Durch dieses Entgegenkommen seitens der Landesregierung sind die Rechte der Petenten gewahrt. Darüber hinaus haben die Betroffenen, die mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden waren, einen entsprechenden Widerspruchsbescheid erhalten, gegen welchen sie sodann den Klageweg beschreiten konnten. Vor diesem Hintergrund fasste der Petitionsausschuss den Beschluss, die 45 Petitionsverfahren abzuschließen. Unabhängig von dem heutigen Abschluss wird sich der Ausschuss zu gegebener Zeit vom Innenministerium über den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens berichten lassen. Wir bleiben also dran.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung enthält ferner zwei Petitionen, in denen die Petenten die Rechtmäßigkeit der Parallelerhebung von Zweitwohnungssteuern und Kurabgabe in Kleingärten infrage stellten,
ja, kurz gesagt die Behandlung mit den Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Viele von Ihnen werden jetzt sagen: ein immer wiederkehrendes Problem. Ja, das stimmt. Auch deshalb, weil auf der Basis der unterschiedlichen Rahmenbedingungen eine unterschiedliche Behandlung durch die einzelnen Behörden und Ministerien erfolgte. Vor diesem Hintergrund haben wir uns zum wiederholten Male auf eine Beratung mit Regierungsvertretern verständigt.
Zunächst erklärte das Innenministerium, zwar seien Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes von der Zweitwohnungssteuer befreit, jedoch dürfe die Laube dann auch keine Wohnbeschaffenheit aufweisen. In den vorliegenden Fällen gehe das zuständige Amt jedoch offensichtlich von einer Wohnbeschaffenheit aus, weshalb schon der Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf die Besitzer von Sommer- und Ferienhäusern die Erhebung der Zweitwohnungssteuer fordere. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Frage, ab wann eine Gartenlaube zum Wohnen geeignet ist, mangels einer gesetzlichen Definition nur schwer beantwortet werden kann, auch vor dem Hintergrund der Bestandsschutzregelung nach dem Einigungsvertrag für
Im Wissen um diese Probleme haben die Mitglieder des Petitionsausschusses mit großer Freude den Runderlass des Innenministeriums zur Kenntnis genommen, wobei bei Kleingärten, die als gemeinnützig anerkannt wurden, davon auszugehen ist, dass die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes beachtet werden. Insofern muss das Gegenteil vor der Erhebung der Zweitwohnungssteuer beziehungsweise der Kurabgabe erst in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Da diese Entscheidung sowohl für die Petenten als auch für die übrigen Kleingärtner Rechtssicherheit schafft, beschloss der Petitionsausschuss, diese Petitionen abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden konnte. Wir hoffen, dass dieser Runderlass nun dafür sorgt, dass in unserem Land in Bezug auf den Umgang mit Kleingärtnern mehr Rechtssicherheit vorherrschen wird.
Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass sich der Landeskleingartenausschuss, in denen die Mitglieder des Landtages Frau Peters, Frau Schlupp und Frau Schwebs mitarbeiten, uns dabei tatkräftig unterstützt haben und mit ihrem weit über die Bearbeitung dieser Angelegenheit im Ausschuss hinausgehenden Einsatz im Sinne der Petenten maßgeblich an diesem Erfolg mitgewirkt haben. Dafür an alle drei Abgeordneten einen herzlichen Dank.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Petitionsausschuss der vorliegenden Beschlussempfehlung in seiner 100. Sitzung einstimmig zugestimmt hat. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ebenfalls zuzustimmen.
Bevor ich jetzt zum Schluss komme, möchte ich noch die Gelegenheit nutzen und Ihnen mitteilen, dass nunmehr alle technischen und datenschutzrechtlichen Hürden überwunden wurden und seit dem 6. September 2010 Petitionen auf elektronischem Wege eingereicht werden können. Ich habe heute die Mitteilung bekommen, dass die erste Petition eingegangen ist und dass wir aus der Bundestagsfraktion der Grünen ein Lob bekommen haben für die Benutzerfreundlichkeit unserer Internetseite und den Zugang zu elektronischen Eingaben.
Wir hatten mit der Änderung unserer Geschäftsordnung im Januar dieses Jahres zunächst die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Da Petitionen aber nicht selten neben den normalen persönlichen Daten wie etwa Name oder Anschrift weitere sensible Angaben enthalten, musste zunächst sichergestellt werden, dass der Schutz der Daten in jeder Phase der Petitionsbearbeitung gewährleistet ist. Dies können wir nunmehr auch für elektronisch eingereichte Petitionen garantieren.
Auf der Internetseite des Petitionsausschusses liegt ein entsprechendes Formular vor, welches von den Petenten ausgefüllt und an den Petitionsausschuss via Internet versandt werden muss. Ich denke, mit dieser Möglichkeit werden wir vor allem junge Menschen ansprechen und für die Inanspruchnahme ihres Petitionsgrundrechtes gewinnen können. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, diese Neuerung in Ihren Wahlkreisen entsprechend bekannt zu machen.
Zum Abschluss möchte ich mich bei allen Beteiligten für ihr Engagement bedanken, die in den letzten Wochen und Monaten für die praktische Umsetzung sorgten. Unser Dank gilt dem Datenschutzbeauftragten, der die datenschutzrechtliche Seite absicherte, den Mitarbeitern des Bereiches IT der Landtagsverwaltung, die uns in diesem Zusammenhang viele technische Probleme aus dem Weg räumen mussten, und den Mitarbeitern des Ausschusssekretariates, die die fachliche Umsetzung unter Beachtung der Bestimmungen unseres Gesetzes und der Geschäftsordnung absicherten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Drei Petitionen sind es heute, denen ich mich ein wenig mehr zuwenden möchte. Eigentlich sind die zwei ersten Petitionen, denen ich mich zuwende, thematisch gleich. Es geht um den gleichen Sachverhalt, es geht um den gleichen Petenten, nur die Menschen, die geholfen haben, diese Petition einzureichen, waren andere.
In dieser Petition geht es um das persönliche Budget. Das persönliche Budget seit dem 01.01.2008 für betroffene Bürgerinnen und Bürger ist eine Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, wenn sie dann die entsprechende Geldleistung, in ganz wenigen Sachverhalten Gutscheinleistungen erhalten, um selber zu bestimmen, wann und wo sie welche Hilfe benötigen, selber zu bestimmen, von wem sie diese Hilfe haben wollen, und nicht mehr vereinheitlichte Möglichkeiten benutzen müssen, um die Dinge zu tun, die sie gerne wollen.
Der Petent beklagte erstens die Ablehnung seines Antrages und zweitens die endlose Bearbeitung seines Antrages. Zur ersten Angelegenheit, dass sein Antrag abgelehnt wurde, nehme ich hier nicht Stellung. Das war in Ordnung, das war richtig und entsprach den gesetzlichen Grundlagen, aber die zweite Sache, nämlich die unendlich lange Zeit, die dieser Antrag in der Leitung war bei den unterschiedlichsten Gremien und einfach nicht zum Abschluss kam.
Wir haben zu vermelden, das Sozialministerium war dieses Jahr im Frühjahr beauftragt, an das Bundessozialministerium eine Analyse abzugeben, wie das persönliche Budget in Mecklenburg-Vorpommern genutzt wird. Nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, auch die anderen Bundesländer mussten Selbiges tun. Und wir konnten sehen und dann in der Statistik, in der zusammengefassten Statistik erfahren, das persönliche Budget wird nur sehr, sehr wenig genutzt – alles das unter der Voraussetzung, dass es betroffene Menschen gab, die um dieses persönliche Budget sehr gekämpft haben. Wo liegen die Gründe? Wo hängt es? Wo klemmt es?
Zu dieser Angelegenheit hatten wir im Ausschuss eine Beratung mit Vertreterinnen und Vertretern des Sozialministeriums, der Kassenärztlichen Vereinigung und des KSV, diejenigen, die also direkt beteiligt sind. Nein, Entschuldigung, nicht Kassenärztliche Vereinigung – KSV, die die direkte Verantwortung tragen, die davon betroffen sind. Und es stellte sich heraus, dass der Petent zwar seinen Antrag auf persönliches Budget gestellt hatte,
aber zuerst einmal an die falsche Ecke, er dann irgendwann mal weitergeleitet wurde, weil das Sozialamt in Rostock ihn an die richtige Stelle verwies, er vom KSV aber mehrmals Schreiben bekam, wo dieser ihm mitteilte, dass seine Unterlagen nicht vollständig wären, dass er eine Mitwirkungspflicht hat, dass er noch dieses und jenes beibringen müsse und dass sowieso das, was er beantragt habe, so nicht zu bewilligen gehe. Daraufhin hat der Petent seinen Antrag modifiziert, er hat ihn geändert.
Dieses Schreiben hin und her – durch den KSV zum Petenten und wieder zurück – hat eine lange Zeit in Anspruch genommen und da, denke ich, liegt auch wirklich das große Problem. Wenn Menschen persönliches Budget beantragen, brauchen sie Hilfe. Und da sollte es auch in die Köpfe hineingehen, dass diese Hilfe nicht damit getan ist, dass man Briefe hin- und herschickt, diese Briefe auch noch im Amtsdeutsch verfasst und nun glaubt, dass der Hilfesuchende damit umgehen kann.
Im spezifischen Fall hier war es im Endeffekt immer so, dass der Betroffene sich auch noch Hilfe suchen musste, die ihm dann erst mal sozusagen den Brief in verständliches Deutsch übersetzt und ihn auffordert, die entsprechenden Dinge zu suchen, die er noch beim KSV abgeben muss. Das sind alles Hürden, die für einen Betroffenen sehr schwer zu überwinden sind, die ihn glatt auch hindern, bestimmte Dinge zu tun. Und zu resümieren, dass ein Betroffener, der seine Anträge öfter ändert, nicht genau wisse, was er will, ist in dem Moment schlicht falsch. Wenn ein Betroffener von einer Amtsstube – egal welcher – angehalten wird, dieses und jenes zu ändern, weil es nicht zu bewilligen gehe, ist er natürlich damit beschäftigt zu ändern.
Unterm Strich habe ich dabei dann zu resümieren: Es ist immer noch nicht bis in die letzte Stelle vorgedrungen, wie Beratung und Hilfe für Betroffene gemacht werden muss, wenn sie persönliches Budget beantragen. Es ist nicht gang und gäbe, dass zum Beispiel die gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger in Anspruch genommen werden, die im Bedarfsfalle eingreifen könnten. Es ist nicht klar, auf welche Art und Weise die Sozialämter sich einbringen sollten.
Und da, muss ich sagen, sind vielleicht wir Abgeordnete auch ein Stückchen gefragt. Ich weiß, dass das Sozialministerium 2009 Weiterbildungsveranstaltungen organisiert hatte für die Sozialämter zum Umgang mit dem persönlichen Budget. Ich weiß auch, dass zwei Veranstaltungen abgesagt werden mussten, weil kein Interesse war. Diese Petition ist Ausdruck dieses Nichtinteresses. Leidtragend sind im Endeffekt diejenigen, die das persönliche Budget beantragen wollen, im Endeffekt aber unter Umständen zu registrieren haben, dass ihr Antrag nicht einmal abgenommen wird, so nach dem Motto: Das geht sowieso nicht, das kann überhaupt nicht bewilligt werden, gehen Sie damit mal wieder nach Hause. Damit ist dann dem Menschen, der den Antrag gestellt hat, sogar das Recht genommen, Einspruch zu erheben, juristische Hilfe zu holen und so weiter und so fort.
Erwin Huber, CSU, hat zu dieser Problematik gesagt, man soll nicht Frösche fragen, wenn man den Teich trockenlegen will. Genau so ist es. Eine ordentliche Beratung muss da sein, damit die Möglichkeiten, die es gibt, auch genutzt werden können. Das ist natürlich schwierig, wenn im KSV von leitenden Beamten immer noch erklärt wird, dass ein Mensch mit geistigen Behinde
rungen sowieso nicht in der Lage ist, seine Wünsche zu formulieren und demzufolge das persönliche Budget zu beantragen. Das ist eine Diskriminierung sondergleichen und muss sofort aufhören, zumal es schon die dementsprechenden gerichtlichen Urteile gibt, dass das eben doch so ist, dass jeder Mensch seine Wünsche darstellen kann.
Die zweite Petition betraf hausärztliche Versorgung. Auch hier hatten wir das Sozialministerium am Tisch, und jetzt ist es richtig, zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Petent konnte überhaupt nicht verstehen, wieso ein Klinikarzt nicht die Hausarztpraxis in seinem Dorf weiterführen kann. Ich denke, es war für alle sehr gut, dass wir dargestellt bekommen haben, wie die Qualifikationsstrecken sind, welche Sachen jeder können muss, jeder absolvieren muss, um eine Hausarztpraxis aufzumachen.
Und in dem Zusammenhang darf ich auch sagen, dass der Bundesausschuss in der Zwischenzeit beschlossen hat, den demografischen Faktor bei der Bestimmung der Kriterien zur Besetzung mit Ärzten in den Regionen mit einzubauen. Ich hoffe, dass uns das schon ein Stückchen weiterhilft. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schade, ich hatte gedacht, Herr Müller würde noch reden, aber scheinbar hat Herr Müller zurückgezogen?
denn wenn ich Sie hinweisen darf, meine Damen und Herren, verehrter Herr Präsident, auf die Seiten 55/56 der Beschlussvorlage, da ist nämlich ausgeführt, welche Beschlussvorlagen bei welcher Teilnahme von welchen Fraktionen beschlossen wurden. Dann ist es mir jetzt auch klar, warum bestimmte Fraktionen – oder zwei Fraktionen – hier nicht sprechen, unter anderem die NPD, die bei mindestens elf Petitionen mit Abwesenheit geglänzt hat und wo ansonsten der Stellvertreter anwesend war. Das kann ich nachvollziehen, Herr Müller, dass Sie da nicht sprechen wollen, weil Sie ja wie gesagt Ihren Stellvertreter geschickt haben beziehungsweise oftmals selber oder auch gar nicht da waren. Und die FDP-Fraktion hat in 46 Fällen nicht an der Abstimmung bei Petitionen teilgenommen. So viel nur, denke ich mal, zur Verantwortlichkeit im Umgang mit den Petenten.
Die Vorsitzende hat ausführlich ihren Bericht zu dieser Beschlussempfehlung gegeben, ist auf besondere Inhalte und Statistik eingegangen. Ich will Sie mit Wiederholung, meine Damen und Herren, überhaupt nicht langweilen. Und ich wollte Sie eigentlich auf ausgewählte Beispiele aus dieser Sammelübersicht aufmerk
sam machen, muss jetzt aber im Nachhinein feststellen, dass genau diese ausgewählten Beispiele, nämlich die 45 Petitionen, die das gleiche Anliegen hinsichtlich der Gerichtsverfahren zur Rentenproblematik haben, auch ausführlich von der Vorsitzenden schon benannt und inhaltlich dargestellt wurden. Das kann ich mir also auch sparen.
Mein zweiter Schwerpunkt waren die Kleingärten und die unendliche Geschichte, dass wir das endlich abgeschlossen haben. Mit der Vorlage durch das Innenministerium in guter Abstimmung mit dem Fachministerium und nach vielen langen Diskussionen aller Fraktionen, Landeskleingartenausschuss und wer da alles beteiligt war, haben wir es nun geschafft. Jetzt ist die Verantwortung vor Ort, jetzt muss man sich vor Ort auseinandersetzen. Und dann muss man auch den Mut haben zu sagen, wenn es offensichtlich keine Kleingartenanlage mehr ist und all das nicht befolgt wird, dann wird sie aberkannt. Aber wie gesagt, die Handhabe beziehungsweise die Verantwortung liegt jetzt vor Ort.
Ich mache uns schon mal vorsorglich darauf aufmerksam: Kleingärten werden wir noch nicht außer Acht lassen dürfen. Jetzt kommt nämlich nachher die Abwasserproblematik aus den Kleingartenanlagen. Aber das ist noch nicht Gegenstand dieser Sammelübersicht.
Dann darf ich vielleicht doch noch mal eine Empfehlung geben, eine Petition zu lesen, und zwar die Petition Nummer 92, denn in bestimmten Fällen, nur in bestimmten Fällen, überweisen wir Petitionen an die Landesregierung, mit dem Ziel, doch noch irgendwelche Veränderungen anzustreben, in die Diskussion, in die aktuelle Diskussion mit einzubringen, eventuell auch bundespolitisch Einfluss zu nehmen.
In der Petition Nummer 92, das ist so eine, wird beklagt, dass Seeleute, deren Schiffe ihre Heimathäfen nie oder nur selten anlaufen, trotz gleicher Tätigkeit schlechtergestellt sind als Seeleute auf solchen Schiffen, die stets aus ihrem Heimathafen aus- beziehungsweise wieder einlaufen. Und hier hat der Petitionsausschuss empfohlen, im Sinne der Gleichbehandlung sollte über eine Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung nachgedacht werden. Meine Damen und Herren, Sie können das alles nachlesen in der Beschlussfassung, wenn Sie mehr darüber wissen möchten.
Mir bleibt nicht mehr sehr viel übrig. Lassen Sie mich nur noch sagen: Schön ist es, dass wir jetzt E-Mail-Petitionen haben. Die Pressemitteilung ist ja vorgestern oder vor drei Tagen rausgegangen. Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass man nicht erst heute Morgen auf die Seite Zugriff gehabt haben könnte, sondern auch schon gestern und vorgestern. Das war eigentlich der Sinn der Sache, dann hätten wir uns viele Anrufe gespart. Aber ab heute ist es ja so weit, sodass wir dann auch all die Gruppen erreichen, die nicht nur mit Griffel und Blatt, sondern auch übers Internet ihre Petitionen loswerden wollen und sie an uns senden dürfen.
Ich hoffe aber, dass bestimmte Petenten, die wir seit Langem kennen, nicht dieses Medium jetzt nur noch zum Anlass nehmen, uns noch mehr Dinge jeden Monat zu schicken, bei denen wir immer abwägen müssen, ist es überhaupt eine Petition. Aber wir haben ja erfahren, das haben wir schriftlich, Petitionsausschussmitglieder sind leidensfähig und beleidigungsfähig. In dem Sinne bitte ich Sie, stimmen Sie der Beschlussempfehlung zu. – Danke.