Ich darf nun den Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 12 zu stellen.
Spielen bei diesen Raumordnungsverfahren der Brandschutz und die Sicherung von Tieren im Brandfalle auch eine Rolle?
Also diese Nachfrage oder Zusatzfrage bezieht sich ja nicht auf meine Antwort zu der Frage vom Kollegen Tack. Ich kann Ihnen gern eine entsprechende fachliche Stellungnahme meines Hauses zu dieser konkreten Detailfrage zukommen lassen.
12. Welche Maßnahmen, insbesondere rechtliche, technische und bauliche, hält die Landesregierung für erforderlich, um eine dauerhafte schwere Umweltschädigung durch ausgetretenes beziehungsweise weiter austretendes Kühlmittel infolge angebohrter Kühlmittelrohre des Snow-FunParks Wittenburg zu vermeiden, falls dieses Kühlmittel bis in grundwasserführende Schichten vordringt?
Abgeordneter Borrmann, welche Maßnahmen, insbesondere die Frage der rechtlichen, technischen und baulichen Maßnahmen, hält die Landesregierung für erforderlich, um das festzulegen, um eine dauerhafte schwere Umweltschädigung durch ausgetretenes beziehungsweise möglicherweise weiter austretendes Kühlmittel infolge angebohrter Kühlmittelrohre des von Ihnen angesprochenen Snow-FunParks Wittenburg zu vermeiden, ist schwierig zu beantworten zurzeit, denn die Untersuchungen zur Ursache dieser Stützenhebung – das ist ja die Ursache für das technische Problem – sind nach Angaben der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Ludwigslust nicht abgeschlossen. Wir sind noch in den Gängen. Und deshalb kann ich mich an Spekulationen über das Ergebnis dieser Untersuchung und den daraus folgenden Konsequenzen nicht beteiligen.
Zusatzfrage: Hat die Landesregierung sich in den Prozess der Ermittlungen beziehungsweise der möglichen Folgen eines Umweltschadens, weil es ja auch um keine kleine Anlage geht, in
irgendeiner Weise eingeschaltet beziehungsweise Maßnahmen ergriffen, um das Verfahren zu beschleunigen, damit keine Schäden entstehen?
Das kann ich verneinen. Hier ist einzig und allein die entsprechende zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust am Arbeiten.
Zweite Zusatzfrage: Welchen zeitlichen Rahmen erwartet die Landesregierung bis zur Klärung dieses ja doch das Grundwasser bedrohenden Sachverhaltes?
Aufgrund der umweltpolitischen Brisanz eines solchen Problems erwarte ich, dass hier gründliche und sorgfältige Untersuchungen stattfinden, und deswegen würde ich der zuständigen Behörde hier keinerlei Druck eröffnen und sagen, ich brauche bis dann und dann die entsprechenden Ergebnisse, sondern ich will Ergebnisse haben, die dann auch praktisch handelbar und belastbar für uns sind.
13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten sechs Monaten unternommen, um dem sogenannten Mautumgehungsverkehr im Land – insbesondere im Landkreis Ludwigslust – zu begegnen?
Erstens haben wir im Sommer die Bemautung der B 5 und des östlichen Teils der B 104 beim Bundesverkehrsministerium beantragt und außerdem Gespräche mit den anderen Bundesländern in der Region um die B 5, das sind Niedersachsen, Hamburg, Brandenburg und Schleswig-Holstein, aufgenommen. Wir gehen davon aus und sind davon überzeugt, dass wir eine Gesamtlösung brauchen. Eine Sperrung der B 5 im Land Schleswig-Holstein für Lkw über zwölf Tonnen lehne ich in Übereinstimmung mit den Fachministern der benachbarten Länder ab, da die Probleme von einem Land nur zum anderen verlagert würden. Das kann nicht unser Ziel sein. Heute findet ein Gespräch im Bundesverkehrsministerium zu dem Thema statt, bei dem es um eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in allen umliegenden Bundesländern gehen soll – heute.
Zweitens hat der Landkreis Ludwigslust eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit für den Schwerlastverkehr auf der B 5 angeordnet. Ich rede hier von den 30 Kilometern pro Stunde in Ortsdurchfahrten. Dem habe ich sofort zugestimmt, weil die zuständige Behörde – nämlich der Landkreis – dies uns angetragen hat.
Drittens wird seit April dieses Jahres eine bundesweit einheitliche Verkehrszählung durchgeführt. Und um ein umfassendes Bild zu gewinnen, habe ich veranlasst, dass in Mecklenburg-Vorpommern ebenso der Verkehr auf Landes- und ausgewählten Kreisstraßen in diesem Zeitraum mit erfasst wird. Zusätzlich werden auf bestimmten Straßenabschnitten – hier insbesondere auch die B 5 – Kfz nach ihrer Fahrzeuglänge jeweils als Pkw, Lkw oder Lastzüge erfasst. Ergebnisse der Zählung werden voraussichtlich im Juni/Juli nächsten Jahres vorliegen. Diese Ergebnisse werde ich gemeinsam mit
allen Beteiligten gründlich auswerten und mit ihnen das weitere Vorgehen zur Ermittlung des tatsächlichen Mautausweichverkehrs abstimmen.
Viertens habe ich mehrfach den Bundesverkehrsminister aufgefordert, hier Standards in den entsprechenden Rechtsvorschriften wie der Straßenverkehrsordnung, aber auch dem Autobahnmautgesetz abzusenken, nach denen die Bevölkerung Schutz vor Verkehrslärm erhält und nach denen die Verkehrsbehörden, das heißt die Landkreise und kreisfreien Städte, effektiver als bisher auf die Veränderungen im Verkehrsablauf reagieren können beziehungsweise den Verkehrsablauf steuern können.
Eine Zusatzfrage: Hat der Landkreis Ludwigslust in den letzten sechs Monaten über die Geschwindigkeitsbegrenzung hinausgehende Anträge mit welchem Ergebnis gestellt?
Wir sind in ständigen Gesprächen mit dem Landkreis Ludwigslust. Alle Maßnahmen, die hier getroffen werden, werden mit uns abgesprochen. Das geht weit über das Thema Beschränkung, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkung, hinaus bis hin zu baulichen Veränderungen einer entsprechenden Verkehrsführung.
Eine zweite Zusatzfrage: Sind in den letzten Monaten Anträge, was die Verkehrssituation auf den Bundesstraßen im Landkreis Ludwigslust betrifft, vom Landkreis Ludwigslust gestellt an die Landesregierung, abschlägig beschieden worden?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Irene Müller, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 14 und 15 zu stellen.
14. Warum ist die Meinungsbildung zu den Verordnungen zum Einrichtungenqualitätsgesetz noch nicht abgeschlossen?
Guten Morgen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Müller! Die Meinungsbildung ist abgeschlossen. Die Verkündung der Verordnung wird voraussichtlich im Gesetz- und Verordnungsblatt im November 2010 erfolgen.
15. Welche Positionen, die in den Entwürfen enthalten waren, aus der Einrichtungenpersonalverordnung, der Einrichtungenmindest bauverordnung und der Einrichtungenmitwirkungsverordnung, fi nden wir nicht mehr?
Da bereits im Vorfeld des formalen Anhörungsverfahrens die Entwürfe der Verordnungen bereits mit allen Beteiligten abgestimmt wurden, sind keine grundlegenden Änderungswünsche mehr erfolgt. Allerdings wurde der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, Hauswirtschaftskräfte als Fachkräfte in Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen, in Paragraf 5
Dann möchte ich nachfragen, warum diese Fragen von mir in der Kleinen Anfrage alle negativ beantwortet wurden?
Frau Abgeordnete Müller, dazu müsste ich mir jetzt noch mal die Kleine Anfrage ziehen, damit wir uns das anschauen. Zwischen der Kleinen Anfrage und jetzt der Verabschiedung der Verordnung liegt ja ein Zeitraum, wo die Meinungsbildung stattgefunden hat. Uns liegt ein Vorschlag der Fraktion DIE LINKE vor und diesen Vorschlag haben wir in der Verordnung berücksichtigt.
Frau Müller, das geht nicht. Das können Sie gerne bilateral mit der Ministerin besprechen, aber nicht im Rahmen der Fragestunde.
Die Fraktion der SPD hat eine Auszeit zur Beratung von 20 Minuten beantragt. Wir sehen uns also 10.07 Uhr hier zur Sitzung wieder. Die Sitzung ist unterbrochen.