Und hier geht es, ich will es abschließend sagen, meine Damen und Herren, um einen politischen Auftrag und es geht darum, dass die Landesregierung MecklenburgVorpommern sich in diesem Sinne einsetzt. Wenn Herr Backhaus drei Punkte genannt hat, in Richtung derer er arbeiten will, will ich den ersten herausgreifen:
In Sachsen-Anhalt, das wissen wir ja, laufen die Verhandlungen zwischen der Landgesellschaft – Klammer auf: zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Bundesregierung, Klammer zu – und der BVVG, die dort vorhandenen Flächen in Landeseigentum zu überführen.
Deswegen spreche ich ja noch mal darüber. Ich will nur diesen Punkt herausgreifen. Es ist ja keine Kritik an Ihrer Arbeit,
Nein, Herr Pastörs, das wissen Sie gar nicht, weil wir auch in der Vergangenheit genau diese Strategie verfolgt haben, die aber nicht aufgegangen ist.
Ich bin der Überzeugung, wir sollten erstens Herrn Backhaus dabei unterstützen – deswegen ja auch unser Antrag –, genau diesen Schritt zu gehen, dass wir alles daransetzen, dass die verbliebenen BVVG-Flächen tatsächlich in Landeseigentum überführt werden und wir dann mit diesem Boden auch im Interesse der einheimischen Landwirte wirtschaften können. Dann müssen wir über unsere Verwertungspolitik sprechen.
Aber ich meine, im Interesse des Landes MecklenburgVorpommern und im Interesse der Landwirte ist es vernünftig, genau diesen Schritt zu gehen. Das ist eine politische Aussage, die Herr Backhaus als Minister hier getroffen hat, die ausdrücklich die Unterstützung der LINKEN-Fraktion hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3893. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3893 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der NPD, aber Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.
(Wolfgang Griese, DIE LINKE: Da war eine Enthaltung bei der SPD. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wo war eine Enthaltung?)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Bau der B96n zeitnah und schnell umsetzen, Drucksache 5/3835.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag, das will ich hier auch noch mal deutlich erklären, dieser Antrag ist ja vonseiten der FDPLandtagsfraktion als Dringlichkeitsantrag auf der letzten Landtagssitzung eingereicht worden und wir haben ihn heute sozusagen ganz formal auch ordentlich auf der Tagesordnung. Und das heißt damit nicht, dass dieses Thema nicht aktueller sein sollte, sondern es ist aktueller denn je, denn wir haben die Situation nach wie vor, dass es eine Klage gibt seitens der Naturschutzverbände, die eingereicht worden ist am letzten Tag der Klagefristeinreichung. Auch das möchten wir hier noch mal deutlich feststellen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Wir als Parlament können doch nicht in ein Gerichtsverfahren eingreifen.)
Und insofern nehmen wir zur Kenntnis, dass dieses Thema nach wie vor aktueller denn je ist. Insofern will ich einfach deutlich sagen, dass wir dieses Thema auf der Tagesordnung haben, sehr wohl und bewusst auch fristgerecht eingereicht haben. Insofern denke ich, dass wir dieses Thema auch hier in diesem Plenum diskutieren sollten.
Und weil wir ja immer diese Kritik bekommen, dass wir nicht ausreichend unsere Anträge begründen, will ich noch mal zu diesen beiden Punkten Stellung nehmen:
Dass wir zunächst einmal feststellen lassen wollen hier im Plenum, dass wir gemeinsam für eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte, die wir hier im Land beschlossen haben, nämlich zum Ausbau der B 96 Stellung nehmen, das, denke ich, sollte eigentlich für jede Fraktion hier im Landtag völlig unstrittig sein.
Und als Zweites will ich deutlich sagen, dass wir als FDP-Landtagsfraktion und auch hier im Plenum deutlich feststellen sollten, dass wir dafür Sorge zu tragen haben, dass mit dem Bau der B 96n unverzüglich begonnen werden kann und auch unverzüglich begonnen werden sollte. Denn, meine Damen und Herren, diese Klage, die eingereicht worden ist, stellt für uns nach unserem Rechtsverständnis fest, dass es keiner aufschiebenden Wirkung bedarf. Das heißt, dass das Verkehrsministerium, Herr Schlotmann, unverzüglich beginnen kann,
auch mit den sogenannten Ergänzungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu beginnen, weil das ist das, was wir momentan quasi per Planfeststellungsbeschluss auch als Rechtslage haben. Und auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses erwarten wir vom Verkehrsministerium, erwarten wir von der Landesregierung, dass unverzüglich mit dem Bau der B 96n begonnen wird.
Insofern, denke ich, sind die Argumente völlig treffend, wenn wir uns das mal anschauen, weil wir ja auch jetzt die ganzen Monate darüber diskutieren, inwieweit wir auch auf die jeweiligen Beschlüsse auf der kommunalen Ebene zurückgreifen wollen. Und ich will Ihnen mal einen Beschluss aus dem Kreistag Rügen präsentieren aus dem Jahre 1996.
aber ich weiß, dass mein Kollege Udo Timm schon damals dem Kreistag Rügen angehört hat, und der Kreistag Rügen hat sich am 04.03.1996 sehr klar und sehr deutlich für den Bau der B 96 ausgesprochen. Wir reden heute über das Jahr 2010.
Meine Damen und Herren, wenn wir davon ausgehen, dass, vorausgesetzt, der Verkehrsminister ist bereit, in diesem Jahr mit einem entsprechenden Spatenstich auch ein Zeichen zu setzen, gegen das,