Von der Fraktion der CDU ist eine Auszeit von 15 Minuten beantragt worden. Wir setzen unsere Beratungen demnach um 11.25 Uhr hier im Plenum fort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der FDP liegt Ihnen auf Drucksache 5/3768 ein Antrag zum Thema „Individuelle Förderung von Schwerstmehrfachbehinderten in Mecklenburg-Vorpommern unverzüglich sichern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die individuelle Förderung von Schwerstmehrfachbehinderten in Mecklenburg-Vorpommern ist im Moment gefährdet aufgrund der Tatsache, dass das alte Gesetz nicht mehr gilt und im neuen Gesetz dazu neue Regelungen und auf dieser Grundlage eine neue Verordnung herausgekommen ist. Das Schuljahr, meine Damen und Herren, hat bereits begonnen.
Es ist also wirklich dringlich, dass sich der Landtag mit diesem Problem befasst. Es ist auch deshalb dringlich, wir haben heute darüber gesprochen, was wir nach 20 Jahren hier erreicht haben, und gerade dass die Schwerstmehrfachbehinderten heute so gebildet werden, ist ein Erfolg auch der friedlichen Revolution von 1989.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um die Zustimmung, dass dieser Antrag auf die Tagesordnung mit aufgenommen wird. – Danke schön, meine Damen und Herren.
Wir als Koalitionsfraktionen werden diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Dringlichkeitsanträge sind formal dazu da, um Dinge auf die Tagesordnung zu bringen, die, wie der Name schon sagt, dringlich sind. Das, was hier heute angesprochen wird, ist nicht dringlich. Das ist seit Monaten bekannt.
Wir haben das Schulgesetz verabschiedet mit der schülerbezogenen Mittelzuweisung, das ist also bekannt.
Wir als Koalitionäre sind sehr für die Gleichbehandlung von Schulen in staatlicher und in privater Trägerschaft. Das ist das eine, Gleichbehandlung. Auf der anderen Seite sind wir aber auch dafür, dass Kinder, die schwere Behinderungen haben,
Und hier sind offene Fragen zu klären, die erörtert werden, die zwischen den beiden zuständigen Ministerien noch erörtert werden, die aber auch von uns als Fraktionen noch zu erörtern sind.
Und deswegen sind wir inhaltlich heute nicht so weit, dass dieser Antrag hier beraten werden kann, und lehnen deswegen die Dringlichkeit ab. – Danke schön.
Ich stelle jetzt die Frage: Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der FDP, der LINKEN, der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden, auf Drucksache 5/3475, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/3759.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (Landesjustizschriftgutauf- bewahrungsgesetz – LJSchrAG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3475 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden auf Drucksache 5/3475. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3759 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 3 sowie die Überschriften in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und FDP sowie Stimmenthaltungen aus den Fraktionen der LINKEN und der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3475 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3475 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der LINKEN und der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, auf Drucksache 5/3735.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/3735 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin heute hier zuständig für die Einbringung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für die Fraktionen von CDU und SPD. Ich denke, es ist eigentlich ein sehr sachliches Thema, was wir dann auch so abarbeiten könnten, aber die Medienberichterstattung hat ja schon für gewisse Furore gesorgt und in diesem Fall möchte ich dann ganz einfach vorwegschicken, dass es hier anders ist als 2006. Im Gegensatz zur Vierten Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes kann ich Ihnen sagen, dass die beiden Koalitionsfraktionen hier in großer Übereinstimmung zu diesem Gesetzentwurf stehen. Damals war das ja etwas anders und insofern legen wir Ihnen heute hier diesen Gesetzentwurf vor, um wichtige Befugnisse der Polizei und der Ordnungsbehörden zu erhalten und damit, das steht für uns an erster Stelle, den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und auch an einigen Stellen entsprechend auszubauen.
Ich will auch nur ganz kurz dann die drei Punkte benennen, wo es um die sogenannte Entfristung geht, und zwar sind das einmal die Befugnisse zur Videoüberwachung öffentlicher Orte, zur Telekommunikationsüberwachung und zum Einsatz des Automatischen Kfz-Kennzeichenlesesystems. Diese drei Dinge müssen aus unserer Sicht entfristet werden, weil sie sonst laut bestehendem SOG am 28. Juli 2011 außer Kraft treten würden. Wir sind der Auffassung, dass eine Entfristung vorgenommen werden muss, weil sie unbedingt notwendig ist.
Insofern wird es schon mal interessant sein, ob die Opposition – hier spreche ich insbesondere DIE LINKE an als eine tragende Kraft damals ja bei diesem vierten SOG –, insofern wird es für uns schon mal in den Diskussionen interessant sein, ob wir hier eben nur über die Entfristung sprechen wollen oder ob wir auch in der inhaltlichen Debatte dafür sorgen wollen, oder Sie dafür sorgen wollen, dass es um die Abschaffung dieser Maßnahmen geht.