landesintern wahrnimmt. Die technischen und organisatorischen Einzelheiten zur Entwicklung und zum Betrieb des Registerportals befi nden sich nicht im Staatsvertrag, sondern in den zwischen den Ländern zu schließenden Dienstleistungsvereinbarungen. Hintergrund dieser Trennung der Vereinbarungen ist, dass in der schnelllebigen IT-Zeit kurzfristig auf auftretende Probleme reagiert werden muss und gegebenenfalls kurzfristig Vertragsanpassungen notwendig sind, die nicht dem langwierigen Änderungsprozess eines Staatsvertrages unterworfen werden können.
Festzuhalten ist, dass durch diese Lösung das Land Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Kosten einspart. Der Aufwand für die Entwicklung und Bereitstellung des Registerportals in Höhe von circa 170.000 Euro sowie die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Pfl ege in Höhe von 50.000 Euro entfallen. Dafür muss sich Mecklenburg-Vorpommern anteilig an den Kosten von Nordrhein-Westfalen beteiligen. Diese belaufen sich nach dem Königsteiner Schlüssel auf lediglich rund 6.971 Euro pro Jahr. Verwaltungsaufwand für die mit dem Registerportal in Zusammenhang stehenden Abwicklungsaufgaben wird nicht entstehen.
Das gemeinsame Registerportal wird zu einer substanziellen Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Umgang mit offenlegungspfl ichtigen Unternehmensdaten führen. Das Internet ist schließlich an 365 Tagen im Jahr auskunftsfähig und nicht nur während der Öffnungszeiten der Gerichte. Und in Nordrhein-Westfalen ist nach Mitteilung des dortigen Justizministeriums die Bearbeitungszeit von im Schnitt 27 Tagen auf 3 Tage reduziert worden. Ich bitte Sie daher, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Genehmigung des Staatsvertrages in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen und ihm zuzustimmen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/130 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen über das Gemeinsame Krebsregister, Drucksache 5/132.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen über das Gemeinsame Krebsregister (Erste Lesung) – Drucksache 5/132 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung, die sich auf das bezieht, was wir hier eben erlebt haben und was den Umgang in diesem Hohen Hause betrifft.
Ich meine, dass es nicht nur lächerlich und peinlich war, was wir eben mitbekommen haben, sondern es hat sich vielleicht auch zum ersten Mal die Maske des Biedermannes einen Spalt breit geöffnet.
Und wir haben dahinter eine menschenverachtende Grundhaltung gesehen, die eben nicht nur lächerliche Züge hat, sondern die auch gefährlich ist. Das sollten wir immer im Auge behalten.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Krebsregistergesetzes geht Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Schritt voran bei der Gestaltung einer aktiven Politik gegen den Krebs. Jährlich erkranken in Deutschland fast 400.000 Menschen neu an Krebs. Auch in Mecklenburg-Vorpommern stellen Krebserkrankungen eine der größten Herausforderungen für das Gesundheitswesen dar. Allein bei uns gibt es jährlich etwa 8.500 Neuerkrankungen und 4.500 Sterbefälle. Die Krebsbekämpfung ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und sie muss in Kooperation von Politik und Wissenschaft, von Leistungserbringern und Kostenträgern erfolgen, aber auch in Kooperation mit den vielen Engagierten, die in den Selbsthilfegruppen zum Beispiel sehr wertvolle Arbeit leisten.
Herr Professor Metelmann, den Sie alle gut kennen, hat nach seiner Rückkehr an die Universität Greifswald eine Arbeitsgruppe „Cancer Politics“ gegründet und er hat mir und damit uns Unterstützung bei der zukünftigen Politik gegen den Krebs angeboten. Ich habe dieses Angebot selbstverständlich sehr gern angenommen. In den Forschungszentren der Universitäten Greifswald und Rostock und bei allen Krebsexperten gilt ganz unstrittig, dass Prävention das Wichtigste ist. Vorbeugung ist das Beste, was man gegen Krebs tun kann.
Wir haben im letzten Jahr als eines der ersten Bundesländer Bedingungen dafür geschaffen, um das Mammografi e-Screening für Frauen in der Altersgruppe von 50 bis 70 fl ächendeckend anbieten zu können. Das Land unterstützt außerdem die Tumorzentren und klinischen Krebsregister in Greifswald, Rostock, Schwerin sowie Neubrandenburg und dort werden seit Jahren Daten zum Auftreten und zum Verlauf von Krebserkrankungen gesammelt und ausgewertet. Zusammen mit den Tumorzentren, den Schwerpunktpraxen und den onkologischen Beratungsstellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes schaffen sie die Voraussetzungen für eine noch bessere medizinische Versorgung. Mit dem Disease-Management im Programm Brustkrebs, das inzwischen alle Krankenkassen anbieten, sind neue Impulse zur Krebsbekämpfung gesetzt worden. Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und Patienten arbeiten dabei eng und sehr erfolgreich zusammen.
In diese Kette von Maßnahmen fügt sich die jetzige Gesetzesänderung ein. Wir zeigen mit diesem Gesetzentwurf, dass wir die Tradition der neuen Bundesländer und
auch von Berlin, die seit über 50 Jahren ein Krebsregister führen, aktiv fortsetzen wollen. Wir betrachten Krebsregister, in denen Neuerkrankungen fl ächendeckend erfasst und ausgewertet werden, als eine der wichtigsten Grundlagen bei der Erforschung und Bekämpfung der Krankheit. Es geht dabei um die Messung der Krebsinzidenz der Bevölkerung und das kontinuierliche Monitoring regionaler Krebshäufungen sowie die Ermittlung auffälliger zeitlicher Trendentwicklungen, aber auch um die Abschätzung künftiger Entwicklungen des Krebserkrankungsgeschehens.
Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt, denke ich, einen guten Stand erreicht. Das Ihnen vorliegende Gesetz sieht weitere Verbesserungen vor. Es gibt neu eine Erfassungspfl icht für gutartige Tumore des zentralen Nervensystems. Außerdem verbessern wir die Möglichkeiten des Austausches mit anderen Krebsregistern, das ist ganz wichtig. Und schließlich gibt es neu die Möglichkeit des Datenabgleichs mit den zentralen Stellen für das Mammografi e-Screening. Insgesamt erhöhen wir damit den Anteil der registrierten Fälle, mit dem wir dann arbeiten können. Das ist ganz entscheidend für die Qualität. Nach den Kriterien des europäischen Netzwerkes der Krebsregister ist die Erfassung von mindestens 90 Prozent aller Krebserkrankungen anzustreben, weil dann die Aussagekraft einfach sehr hoch ist. Diesem Ziel dient die vorliegende gesetzliche Änderung. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weit über 8.000 Krebsneuerkrankungen wurden allein in unserem Bundesland im Jahr 2004 registriert. Gleichzeitig sterben circa 25 Prozent der Erkrankten jährlich an ihrem Tumorleiden. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig bevölkerungsbezogene Krebsregister sind, denn Krebsregister erheben und speichern nicht einfach nur die Daten von Patientinnen und Patienten, sondern sie analysieren und interpretieren diese Daten auch und bilden somit eine wesentliche Grundlage für die Krebsursachenforschung, die Evaluierung von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und die Versorgung von Tumorpatientinnen und -patienten. Daneben liefern die durch die Krebsregister erhobenen Daten auch eine Basis für die Bedarfsplanung im Gesundheitswesen.
In dem heute vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, die rechtliche Basis für die fl ächendeckende bevölkerungsbezogene Erfassung von Krebserkrankungen im Osten Deutschlands auf der Grundlage des einmaligen Datenbestandes aus der ehemaligen DDR zu verbessern und an neue Entwicklungen anzupassen. Eine solche neue Entwicklung, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt die auf Initiative des Landtages im Jahr 2005 einstimmig verabschiedete Einführung des Mammografi e-Screenings dar. An dieser Stelle möchte ich nicht weiter über die Umsetzung dieser Früherken
nungsmaßnahme sprechen, aber gerade im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit der Krebsregister wird deutlich, dass nur qualitativ hochwertige und an internationale Standards angepasste Maßnahmen wirklich sinnvoll sind, so, wie vom letzten Landtag parteiübergreifend beschlossen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Zahlen und Fakten deutlich machen, warum dem Mammografi eScreening auch in diesem Gesetzentwurf eine hervorgehobene Bedeutung zugemessen wird. In der Bundesrepublik Deutschland erkranken jährlich etwa 51.000 Frauen an Brustkrebs, 21.000 Frauen sterben jährlich an dieser Krankheit. Brustkrebs macht 26,8 Prozent aller Krebserkrankungen bei Frauen aus, bei Frauen unter 60 Jahren sogar 40 Prozent. In unserem Bundesland erkranken jährlich über 1.000 Frauen an Brustkrebs. Damit nimmt diese Krankheit die erste Stelle bei Tumorerkrankungen von Frauen in unserem Land ein. In unserem Bundesland sterben jährlich circa 35 Prozent der betroffenen Frauen an ihrem Tumorleiden. In Europa insgesamt liegt der Durchschnitt mit 23,9 Prozent wesentlich niedriger.
Besonders die zuletzt genannten Zahlen machen auf traurige Weise deutlich, dass in Deutschland insgesamt, aber auch in unserem Bundesland noch viel getan werden muss, um die Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate zumindest auf den europäischen Standard zu senken. Einen wesentlichen Beitrag hierzu können die Daten der vollzähligen bevölkerungsbezogenen Krebsregister leisten. Sie lassen Rückschlüsse auf die Nützlichkeit und auf die Sinnhaftigkeit von Prävention- und Früherkennungsmaßnahmen zu. Das inzwischen fl ächendeckend mehr oder weniger eingeführte Mammografi e-Screening wird also künftig durch die Krebsregister evaluiert werden. In den Modellregionen hat sich bereits gezeigt, dass die Fallzahlen wie erwartet gestiegen sind, durch das Screening jedoch günstigere Tumorstadien festgehalten werden können.
Meine Damen und Herren, Tumorpatientinnen und -patienten haben leider meistens nicht die Zeit, sich lange mit datenschutzrechtlichen Bedenken oder Bedenkenträgern auseinanderzusetzen. Sie sind auf die Forschungserkenntnisse auch aus den Daten der Krebsregister angewiesen. Lassen Sie uns deshalb diesen Gesetzentwurf zügig im zuständigen Sozialausschuss beraten und dabei auch gleich über mögliche Änderungen zur Erleichterung der Arbeit für die Krebsregister und Tumorzentren in unserem Land über das Krebsregisterausführungsgesetz diskutieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zuallererst möchte ich mich recht herzlich für die Worte bedanken, die Sie, Herr Minister Sellering, zu Anfang Ihrer Rede fanden. Ich entschuldige mich gleichzeitig, dass ich kein Opfer irgendwelcher Euthanasieangelegenheiten bin und demzufolge Sie, Herr Pastörs, mit meinem Anblick hier provoziere und Sie in dem Moment keine Möglichkeit haben, sich auf Gesundheit und Stärke zu orientieren.
Das Krebsregister, diese Neuregelung des Krebsregisters ist bereits von Verbänden und Vereinen der Selbsthilfe diskutiert worden. Wir hatten die Möglichkeit, da einmal draufzugucken als Vereine und Verbände, um nachzusehen, auf welche Art und Weise die Anregungen, die von Betroffenen gegeben wurden, Eingang in diese Neuregelung gefunden hatten. Ich kann sagen, die Dinge, die jetzt aufgeschrieben worden sind, sind Sachen, die ein ganz großes Stück vorwärts führen.
Wir hatten vor allen Dingen die Probleme, dass Zahlen nicht miteinander zu vergleichen waren. Irgendwelche wissenschaftlichen Erkenntnisse allerdings auf Zahlen aufbauen zu lassen, die mehr oder weniger stimmen oder nicht stimmen oder für das Gebiet nicht zu nehmen sind, ist eine schlechte Angelegenheit. Jedes Mal, wenn es darum ging, dass zum Beispiel bei Krebserkrankungen oder gehäuften Krebserkrankungen auch Umwelteinfl üsse dargestellt werden sollten, war die Begründung dafür, dass das Wasser nicht in Ordnung war, dass der Emissionsschutz nicht in Ordnung war, dass Einfl üsse von Kernkraftwerken et cetera da waren, und es wurden diese Zahlen für null und nichtig erklärt, weil sie nicht vergleichbar waren.
Ebenfalls gab es grundsätzlich Probleme, wenn es darum ging, Prävention auf einen Stand zu bringen, wo die Erkrankung Krebs, egal, ob Kehlkopfkrebs, Brustkrebs, Magen-Darm-Krebs und was es sonst noch alles gibt, in einem frühen Stadium zu erkennen war. Vor allen Dingen geht es darum, den Menschen zu helfen, den Krebs fast schadlos zu beseitigen oder einzudämmen und dabei – das müssen wir bei der Angelegenheit auch immer sehen, Krebsbehandlung ist eine teure Behandlung – den Einsatz von Medikamenten so zu gestalten, dass er effektiv wirtschaftlich zu vertreten ist. Die Prävention ist ein Gewinn für die betroffenen Menschen, ein Gewinn für die Menschen, die gar nicht erst hochgradig akut krank werden, und auch ein Gewinn für unsere Gesellschaft, was den Einsatz von materiellen und fi nanziellen Mitteln betrifft.
Ein weiteres großes Problem war immer die Nachsorge des Krebses. Es gibt sehr viele verschiedene Arten von Krebs. Also müssen wir auch mit der Nachsorge sehr individuell umgehen. Individuell müssen wir auch überlegen, dass wir es mit Menschen zu tun haben, die aus unterschiedlichsten Lebenssituationen kommen, aus unterschiedlichsten Erbinformationen. Das muss beraten und betrachtet werden und so weiter und so fort. Wir haben auf diese Art und Weise in der Nachsorge jetzt die Möglichkeit, die Erfahrungen der einzelnen Bundesländer sehr schnell, sehr konkret miteinander zu vergleichen, abzuschätzen und einzusetzen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Qualitätssicherung. Qualitätssicherung steht bei uns im Gesundheitswesen an sehr hoher, wenn nicht an erster Position. Die Qualitätssicherung muss aber auf Zahlen basieren, auf Erfahrungen basieren, die miteinander verglichen worden sind, die analysiert und ausgewertet wurden und auf diese Art und Weise verwendet werden können, und zwar weit verwendet werden können. Wir haben mit dieser Art und Weise der Regelungen des Krebsregisters jetzt die Möglichkeit, internationalen Anforderungen zu
entsprechen und demzufolge auch die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene weiter zu gestalten, besser zu gestalten und auf Füße zu stellen, die jedenfalls von den Zahlen her erst einmal nicht so schnell wegzureden sind.
Ich möchte einen Dank sagen für diese Gesetzlichkeit, für den Entwurf dieser Gesetzlichkeit, und ich will hier sagen, dass die Fraktion der Linkspartei diesem Gesetzentwurf erst einmal zustimmen wird. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf gegen Krebs basiert vor allen Dingen auf besseren und mehr Informationen. Deshalb begrüßt die FDP-Fraktion auch die Initiative der Landesregierung. Wir bitten nur – das hat man in den Ausführungen von Frau Lochner-Borst gehört, dass wir da unterschiedlicher Ansicht sind –, doch zu bedenken, dass wir hier unterschiedliche, sehr hohe Rechtsgüter abwägen müssen. Wir operieren hier in dem höchstsensiblen Bereich der ärztlichen Schweigepfl icht. Die ärztliche Schweigepfl icht ist ein hohes Gut, das zum Schutz des Schwächsten, Herr Pastörs, in unserer Gesellschaft da ist, nämlich der Kranken. Nichtsdestotrotz braucht der Kampf gegen Krebs auch die Mitarbeit der Kranken. Wir bitten nur, bei der Weiter- und Fortentwicklung dieses Registers die ärztliche Schweigepfl icht nicht auf Dauer zu verletzen.