Wir werden das, was die Schleswig-Holsteiner jetzt zurzeit gerade machen, in unserem Ministerium sehr genau prüfen, ob das tatsächlich rechtswidrig ist. Wir werden das auch in der Diskussion mit unseren Kollegen immer wieder nach vorne bringen. Ich sage hier auch schon zu, dass wir den Ausschuss auf jeden Fall informieren, sobald das Ergebnis dieser Rechtsprüfung über ein Gutachten dann real vorliegt, damit wir wissen, über was wir in der Realität reden.
Unabhängig von dieser Prüfung und von dem Verhalten der Schleswig-Holsteiner ist mein Petitum, dass wir von vornherein auf der sicheren Seite sein müssen, wenn wir Zielgebiete festlegen. Das ist sinnvoll, um für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare, das ist der entscheidende Fakt, nachvollziehbare Ziele zu setzen und sie auch einzulösen. Und wenn wir etwas tun, wir haben das heute bei einem anderen Thema schon mal gehabt, wollen wir das auch verlässlich tun für die Betroffenen, das heißt, für die Unternehmen, die dort investieren, für die Bevölkerung vor Ort, damit das auch wirklich verlässlich und rechtssicher ist, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mitte der 90er-Jahre errichteten Windenergieanlagen kommen jetzt in die Jahre. Die erste Generation muss nun in den kommenden Jahren ersetzt werden. In drei Planungsregionen stehen die regionalen Raumentwicklungsprogramme kurz vor der Beschlussfassung.
Die Planungsregion Vorpommern hat seit September ein rechtskräftiges regionales Raumentwicklungsprogramm. Alle vier Programme weisen mehr Eignungsflächen für Windenergie aus als ihre Vorgängerprogramme. Für vorhandene Anlagen, die innerhalb von Eignungsgebieten liegen, die in die aktuellen Raumentwicklungsprogramme übernommen wurden, ist ein Ersatz unstrittig. Zumindest in der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte wurden auch bestehende Anlagenstandorte weiter als Eignungsgebiete ausgewiesen, auch wenn sie nicht in jeder Hinsicht den Vorgaben für die Festlegung von Eignungsgebieten entsprechen.
So geht aus der Begründung hervor, dass dies aus Vertrauensschutzgründen, Eigentümerinteressen und Verlässlichkeit in der Planung erfolgt, jedoch unter der Bedingung, dass dem keine anderen Belange entgegenstehen. Inwieweit in den anderen Planungsregionen regressiver vorgegangen wird, ist den Begründungen in den Raumentwicklungsprogrammen nicht zu entnehmen. In jedem Fall sind Eignungsgebiete nicht willkürlich, sondern nach landeseinheitlichen Kriterien festgelegt worden. Die regionalen Planungsverbände wägen sorgsam ab, ob ein Gebiet als Eignungsgebiet ausgewiesen oder nicht ausgewiesen wird. Ich denke da an die Proteste in Stäbelow im Vorfeld der Beschlussfassung zum Raumentwicklungsprogramm in der kommenden Woche oder an Mestlin, wo vorerst keine Windenergieanlagen gebaut werden dürfen.
Minister Schlotmann hat im Rahmen der Fragestunde hier im Landtag im Oktober 2009 auf meine Frage, ob der Erlass über Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen verlängert werde, eindeutig geantwortet. Ich erinnere, diese Hinweise hätten sich in der Praxis als tauglich erwiesen, deshalb würden sie bei der Neuaufstellung der regionalen Raumentwicklungsprogramme zugrunde gelegt. Das Festlegen von Eignungsgebieten erfolge landesweit einheitlich nach den Ausschluss- und Abstandskriterien zur Festlegung von Windeignungsgebieten.
Meine Damen und Herren, aus einer Kleinen Anfrage von Karin Strenz, CDU, aus dem Jahre 2004 geht hervor, dass 321 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 147 Megawatt außerhalb von ausgewiesenen Eignungsgebieten stehen. Deren Genehmigung erfolgte fast ausschließlich vor Inkrafttreten der regionalen Raumordnungsprogramme. Und genau um diese Anlagen geht es in diesem Antrag. Das möchte ich noch mal auf den Punkt bringen. Diese Altanlagen haben meist eine Leistung von unter 400 Kilowatt. Mit einer Nabenhöhe von unter 50 Metern und 40 Metern Rotordurchmesser wirken sie gegenüber Windenergieanlagen neuester Generationen ja geradezu winzig.
Zum Vergleich: Von der weltgrößten Windkraftanlage, der E-126 von Enercon, sind mittlerweile 16 Anlagen in Deutschland und Belgien auf dem Land gebaut worden. Die Abmessungen sind gigantisch. Eine Anlage wiegt 7.000 Tonnen. Sie ist mit einer Nabenhöhe von 135 Metern und einem Rotordurchmesser von 127 Metern insgesamt fast 200 Meter hoch. Die Leistung einer einzelnen Anlage beträgt 7,5 Megawatt.
Können Sie alle sich vorstellen, wie so ein Riesenspargel das Landschaftsbild verändert und beherrscht? Können Sie sich vorstellen, was es bedeuten würde, so eine Anlage außerhalb eines Eignungsgebietes zu errichten und damit im Nahbereich von Baugebieten? Ich will mir das nicht gerne vorstellen. Haben Sie einmal an die Menschen gedacht, was sie denen zumuten würden, die in der Nachbarschaft dieser Anlagen wohnen? Meine Fraktion und ich sind für regenerative Energien und natürlich auch für die Windenergienutzung, aber die Lebensqualität darf nicht beeinträchtigt werden. Deshalb bedarf es eines ausreichenden Abstandes.
Sie haben es bei der Einbringung schon gesagt, Herr Waldmüller, es müssen ja nicht so große Anlagen sein. Aber lohnt sich dann so eine Investition noch? Gerade die Höhe bringt doch die Leistung.
Von der Branche wird beklagt, dass sie durch die Gemeinden mit ihrer Bauleitplanung eingeschränkt werden. Wir haben das auf dem Parlamentarischen Abend ja erlebt. In der Tat haben Gemeinden mit der Bauleitplanung ein wichtiges Instrument zur Feinsteuerung in der Hand. Aber die bestehenden Bebauungspläne enthalten Festlegungen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Ersterrichtung der Anlagen entsprechen. Damit sind sie für die heutigen Anforderungen ungeeignet. Und sie enthalten aus städtebaulichen Gründen, wie beispielsweise Lärmschutz oder Luftsicherheit, Höhenbegrenzungen auf eine Gesamthöhe von 100 Metern. Damit dürften die bestehenden Bebauungspläne das größere Hemmnis für Repowering sein. Aber um die Bebauungspläne zu ändern, muss die Gemeinde mit ins Boot. Da sind wir uns doch wohl alle einig.
Hier sehe ich das eigentliche politische Betätigungsfeld. Wir sollten uns darauf konzentrieren, dass sich die Gemeinden mit Anlagenstandorten innerhalb von Eignungsgebieten einem Ersatz für größere und leistungsfähigere Anlagen nicht versperren.
Und zu Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, kann ich nur sagen, dass wir ihn selbstverständlich ablehnen, schon weil wir keine Anlagen außerhalb von Eignungsgebieten wollen.
Er ist aber auch inhaltlich nicht haltbar. Keine Behörde erteilt heutzutage eine Genehmigung für Anlagen, wenn sie nicht dem Stand der Technik entsprechen oder die emissionsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen. Da käme sie nämlich in Teufels Küche. Jede Gemeinde kann durch die gemeindliche Bauleitplanung beeinflussen, wie und wo im Gemeindegebiet gebaut wird. Eine Gemeinde darf nur nicht per se Windenergieanlagen auf ihrem Territorium ablehnen, wenn es innerhalb eines Eignungsgebietes liegt.
Aus unserer Sicht sollte ein Ersatz bestehender Anlagen nur innerhalb von Eignungsgebieten erfolgen. Innerhalb dieser Räume ist sorgfältig abgewogen worden. Meine Fraktion wird also Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Kollegin Lück, der Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben für das 21. Jahrhundert. Die erneuerbaren Energien insgesamt, insbesondere aber die Windenergie, werden dabei gerade in unserem Land einen wesentlichen Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich die Windindustrie in unserem Land auch wirtschaftlich zu einer der wichtigsten Branchen. Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur zu einem nennenswerten Produzenten von Strom aus Windkraft geworden, unser Land hat sich in der Vergangenheit auch zu einem wachsenden Produktionsstandort für Windkraftanlagen entwickelt. Und das ist angesichts des Umstandes, dass wir nun nicht gerade besonders gesegnet sind mit verarbeitendem Gewerbe, auf keinen Fall zu unterschätzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die ersten Windkraftanlagen Anfang der 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts brachten es gerade einmal auf eine Nennleistung von 50 Kilowatt. Heute, knapp 30 Jahre später, verfügen die größten Anlagen, Frau Kollegin Lück hat darauf hingewiesen, über eine maximale Leistung von mehreren Megawatt. Die Anlagen, die zum Beispiel in Rostock bei Nordex gebaut werden, um einen anderen Windkraftanlagenhersteller zu nennen, haben eine maximale Leistung von 2,5 Megawatt.
Die sich hierin widerspiegelnde rasante technische Entwicklung hin zu immer größeren Windenergieanlagen in der Vergangenheit zeigt aber auch das Potenzial, das für die Zukunft besteht. Dabei wird, meine Damen und Herren, das Thema Repowering – und da besteht dann offensichtlich zumindest graduell doch ein Unterschied zwischen den Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE – eine zentrale Rolle spielen.
Wenn wir, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Windkraftindustrie in unserem Land auch zukünftig stärken wollen, dann können wir jedoch nicht bloß darauf vertrauen, dass die hier produzierten Anlagen in anderen Gegenden der Welt zum Einsatz kommen. Wir müssen den in unserem Land ansässigen Unternehmen auch einen starken und innovativen Heimatmarkt bieten, einen Heimatmarkt,...
Wenn ich Sie störe bei Ihrer Unterhaltung, dann sagen Sie mir Bescheid, dann höre ich hier auf. Sonst bitte ich das Präsidium, dass es vielleicht auch mal für Ruhe sorgt.
… der gerade im Bereich des Repowering Ausdruck der wirtschaftlichen Leistungskraft unseres Landes und der hier ansässigen Unternehmen ist.
Meine Damen und Herren, das Repowering – Frau Lück hat darauf hingewiesen –, das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch moderne, effiziente Turbinen, ist aber nicht nur aus wirtschaftspolitischen Gründen sinnvoll, sondern Repowering ist vielmehr die sinnvolle Verbindung von Ökonomie und Ökologie.
Moderne Windenergieanlagen nutzen das Windangebot besser aus, sie sind effizienter und damit in Bezug auf die Erzeugungskosten günstiger. Sie produzieren konstanter Energie und sind dabei gleichzeitig weniger lärmbelästigend als ältere Anlagen. Und sie können mit einer geringeren Anzahl von Anlagen deutlich mehr Strom produzieren. Damit nimmt die allseits beklagte Verspargelung der Landschaft – der Kollege Waldmüller hat es eben auch schon angeführt – nicht nur nicht weiter zu, moderne Windenergieanlagen eröffnen vielmehr auch die Chance, bei der Planung von Standorten die Belange des Naturschutzes besser zu berücksichtigen.
Aber, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn man die Chancen des Repowering in unserem Land für unser Land und seine weitere wirtschaftliche Entwicklung nutzen will, dann muss man auch die Rahmenbedingungen hierfür schaffen. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung hat das Land mit seinem Konzept Energieland 2020 getan. Dort heißt es unter anderem:
„Mecklenburg-Vorpommern nimmt einen Spitzenplatz bei der Nutzung der Windenergie ein. … Die fortgeschrittene Windkraftnutzung wird in Zukunft noch verstärkt durch Repowering-Maßnahmen und Offshorenutzung.“
Und an anderer Stelle lautet das Konzept: „Durch Optimierung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sowie durch Repowering wird Mecklenburg-Vorpommern seine landseitigen Windkraftpotenziale erheblich erweitern.“
Und abschließend: „Bei der weiteren Entwicklung der Windenergienutzung wird der Ersatz alter Windenergieanlagen durch leistungsstärkere … eine zunehmende Rolle spielen. Durch das Repowering innerhalb bestehender und eine moderate Neuausweisung von Eignungsgebieten werden die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Entwicklung geschaffen.“
Diese Grundsätze gilt es – Frau Lück hat darauf hingewiesen – raumplanerisch und planungsrechtlich zu untersetzen. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss uns aber eins bewusst sein: Repowering heißt nicht, jede Alt
anlage im Land außerhalb von Eignungsräumen durch neue, moderne Anlagen zu ersetzen. Repowering öffnet vielmehr auch die Chance, Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu beheben. Repowering kann daher gerade unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten nur bedeuten, dass im Rahmen der zukünftigen Überarbeitung der regionalen Raumordnungsprogramme – Herr Minister Schlotmann hat es ausgeführt – für die Ersetzung der Altanlagen entsprechende Standorte geschaffen werden.
In den regionalen Raumordnungsprogrammen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werden die Eignungsräume für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen. Außerhalb dieser Eignungsräume sind Windenergieanlagen im Rahmen des derzeitigen Planungsrechts nur ausnahmsweise zulässig. Hintergrund hierfür ist, dass die konzentrierte Ansiedlung von Windenergieanlagen etwaige Nutzungskonflikte mit den Belangen des Naturschutzes, des Tourismus und der Naherholung vermindern und eine technische Überformung der Landschaft verhindern soll. Außerhalb dieser Eignungsräume sind nach den derzeitigen regionalen Raumentwicklungsplänen – Sie führten es aus – Windenergieanlagen nur im Ausnahmefall zulässig.
Meine Damen und Herren, wir sollten aber nicht grundsätzlich an dem Grundsatz der Ausnahme außerhalb der Eignungsräume rütteln. Was wir aber tun sollten, Herr Kollege Waldmüller hat es eben ausgeführt, ist, uns ernsthaft mit der Frage zu beschäftigen, wie wir die Ausnahme definieren.
Es kann weder heute noch in Zukunft nicht unser Ziel sein, Eigentümer, deren Windenergieanlagen sich außerhalb von ausgewiesenen Eignungsräumen befinden und nicht mehr dem ökologischen und ökonomischen Standard entsprechen, nur dadurch zu einer überlangen Nutzung ihrer Anlagen zu bewegen, weil wir ihnen für den Fall eines ansonsten anstehenden Repowering, also dem vollständigen Ersetzen der Altanlage durch eine leistungsstärkere, modernere Anlage, mit dem Knüppel des Wegfalls des Bestandsschutzes kommen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns lieber ein Signal an die Windkraftpioniere in unserem Land geben. Wenn beispielsweise durch ein Repowering von Windenergieanlagen auch außerhalb von bisher ausgewiesenen allgemeinen Eignungsräumen keine schwerwiegende zusätzliche Beeinträchtigung entsteht, wenn durch die Windenergieanlage auch nach dem Repowering keine wesentlich größere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes erfolgt, wenn durch das Repowering mehr Leistung bei gleichzeitiger Reduzierung der Anlagenzahl erzielt werden kann und wenn die Standortgemeinde, Frau Kollegin Lück, auch vor dem Hintergrund steigender Gewerbesteuereinnahmen, das ist bei Windkraftanlagen durchaus ein Aspekt, aufgrund der mit dem Repowering verbundenen Leistungssteigerung keine Bedenken erhebt, dann sollten wir allerdings, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, solche Möglichkeiten landesseitig auch eröffnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, die Stromerzeugung bei der Windkraft bis 2020 gegenüber 2005 zu versechsfachen. Wir als FDP-Fraktion begrüßen die Ziele zum Ausbau der Windenergie dem Grunde nach.
Das Repowering von kleineren und damit ineffizienten Anlagen ist genau der richtige Schritt in die richtige Richtung.