Herr Grabow, Herr Heydorn hat Ihnen zugestanden, die Frage nach seinem Redebeitrag zu beantworten. In dem Sinne, wieder etwas Ruhe im Saal!
Das ist doch gar nicht der Punkt. Wir sind einfach dafür, dass die Verhältnisse an der Stelle geklärt werden. Und es ist nicht so, dass die Landespolitik nicht die Möglichkeit hat, sich diese Verhältnisse auf den Tisch zu ziehen, ihnen nachzugehen und Fragen zu stellen und zu beantworten, warum bestimmte Dinge passieren und bestimmte Dinge nicht passieren.
Jetzt schauen wir uns doch noch mal an, auf welcher gesetzlichen Grundlage der KSV-Beirat basiert. Der KSV-Beirat basiert auf der Grundlage des KSV-Errichtungsgesetzes.
Herr Abgeordneter, kann ich davon ausgehen, dass auch die Frage von Frau Borchardt am Schluss beantwortet wird?
Im KSV-Errichtungsgesetz steht, dass der KSV-Beirat den KSV beraten soll. Der KSV sagt aber, wir wollen die Beratung nicht.
Herr Rabe als Vorstand des Kommunalen Sozialverbandes sagt, ich möchte mich nicht von freien Trägern beraten lassen. Ich berate die freien Träger ja auch nicht.
Ich will damit nicht die Leistung des KSV-Beirates schmälern. Der KSV-Beirat hat hinsichtlich der Themen Datenerhebung, Berichterstattung, Einheitlichkeit
und Systematisierung von Daten riesig viel geleistet. Da ist richtig was zustande gekommen. Wenn Sie unsere Datenerhebung vergleichen mit denen in anderen Bundesländern, dann sind wir vorneweg. Aber seiner eigentlichen Aufgabe, nämlich der Beratung des Kommunalen Sozialverbandes, konnte der KSV-Beirat nie nachkommen, weil der KSV darauf keinen Wert gelegt hat. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Und jetzt im Soll zu unserer Lösung: In Paragraf 7 SGB XII steht, dass die oberste Landessozialbehörde die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei der Fortentwicklung des Sozialhilferechtes beraten und unterstützen soll. Wenn man das mal zur Kenntnis nimmt, dann ist das Land hier in der Verpflichtung. Und das, was wir mit dem Sozialbeirat wollen, ist, dass hier Fachkompetenz konzentriert wird,
aus Wissenschaft, von den Kommunalenverbänden, aus dem Bereich der Selbsthilfe, aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege und so weiter und so fort, die sich mit dem Thema beschäftigen, wie ist das Sozialhilferecht in Mecklenburg-Vorpommern zeitgerecht oder wie ist es fortzuentwickeln und wie soll sich das Ministerium an der Stelle verhalten und was für Dinge sind zu berücksichtigen und nicht zu berücksichtigen. Das halten wir für einen vernünftigen Ansatz.
Also wenn wir beispielsweise Ihre Person nehmen, Sie sind mir noch nie aufgefallen als jemand, der wirklich fachlich kundig im Bereich des Sozialhilferechtes ist.
(Irene Müller, DIE LINKE: Dann möchte ich mal wissen, wo Sie da waren. – Udo Pastörs, NPD: Ein Fachmann sind Sie aber nicht, Experte. – Stefan Köster, NPD: Ein besonderer Experte.)
(Udo Pastörs, NPD: Na dann soll’s aber auch gut sein, Herr Heydorn. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das bestimmen Sie wohl noch nicht, Herr Pastörs.)
Die Pflegestützpunkte halten wir für eine wichtige Geschichte. Der Beratungsbedarf bei älteren Menschen in unserer Bevölkerung steigt. Beratungsbedarfe sind heute sehr komplex. Wir sind dafür, dass neutral bera
tende Pflegestützpunkte in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt entstehen, dass diese Pflegestützpunkte auf die Leute zugehen, dass sie in die Häuslichkeit kommen
und dass wir es letztendlich so weit ermöglichen, dass Menschen zu Hause bleiben können, länger in ihrer eigenen Wohnung versorgt werden, dass Menschen wissen, dass sie neutral und trägerübergreifend beraten werden. Wir sind der Meinung, dass das der richtige Ansatz ist.
Es hat halt seine Zeit gedauert, bis man hier quasi die notwendigen Akteure im Boot hat. Vor Ort kriege ich mit, Frau Müller, dass die LINKEN durchaus bereit sind, diesen Ansatz zu unterstützen. Insofern glauben wir uns auch da auf dem richtigen Weg.
Und zum Abschluss vielleicht noch einmal zum Thema „Inkrafttreten des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes“.
Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz müsste zum 01.01. des entsprechenden Zeitraums in Kraft treten. Jetzt muss man aber gucken, was da letztendlich für Dinge ineinandergreifen. Es geht letztendlich dabei um Kostenermittlungen, die dazu führen, dass Erstattungsbeträge errechnet werden. Und für diese Kostenermittlung sind auf der örtlichen Ebene Zahlen erforderlich. Die müssen vorliegen. Und diese Zahlen liegen jeweils zum 01.01. von der örtlichen Ebene nicht so vor, dass man daraus jetzt letztendlich den Kostensatz errechnen kann, der an die kommunale Ebene zu erstatten ist. Das braucht seine Zeit. Diese Kosten werden prospektiv verhandelt. Das heißt, man muss sich dann auch noch verständigen, wie letztendlich Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind, was ist auskömmlich, was ist nicht mehr auskömmlich. Und das bedeutet, dass man dafür seine Zeit braucht und dass wir es halt nicht schaffen, die ganze Geschichte zum 01.01. …
die entsprechenden Istzahlen zu liefern, die wir brauchen, um die Beträge zu definieren und festzusetzen.
Insofern geht dieser Vorwurf einfach ins Leere. Der geht ins Leere. Das kann man nicht anders machen, denn jeder hat ein Interesse. Das Land hat ein Interesse und auch die örtliche Ebene hat ein Interesse, dass diese Kostenvereinbarungen so treffsicher wie möglich sind und dass man im Grunde nur das zahlt, was die eine Seite braucht und was die andere Seite bezahlen muss. Deswegen ist es, wie es ist. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.