tragliche Regelungen im Bereich des ÖPNV wegen oftmals schwieriger wirtschaftlicher Situationen durchaus auch existenzgefährdend wirken kann. Die Möglichkeiten, einer zusätzlichen Belastung auszuweichen, sind hier sehr begrenzt, weil man Preise nicht ohne Weiteres ändern kann und bei den Kosten auch begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten hat.
Die Aussagen des Gutachtens zu den Wirkungen von Tariftreueregelungen sind im Wesentlichen nicht anders, das haben wir verglichen, als jene im Gutachten des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle aus dem Jahr 2003. Da ist schon mal ein solches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Dennoch sehen wir es so, dass die Aufnahme der genannten Regelung in ein Vergabegesetz, wir sagen mal, gerade noch vertretbar ist. Es setzt allerdings voraus, dass wir Ausnahmeregelungen finden für kleine Unternehmen.
7. Wann legt die Landesregierung beziehungsweise die Koalition ihren seit Langem versprochenen Entwurf eines Vergabegesetzes dem Landtag vor?
Das ist jetzt ein bisschen schwierig, diese Frage zu beantworten, weil ich weiß, dass Sie mich daran nachher auch messen werden. Ich habe es nicht ganz alleine in der Hand, insofern will ich vorsichtig sein. Wir werden jetzt darüber reden und wir gehen in den nächsten Tagen in die Abstimmung mit den Ressorts. Ich bin mal vorsichtig und sage, im Januar/ Februar des Jahres 2011 wird eine Landtagsbefassung möglich sein.
Ich bitte nun den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Frage 8 zu stellen.
8. Wurde bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit für die Schweinezuchtanlage Alt Tellin die aktuelle Geruchsimmis sions-Richtlinie 2008 zugrunde gelegt oder kam die Geruchsimmissions-Richtlinie M-V zur Anwendung?
Ja, Herr Professor Tack, das kann ich relativ kurz beantworten. Es ist die aktuelle Geruchsimmissions-Richtlinie, die zugrunde gelegt wurde.
Jetzt rufe ich auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Ich bitte die Abgeordnete Frau Schwebs, Fraktion DIE LINKE, die Frage 9 zu stellen.
9. Welche Entwicklung haben die Kormoranbestände in Meck lenburg- Vorpommern im Vergleich zum Jahr 2009 genommen und woraus resultieren eventuelle Veränderungen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch wenn die endgültigen Zahlen, wie Sie sehr genau wissen, was die Bruterfolge dieses Jahres hergeben wird, noch nicht vorliegen, so können wir feststellen, dass wir davon ausgehen, dass es in diesem Jahr eine Verringerung der Brutvogelpopulation in MecklenburgVorpommern um 3.000 Brutpaare geben wird. Wir gehen davon aus, dass zwischen 10.100 und 10.200 Brutpaare in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich vorhanden sind. Das entspricht im Übrigen einer Abnahme von 24 Prozent, der vergleichbare Trend.
Und wer den Jahresverlauf und den Winterverlauf noch vor Augen hat, der wird sich das auch relativ leicht erklären können. Der gleiche Trend liegt im Übrigen auch in Finnland, in Schweden sowie in Dänemark vor. Es ist einfach festzustellen, dass eine ganze Reihe von Brutvögeln diesen Winter praktisch nicht überstanden hat.
Dazu hätte ich eine Zusatzfrage: Welche Schlussfolgerungen für das Kormoranmanagement werden aus der soeben geschilderten Entwicklung abgeleitet?
Sie wissen ja, dass wir zurzeit ein wissenschaftliches Gutachten erarbeiten und auch ein Begleitprogramm mit der Universität Rostock entwickelt haben, das im Übrigen einmalig ist in Europa, woraus wir ja versuchen wollen, auch das ist im Übrigen gerade Beschlusslage der letzten Agrarministerkonferenz geworden, ein deutsches Kormoranmanagement zu entwickeln in der Hoffnung, dass Brüssel und Europa dann akzeptieren, dass wir tatsächlich ein europäisches Kormoranmanagement benötigen. Und diese Schlussfolgerungen werden wir mit Vorlage der endgültigen Zahlen, die auch natürlich durch die Universität Rostock bewertet werden, dann in der Kormoranarbeitsgruppe festlegen.
We lchen Anteil haben die Landesregierung und die Maßnahmen der Landesregierung an dem Rückgang der Kormoranpopulation in diesem Jahr?
Herr Borrmann, ich weiß nicht, was die Gäste da hinten von dieser Frage halten sollen. Ich weiß nicht, ob sie es da hinten verstanden haben.
Also welchen Anteil hat die Landesregierung am Rückgang der Kormoranbestände: Die Landesregierung hat, wie Sie wissen, wenn Sie sich damit beschäftigen würden, eine Kormoranverordnung vorgelegt und der Anteil lässt sich daraus unter anderem auch ermessen. Sie sollten sich die mal anschauen und nachdenken und dann vielleicht eine Frage stellen, und zwar im Fachausschuss.
Herr Borrmann, hier entscheide immer noch ich, ob eine weitere Zusatzfrage zugelassen wird oder nicht, und Sie können hier nicht einfach so mal da reinplauzen.
Sie haben doch gerade die Zahlen vernommen. Auch im Zusammenhang mit der Kormoranverordnung hat es Maßnahmen gegeben,
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Frage 11 zu stellen.
11. Welche Entwicklung hat die Anzahl der Anträge auf Einleitung von Raumordnungsverfahren bei beabsichtigten Investitionen in große Tierproduktionsanlagen genommen und entscheidet die oberste Landesplanungsbehörde eher zugunsten der Durchführung von Raumordnungsverfahren oder dagegen?
Lieber Kollege Tack, nach Landesplanungsgesetz wird ein Raumordnungsverfahren auf Antrag des Trägers des Vorhabens oder von Amts wegen eingeleitet. Von den Vorhabensträgern großer Tierproduktionsanlagen wurden bisher keine Anträge auf Durchführung von Raumordnungsverfahren gestellt. In der Regel wird die Landesplanungsbehörde durch die BImSch-Behörden über entsprechende Planungsabsichten informiert. Die Entscheidung zur Durchführung von Raumordnungsverfahren erfolgt dann von Amts wegen.
Eine Statistik allerdings über Planungsabsichten großer Tierproduktionsanlagen besteht nicht. Tendenziell kann jedoch eingeschätzt werden, dass mehrere derartige Vorhaben in den vergangenen Jahren geplant wurden und deshalb auch die Zahl der Raumordnungsverfahren zugenommen hat.
Die Entscheidung darüber, ob ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist, hängt dann jeweils vom Einzelfall ab. Und ich sage das hier ausdrücklich: Da geht es nicht darum, ob wir eher dafür oder dagegen entscheiden, sondern, wie gesagt, vom Einzelfall abhängig werden wir diese Entscheidungen auch immer treffen.
Für welche Vorhaben in der Regel ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist, ist in der Raumordnung des Bundes geregelt. Wenn jedoch keine erheblichen raumordnerischen Konflikte mit anderen Nutzungsinteressen erkennbar sind, kann auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens verzichtet werden. Die raumord
nerischen Belange werden in diesem Fall in Form einer landesplanerischen Stellungnahme in das Zulassungsverfahren eingebracht.
Eine Nachfrage: Sind in jüngster Zeit Anträge gestellt worden auf Durchführung von Raumordnungsverfahren für große Tierproduktionsanlagen?
Die aktuelle Zahl kann ich Ihnen derzeit nicht geben. Die würde ich Ihnen schriftlich nachreichen, das ist für mich keine Frage, aber ich habe meine Einschätzung hier kundgetan. Wir gehen davon aus, dass das zunehmen wird in der Zukunft. Das zeigt ja auch sozusagen die Investitionstätigkeit in diesem Bereich.
Ich darf nun den Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 12 zu stellen.