der aus meiner Sicht für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern – gerade auch im Jahr der Biodiversität, des Klimaschutzes – eine ganz entscheidende Rolle spielt. Ich glaube, dass wir Ihnen heute, wenn ich das so sagen darf, ein sehr modernes, ich denke sogar, mit das modernste Waldgesetz, das es in Deutschland gibt, vorlegen werden. Und wenn ich dann ein bisschen auch daran erinnern darf, welche besonderen Leistungen der Wald in Mecklenburg-Vorpommern hat, nicht nur zur Weihnachtszeit, wenn man seinen Weihnachtsbaum aus dem Wald holt, oder wenn man jetzt vielleicht einen wunderbaren Spaziergang durch den Wald gemacht und vielleicht Pilze gesammelt hat, sondern auch wenn man sich anschaut, dass auf das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt immerhin 515.879 Hektar Wald verteilt sind und immerhin über 200.000 Hektar im Eigentum der Menschen, der Landesforstanstalt und damit im Eigentum der Bevölkerung des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen, dann ist das, glaube ich, eine der herausragendsten gesellschaftlichen Leistungen, aber auch die Leistung für den Natur- und Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Diesen Schatz zu mehren, ihn auch weiter im Interesse der Allgemeinheit zu entwickeln, das ist jedenfalls mein klar erklärtes Ziel.
Wenn Sie sich nur mal den Holzvorrat anschauen: Immerhin 146 Millionen Kubikmeter Holz oder an Holzvorrat haben wir in Mecklenburg-Vorpommern.
Und wenn Sie das vielleicht mal nachrechnen, dann könnten wir, wenn wir dieses Holz quasi umrechnen in Lkw, dann könnte Mecklenburg-Vorpommern die Erde dreimal mit Holz bespannen. Oder – auch das ist aus meiner Sicht eine interessante Aussage – 500 Festmeter oder Kubikmeter, wenn man es so will, wachsen jede Stunde in Mecklenburg-Vorpommern nach. Auch das ist mir wichtig, deutlich zu machen, dass wir immerhin mittlerweile 75 Prozent des Waldes in MecklenburgVorpommern, den wir bewirtschaften, naturnah umgestellt haben. Der Laubholzanteil steigt weiter und allein in der Zeit, in der ich hier dienen darf, haben wir immerhin 10.000 Hektar neuen Wald angelegt, komplett neuen Wald angelegt. Ich glaube, auch das ist eine Leistung. Oder mittlerweile über 15.000 Waldaktien im Sinne des Klimaschutzes, im Sinne der Biodiversität praktisch zusätzlich an Engagement eingebracht zu haben, finde ich dann auch eine doch interessante Zahl.
Und eine andere Aussage, die mich immer wieder auch begeistert sein lässt, wenn man sich mit dem Wald auseinandersetzt: Pro Quadratmeter Waldfläche werden in Mecklenburg-Vorpommern immerhin 200 Liter Wasser gefiltert, gereinigt und als sauberes Grundwasser für die Allgemeinheit und nachfolgenden Generationen bereitgestellt. Oder ein Hektar Buchenwald kann im Sommer
bis zu 50.000 Liter Wasser verdunsten. Welche Bedeutung das dann wieder für den Klimaschutz, für die Artenvielfalt hat, ist, glaube ich, auch mal interessant zu wissen. Oder wenn Sie einen Löffel Waldboden aufnehmen würden, da existieren tatsächlich mehr Organismen auf diesem Esslöffel als Menschen auf dieser Erde.
Ich glaube, das macht die Komplexität des Waldes deutlich, den es zu schützen, aber auch zu nutzen und dann auf der anderen Seite vor Übernutzung auch zu sichern gilt. Und deswegen glaube ich, dass wir in den vergangenen 17 Jahren mit dem Landeswaldgesetz in unserem Bundesland ganz gute Erfahrungen gemacht haben. Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen kann.
Aber ich glaube auch, dass es richtig ist, dass wir diese Novelle vorlegen. Es geht mir zum einen natürlich darum: Der Schutz und die Funktion des Waldes soll weiter – weiter, Herr Müller – verbessert werden. Dabei finden natürlich die neuen fachlichen Erkenntnisse wie die Entwicklung in Europa, aber auch des Bundesrechtes Berücksichtigung. Ich möchte Sie heute schon einladen, im nächsten Jahr das „Jahr des Waldes“ mit den Menschen dieses Landes zu begehen und dann auf die besonderen Entwicklungen der Waldwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern einzugehen.
Zweitens. Die Waldbesitzer sollen, soweit das mit den Schutzzielen vereinbar ist, von Bürokratie entlastet werden. Gleichzeitig wird aber auch die Rechtssicherheit für die Forstbetriebe verbessert. Ich betone, dass ein Waldgesetz den Waldbesitzern langfristig auch Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Nutzung ihres Waldes geben muss, um sie dann natürlich auch weiter für die Waldwirtschaft zu interessieren. Wer ordnungsgemäß und nachhaltig arbeitet, muss auch erfolgreich in Eigenverantwortung wirtschaften können. Ich meine, dass das auch ein Grundsatz ist, den wir noch stärker in den Vordergrund zu stellen haben.
Die Entwicklung der Forstpolitik bedarf natürlich der aktiven Mitwirkung aller Interessenvertreter und Interessierter am Wald, natürlich eingebunden die Waldbesitzer, die Naturschutzverbände, aber auch andere Interessenträger. In den vergangenen Jahren wurde, glaube ich, auch dieses zum Teil sehr, sehr gut entwickelt. Mit der Gesetzesnovelle sollen im Übrigen auch die zivilgesellschaftlichen Instrumente weiter gestärkt werden.
Ich habe ja selber mal den „Runden Tisch Wald“ auf den Weg gebracht und ich glaube, dass der Umgang mit dem Wald auch ein sehr breites öffentliches Interesse in sich trägt. Deswegen werden wir ein Waldforum in Mecklenburg-Vorpommern einrichten, wo dann nicht nur die am Wald Interessierten, sondern auch die Naturschutzverbände, aber auch die über den Wald hinaus denkende Wirtschaftskette daran beteiligt wird.
Ich will an dieser Stelle einmal andeuten: Wenn man sich die wirtschaftlichen Entwicklungen anschaut, auch in und mit dem Wald, dann machen wir immerhin 1,7 Milliarden Euro nur mit dem Rohstoff Holz. Wenn ich die touristische Attraktivität unserer Wälder noch mit hineinrechne, dann gehe ich davon aus, dass wir deutlich über 2,5 bis 3 Milliarden Euro allein über die Wertschöpfungskette Wald, Naturschutz, Lebensraum, aber auch Wirtschaftsraum und soziale Verantwortung sehr vernünftig in Einklang gebracht haben.
Ich glaube auch, dass es richtig ist, was viertens letztlich auch das Ziel ist, in einer prägnanten und verständlichen
Weise den Gesetzestext für die Menschen zur Verfügung zu stellen, weil Normen, die bereits allgemein in den Verwaltungs- und Ordnungs-, aber auch im Organisationsrecht enthalten sind, keiner Doppelregelung oder forstlichen Sonderregelung bedürfen.
Was wurde nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verwirklicht? Ich habe bereits im Jahr 2007 alle Verbände aufgefordert, Vorschläge zur Entwicklung des Waldrechtes zu unterbreiten. Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass es eine sehr breite Resonanz auf dieses Vorhaben gegeben hat. Auch die Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf hat verdeutlicht, dass es ein breites Interesse am Landeswaldgesetz gibt. Im Ergebnis können wir heute diesen Entwurf vorstellen, der die Interessen der Allgemeinheit, aber auch die betrieblichen Interessen der Waldbesitzer ausgewogen – aus meiner Sicht jedenfalls – berücksichtigt.
Lassen Sie uns dann auch die Schwerpunkte noch mal beispielhaft nennen: Der Wald hat viele lebenswichtige Funktionen zu erfüllen. Das ist im Gesetz verankert. Die meisten Waldbesitzer sind in der Vergangenheit diesem hohen Anspruch in ihrer tagtäglichen Arbeit auch gerecht geworden. Und wenn Sie sich die Studien anschauen, wird deutlich, dass wir auch die Wald- und Buchenbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern beispielgebend in der norddeutschen Tiefebene umgesetzt haben. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, immerhin 47.000 Waldeigentümer, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, bedanken. Ich glaube, da dürfte man einfach auch mal Dank sagen für das, was hier geleistet worden ist.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Ich glaube, dass man auch festhalten darf, dass das Gesetz notwendig ist, um sich ändernden Anforderungen dieses Gesetzes Rechnung zu tragen. So wurden Aspekte des Bodenschutzes – ich betone das ausdrücklich, des Bodenschutzes –, des Grundwasserschutzes, die Bedeutung des Arten- und Totholzes für die Biodiversität, die Anforderungen an die europäischen Schutzgebiete als Kriterium der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Ich glaube, damit schließt sich auch so ein Stückchen der Kreis, welche besondere Bedeutung das Ökosystem Wald für die nachfolgenden Generationen haben wird. Und das verstehe ich dann auch unter Nachhaltigkeit.
Darüber hinaus wird im Übrigen auch ausdrücklich der Schutz vor Übernutzung hiebunreifer Waldbestände durch die Einführung eindeutiger Grenzwerte verbessert. Lassen Sie mich nur ein Beispiel, das mir besonders am Herzen liegt, deutlich machen. In den vergangenen Jahren gab es einzelne Fälle, in denen die bestehende Genehmigungsfreiheit von Kahlhieben, also Kahlschlägen, bis zu zwei Hektar in Küstenschutzwäldern missbraucht wurde – ich betone, missbraucht wurde –, um die Sicht einzelner Gebäude zu den Gewässern und zum Meer zu verbessern. Das wollen wir nicht, das können wir nicht verantworten. Diese Kahlhiebe waren weder forstbetrieblich notwendig noch im Zusammenhang mit den Schutzfunktionen ausdrücklich vertretbar. Daher wird vorgeschlagen, Kahlhiebe in Küstenschutzwäldern grundsätzlich in Mecklenburg-Vorpommern zu untersagen. Verantwortungsvolle Waldbesitzer haben sich auch schon in der Vergangenheit tatsächlich auf die einzel
stammweise Nutzung und Pflege dieser Küstenschutzwälder beschränkt, und darüber kann man auch reden.
Nun zu den Forstbetrieben. Ich habe schon angedeutet, wir wissen, dass wir um die 47.000 Waldbesitzer in unserem Land haben, die natürlich eine besondere Verantwortung für den Wald übernommen haben, für die aber auch die Entwicklung des ländlichen Raumes von großer Bedeutung ist. Viele Arbeitsplätze bei forstlichen und forstnahen Dienstleistungsunternehmen, in der holzbasierten Industrie und nicht zuletzt auch im Tourismus stehen im Zusammenhang mit dem Wald in Mecklenburg-Vorpommern.
Für Waldbesitzer beginnt dieses Gesetz im Übrigen mit weiteren Vereinfachungen. Beispiele sind der Entfall der Genehmigungspflicht von qualifizierten Forsteinrichtungswerken und die Streichung von Mindestanforderungen an Personen, die größere Forstbetriebe verwalten, weil wir heute diese Strukturen geschaffen haben, und jeder, der Wald besitzt, wird diesen auch ordnungsgemäß zu bewirtschaften haben.
Auch der Entfall von Genehmigungspflichten bei der Teilung kleinerer Flächen oder die weitergehende denkmalpflegerische Gestaltungsfreiheit von Wald in Parkanlagen sind hier zu nennen. Wir wollen hier auch die Möglichkeit schaffen, dass in den Parkanlagen, die in den vergangenen Jahren nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet worden sind, ein Stückchen mehr an Entwicklung ermöglicht wird.
Besonders hervorheben möchte ich auch die touristische Entwicklung um den Wald herum. Hier geht es um die Frage der Begehungstatbestände oder um die Fragen, wie wir auch den Tourismus weiter voranbringen können. Hier sei nur angemerkt, dass wir auch das Reiten oder das Fahren mit Gespannen im Wald vereinfachen wollen, aber immer im Zusammenhang mit der Zustimmung der Waldbesitzer, um dann zu angepassten Lösungen zu kommen.
Ich glaube, dass damit deutlich wird, dass wir mit diesem Gesetz Antworten finden, um brennende forstpolitische Fragen zu entwickeln und Lösungen herbeizuführen, ohne dass der Einzelne dabei ungehört bleibt. Außerdem wollen wir auch bei der Vorbereitung der forstlichen Rahmenplanung zukünftig anerkannten Forstverbänden die Möglichkeit geben, frühzeitig Hinweise und Vorschläge zu unterbreiten, wie wir auch im Rahmen der Umsetzung der naturnahen Waldwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorankommen wollen.
Ich glaube, abschließend sagen zu dürfen, dieses ist auch ein Beitrag zur Deregulierung. Wer sich das Gesetz jetzt schon mal angeschaut hat, der erkennt, dass wir eine ganze Reihe von Verschlankungen vorgenommen haben. Ich glaube, damit auch ausdrücklich die Anforderungen an ein modernes Waldgesetz umgesetzt zu haben. Wir werden im Übrigen damit die Landesforstanstalt und deren Gesetz – das Errichtungsgesetz – anpassen, und wir werden in dem Zusammenhang auch das Landesjagdrecht anpassen. Das geht ja auch aus dem, was Sie vorliegen haben, hervor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung dient auch der Modernisierung der Verwaltung, aber insbesondere der Modernisierung des Waldrechtes in Mecklenburg-Vorpommern. Er trägt dazu bei, dass die Funktionen des Waldes auch für die künftigen Generationen gesichert werden. Und wenn Sie sich nur einmal das Bilanzvermögen der Lan
desforstanstalt, die im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist, anschauen, werden wir erkennen können, dass wir hier gut 500 Millionen Euro an Wert des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen haben, dann ist vollkommen klar, dass wir diesen Wald mehren und ihn auf der anderen Seite für die nachfolgenden Generationen natürlich auch bereitstellen wollen. Gleichzeitig wollen wir Bürokratiekosten senken.
Ich bitte Sie ausdrücklich, diesen Gesetzentwurf intensiv zu diskutieren. Es wäre, glaube ich, für den Wald, für die Waldwirtschaft und für die Menschen, die mit, von und um den Wald herum leben, ein gutes Zeichen, wenn die demokratischen Parteien auf breiter Basis dieses Gesetz möglichst bald verabschieden würden. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Birgit unsere Waldfee. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verwaltung und Bewirtschaftung des Waldes in unserem Land haben in den letzten 20 Jahren viele Änderungen erfahren. Ich denke an den Verlust vieler Arbeitsplätze in den ländlichen Räumen durch die Umgestaltung der Forstwirtschaft, den Aufbau der Landesforstanstalt oder die Veränderung der Eigentumsverhältnisse. Aber auch der begonnene Umbau der einseitig auf Nadelholz strukturierten Wälder hin zu mehr Mischwald muss erwähnt werden, und zwar positiv, denn der Wald ist nicht nur Rohstofflieferant und wirtschaftliches Potenzial, er ist auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere, er ist wichtig für Klima, Wasser und Biodiversität, er schützt unsere Küste und bietet Urlaubern und Einheimischen Entspannung und Erholung.
Deshalb will die nun vorliegende Novelle gut beraten sein, denn sie soll das Landeswaldgesetz zukunftsfähig machen und die Weichen für eine nachhaltige Waldnutzung stellen, im Staatswald genauso wie im Privatwald.
Die Bundesregierung beschrieb schon im Jahr 2007 in der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ die kritische Situation der deutschen Wälder, nämlich die massiven Veränderungen in der Artenzusammensetzung und der Bestandsstruktur, das Vorherrschen standortfremder Baumarten, das fast völlige Fehlen alter und ökologisch wertvoller Baumbestände. Und das, meine Damen und Herren, sind genau auch die Herausforderungen, vor denen die Waldbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern steht. Ob der vorgelegte Gesetzentwurf diesen Ansprüchen umfassend gerecht wird, davon bin ich noch nicht überzeugt.
So wird zum Beispiel mit der Neufassung des Paragrafen 11 geregelt, dass die Bewirtschaftung des Landes
waldes nach den Zielen und Grundsätzen der naturnahen Forstwirtschaft zu erfolgen hat, gerade wegen der besonderen Gemeinwohlorientierung des Staatswaldes. Wie diese naturnahe Forstwirtschaft aber inhaltlich gefasst wird, soll später eine Landesverordnung regeln.
Begründet wird das mit der Orientierung der Kriterien der naturnahen Forstwirtschaft am jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik, die sich im Laufe der Zeit entwickeln. Das mag zwar grundsätzlich stimmen, aber in Verordnungen und Erlassen wird ja erfahrungsgemäß auch das geregelt, was nicht ganz so streng und abschließend reguliert werden soll.
Das hat dann den praktischen Vorteil einer engeren oder weiteren Auslegung. Und glücklicherweise bleibt das Parlament dann auch außen vor.
Ich denke, im UNO-Jahr der biologischen Vielfalt ist es an der Zeit, dass auch im Landeswaldgesetz die Bedeutung des Waldes für den Erhalt der biologischen Vielfalt anzuerkennen ist, und nicht erst, indem die Landesstrategie für biologische Vielfalt erarbeitet wird, sondern auch und gerade im Waldgesetz. Nach unserer Auffassung gehören die Grundsätze ordnungsgemäßer, nachhaltiger und naturnaher Waldwirtschaft in das Gesetz, denn sie bilden die Grundlage jeglicher Bewirtschaftung.
Und – der Minister hat es vorhin ausführlich referiert – das ist auch wichtig für die langfristige Rechtssicherheit der Waldbesitzer.
Nicht erst seit diesem Jahr, meine Damen und Herren, wird deutlich, dass der deutsche Wald und auch der Wald in Mecklenburg-Vorpommern viel einförmiger und ärmer an Pflanzen, Pilzen und Tieren ist, als er es bei einer umsichtigen und nachhaltigen Bewirtschaftung sein müsste. Unsere Wälder müssen lebendiger, vielfältiger werden, zum Beispiel durch den naturnahen Waldumbau. Die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ hat das Ziel, auf fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands die Wälder einer natürlichen Nutzung zu überlassen. Das bedeutet, sie aus der wirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen.
Minister Dr. Backhaus hat zum „Tag der Biodiversität“ am 20. Mai des Jahres verkündet, dass in MecklenburgVorpommern bereits sechs Prozent der Waldfläche, also circa 31.000 Hektar, nicht mehr bewirtschaftet werden. Bundesweit sind es erst ein bis zwei Prozent der Gesamtfläche. Unter diesem Aspekt, denke ich, muss man sich noch einmal ansehen, ob der Anteil unseres Landes ausreichend ist und die Verteilung der nicht genutzten Waldflächen, die ja insbesondere in den Kernzonen der Nationalparks liegen, dem Anliegen ausreichend entspricht oder ob hier Handlungsbedarf besteht.
Grundsätzlich positiv, meine Damen und Herren, ist die Art und Weise hervorzuheben, wie das Parlament bisher in die Gesetzesentwicklung einbezogen und informiert wurde. Wir haben frühzeitig den Referentenentwurf zur Kenntnis bekommen und auch Stellungnahmen von Ver