Grundsätzlich positiv, meine Damen und Herren, ist die Art und Weise hervorzuheben, wie das Parlament bisher in die Gesetzesentwicklung einbezogen und informiert wurde. Wir haben frühzeitig den Referentenentwurf zur Kenntnis bekommen und auch Stellungnahmen von Ver
bänden erhalten. Ich hoffe, dass wir für die Beratung dieses Gesetzes in den Fraktionen und Ausschüssen genug Zeit haben werden, denn der Wald wächst auch in Generationen und nicht von einer Landtagssitzung zur anderen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Zumindest nicht so doll. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Dass nun mit dem Bundeswaldgesetz die Notwendigkeit entstand, den fast fertigen Gesetzentwurf noch mal zu überarbeiten, liegt in der Natur der Sache. Aber wahrscheinlich hat auch das Ministerium nicht ernsthaft damit gerechnet, dass der schwarz-gelben Bundesregierung eine, wenn auch nur kleine Novelle des Bundeswaldgesetzes gelingen könnte.
Eine Reihe von Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Landeswaldgesetzes stellt die Wirksamkeit der Forststrukturen, die wir sowohl mit dem Landesforstanstaltserrichtungsgesetz geschaffen haben als auch in diesem Entwurf regeln wollen, infrage. Die jeweiligen Verbände sehen in ihren Anregungen Möglichkeiten der Modernisierung und Vereinfachung der Verwaltungsarbeit, der Beseitigung von Doppelstrukturen sowie der Entlastung des Landeshaushaltes. Auch gibt es zum Beispiel Auffassungen, die das Tragen von Uniformen generell oder nur in Bezug auf Angestellte ohne hoheitliche Aufgabenwahrnehmung als alten Zopf empfinden, der schnell abgeschnitten gehört. Aber auch gegenteilige Auffassungen dazu habe ich gehört. Und ich denke, dass wir diesen Fragen aufmerksam nachgehen sollten, denn sie kommen von den Fachleuten, die tagtäglich mit dem Wald und seiner Verwaltung in Berührung kommen und wissen, wovon sie reden.
Auch das mit der Jagd, meine Damen und Herren, ist nicht so ganz einfach und eindeutig zu definieren. Jagd und Wald, Wald und Jagd gehören zusammen und gehören auch zusammen betrachtet.
In der heutigen Zeit geht es, in kurze Schlagworte gefasst, um die Frage: Wild vor Wald oder Wald vor Wild oder Wald und Wild?
Die Zukunft beider hängt voneinander ab und vor allem von den Regelungen, die wir zu treffen haben. Hier werden die Anhörungen sicher klarstellen, in welcher Weise dieser Gesetzentwurf ein ausgewogenes und vertretbares Verhältnis von Wald zu Wild oder umgekehrt ermöglicht.
In ersten Diskussionen, meine Damen und Herren, wurde uns auch eine Frage gestellt, deren Beantwortung wir bisher für eindeutig gehalten haben, nämlich die Frage danach, ob wir den Wald in seiner jetzigen Größe erhalten wollen oder ob wir ihn auch noch mehren, also in der Fläche ausdehnen wollen. Wir alle wissen, dass unser Land mit rund 516.000 Hektar Wald ein relativ waldarmes Land ist.
ob es unter nachhaltigen und landschaftsgestalterischen Aspekten ein richtiges Ziel ist, den Wald zu mehren. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten beispielsweise hält die Zielstellung in einigen Landschaftsteilen sogar für schädlich, da es dem Landschaftsbild mit seiner Weitblickmöglichkeit abträglich sei und damit auch dem Tourismus. Die Landwirte meinen hingegen, von einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche kann ein Vielfaches an Erträgen erwirtschaftet werden als von einem Hektar Wald. Und die Umweltschützer fordern zu erheblicher Waldmehrung unter dem Gesichtspunkt Biodiversität und der Schaffung von Lebensräumen für seltene Pflanzen und Tiere auf.
In diesem Zusammenhang ergibt sich aus dem Gesetzentwurf eine weitere Frage, die nicht so leicht zu beantworten sein dürfte, nämlich die Frage: Wo fängt Wald an? Ab welcher Größe der Fläche sind Bäume schon ein Wald? Der vorliegende Entwurf geht von einer Größe von 0,2 Hektar aus.
Das ist weniger als ein Morgen – 45 mal 45 Meter. Und wenn ich mich so im Plenarsaal umschaue und das abschätze, dann würde ich sagen, das ist ungefähr die doppelte Fläche unseres Plenarsaales. Dort stehen vielleicht nur vier oder sechs ausgewachsene Bäume. Ist das ein Wald, meine Damen und Herren? In Gesprächen wurde uns vorgeschlagen, als Mindestgröße zum Beispiel zwei Hektar festzusetzen.
Auch leuchtet es uns nicht wirklich ein, warum Wald – also eigentlich geht es ja um die Bäume – in denkmalgeschützten Parks und Friedhöfen uneingeschränkt gestaltet, also wirtschaftlich und unter forstlichen Aspekten genutzt werden können soll. Und last, but not least, meine Damen und Herren, als finanzpolitische Sprecherin interessiert mich natürlich auch die Änderung des Paragrafen 26. Ob das wirklich nötig ist, davon bin ich noch nicht überzeugt.
Alles in allem gibt es also viele Dinge, die zu diskutieren und abzuwägen sind. Fangen wir mit der Überweisung heute an!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut, Birgit!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon durch den Minister und meine Vorrednerin von den Schätzen des Waldes gehört. Ich möchte noch eins hinzufügen, und zwar, dass gerade der Wald dazu beiträgt, dass auch die Seele sich erholen kann
und dass für viele Menschen der Wald eigentlich auch ein ganz besonderes Gotteshaus ist. Ich denke, das macht die Sache rund.
Der Wald trägt zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes bei. Aus diesem Grund sind Erhaltung, Nutzung und Schutz des Waldes im Landeswaldgesetz festgeschrieben. Das freut mich besonders, dass das auch so geblieben ist beziehungsweise auch noch ausgeweitet wurde.
Wir haben jetzt einen neuen Gesetzentwurf vor uns liegen. Ziel dieses Gesetzes soll es sein, Deregulierung, Bürokratieabbau damit zu bewirken. Ich denke, das ist unser aller Anliegen, dass hier wesentliche Schritte auch geschafft werden. Nach dem ersten Lesen des Gesetzentwurfs konnte ich feststellen, dass dem Anliegen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus durchaus Rechnung getragen wurde. Dennoch trägt der Gesetzentwurf meines Erachtens eine deutliche Handschrift des Naturschutzes.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wir müssen aber gemeinsam darauf achten, dass die wirtschaftlichen Interessen des Landes kommunaler und privater Waldbesitzer nicht hintangestellt werden. Ich denke, wir haben hier einen schönen Kernsatz: Ökologie und Ökonomie sollte man hier versuchen, auch in dem Waldgesetz zur Versöhnung zu bringen.
Meine Damen und Herren, derzeit verfügt MecklenburgVorpommern über circa 535.000 Hektar Wald. Und, liebe Kollegin Schwebs, damit ist der Wald auch gewachsen in den letzten Jahren in unserem Land,
denn in der 1. Legislaturperiode, daran erinnere ich mich noch sehr gut, waren wir bei 21 Prozent Landesfläche. Jetzt haben wir 23,15 Prozent an der gesamten Landesfläche Wald.
Hiermit liegen wir aber im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch unter dem Durchschnitt, das will ich gerne zugeben.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es circa 47.000 Eigentümer von Privatwald. In deren Eigentum befinden sich 163.000 Hektar. Das ist eine besondere Zahl. Die überwiegende Zahl der Waldbesitzer verfügt über Flächen unter 20 Hektar. Das ist für Mecklenburg-Vorpommern das Besondere. Gerade in diesen Größenordnungen wird eine wirtschaftliche Waldnutzung oft schwierig. Aus diesem Grunde wollen wir Möglichkeiten für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse schaffen und begrüßen dies sehr, die auch eine ökonomische Bewirtschaftung von privaten Waldflächen ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Waldbewirtschaftung nicht nur ökologischen Interessen dient, sondern auch zum Einkommen der Eigentümer beitragen soll.
Aufgrund der hohen Nachfrage an Holz ist in den zurückliegenden Jahren auch die Bewirtschaftung des kleinen Privatwaldes in den Mittelpunkt des forstpolitischen Interesses gerückt, denn Rohstoffengpässe im Bereich der Biomasseverwertung und der Industrieholzproduktion
haben zu einer verstärkten Nachfrage geführt. Leider hat sich diese Tendenz aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Entwicklung etwas abgeschwächt.
Dennoch, bin ich der Meinung, wird der Rohstoff Holz auch in Zukunft nicht an Bedeutung sowohl bei der energetischen Verwertung als auch bei der industriellen Nutzung verlieren, meine Damen und Herren. Aus diesem Grunde gilt es auch in Zukunft, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das benötigte Holzaufkommen sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir einige Regelungen des Gesetzentwurfes doch noch einmal infrage, die man diskutieren sollte. So soll laut Gesetzentwurf in Paragraf 13 Absatz 5 geregelt werden: „Hiebsunreife Bestände sind so zu pflegen, dass die Bestockung nicht auf weniger als 70 Prozent des Vollbestandes reduziert wird. Hiebsunreif sind Nadelholzbestände unter 60 Jahren und Laubholzbestände unter 80 Jahren, mit Ausnahme von Stockausschlags- und Laubweichholzbeständen.“
Gerade diese bestimmte Festlegung von 80 bis 60 Jahren schränkt die Eigentümer bei der Nutzung ihrer Holzbestände meines Erachtens sehr ein. Hier, denke ich, muss der Fachverstand weiter befragt werden
und hier sollten wir in der Anhörung doch noch einmal sehen, welche Lösungen wir hier vielleicht noch verbessern können, damit Eigentümer mehr Spielraum haben. Das, denke ich, ist das Wichtige.
Unter Paragraf 11 Absatz 4 des Gesetzentwurfes soll eine Passage eingefügt werden, die vorsieht, dass Betriebskonzepte für Privatwald nach einem behördlich anerkannten Verfahren zu erstellen sind und deren Bestätigung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Fachgebiets Forsteinrichtung oder der Bestätigung der Forstbehörde bedürfen. Inwieweit diese Maßnahmen zur Entbürokratisierung oder Deregulierung beitragen, vermag ich nicht zu sagen. Hier sollte man vielleicht auch noch einmal überlegen, um dann einfach praktikablere Lösungen zu finden.
Insgesamt gibt es auch für meine Fraktion zum Gesetzentwurf Beratungsbedarf und sicherlich auch noch Änderungsbedarf. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und die Ergebnisse der Anhörung. Auch hier wird sich der alte Spruch bewahrheiten: Es hat noch kein Gesetz den Landtag verlassen, wie es hineingekommen ist.