(Udo Pastörs, NPD: Wahnsinn! – Zurufe von Reinhard Dankert, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Und auch das sei gesagt: Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es noch unverständlicher – Frau Kuder hat darauf hingewiesen –, da bereits am 26.03.2010 das Vorhaben in der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und es hier auch nicht um ein Gesetz geht, das man so nebenbei beschließen kann. Aber darauf komme ich an anderer Stelle zurück.
Jugendstrafvollzugsgesetz: Erste Lesung am 19.09.2009, in Kraft treten sollte es, und es konnte nur in Anstrengung auch des federführenden Ausschusses zu dem Termin eingehalten werden, am 01.01.2010.
Ich möchte an dieser Stelle auch weitere Beispiele nicht nennen und meine Redezeit nutzen, um die in diesem Zusammenhang im Gesetz zu beantwortenden Fragen in den Mittelpunkt zu rücken.
Ich denke, Herr Müller, das ist auch in Ihrem Interesse, dass die Rechte des Parlamentes hier eingehalten werden.
(Heinz Müller, SPD: Deswegen sage ich ja, dass das eine gute Idee ist, dass wir hier zur Sache kommen.)
Wir haben heute den 17.11.2010. Das heißt, eine Anhörung im Ausschuss wird nur unter Möglichkeiten denkbar sein, wenn wir Sondersitzungen machen und, und, und.
Und es gibt noch einen mitberatenden Ausschuss. Ich denke, Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer sind angehalten, insbesondere die Rechte des Landtages hier auch immer wieder einzufordern und darauf zu achten, dass die Regierung ihre Aufgaben erfüllt und wir als Landtag hier nicht immer hinterherlaufen.
Als ich das erste Mal mit dieser Errichtung eines Landesamtes konfrontiert wurde, war ich schon ein wenig stutzig. Frau Kuder, Sie sind auch darauf eingegangen im Zusammenhang mit Verwaltungsmodernisierung – das wird ja oft in den Mund genommen –, dass wir genau gucken sollten, welche Strukturen hier im Land zu schaffen sind, ob sie langfristig finanzierbar sind. Nun soll also ein neues Landesamt errichtet werden. Gut, kann man sagen, wenn es sinnvoll ist. Diese Sinnhaftigkeit muss für Bürgerinnen und Bürger erkennbar sein, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Damit komme ich zum ersten Schwerpunkt, nämlich dem Personal. Die Frage ist im Gesetzentwurf aufgeworfen, für uns allerdings noch nicht so richtig beantwortet worden. Erinnern wir uns an die Vorstellung des Forums im März 2010. Im Justizministerium wurde von den Experten darauf hingewiesen, dass neben dem bereits vorhandenen Personal wie Bewährungshelfern und Sozial arbeitern auch Controller und Verwaltungspersonal notwendig sein werden.
Nun frage ich mich allerdings, woher dieses Personal kommen soll. Denn schauen wir uns einmal das von Ihnen beschlossene Personalkonzept an, dann ist doch wohl auch im Bereich des Justizministeriums kaum noch Spielraum vorhanden.
Die von Ihnen hier aufgeworfenen Fragen weisen auch darauf hin. Also wie werden wir es denn schaffen, dass wir trotz mehr Betreuung bei gleichmäßiger Zahl von 80 Bewährungshelfern eine Qualitätssteigerung hinbekommen? Ich denke, damit …
Darüber hinaus wurde bei der Vorstellung des Projektes auch diskutiert, ob die Einrichtung eines solchen Landesamtes mit Blick auf den Haushalt und die demografische Entwicklung zeitgemäß ist. Diese Frage wurde zwar nicht beantwortet, aber die Tendenz ging schon, glaube ich, mehr in Richtung, es ist unangemessen und infrage zu stellen.
Ich persönlich, das will ich hier ganz offen sagen, Herr Ringguth, bin noch zu keiner Entscheidung gekommen und frage mich, worin denn eigentlich der Vorteil besteht. Da hilft auch nicht der Verweis in der Gesetzesbegründung auf den Koalitionsvertrag. Die Koalitionsvereinbarung umzusetzen oder nicht umzusetzen, bringt noch
keinen Vorteil in Bezug auf die gemeinsame Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger vor Wiederholungstätern zu schützen. Und darum sind wir uns in dem Ziel einig.
Aber hilft da wirklich die Zentralisierung einer Aufgabe, die teilweise vorgenommen wird? Haben Sie, meine Damen und Herren, nicht in den zurückliegenden Debatten immer wieder das bestehende System in allen Tönen gelobt? Ich kann mich sehr wohl daran erinnern. Ist es alles nicht mehr wahr? Ist es hinfällig? Manchmal erinnert mich das dann wiederum an unsere Debatte im Zusammenhang mit dem System der Einführung der elektronischen Grundbücher, wo wir erst auch gehört haben, es ist alles in Ordnung. Mit einem Mal war alles hinfällig. Wir mussten alles wieder neu machen. Deswegen mein kritisches Hinterfragen.
Nun gut, darüber hinaus wurden die strukturbedingten Nachteile angesprochen, die unbestritten in einem Flächenland auf der Hand liegen. Diesbezüglich ist im Gesetzentwurf zu lesen, dass schwerpunktmäßig die Außentätigkeit durch zwei Bedienstete ausgeführt werden würde. Dass dabei erhöhte Reisekosten entstehen werden, sei nur am Rande bemerkt. Vielmehr interessiert uns, warum nur zwei Bedienstete im Außendienst tätig werden sollen. Frau Kuder hat einerseits jetzt eine Antwort für mich zumindest gegeben, dass Außenstellen da sein werden, dass vom Prinzip her draußen wieder etwas organisiert wird. Aber dann frage ich mich: Wenn dieser Status quo bleibt, warum dann ein Landesamt? Ich kann es noch nicht so richtig durchschauen.
Das wird dann insgesamt doch fragwürdiger. Welche Aufgaben sollen diese zwei Außendienstmitarbeiter dann erhalten? Wie sollen Kontrolle und Hilfe bei der Wiedereingliederung der entlassenen Straffälligen vor Ort möglich sein,
wenn das Landesamt in Rostock seinen Sitz hat? Außenstellen soll es geben, das hat Frau Kuder gesagt. Das müssen wir uns noch einmal genau angucken, wie die weiter strukturiert werden.
Da dieses Projekt einzigartig in Deutschland sein soll – auch darauf hat Frau Kuder hingewiesen –, muss die Frage erlaubt sein, wie die wissenschaftliche Begleitung dieses Projektes gesichert wird. Ist es überhaupt vorgesehen? Wenn ja, durch wen? Wie steht es mit der Evaluierung? Kein Wort!
Und auch die Frage ist zu beantworten: Die Debatte und die Umsetzung der nachträglichen Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes stehen noch aus. Wie, so frage ich ernsthaft, wurde denn diese Frage in das Gesamtkonzept mit einbezogen oder müssen wir nicht noch einmal neu darüber nachdenken, wenn die aktuellen Entscheidungen dann auf der Tagesordnung sind?
Ja, ich habe Kritik. Ich will aber auch sagen, dass ich einige Fragen durchaus begrüße, dass der Hinweis der Experten übernommen wurde, die Möglichkeit der Aufgabenerweiterung des Landesamtes zum Beispiel im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich vorzuhalten. Da konnte ich erfreulicherweise feststellen, dass nach Paragraf 2
Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit eine solche Aufgabenerweiterung dort möglich ist. Aber reicht das für die Errichtung eines Landesamtes aus? Das müssen wir uns immer wieder fragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für meine Fraktion kann ich heute schon ankündigen, dass wir eine öffentliche Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf im federführenden Ausschuss beantragen werden, und nicht, weil wir das Gesetz zum 01.01. verhindern wollen, sondern weil wir unsere Fragen mit Experten besprechen und beraten wollen und dann eine Entscheidung treffen wollen. Dass dadurch Handlungsbedarf im Justizministerium besteht, die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über den Aufbau und die Organisation der sozialen Dienste der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern zum 31.12.2010 zu verlängern, liegt dann auf der Hand. Aber das werden Sie sicherlich hinbekommen. Wir stimmen einer Überweisung in den Rechtsausschuss zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dankert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich hat eine Oppositionsfraktion naturgemäß mehr Fragen als vielleicht die Regierungsfraktion, aber ein gut Ding will vielleicht auch ein bisschen Weile haben,
Wir halten es für richtig und ich will noch einmal ganz kurz zusammenfassen, dass die Aufgaben der verschiedenen Führungsaufsichtsstellen, so, wie sie jetzt existieren bei den Landgerichten, in einer Führungsaufsichtsstelle konzentriert werden und diese dann wiederum zukünftig mit sozialen Diensten der Justiz sowie der forensischen Ambulanz in einem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit zusammengeführt werden.