Es ist absolut nichts Neues. Insofern überrascht mich das auch nicht, macht mich auch nicht besonders wütend.
(Udo Pastörs, NPD: Sie holen nichts Neues her, wenn das Alte noch gut genug ist. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Wut und Rachegedanken gegenüber Tätern sind verständlich, dürfen aber nicht in unserem demokratischen Rechtsstaat Grundlage sein für den Umgang mit Tätern. Selbst Menschen, die aufgebracht vor Türen und Toren von Sexualstraftätern stehen, weisen Sie dann wieder weg letztendlich. Das wissen Sie.
Wir nehmen die Verantwortung wahr. Ich sagte vorhin, es gibt keine absolute Sicherheit, und das Mögliche, was wir tun, kann man tun. Es hat auch zahlreiche Veränderungen des Sexualstrafrechts gegeben. Experten sagen, das gegenwärtige Recht reicht aus, insbesondere Opfer sagen, es müsste Verschärfungen des Rechts geben. Die Diskussion ist in vollem Gange.
Wir hatten in der vorletzten Woche die Anhörung zum Thema Opfer von sexualisierter Gewalt, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Die Auswertung steht noch bevor, und auch da gab es eine Reihe von sehr vielen Positionen, nützlichen Hinweisen, die wir ordentlich und sicher aufarbeiten werden.
Abschließend noch einmal: Diese absolute Sicherheit, man kann es gar nicht oft genug betonen, und das ist keine Schutzbehauptung, sondern eine ganz objektive Wahrheit, gibt es nicht.
Beim Thema sexualisierte Gewalt stehen die Verlierer von vornherein fest. Das sind die Opfer, die Betroffenen von menschenverachtenden Verbrechen. Nun will aber
ausgerechnet eine Gruppe Gewinner bei diesem Thema werden, bei der Menschenverachtung Grundsatz ihrer Politik ist.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Das ist eine klare Forderung. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Nein zu Ihnen, wir sagen Nein zu Ihrem Thema und wir sagen Nein zu Ihrem Antrag. So einfach ist das.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Ach, so einfach machen Sie sich das!)
Es hat noch einmal das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Müller. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Dankert, Kinderschänder müssen unabhängig von Hautfarbe und Parteibuch der gerechten Strafe zugeführt werden. Ob die gerechte Strafe für Kinderschänder die der Todesstrafe sein soll, hat einzig und allein das Volk mit einer Volksabstimmung zu entscheiden.
Mitja, Carolin, Nico, Jessica – dies sind Namen von Kindern, es sind Namen von Opfern, die nur deshalb Opfer wurden, weil die Politik einfach die Augen vor aussagekräftigen Studien wie die der Berliner Charité verschließt, die die Rückfallquote von bereits verurteilten Sexualstraftätern bei 80 Prozent ansiedelt.
(Udo Pastörs, NPD: Hören Sie gut zu! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Anne Frank, ne? Und viele andere.)
Viele Kinder mussten qualvolle Schmerzen erleiden, wurden vergewaltigt, gequält, verstümmelt, erdrosselt, erstickt oder erschlagen,
und das nur, weil es immer wieder Richter und Psychologen gibt, die entscheiden, diese kranken, rückfallgefährdeten Bestien auf die Menschheit loszulassen. Während diese Leute sinnbildlich mit dem Bösen praktizieren,
In mehreren Anträgen mahnte die nationale Opposition bereits seit Jahren hier im Landtag die schnellstmögliche Einrichtung einer bundesweiten Datenbank für Sexualstraftäter und Kinderschänder an.
Somit sollte auch sichergestellt werden, dass die Verantwortlichen in Sportvereinen, bei den Jugendfeuerwehren und in anderen Organisationen, welche mit Kinder- und Jugendarbeit betraut sind, mit dem Zugriff auf ein solches Zentralregister prüfen können, ob Mitarbeiter und Bewerber für die Jugendarbeit in dieser Datenbank registriert sind.
Alle Vorstöße lehnten Sie, Damen und Herren Abgeordneten von LINKE, SPD, CDU und FDP ab. Selbst die NPD-Forderung, dass Sexualstraftaten niemals verjähren sollten, fand in diesem sogenannten Hohen Hause keinen Zuspruch.
Doch nicht nur auf Landesebene scheint ein Kinderschicksal nicht viel zu zählen. Alle Kleinen Anfragen und Nachfragen auch an den Landkreis Uecker-Randow wurden mit der Begründung von Persönlichkeitsrechten und Rechten auf Datenschutz für die Täter abgewiegelt.