Und wenn Sie hier solche Gesetzentwürfe, die nach Ihrem eigenen Bekunden völlig undurchdacht sind, vorlegen, dann dürfen Sie sich doch nicht wundern, …
Na gut, dann nehmen Sie das als Unterstellung. Ich habe Ihre Äußerungen so aufgefasst und ich glaube nicht, dass ich damit alleine stehe.
... dann dürfen Sie sich doch nicht wundern, wenn solche völlig undurchdachten Gesetzentwürfe dann auch nicht weiter verwiesen werden in die Ausschüsse zur Beratung.
Dann hier auch noch anzukommen, ich hätte nicht über die Bürgerinnen und Bürger geredet, das hat mich jetzt wirklich,
Denn bei dem Gesetzentwurf dann auch noch darüber zu denken, wie die Bürgerinnen und Bürger das sehen,
das ist natürlich schon eine bemerkenswerte Leistung. Wenn Sie jetzt darüber gesprochen hätten, wie in diesem Land tatsächlich ein zukunftsfähiger ÖPNV gesichert werden kann, Herr Kollege Roolf, und wie für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land tatsächlich das abgesichert werden kann, dass dort, wo sie leben, auch in Zukunft der ÖPNV gewährleistet ist, dann hätten Sie das nicht mal als Gesetzentwurf machen müssen, das hätten Sie als Antrag einreichen können. Das hätten wir vielleicht …
Herr Roolf, das hätten wir vielleicht auch abgelehnt, aber das hätte wahrscheinlich mehr Qualität gehabt.
(Michael Roolf, FDP: Seit vielen Jahren haben Sie nicht einem Antrag zugestimmt. Hören Sie doch auf! – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
Herr Roolf, darüber hätte man wenigstens vernünftige Diskussionen führen können, aber dann hätten Sie vielleicht Ihre Vorstellungen, ohne sie in den Gesetzentwurf einzugießen, formuliert und wir hätten gesagt, was unsere Vorstellungen sind. Dann hätten wir wahrscheinlich das auch abgelehnt, was Sie dann vorschlagen.
Aber das Problem ist, mit Ihrem Gesetzentwurf stehen doch an keiner Stelle die Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund, sondern bei Ihnen steht doch nur eins: irgendwelche formalisierten Verfahren, die jetzt durchgezogen werden sollen im Rahmen der Kreisstrukturreform. Das Thema ist doch nicht der Bürger gewesen bei Ihnen, das Thema ist doch bei Ihnen die Kreisstrukturreform, die Ihnen vom Grundsatz her, so, wie sie kommen wird, nicht passt, und hier ist der ÖPNV der Aufhänger.
Und eins will ich Ihnen sagen, ich kenne die Kostenstrukturen im Bereich der Hansestadt Wismar für den ÖPNV nicht und ob die da 30 Millionen Euro Defizit gemacht haben oder nicht, das kann ich nicht beurteilen. Das will ich Ihnen einfach mal glauben. Aber das Problem ist doch vom Grundsatz her: Es gibt in diesem Land nirgendwo einen Bereich, wo der ÖPNV kostendeckend ist.
das ist übrigens in vielen anderen Bereichen in diesem Land auch so, wenn es um den Bereich der Daseinsvorsorge geht, denn das ist doch immer das Credo, das Sie haben. Wenn es wirtschaftlich tragfähig ist, dann sollen es doch nicht die Kommunen als Aufgabenträger machen, dann soll es doch die private Wirtschaft machen.
(Heinz Müller, SPD: So ist es. – Michael Roolf, FDP: Der Träger kann kein Privater sein. Das wissen Sie, Herr Schulte.)
Also, Herr Kollege Roolf, Sie müssen doch dann tatsächlich auch mal bei den Tatsachen bleiben und hier nicht irgendwelche
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3811 zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der FDP, aber Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.
Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 15. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2009, Drucksache 5/3354, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 5/3819.
Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern: 15. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2009 – Drucksache 5/3354 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt. Frau Borchardt, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meinen Ausführungen komme, gestatten Sie mir aus aktuellem Anlass ein paar Vorbemerkungen. Es ist schon zur guten Tradition geworden, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages alle zwei Jahre in wechselnden Ländern einen Erfahrungsaustausch mit den Vorsitzenden
und Stellvertretern der Petitionsausschüsse der Länder und den Bürgerbeauftragten durchführt. In diesem Jahr fand die Beratung in unserem Land statt. Die diesjährige Tagung stand ganz im Zeichen des 60. Geburtstages des Petitionsrechtes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertreter unseres Landes, sowohl der Bürgerbeauftragte als auch ich, konnten über gute Erfahrungen bei der Gewährleistung des Petitionsrechtes in unserem Land berichten. Im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir ein gut ausgebautes Petitionsrecht, aber – auch das will ich an der Stelle sagen – nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden kann.
Ich möchte mich von dieser Stelle aus bei der Präsidentin des Landtages bedanken, die diese Beratung in Schwerin ermöglichte, aber auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die vor und hinter den Kulissen für einen tadellosen Ablauf der Veranstaltung sorgten. Wir waren gute Gastgeber. Bei vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben wir die Neugierde auf unser Land geweckt. Sie werden wiederkommen. Sie haben versichert wiederzukommen, auch, um uns gemeinsam wieder zu verständigen und voneinander zu lernen. Deshalb noch mal meinen herzlichsten Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Artikel 35 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist festgeschrieben, dass der Petitionsausschuss neben der Behandlung der Vorschläge, Bitten und Beschwerden der Bürger auch für die Erörterung der Berichte der Beauftragten des Landes zuständig ist. Diesem Verfassungsauftrag nachkommend legt der Petitionsausschuss Ihnen nunmehr auf der Landtagsdrucksache 5/3819 seine Beschlussempfehlung zum 15. Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2009 vor.
Der Bürgerbeauftragte hat dem Landtag den 15. Bericht am 22. März dieses Jahres zugeleitet. In der Plenarsitzung am 28. April 2010 stellte er diesen Bericht persönlich vor. Es war das erste Mal, dass der Bürgerbeauftragte seinen Bericht hier im Plenum schon vorstellen konnte, bevor dieser in den Fachausschüssen vertiefend beraten wurde.
Diese Neuerung geht auf eine entsprechende Bitte von Herrn Schubert zurück und ich denke, sie hat sich bewährt. Auf diese Weise konnten wir einerseits schon sehr frühzeitig gemeinsam konstruktiv über den Bericht diskutieren. Andererseits konnten einzelne Schwerpunkte in Vorbereitung der eigentlichen Beratungen in den Ausschüssen ins Augenmerk der jeweiligen Fachpolitiker gerückt werden.
Der Petitionsausschuss beriet den 15. Bericht des Bürgerbeauftragten federführend in zwei Ausschusssitzungen. In der Ausschussberatung am 09.09.2010 erklärte der Bürgerbeauftragte, dass die Zahl der Petitionen leicht rückläufig sei. So gingen im Berichtsjahr 2009 insgesamt 331 Petitionen weniger als noch 2008 ein. Herr Schubert erklärte diesen Rückgang zum einen damit, dass nunmehr die Verbraucherzentrale die Beratung der Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen im Zusammenhang mit der GEZ übernommen hat. Zum anderen betonte er, zur Altanschließerproblematik keine Petitionen mehr erhalten zu haben, was letztendlich darin begründet ist, dass die Frist zur Erhebung der entsprechenden Beiträge am 31.12.2008 ausgelaufen war.
Überraschend war, dass auch im Bereich „Soziale Sicherung“ im Berichtszeitraum 2009 die Anzahl der eingegangenen Petitionen rückläufig ist. Unabhängig hiervon sind die 470 diesbezüglich im Jahr 2009 dem Bürgerbeauftragten vorgetragenen Anliegen noch beachtlich.