Ich bitte jetzt den Abgeordneten Sebastian Ratjen, Fraktion der FDP, die Fragen 11 und 12 zu stellen.
11. Welche Kosten entstanden dem Land in der laufenden Legislaturperiode durch die Kostenerstattung an überfallene Banken für die Zahlung von Kostenerstattung für die Auswertung der bankeneigenen Videoaufnahmen?
Herr Abgeordneter Ratjen, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Wenn Sie in Zukunft Fragen stellen, würde ich Sie bitten, sie so zu stellen, dass sie auch für alle nachvollziehbar sind. Alle haben die Fragen mehrmals gelesen. Es ist relativ schwierig zu verstehen, worauf Sie hinauswollen, aber das nur am Rande.
Sofern solche Kosten vor Gericht der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei als Zeugen- oder Sachverständigenentschädigung zugestanden werden, erfolgt die Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Diese Kosten sind Kosten des Strafverfahrens und können dem Verurteilten vom Richter als Verfahrenskosten auferlegt werden. Die Entschädigung von Sachverständigen erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch die Polizei, solange noch kein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen vergeben wurde. Andernfalls wird die Entschädigung von der Staatsanwaltschaft vorgenommen. Ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Polizei derartige Entschädigung hat, kann nicht beantwortet werden, da hierzu keine Daten in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern erfasst werden.
Sind Sie durch die Praktiken, die in Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle eingerissen sind, alarmiert, was zukünftig drohende Kosten für das Land Mecklenburg-Vorpommern bedeutet?
und auch über die Methoden, die da zum Einsatz kommen. Und diesem versuchen wir, mit allen Möglichkeiten zu begegnen. Alles andere sind ja Folgeerscheinungen.
Zweite Zusatzfrage: Wie erklären Sie es, dass ein Gesetz, dessen eigentliche Zielsetzung für die Entschädigung von Zeuginnen und Zeugen, Gutachterinnen und Gutachtern, Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern und nicht der Geschädigten als Mitwirkungsverpflichtete gedacht ist, den Banken offensichtlich ein solches Sonderrecht einräumt?
Herr Abgeordneter, Sie dürfen mich nicht zur Beurteilung von Fragen befragen, die im Ergebnis von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und von Festlegungen, die die Staatsanwaltschaft bezie
hungsweise die Richter treffen, abhängig sind. Die kann ich zur Kenntnis nehmen. Darüber kann ich froh oder weniger froh sein. Das ist es dann aber auch.
12. Ist dies ein Exklusivrecht der Banken oder dürfen andere Geschädigte, und, wenn ja, welche, solche Kostenerstattungen ebenfalls fordern?
Wie ich gerade ausgeführt habe, haben Geschädigte, sofern sie als Zeugen oder Sachverständige im Strafverfahren herangezogen werden, einen Entschädigungsanspruch nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Eine Beschränkung auf bestimmte Branchen (Banken) oder Personen gibt es in diesem Gesetz nicht.
Zusatzfrage: Welche Kostenerstattung darf also ein einfacher geschädigter Bürger, der Anzeige erstattet, für die Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung verlangen in Bezug auf zum Beispiel Arbeitsausfall, Fahrtkosten und so weiter?
Herr Abgeordneter, wie ich bereits ausgeführt habe, sind es die Kosten, die im Rahmen des Verfahrens vom Richter beziehungsweise Staatsanwalt da festgelegt werden, auf die er Anspruch auf Rückerstattung hat.
Zweite Zusatzfrage: Sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass die Entschädigung für die Auswertung der Videoaufnahmen schon im vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren stattfindet, während sonst üblicherweise die Zeugenkostenerstattung und Aufwandsentschädigung erst im Laufe der Gerichtsverhandlung entsteht?
Ich bin mir darüber bewusst. Deswegen habe ich in der vorhergehenden Antwort noch mal darüber ausgeführt, dass die Möglichkeit besteht, an die Polizei Forderungen aufzumachen,
weil der Zeitraum zwischen weiteren Ermittlungen, Übergabe der Akten und Auswertung solcher Fälle eben zu Teilen auch bei der Polizei läuft.
13. Inwieweit ist die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern infolge der Einbrüche und Diebstähle in letzter Zeit beeinträchtigt?
Herr Abgeordneter Andrejewski, ich möchte zunächst vorausschicken, dass die Landesregierung, aber, ich glaube, auch das Parlament die Einbrüche in Feuerwehrgerätehäuser ausdrücklich verurteilt. Dabei wurden in letzter Zeit zunehmend Handfunksprechgeräte und Motorkettensägen gestohlen. Diese Diebstähle erschweren zunächst die Arbeit der ehrenamtlichen Feuerwehrleute, sie führen jedoch nicht dazu, dass die Hilfeleistung im Brand- oder Unglücksfall gefährdet ist.
Selbstverständlich müssen die gestohlenen Gegenstände umgehend wiederbeschafft werden. Die betroffenen Gemeinden haben dadurch häufig nicht unerhebliche Kosten zu tragen. In dem einen oder anderen Fall
Das ist ganz unterschiedlich, je nach Schwere des Einbruchs also. Wir haben Schadensgrößen, wo wir über 5.000 Euro reden, bei einer Einbruchsmaßnahme Schadensgrößen, wo sie die Renovierungskosten haben, aber auch Schadensgrößen, wo man über 10.000 Euro kommt.
Zweite Zusatzfrage: Nach kriminalistischen Erkenntnissen, sieht das nach bandenmäßig organisiertem Vorgehen aus oder eher nach lokalen Einzeltätern?
Herr Abgeordneter, aus ermittlungstaktischen Gründen möchte ich mich zu der Frage nicht weiter auslassen, vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt.
14. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Hintergründe der vielen Autobrände in der Hansestadt Rostock, die zunehmend – laut Angaben in den Medien – für Angst und Wut sorgen?
Herr Abgeordneter Köster, im Zeitraum von 2009 bis 2011 wurden für die Hansestadt Rostock insgesamt 33 Kfz-Brände polizeilich registriert. 9 davon wurden im Jahre 2009, 21 davon im Jahre 2010 und 3 im Jahre 2011 begangen.
In einem Fall konnten zwei Tatverdächtige ermittelt werden. Fünf der genannten Delikte können dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden. Von diesen fünf Delikten werden vier dem Phänomenbereich Links zugeordnet. Bei einem Delikt ist eine phänomenbezogene Zuordnung nicht möglich. Bei den fünf politisch motivierten Delikten konnten bisher keine Tatverdächtigen ermittelt werden. In drei Fällen wurden die geschädigten Fahrzeuge zumindest teilweise durch Angehörige der rechtsextremistischen Szene genutzt. So viel zu dem Sachverhalt.
Eine Zusatzfrage: Hinsichtlich der festgestellten Tatverdächtigen, was für eine Motivation ist da erkennbar?
Die Akten sind übergeben, Herr Abgeordneter. Es ist jetzt auf einer anderen Arbeitsebene nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Deswegen möchte ich dazu aufgrund der laufenden Verhandlung keine weiteren Ausführungen tätigen, auch keine persönliche Einschätzung.
Dann eine zweite Zusatzfrage: Bei den Autobränden, die keiner politisch motivierten Straftat zugeordnet wurden, was für eine Motivation vermutet die Landesregierung dahinter?
Es ist ja kein Phänomen in Mecklenburg-Vorpommern allein oder in Rostock, sondern es ist ein Phänomen in den Großstädten Deutschlands, dass wir zunehmend aggressive Übergriffe auf Fahrzeuge haben, die insbesondere in der oberen Preisklasse zu finden sind,
sodass es ein Stück auch symbolhafter Ereignisse ist, wie sich bestimmte Gruppierungen und Gruppen äußern, dies zusehends mit solchen Maßnahmen. Deswegen ist auch besonders die Gefahrenabwehr, die Polizei gefragt, dass solche Maßnahmen eingedämmt werden können, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in der ganzen Bundesrepublik Deutschland.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und ich bitte den Abgeordneten Herrn Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 15 zu stellen.