Protocol of the Session on January 31, 2007

Meine Damen und Herren, es ist also so, wenn man das Ganze noch mal resümiert, dass Verstaatlichung nicht nur faktisch, eigentlich muss man sagen, unmöglich ist, sondern sie ist am Ende auch gar nicht wünschenswert. Europa geht einen anderen Weg, Frau

(Harry Glawe, CDU, und Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Frau Schwebs. – Zuruf von Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)

Schwebs, Entschuldigung, den Weg der Privatisierung nämlich. In Großbritannien, Italien und Frankreich sind ehemals staatliche Energieversorger in privatrechtliche Unternehmen überführt worden. Das Beispiel Großbritannien zeigt auch, die Netzentgelte können dadurch sogar sinken. Auch die Europäische Kommission geht in ihrem jüngsten Maßnahmepaket für eine neue energiepolitische Strategie für Europa keinesfalls von einer Verstaatlichung der Netze aus. Sie setzt auf eine Verschärfung der Entfl echtungsvorschriften bis hin zur eigentumsrechtlichen Entfl echtung von Vertrieb und Netz. Das ist nicht Enteignung, damit wir uns da richtig verstehen. Insofern sollte zunächst abgewartet werden, ob die Ausgliederung der Netztöchter, die gerade gegenwärtig organisiert wird in rechtlich eigenständige Firmen – zum 01.01.2007 ist das erfolgt –, jetzt greift. Ein weiterer Schritt könnte dann ein unabhängiger Systembetreiber sein. Wenn auch dies nicht ausreicht, dann allerdings bin ich auch sehr dafür, dass man über eine eigentumsrechtliche Entfl echtung weiter nachdenken muss.

Meine Damen und Herren, wir wollen alle preisgünstige Energieversorgung, doch wir stehen heute in der Tat vor stark gestiegenen Energiepreisen. Dabei müssen wir aber auch, das gebietet jetzt schon die Fairness, wissen, dass die Liberalisierungsgewinne der Marktöffnung beziehungsweise die Preissenkungen der Jahre 1998 bis 2000 durch die gestiegenen staatlichen Sonderlasten in gewisser Weise verfrühstückt wurden. Rund 12,4 Milliarden Euro oder 40 Prozent am Strompreis zahlen Verbraucher für Stromsteuer, Abgaben und Umlagen im Jahr 2006. Bei den Gaspreisen sieht das auch nicht viel anders aus.

Wir müssen ferner zur Kenntnis nehmen, dass die Preise für Grundlaststrom im Jahr 2006 nicht zuletzt aufgrund der internationalen Energiepreisentwicklung an allen europäischen Strombörsen stark gestiegen sind, so zum Beispiel in Frankreich um 60 Prozent, in Amsterdam um 53 Prozent, Leipzig – deutsche Strombörse – um 53 Prozent. Also man muss konstatieren, dass nicht nur der Energieverbrauch in den USA zunimmt, auch die außergewöhnlich stark wachsenden Volkswirtschaften wie China und Indien decken ihren Bedarf am Weltmarkt

und das führt bekanntermaßen zu einer Verteuerung des Stroms, der Energie.

Bleibt der Teil der Preiserhöhung zu klären, für den die Energieversorger verantwortlich zeichnen, nämlich die Stromerzeugung. Die Ursache liegt in der Tat in der Oligopolstellung der vier Großen in der Stromerzeugung.

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Das habe ich ja gesagt.)

Deshalb kann ich allerdings nicht erkennen, dass der Vorschlag der Linkspartei.PDS, die Netze zu verstaatlichen, dem Wettbewerb wirklich hilft und günstigen Preisen dient. Die Nutzungsentgelte werden ohnehin schon jetzt staatlich kontrolliert. Im Übrigen kann es auch gar nicht das Ziel sein, die deutschen Energiekonzerne zu zerschlagen. Auf dem internationalen Gasmarkt stehen beispielsweise eine Handvoll Erdgas fördernder Länder nur einigen wenigen großen deutschen Gasimportgesellschaften gegenüber, die langfristige Lieferverträge und Preise aushandeln. Bei Zerschlagung der großen Gasimporteure dürften die Chancen vieler kleiner Gasimporteure, faire Preise mit den Lieferländern zu erreichen, ungleich geringer sein.

Um den Wettbewerb zu intensivieren, und das wäre richtig, bedarf es deshalb nicht der Zerschlagung der Konzerne über den Weg der Verstaatlichung der Netze. Wir müssen uns einsetzen für eine Verhinderung des Marktmissbrauchs der Großen. Das ist völlig klar. Wir müssen uns einsetzen für eine neue Kraftwerksanschlussverordnung zur Erleichterung des Anschlusses von neuen Kraftwerken an die bestehenden Netze. Und Sie sollten uns helfen, dafür zu sorgen, dass neue Erzeuger ans Netz kommen. Insofern erwarte ich auch Ihre Unterstützung beim Steinkohlenkraftwerk in Lubmin.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Einen solchen Beschluss hat auch die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2006 beschlossen. Auch die Konferenz der Wirtschaftsminister hat vor Weihnachten noch in einem einstimmigen Beschluss diese Dinge festgelegt. Und, meine Damen und Herren, auch die EU-Kommission verfolgt eine solche Richtung. Insofern steht die PDS hier ziemlich einsam da. Der Antrag hilft uns wirklich nicht weiter und deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU – Heiterkeit bei Irene Müller, Die Linkspartei.PDS)

Danke, Herr Minister.

Eine ganz kurze Ergänzung noch, ganz kurz, weil ich jetzt noch den Änderungsantrag in die Hand bekommen habe. Ich will mal sagen, was die NPD hier fordert, den heimatlichen Energiemarkt vor ausländischem Strom zu schützen, das habe ich auch noch nicht gewusst, dass das schon so weit geht. Da kann ich nur sagen, dann müssen Sie Ihren Leuten mehrere 100 Prozent Verteuerung verkaufen, das wird Ihnen nicht gelingen. Insofern ist das einfach Unsinn.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Danke, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Schulte von der SPD.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute hier im Landtag zur Debatte

stehende Antrag der PDS-Fraktion, so habe ich das den Ausführungen der Kollegin Schwebs entnehmen können, ist wohl vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen bundes- und europaweit geführten Diskussion aufgrund der jüngsten Initiative der europäischen Kommission zum sogenannten Energiepaket vom 10. Januar diesen Jahres zu bewerten. Die Zielsetzungen sind auch ein Teil dessen, was die PDS-Fraktion mit ihrem Antrag verfolgt.

Das Energiepaket der Kommission enthält unter anderem folgende wichtige Forderungen und Zielsetzungen, das ist jetzt nicht abschließend, sondern stichwortartig, aber ich denke mir schon, dass es die wichtigsten Punkte sind, gerade was die Fragen des Antrags angeht. 20 Prozent des EU-Primärenergieverbrauches müssen bis 2020 aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Die CO2-Emmissionen in der Europäischen Union sollen gleichfalls um mindestens 20 Prozent reduziert werden, falls die entsprechenden internationalen Verhandlungen erfolgreich verlaufen sollten. Das ist weniger eine Frage, was in der EU gemacht wird, sondern was mit unseren Wirtschaftspartnern in Übersee zu vereinbaren ist, dann auch tatsächlich um mehr als 20 Prozent, dann um 30 Prozent. 20 Prozent des Energieverbrauches sollen im selben Zeitraum in der Europäischen Union eingespart werden. Gleichzeitig soll weiter die Schaffung beziehungsweise der Ausbau rechtlich verbindlicher Vorgaben für die Transparenz der Energiemärkte erfolgen.

Einen Punkt möchte ich hier in diesem Zusammenhang noch anführen, weil ich denke, der ist auch wichtig. Abschließend soll die Forschung in den Bereichen erneuerbarer Energiequellen, Energieeffi zienz und CO2arme Technologien in der Europäischen Union stärker gefördert werden als bisher. Gleichzeitig, und das muss man in diesem Zusammenhang auch wissen, ist bis zum 01.07. dieses Jahres auf nationaler Ebene im Ergebnis der letzten Stufe der schon durch den Wirtschaftsminister benannten Energierichtlinie durch die informatorische, die buchhalterische, die organisatorische und die rechtliche Trennung die Entfl echtung der Energieversorgungsunternehmen in den Bereichen Erzeugung und Versorgungsnetze zu erreichen. Und ich denke, der eine oder andere von Ihnen, der vielleicht auch in den kommunalen Stadtwerken sitzt, wird wissen, dass das dort bereits voll im Gange ist und dass es in vielen Bereichen zu ganz erheblichen Problemen führt, Probleme, die dann wiederum die Kunden tagtäglich miterleben können beziehungsweise miterleben werden.

Betrachtet man, und deswegen habe ich das auch noch einmal kurz anführen wollen, die Gesamtvorhaben dieses Energiepaketes und die bereits durchgeführten und anstehenden Maßnahmen im Bereich der europäischen Energiepolitik und die Auswirkungen auf die Energieversorgungsunternehmen, so ist eins verwunderlich: Es gilt nicht nur für den heutigen Tag hier in der Debatte zu dem Antrag der PDS, sondern es gilt insgesamt in der politischen öffentlichen Diskussion, dass sich letztendlich die Diskussion im Wesentlichen auf die Zerschlagung der Energiekonzerne ausrichtet. Und dabei ist noch ein weiterer Punkt bemerkenswert. In dieser Diskussion wird nicht etwa ein Unterschied gemacht zwischen Großkonzernen wie E.ON, RWE oder andere auf der einen Seite und den vielen kleinen und mittleren kommunalen Energieversorgern und Netzbetreibern, die es in der Bundesrepublik Deutschland immer noch gibt, auch in diesem Land.

In dieser Hinsicht ist es vielleicht auch hilfreich, zur Frage des öffentlichen oder staatlichen Eigentums an Ener

gieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern in die jüngere Geschichte der Energieversorgung zu schauen. Noch bis 1998 befand sich der überwiegende Teil der deutschen Energiewirtschaft in allen Wertschöpfungsstufen im öffentlichen Besitz von Bund, Ländern und Gemeinden. Gleichzeitig überwachte die öffentliche Hand durch Preismissbrauch und Investitionsaufsicht die Entwicklung der Energiewirtschaft. Der eine oder andere von Ihnen, meine Damen und Herren, mag sich vielleicht noch daran erinnern, dass gerade diese Konstellation aus öffentlichem Eigentum und öffentlicher Aufsicht, so zumindest die damalige Begründung für die Liberalisierung des Energiemarktes, zur ineffi zienten und überteuerten Kostenstruktur in der Energiewirtschaft geführt hat.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das.)

Ich will das jetzt im Nachgang auch gar nicht bewerten, ob dem so war.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Es ist nur erstaunlich, dass die Argumentationsweise, die in breiten Teilen der Öffentlichkeit damals geführt wurde, heute offensichtlich nicht mehr zur Kenntnis genommen wird.

Seit 1998, das heißt, seit dem Beginn der Liberalisierung – Frau Kollegin Schwebs hat schon darauf hingewiesen –, hat sich die Eigentümerstruktur deutlich zugunsten der Privatwirtschaft verschoben. Allerdings fi nden wir auch heute noch, und das ist auch schon ausgeführt worden, einen großen Anteil öffentlicher Eigentümer im Bereich der Energiewirtschaft. Das ist nicht nur das Beispiel Vattenfall, das der Wirtschaftminister genannt hat, das ist nicht nur RWE, das sind auch Energieversorger wie die EWE Niedersachsen und die vielen kommunalen Versorgungsunternehmen, die sowohl Energieerzeuger als auch Netzbetreiber sind.

Meine Damen und Herren, vielleicht ein kurzer Hinweis oder ein Moment zum Innehalten: Viele dieser Unternehmen unterscheiden sich in keiner Weise, weder die ausländischen staatlichen Unternehmen noch die in Deutschland ansässigen Unternehmen, auch nur ansatzweise von ihren privaten Konkurrenten. Das ist aufgrund der Situation, in der sich alle bewegen müssen, im Grunde auch gar nicht verwunderlich. So sind bereits aus diesem Grund berechtigte Zweifel anzumelden, dass das Marktverhalten der Energieversorger durch eine Veränderung der Eigentümerstrukturen zum Beispiel im Bereich der Netzstruktur hin zur öffentlichen Hand verändert werden könnte. Wer Dezentralisierung in diesem Bereich will, und das ist Teil des Wortlautes des Antrages, der müsste eigentlich gerade Interesse daran haben, dass die Vielzahl der noch bestehenden kommunalen Energieversorger, die zwar nicht über Fernleitungsnetze verfügen, aber doch zumindest im regionalen Bereich Netzbetreiber sind, nicht zerschlagen werden.

Die Entfl echtung und die Verstaatlichung lösen letztendlich die strategischen Interessen des Netzbetreibers an der Wettbewerbsseite nicht auf. Sie ändern diese vielleicht. Ich mag nur daran erinnern, dass gerade in der Situation, in der sich RWE früher befunden hat – ich kann mich noch gut daran erinnern –, als ein Unternehmen, das aufgrund seiner Eigentümerstruktur mehr als nur deutlich von den kommunalen Eigentümern bis in die Aufsichtsräte geprägt worden ist, dass die auf alles Mögliche Rücksicht genommen haben, aber sicherlich nicht auf die Interessen der Kunden, ob es nun die Netzkunden waren oder die

jenigen, die als Endverbraucher den Strom abgenommen haben. Da war häufi ger die Frage, wie ich einen kommunalpolitisch vielleicht nicht ganz so erfolgreichen Stadtdirektor oder Bürgermeister so verabschieden konnte, dass er hinterher auch noch zufrieden war.

Eine Abschätzung der Folgewirkungen, was die Entfl echtung und die Verstaatlichung, von denen hier heute die Rede ist, tatsächlich mit sich bringen, hat es bis heute nicht einmal ansatzweise gegeben und ist auch nicht erkennbar. Gerade die zahlreichen im Bereich des Stromnetzes zur Zeit diskutierten Probleme, wie beispielsweise die Anreizregulierung, Investitionsanreize, Engpassbewirtschaftung oder Kraftwerksanschluss, lassen sich durch eine Verstaatlichung des Netzbereiches nicht lösen.

Angesichts des Umstandes, dass heutzutage gerade auch bei staatlichen Infrastrukturvorhaben – und das gilt nicht nur im Bereich der Energiewirtschaft – oder bei staatlichen Infrastrukturbetreibern immer wieder die Forderung aufgemacht wird, dass auch dort eine angemessene Rendite erfolgen muss, ist festzuhalten, dass auch ein unabhängiger und verstaatlichter Netzbetreiber bei unzureichender Verzinsung nicht investieren kann und nicht investieren wird. Die Zielsetzung, unter der er wirtschaften wird, wird also ähnlich oder vielleicht sogar identisch sein mit der, die private Netzbetreiber auch verfolgen.

Bereits heute ist festzustellen, dass aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften ohnehin die Netzzugänge diskriminierungsfrei sichergestellt werden.

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Theoretisch.)

Auch die Bundesnetzagentur bestätigt, dass es in der unternehmerischen Praxis keine gerechtfertigten Beschwerden wegen angeblicher Diskriminierung gibt. Gleichzeitig ist festzustellen, dass auch in den europäischen Ländern, in denen der Netzbetrieb von der Energieerzeugung getrennt und in staatlicher Hand ist, eine dämpfende Wirkung auf die Netzentgelte nicht ersichtlich ist. In Dänemark ist das Netz in öffentlicher Hand und die Strompreise sind dennoch hoch. Auch die von der Kommission – das ist hier ebenfalls schon ausgeführt worden – als positive Beispiele für die Trennung von Produktion und Netzbetrieb genannten elf EU-Staaten, darunter Italien, Großbritannien und das eben bezeichnete Dänemark, zeigen, dass sich hierdurch die Wettbewerbssituation in keiner Weise von der Situation in Deutschland unterscheidet. Die Netztarife sind weder in Italien noch in Großbritannien wesentlich günstiger. Dafür – das ist schon ausgeführt worden – ist die Gefahr eines Stromausfalls, wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, in den betreffenden Ländern um ein Vielfaches höher als in der Bundesrepublik Deutschland.

Ein Letztes zum Schluss: Die in diesem Antrag geforderte Verstaatlichung der Strom- und Gasnetze würde einen tiefen Eingriff in das Recht auf Eigentum darstellen. In der Folge könnte die von Ihnen geforderte Verstaatlichung in langen, mehrjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen enden, während gerade die gewünschten Entwicklungen unterbrochen beziehungsweise behindert würden. Es ist nicht davon auszugehen, dass, wer immer Netzbetreiber ist, in einem Zeitraum, in dem die Eigentumsfrage nicht geklärt ist, tatsächlich über das notwendige Maß erforderliche Investitionen in die Erhaltung oder Instandsetzung des Netzes getätigt würden.

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Das machen sie doch jetzt auch bloß.)

Aber ungeachtet dieser Frage zum Schluss nur einige wenige Zahlen, und da muss ich dem Herrn Wirtschaftsminister etwas widersprechen, obwohl die Zielsetzung die gleiche ist.

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Ja, wir haben gefragt. Das macht man eben.)

Er hat eben gesagt, dass die Netze in der Bundesrepublik Deutschland, die dann zur Verstaatlichung anstünden, mehrere 100 Milliarden Euro kosten würden. Ganz so viel ist es nicht. Das muss man fairerweise auch sagen. Bei Vattenfall Europe, das ist insbesondere in den neuen Bundesländern sehr verbreitet, liegt das bundesdeutsche Netz bei einem Buchwert von rund 7 Milliarden Euro,

(Heiterkeit bei Irene Müller, Die Linkspartei.PDS)

bei NBW in Baden-Württemberg sind es nur 13,4 Milliarden Euro. Das sind auch keine Beträge. Im Gesamtbuchwert der bundesdeutschen Stromnetze, den die öffentliche Hand bei einer Übernahme aufbringen müsste, ist es kein großer Unterschied, ob es sich um 100 oder 50 Milliarden handelt.

(Zuruf von Minister Jürgen Seidel)

Das ist jetzt nicht ganz ernst gemeint. Egal ob 100 oder 50 Milliarden Euro, ich glaube, keine öffentliche Hand kann sich das eine oder andere leisten. Das ist nämlich das Entscheidende. Da kommt es auf die Null hinterher nicht mehr an, weil das Beträge jenseits von Gut und Böse sind, angesichts der Haushaltssituation, in der sich die öffentliche Hand bundes- und länderweit befi ndet.

Eins muss man ganz deutlich sagen: Sie können natürlich nach dem Grundgesetz in bestimmten Fragen durchaus verstaatlichen, wenn es dafür ein öffentliches Interesse gibt, das das rechtfertigt. Es ist allerdings auf der anderen Seite auch deutlich geregelt, dass dafür Geld als Entschädigung gezahlt werden muss.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, so ist das, sehr richtig.)

An der Frage werden wir wohl nicht vorbeikommen, sodass wir im Endeffekt, ob wir sie nun kaufen oder verstaatlichen wollten, die entsprechenden Buchwerte an die Eigentümer bezahlen müssten. Wie gesagt, ob das tatsächlich eine machbare Lösung ist, halte ich für höchst zweifelhaft. Die SPD-Fraktion wird im Endeffekt Ihrem Antrag, meine Damen und Herren, schon angesichts der Realitätsferne der dahinter stehenden Zahlen am heutigen Tage nicht zustimmen, sondern ihn ablehnen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU)