Mitgliederversammlung beim Landkreistag hat ganz was anderes gesagt.)
das hat auch Herr Müller schon ausgeführt, diesen Grundsatz bei der jetzt anstehenden FAG-Novellierung aufzugeben. Ich werde aber gleich begründen, warum.
Im ersten Teil fordern Sie den Landtag auf, die kommunalen Landesverbände in der Forderung nach einem zukunftsfähigen Finanzausgleich zu unterstützen. Landtag und Landesregierung werden außerdem aufgefordert,
Die ehemalige Fraktionsvorsitzende der LINKEN und heutige Oberbürgermeisterin von Schwerin Frau Gramkow erklärte in der Landtagssitzung am 15. Dezember 2005,
ich zitiere: „Wir haben die Situation …, dass unsere Kommunen … im Durchschnitt, circa 40 Prozent aus eigenen Einnahmen realisieren und bei etwa 60 Prozent angewiesen sind auf Zuweisungen des Landes. Es ist doch klar, wenn von diesen großen Zuweisungen des Landes aufgrund der Finanzsituation etwas weggeht, das aufgrund der eigenen Einnahmen nicht kompensiert wird, dann bleibt eine Lücke. Und natürlich führt die Lücke dazu, dass wir in den Kommunalhaushalten … dann reagieren müssen.“ Zitatende.
also der Auffassung, auch die Kommunen selbst seien in der Pflicht, ihre finanzielle Lage zu verbessern.
(Peter Ritter, DIE LINKE: In den letzten Jahren haben Sie dafür gesorgt, dass es den Kommunen noch schlechter geht.)
Doch zurück zum Antrag. Die Landesregierung hat für die Forderungen der kommunalen Landesverbände durchaus Verständnis, trotzdem können wir nicht jedes Jahr über eine grundlegende Novellierung des FAG reden oder das vornehmen,
(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Jedes Jahr nicht, aber mit der Neuordnung der Kreise, und das haben Sie auch versprochen.)
wie dies gerade erst am 1. Januar 2010 geschehen ist. Ich halte es jetzt für wichtig und für richtig, erst einmal die Wirkung dieser Änderungen abzuwarten. Deswegen enthält die bevorstehende Änderung der FAG-Novelle auch nur die notwendigen Anpassungen an die neuen Kreisstrukturen und die damit verbundenen Aufgabenverschiebungen.
Auch nach der jetzt anstehenden Änderung wird es erforderlich sein, dass die neuen Regelungen erst einmal Wirkung zeigen.
werden einsehen müssen, dass es eine erneute Grundsatzdebatte zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben kann, weil es viel zu früh ist aufgrund der Änderung.
warum aus Sicht der Landesregierung am Gleichmäßigkeitsgrundsatz festzuhalten ist. Ich möchte die wichtigsten Argumente gern noch mal ganz kurz erläutern.
Wie bereits gesagt, bestimmt dieser Grundsatz seit 2002 die Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes zwischen Land und Kommunen. Damals war es offensichtlich auch Ihre Ansicht, dass dies der richtige Verteilungsmaßstab ist. Das sieht auch das Landesverfassungsgericht so.
Mit Urteil vom 16. Mai 2005 hat das Gericht entschieden, der Gleichmäßigkeitsgrundsatz sei ein geeignetes Instrument zur Sicherung einer angemessen Finanzausstattung der Kommunen. Die Richter haben damals betont, dass das Recht der Kommunen auf eine Mindestfinanzausstattung nur in den Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landes stattfinden kann.