Entsprechende parlamentarische Initiativen der LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen wurden in der letzten Wahlperiode des Bundestages von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Die Einführung eines Ausländerwahlrechts sei verfassungsrechtlich umstritten.
(Toralf Schnur, FDP: Herr Ritter, dann sagen Sie auch bitte mal, wann es genau war. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Das heißt aber auch, sie ist durchaus möglich. Und wir wissen alle, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, lieber Kollege.
Die alte Bundesregierung hat nichts auf den Weg gebracht, die Entschließung unseres Landtages ist somit verpufft.
Der Landtag sollte daher gegenüber der neuen Koalition in Berlin tätig werden. Ich glaube, wir sollten die Debatten zum Wahlrechtsänderungsgesetz auch dazu nutzen. Auch dazu kündige ich einen erneuten Antrag meiner Fraktion an und auch hier hoffe ich auf eine gründliche Beratung im Innenausschuss.
Zusammenfassend lässt sich daher feststellen: Er ist gar nicht einmal so schlecht, der Entwurf, Herr Innenminister. Von einem modernen Gesetzentwurf sind wir jedoch noch ein Stückchen entfernt. Vor allen Dingen die Verankerung des Wahlrechts ab 16 Jahren bei Landtagswahlen wäre aus unserer Sicht ein guter Anfang. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, nach genauer Prüfung muss ich Ihnen mitteilen, dass der Ältestenrat sich vereinbart hatte, eine Aussprache von 90 Minuten durchzuführen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Hätte ich das gewusst. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: Kannst noch mal vor. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Na, Peter, dann kannst ja noch mal vor.)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 30.08. dieses Jahres wird das noch gar nicht so lange existierende Landesverfassungsgericht unseres Nachbarlandes SchleswigHolstein seine erste große Entscheidung treffen. Es wird eine Entscheidung sein zum Wahlrecht, Wahlrecht für die Wahl des Landtages unseres Nachbarlandes Schleswig-Holstein. Es gibt hier erhebliche Differenzen über die Auslegung dieses Gesetzes und über die Zuordnung von Mandaten, wenn Überhangmandate entstehen, wie viele Ausgleichsmandate dann festzulegen sind.
dann würden die Oppositionsfraktionen dieses Landes vier weitere Mandate bekommen, die Regierungsfraktionen zwei weitere. Da die Regierung aber über die Regierungskoalitionen über eine Mehrheit von nur einem Mandat verfügt, würde ein solcher voller Erfolg der Opposition – wie gesagt, ich weiß nicht, ob das so eintritt –
(Toralf Schnur, FDP: Wer ist die Opposition noch mal, Herr Müller? – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Sie sehen, meine Damen und Herren, an diesem Beispiel, dass das, was wir im Wahlrecht festlegen und was wir im Zweifel vom Verfassungsgericht überprüfen lassen müssen, nicht irgend so ein trockener Stoff für irgendwelche Politiker und Mathematiktheoretiker ist, sondern dies sehr wohl von erheblicher Bedeutung für unsere praktische politische Arbeit sein kann und, wie man im Nachbarland Schleswig-Holstein sieht, auch ist. Schließlich haben in diesem Land, lieber Kollege Schnur, die Oppositionsfraktionen, die im Landtag sind, zusammen deutlich mehr Stimmen bekommen als die Regierungsfraktionen. Die Regierungsfraktionen verfügen aber über mehr Sitze. Und das sollte vielleicht selbst Sie etwas nachdenklich machen.
Also, meine Damen und Herren, Wahlrecht ist kein Thema für Politiktheoretiker, sondern Wahlrecht ist ein zentrales Thema in einer Demokratie. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns mit unserem Wahlrecht auseinandersetzen, dass wir unser Wahlrecht fortentwickeln und wir solche zweifelhaften Situationen, wie wir sie jetzt bei unseren Nachbarn beobachten müssen, natürlich gar nicht erst entstehen lassen. Wir haben sehr wichtige Verfahrensfragen hier zu regeln. Wir haben die Frage, der Minister hat in seiner Einbringungsrede darauf verwiesen, zu regeln, wie mit der Frage von möglichen Stasibelastungen umzugehen ist. Wir haben die Frage von Scheinkandidaturen, die in der Tat parteiübergreifend landauf, landab für heftige Diskussionen sorgen. Wir haben zu regeln, wie wir mit dieser Frage umgehen wollen. Also es ist nichts Technokratisches, sondern es ist etwas Hochpolitisches. Und deswegen, lieber Kollege Ritter, erwarte ich und verspreche ich mir sehr spannende Diskussionen im Innenausschuss zu den diversen Fragen.
Ich glaube aber, an einem Punkt sind wir uns einig, das kann man vielleicht vorab schon einmal feststellen: Der Ansatz, den dieser Gesetzentwurf enthält, zu deregulieren, zu entrümpeln, Verfahren zu vereinfachen, dieser Ansatz, meine Damen und Herren, ist auf jeden Fall ein richtiger und ein wichtiger. Und Nutznießer dieser Entrümpelung, Nutznießer dieser Verfahrensvereinfachung müssen alle sein, sowohl die Kommunen, die diese Wahlen durchführen, als auch die Parteien und Wählerverbindungen sowie -vereinigungen, die Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, die Listen einreichen.
Jeder von uns, und viele von uns sind ja in der Situation, der das mal gemacht hat und der sich erinnert, wie viele Formulare auszufüllen sind,
wie viele Unterschriften zu leisten sind, Wählbarkeitsbescheinigungen einzuholen sind, und, und, und, der wird einem solchen Deregulierungsansatz sicherlich sehr positiv gegenüberstehen.
Der Gesetzentwurf ist also weitaus mehr als ein Ausdrei-mach-eins, sondern er ist Deregulierung und er ist Fortentwicklung.
Und deswegen hoffe ich auf gründliche, aber auch schnelle Diskussionen im Innenausschuss. Denn gründlich und schnell, meine Damen und Herren, muss sich ja nicht unbedingt widersprechen. Ich glaube, wenn alle Beteiligten vernünftig sind, dann werden wir beides unter
einen Hut bekommen. Denn wir alle wollen, dass für die Vorbereitung der Wahlen im September des Jahres 2011 hinreichend Zeit zur Verfügung steht. Deswegen müssen wir zügig an diesem Gesetz arbeiten. Ich bin ganz sicher, das wird eine ausgesprochen spannende Angelegenheit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Koalitionsfraktionen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Überweisung selbstverständlich unterstützen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn sich dieses Vorhaben „Gesetz zur Besserordnung des Wahlrechts in Mecklenburg-Vorpommern“ nennen würde, wäre das die reine Hochstapelei, es strebt aber nur eine Neuordnung an. Und das ist auch das Einzige, was man ihm zubilligen kann. Es ist neu, nicht intelligenter, nicht demokratischer und auch nicht rechtsstaatlicher, nur neu. Aber neu ist auch das schlechte Wetter, wenn man nach dem Ende des Sommers morgens aus dem Fenster schaut, und auch ein weiterer mutierter Schweinegrippevirus im nächsten Herbst.
Absoluter Knaller dieser gesetzgeberischen Glanzleistung sollte der Kampf gegen sogenannte Scheinkandidaturen sein. Aber was ist davon übrig geblieben? Eine rechtlich unverbindliche Erklärung, die die betreffenden Landräte und Bürgermeister unterschreiben sollen, aus denen sie sich aber locker herausreden und herauswinden können und werden, sonst wären sie keine Politiker. Ansonsten bleibt alles Wesentliche beim Alten.
In Artikel 1 des Gesetzentwurfes und dessen Paragraf 10 Absatz 1 heißt es, dass „der Wahlausschuss … in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien im Landtag oder der Parteien und Wählergruppen in den Vertretungen entsprechen (soll)“, wie es ja schon vorher gewesen ist. In der Praxis sieht es dann so aus: Als NPD-Kandidat tritt man mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Wahl zum Landrat etwa vor den Landeswahlausschuss, in dem lauter Vertreter der konkurrierenden etablierten Parteien sitzen, unter anderem, wie in meinem Fall, der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, der hier herumläuft. Der war natürlich total unparteiisch. Sein Parteibuch hat er für diesen Zeitraum wahrscheinlich im Pfandhaus versetzt und den Kampf gegen Rechts hat er auch erst einmal verdrängt und vergessen. In völliger, fast schon übermenschlicher Neutralität traf er seine Entscheidung, die rein zufällig zuungunsten des NPD-Kandidaten ausfiel. So die Theorie.
In der Praxis darf man Vertreter von Parteien doch nicht darüber befinden lassen, ob Kandidaten von Konkurrenzparteien zur Wahl antreten dürfen.
Da könnte man genauso gut McDonald’s und Burger King die Leitung einer Gastronomieaufsichtsbehörde anvertrauen mit der Befugnis, über die Zulassung ande
rer Imbissketten zu befinden, oder British Petroleum die Leitung der Untersuchung hinsichtlich der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko übertragen.
Der Wahlausschuss muss natürlich total unparteiisch sein oder die Prüfung der Wahlvorschläge sollte gleich einem parteipolitisch neutralen Gremium übertragen werden, vielleicht sogar einem Gericht.