Protocol of the Session on July 8, 2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzausschuss unterbreitet Ihnen mit der vorliegenden Beschlussempfehlung eine Reihe von Vorschlägen, wie mit den vom Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht ausgesprochenen Empfehlungen und Beanstandungen umgegangen werden sollte. Zum anderen empfiehlt der Finanzausschuss eine Vielzahl sich an die Landesregierung richtender Handlungs-, Prüf- und Berichtsaufträge und schließlich der Entlastung sowohl der Landesregierung als auch des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2007.

Ich bitte um die Annahme der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses entsprechend den Ziffern 1 bis 3. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Danke schön, Frau Schwebs.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landesrechnungshofpräsident Dr. Schweisfurth! Der Finanzausschuss hat den Jahresbericht 2009 des Landesrechnungshofes, Teil 1 und Teil 2, auch diesmal wieder sehr intensiv und ausführlich beraten. Seit dem 21. Januar 2010 wurden die Prüfungsergebnisse, Empfehlungen und Beanstandungen in neun Sitzungen hinterfragt, diskutiert, bewertet und letztendlich auch entschieden. Der Landesrechnungshof, das Finanzministerium sowie die jeweiligen Fachministerien standen in den Sitzungen für alle Fragen der Abgeordneten zur Verfügung. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.

Sehr geehrter Herr Schweisfurth, ich möchte Ihnen auch heute wieder im Namen der SPD-Fraktion herzlich danken und nehmen Sie bitte diesen Dank auch mit an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese wichtige geleistete Arbeit. Sie haben mit kritischem Blick auf die Prüfungsschwerpunkte viele Beanstandungen ausgesprochen und Empfehlungen gegeben und haben damit ihren verfassungsrechtlichen Auftrag wie auch in den Vorjahren gut erfüllt.

Ausdrücklich möchte ich mich auch bei den mitberatenden Fachausschüssen bedanken, meine sehr geehrten Damen und Herren, die fast ohne Ausnahme inhaltlich

gründlich gearbeitet haben und dem Finanzausschuss konstruktive Stellungnahmen zuleiteten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, wenn man Zeit dafür hat, dann kann man das auch.)

In der Regel war diese Zeit vorhanden, Herr Ritter,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich sage ja, wenn man Zeit dafür hat, kann man das auch.)

und in der Regel haben wir auch die Anregungen der Fachausschüsse in unsere Bewertungen übernommen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Welcher Ausschuss hat denn nicht ordentlich gearbeitet? – Heinz Müller, SPD: Da sind wir jetzt aber alle gespannt, wer nicht ordentlich gearbeitet hat.)

Herr Methling, das können wir dann hier anschließend im persönlichen Gespräch mal besprechen. Ich glaube, derjenige, der sich angesprochen fühlt, der wird das dann schon für sich bewerten.

(Torsten Renz, CDU: Er hat also jemanden im Visier. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh ja.)

Dann gehören Sie vermutlich nicht dazu.

(allgemeine Unruhe – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, nun zum Inhalt des Landesrechnungshofberichtes Teil 1. In der Beratung wurde sehr deutlich, dass es bereits während der Prüfungsphase

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Im unsichtbaren Visier.)

einen sachgerechten und problemorientierten Austausch mit den Ministerien gegeben hat. Viele der beanstandeten Sachverhalte sind bereits in Angriff genommen worden. So ist es auch nicht verwunderlich, dass der Finanzausschuss im Ergebnis der Beratungen viele Beanstandungen des Landesrechnungshofes nur noch zur Kenntnis genommen hat, weil sie für diesen Zeitpunkt bereits erledigt waren. Daran erkenne ich auch eine erfreuliche Entwicklung, so, wie die Ausschussvorsitzende es schon sagte, in der Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und Landesrechnungshof.

Und dennoch gibt es einige Kritikpunkte, die die Koalitionsfraktionen aufgegriffen haben. Sie bitten den Landtag, die in der Entschließung enthaltenen Aufträge an die Landesregierung zu erteilen. Dazu gehören zum Beispiel:

Erstens. Die Vorschriften für Zahlstellen müssen noch konsequenter beachtet werden und nicht genehmigte Zahlstellen sind umgehend zu schließen.

Zweitens. Im IT-Bereich wird die Landesregierung ersucht, noch stärker als bisher Möglichkeiten für länderübergreifende Kooperationen zu nutzen und Eigenentwicklungen auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

Drittens geht es um die Abwasserbeseitigung in den Kleingartenanlagen und Wochenendsiedlungen. Die Landesregierung sollte sich auch diesem aktuellen Problem widmen und die unteren Wasserbehörden zu Problemlösungen anhalten. In den aktuellen Presseveröffentlichungen der letzten zwei, drei Tage ist auch deutlich geworden, dass das Ministerium dort besonders aktiv ist.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Im zweiten Teil, dem Kommunalfinanzbericht 2009, hat der Landesrechnungshof untersucht, wie sich die demografische Entwicklung langfristig auf die Aufgaben der kommunalen Verwaltungen auswirken wird. Neben der rückläufigen Bevölkerungszahl wird es eine maßgebliche Veränderung in der Alterszusammensetzung der Bevölkerung in unserem Land geben. Dementsprechend werden in der Zukunft die Verwaltungsausgaben für die Älteren steigen und die Ausgaben für die Jüngeren sinken. Und diese Entwicklungen, meine Damen und Herren, werden sich auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens auswirken. Der Landesrechnungshof hat daher, wie ich finde, völlig zu Recht an die Kommunen appelliert, sich rechtzeitig und noch intensiver darauf einzustellen und die Anpassungsmaßnahmen so früh wie möglich einzuleiten. Dies gilt natürlich selbstverständlich auch für das Land.

Prüfgegenstand der überörtlichen Prüfung war die Umsetzung der Empfehlungen zur 2008 erfolgten Prüfung der Landeshauptstadt Schwerin. Die Vorsitzende sagte es bereits, es war ein Schwerpunktthema und das Thema war uns auch so wichtig, dass wir deshalb am 15. April in der 89. Sitzung eine nicht öffentliche Anhörung durchführten. Der Finanzdezernent Herr Niesen, der bei dieser Gelegenheit die Landeshauptstadt vertrat, berichtete dort persönlich über die Konsolidierungsanstrengungen der Landeshauptstadt. Dabei ist allen Beteiligten noch mal deutlich geworden, wie ernst die Situation für Schwerin inzwischen geworden ist.

(Heinz Müller, SPD: Hauptsache wir bleiben kreisfrei.)

Fakt ist zum Beispiel, dass sich die Landeshauptstadt daher auf Dauer natürlich keine neuen Schulden mehr leisten kann. Andererseits, so denke ich, muss es gerade einer Landeshauptstadt auch zugestanden sein, ihre Aufgaben angemessen auszuführen und ihrem eigenen Leitbild zu folgen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, richtig. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und trotz der bereits eingeleiteten Maßnahmen seitens des Landes und der Landeshauptstadt bleibt also ein weiterer enormer Handlungsbedarf. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen entsprechend der Empfehlung des Landesrechnungshofes dafür ausgesprochen, dass die Landesregierung einen Konsolidierungsvertrag mit der Landeshauptstadt Schwerin schließen soll. Dieses wird vom Finanzausschuss ausdrücklich unterstützt: Damit das Parlament über den Fortgang der Vertragsverhandlungen im Bilde bleibt, fordert der Finanzausschuss eine Berichtspflicht über die Vertragsgestaltung an den Finanz- und Innenausschuss bis zum 31. Oktober dieses Jahres. Dabei sollten aus meiner Sicht einerseits die Konsolidierungsziele aus eigener Kraft für Schwerin festgeschrieben werden, andererseits müssen aber auch Angebote der Unterstützung vom Land aufgezeigt werden. Dazu stelle ich mir eine weitere Stärkung der Oberzentren in der demnächst anstehenden neuen FAG-Novelle vor, möglicherweise auch eine Erhöhung der Umlandumlage genauso wie freiwillige Eingemeindungen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eine Erhöhung der Umlandumlage?)

Denkbar sind als letztes Mittel auch Hilfen aus dem Landeshaushalt – außerhalb des FAG, betone ich –, die über den bisherigen Hauptstadtvertrag hinausgehen, wenn damit konkrete Bedingungen an die Stadt Schwerin gebunden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres Thema im Kommunalfinanzbericht 2009 hat uns zu einer weiteren Entschließung veranlasst. Der Landesrechnungshof bestätigt auf Nachfrage, dass es nach wie vor Probleme damit gibt, in einigen kommunalen Wirtschaftsbetrieben, die Minderheitsgesellschafter sind und eine Prüfungspflicht nach dem Kommunalprüfungsgesetz ablehnen, prüfen zu dürfen. Wir sind schon der Ansicht, dass gerade kommunale Wirtschaftsbetriebe zur Darstellung der Transparenz ein eigenes Interesse an öffentlicher Prüfung durch den Landesrechnungshof haben sollten, schon deshalb, weil oft von der privaten Wirtschaft behauptet wird, dass Kommunen nicht wirtschaftlich arbeiten können. Die SPD-Fraktion, das ist bekannt, wünscht sich grundsätzlich für die Zukunft sogar noch mehr Möglichkeiten für wirtschaftliche Betätigung von Kommunen.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Insofern fordern wir die Landesregierung dazu auf, den Landesrechnungshof bei der Durchsetzung der entsprechenden Prüfrechte auch weiterhin zu unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss meiner Ausführungen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3608 zuzustimmen, und beantrage namens der Koalitionsfraktionen, der Landesregierung und dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahre 2007 die Entlastung zu erteilen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Borchert.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie es eigentlich nicht anders zu erwarten war, hat die Landesregierung nach Prüfung durch den Landesrechnungshof ihre Pflicht bestanden.

Der Landesrechnungshof hat der Landesregierung keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen von Beträgen der Rechnungen und der Bücher und trotz einiger Mängel die ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung attestiert. Letztendlich führt der Landesrechnungshof aus, dass es für Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine erhebliche Konsolidierungsnotwendigkeit gibt, auch wenn seit 2006 die Finanzierungssalden positiv sind und seither erfreulicherweise keine neuen Schulden aufgenommen wurden.

Auch wenn es für viele nur ein statistischer Wert ist, so ist es doch zu begrüßen, dass es gelungen ist, die ProKopf-Verschuldung in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu senken. Nach Auffassung meiner Fraktion hätte Mecklenburg-Vorpommern gerade in diesen Bereichen allerdings schon ein Stück weiter sein können. Wie gesagt, die formale Pflicht hat die Landesregierung erfüllt, doch in der Kür, sprich den einzelnen Prüfungsgegenständen des Landesrechnungshofes, haben sich doch wieder einige Lücken und Problemfelder aufgetan.

(Egbert Liskow, CDU: Erzählen Sie doch mal!)

Natürlich fallen, wo gehobelt wird, auch Späne, aber ehrlich gesagt, ist kaum verständlich, warum in der Landesverwaltung immer noch so viele gerade handwerkliche Fehler auftreten. Da werden oftmals Baustellen geschaffen, derer es eigentlich nach so langer Verwaltungstätigkeit nicht bedurft hätte, verkehrt zugewiesene Buchungen, zu viele Handkassen trotz elektronischem Zahlstellenverfahren. An anderer Stelle wurde vor Jahren ein Softwaresystem für den Justizbereich geschaffen, bei dessen Anwendung man sich in die Abhängigkeit des Herstellers begibt und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung seitens des Rechnungshofes als unangemessen bezeichnet wurden.

(Udo Pastörs, NPD: Das wissen wir ja, dass die ganz schön doof sind. Ganz schön doof sind die.)

Aus gekränkter Eitelkeit oder aus welchen Gründen auch immer entstand durch die Nichtumstellung auf ein neues Betriebssystem Mehraufwand in Höhe von 1,4 Millionen Euro für das Land.

Da bereits meine Vorredner einiges zur Entlastung der Landesregierung gesagt haben, möchte ich nur auf drei Prüfungsschwerpunkte kurz gesondert eingehen:

Der erste Punkt ist – und das wird Sie nicht verwundern – die Förderung des Snow FunParks in Wittenburg.