(Renate Holznagel, CDU: Den Änderungs- antrag auch? – Vincent Kokert, CDU: Auch den Änderungsantrag?)
dass wir mit diesem Objekt der Begierde, dem Aal, dem europäischen Aal, ein Stückchen weiterkommen. Den Änderungsantrag unterstütze ich. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Monegel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen trägt die Überschrift „Glasaalfischerei beschränken – Aalbestand schützen“. Jawohl, der Aalbestand ist in Europa akut gefährdet,
und zwar nicht durch den Kormoran, wie man vielleicht wieder meinen könnte. Mit zwei bis drei Prozent spielt der Aal auf der Speisekarte des Kormorans eine relativ geringe Rolle. Und da möchte ich widersprechen, Frau Holznagel, wenn Sie unseren Antrag von den Beinen auf den
Kopf stellen wollen oder umgekehrt. Denn ich denke, wir haben es richtig angefangen, dass wir diese Thematik an den Anfang gestellt haben.
Die Wanderung der jungen Aale aus der Saragossosee zu Europas Binnen- und Küstengewässern endet nur noch selten erfolgreich. Wir haben es schon in den Ausführungen meiner Kollegin Wien vorhin gehört. Die Fänge an Jungfischen, die man wegen ihres durchschimmernden Körpers als Glasaal bezeichnet, haben in den letzten Jahren eine Dimension erreicht, die den normalen Reproduktionsprozess der Aalfische empfindlich stören beziehungsweise unmöglich machen. Diese Gefahr wird von Fachleuten bereits gesehen.
Glasaale sind für Besatzmaßnahmen für die europäischen Binnenfischer und auch die Angelvereine fast unerschwinglich teuer geworden, der Markt boomt. Es wurden hier schon Preise genannt, aber ich möchte sie noch einmal wiederholen, um dieses Problem auch eindrücklich zu gestalten. Der Preis pro Kilogramm schwankt insgesamt zwischen 300 bis 1.200 Euro. Mittlerweile wird in China, Japan und in anderen fernöstlichen Ländern das Dreifache des europäischen Marktpreises geboten und da können Sie sich vorstellen, dass das ein Wirtschaftsfaktor ist. Ein erheblicher Teil der Glasaale landet in südeuropäischen Ländern als sündhaft teure Delikatesse in den Konservenfabriken. Und darüber hinaus, das haben wir gehört, bestimmt auch der Golfstrom in seiner Abhängigkeit von den Klimaschwankungen, wie viele Jungaale auf natürlichem Wege Europas Küsten erreichen. So weit zum Ernst der Lage.
Wir haben gehört, eine EU-Verordnung wurde bereits seitens der Kommission nach Jahren intensiver Forschung und Konsultationen zum Schutz gegen die zusammengebrochenen Aalbestände erarbeitet. An ihr wird derzeitig von den Ländern im Rahmen intensiver Befassung gearbeitet, um dann von der Kommission dem Europäischen Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt zu werden. Zunächst lehnte die Bundesregierung den Vorschlag in der vorliegenden Fassung der Kommission mit der Begründung ab, dass die Glasaalproblematik nur unzureichend gelöst wurde. Der nunmehr überarbeitete Verordnungsentwurf, der vorliegt, enthält einige Verbesserungen. Er folgt jedoch weiterhin dem Ansatz einer pauschalisierten Reduzierung des Fischereiaufwandes, also nicht inhaltlich. Aufgrund der in den Mitgliedsstaaten unterschiedlichen Ausgangsbedingungen ist es nicht zielführend, den Mitgliedsstaaten den Weg zur Erreichung des gemeinsamen Ziels vorzuschreiben, ohne ihnen die notwendige Flexibilität einzuräumen.
Sehr verehrte Damen und Herren, in diesem Sinne möchten die Koalitionsfraktionen Ihre Zustimmung für eine Empfehlung an die Landesregierung einholen, die Bundesregierung darin zu unterstützen, sich für das real Machbare gegenüber der EU-Kommission zur Begrenzung des Glasaalfanges einzusetzen. Diese Begrenzung wird darin gesehen, dass Glasaalfang in Europa ähnlich wie bei anderen Fischarten zu quotieren ist, um zu erreichen, dass nur noch ein Teil der Glasaale gefangen und am Markt gehandelt werden darf. Per Verordnung sollte zudem festgelegt werden, dass etwa 50 Prozent der gefangenen Glasaale von lizenzierten Unternehmen im Rahmen der Aquakultur für Besatzzwecke aufgezogen und ausschließlich in Gewässern der Europäischen Union, die eine Verbindung zum Meer haben, eingesetzt werden. 50 Prozent der Glasaalfänge wären demnach nur noch frei
verfügbar und könnten ohne Vereinbarung der Welthandelsorganisation am Markt gehandelt werden. Das zu dem Antrag.
Zu dem Änderungsantrag der CDU Fraktion möchte ich noch bemerken: Es sind ergänzende Gesichtspunkte eingebracht worden mit diesem Antrag. Ich denke, auch dieser Änderungsantrag macht deutlich, dass nicht nur eine Maßnahme zielführend ist, um das Aalmanagement europaweit, ja weltweit zu händeln, sondern eine Vielzahl von Maßnahmen ist hier notwendig, und deswegen stimmen wir diesem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, so, wie er jetzt vorliegt, zu. Ich freue mich, dass alle Fraktionen des Landtages es so sehen und dass wir in diesem Sinne zur Glasaalproblematik eine gemeinsame Beschlusslage herstellen können, die auch für unsere Landesregierung eine gute Grundlage für ihre weitere Arbeit legt.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir an dieser Stelle, mich auch als Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses für die Arbeit im Ausschuss zu bedanken. So wie an dieser Stelle, wie bei diesem Antrag haben wir es verstanden, in vielen Sachbereichen gemeinsame Positionen als Land zu beziehen und damit verlässliche Partner innerhalb des Bundes, aber auch der europäischen Politik zu werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt für die Fraktion der Linkspartei.PDS noch einmal das Wort die Abgeordnete Frau Wien. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin meine Einbringung an der Stelle unterbrochen, dass die Aalbestände nach Einschätzung der Europäischen Kommission in wenigen Jahren auf ein Prozent der früheren Menge zurückgehen werden. Auf ein Prozent, bitte schön! Es wird von der Europäischen Kommission eingeschätzt, dass es in zehn Jahren – und zehn Jahre sind ja wirklich recht kurz – keine wirtschaftliche Nutzung der Aalbestände mehr geben kann und dass damit auch alle vom Aalsektor in der Wirtschaft abhängigen Arbeitsplätze verschwinden.
Um jetzt wieder zum Glasaal zu kommen, wir haben dazu sehr viel gehört. Ich erzähle nicht noch mal alles, was schon gesagt wurde. Aber wir müssen uns verdeutlichen, von diesem Glasaal werden vor den Küsten – die Angaben sind da unterschiedlich – zwischen 80 und 95 Prozent abgefischt. Das heißt, die Kinderstube wird zu 80 bis 95 Prozent weggefischt, zerstört. Es kommen nur 20 Prozent, vielleicht sogar nur 5 Prozent – wie gesagt, so genau weiß man das offensichtlich heute immer noch nicht – der Aale weiter, können letztendlich wieder in die Flüsse einziehen, geschlechtsreif werden und so weiter. Da liegt einfach die Problematik. Darum haben wir uns mit dem Antrag zuallererst auf diesen Glasaal gestützt, begrüßen aber als PDS.Linksfraktion auch den Antrag der CDUFraktion und werden ihm zustimmen.
Meine allererste Rede hier im Landtag war die über die Gammelfischerei und hier geht es ja um so eine ähnlich gelagerte Geschichte. Auch hier kann ich wieder sagen, es braucht kein einziger Aal den Menschen, aber der
Mensch isst einfach gerne den Aal, also braucht er den Aal. Da geht es übrigens den Menschen so ähnlich wie den Kormoranen. Ich kann einfach an dieser Stelle nur sagen,...
... retten wir den Aal und die Aalfischerei, dann finden wir den Aal weiterhin im Kochtopf, in der Pfanne und, bevor Sie jetzt fragen, im Räucherofen auch, und im Räucherofen auch.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2355(neu) abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2355(neu) bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS sowie einer Enthaltung der Fraktion der Linkspartei.PDS angenommen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2312 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2312 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.
Ich rufe vereinbarungsgemäß jetzt auf den Tagesordnungspunkt 47: Beratung des Antrages der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD – Grüne Gentechnik, auf der Drucksache 4/2310. Auch hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU, und zwar auf der Drucksache 4/2354 vor.
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Wien von der Fraktion der Linkspartei.PDS. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die grüne Gentechnik ist vielleicht ein nicht ganz so erfreuliches Thema wie der Aal, den wir ja jetzt sozusagen gemeinsam retten werden.
(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Wir haben doch die Kormorane auch gerettet.)
Ein sehr kluger Mann und geachteter Wissenschaftler hat vor ganz kurzer Zeit in meiner Gegenwart bei einer Veranstaltung gesagt, dass sowohl die Chancen als auch die Risiken in der grünen Gentechnik vielleicht überschätzt werden. Daher ist es mitunter schwierig, eine sachliche Debatte zu diesem Thema zu führen. Und gerade weil die Mehrheit der Verbraucher die grüne Gentechnik ablehnt beziehungsweise gentechnisch veränderte Produkte nicht verzehren möchte, weil sie sich irgendwie davon bedroht fühlen, ist von der Politik ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Thema gefordert. Auch deshalb halte ich es für geboten, diese Frage heute und hier im Landtag zu behandeln.
Der Ihnen vorliegende Antrag befasst sich hauptsächlich mit Risiken der Anwendung der grünen Gentechnik und der Vermeidung von Schäden. Die Koalitionsfraktionen wollen erreichen, dass die Landesregierung auf die im Koalitionsvertrag von SPD und CDU im Bund vorgesehene Novellierung des Gentechnikgesetzes und die Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie im Sinne des vorliegenden Antrages Einfluss nimmt.
Im Besonderen geht es uns um eine europaweit einheitliche und vor allem ausnahmslose Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, bei deren Herstellungsprozessen gentechnisch veränderte Organismen, GVO also, eingesetzt werden. Die EG-Verordnung aus dem Jahre 2003 regelt zwar die Kennzeichnung der Lebens- und Futtermittel, die aus GVO hergestellt werden, aber sie erfasst nicht solche, die mithilfe oder zur Hilfenahme eines GVO hergestellt wurden. Das heißt, Lebensmittel und Futtermittel, die mithilfe eines gentechnisch veränderten Hilfsstoffes hergestellt wurden, werden für den Verbraucher nicht sichtbar. Das bedeutet, dass Produkte, die aus Tieren gewonnen worden sind, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert oder mit gentechnisch veränderten Arzneimitteln behandelt wurden, bisher nicht gekennzeichnet worden sind. Damit sehen wir die Wahlfreiheit des Verbrauchers unzulässig eingeschränkt.
Eine Kennzeichnung mit Ausnahmeregelungen ist keine vertrauensbildende Maßnahme. Es muss erreicht werden, dass alle Produkte, bei deren Herstellung gentechnische Verfahren oder Produkte zur Anwendung kamen, entsprechend gekennzeichnet werden. Dies würde dann zum Beispiel auch für Produkte von Tieren gelten, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Dies erfordert jedoch eine konsequente Verfahrenskennzeichnung, wie sie analog bei ökologisch erzeugten Produkten angewendet wird. Denn auch hier wird nicht der Inhalt gekennzeichnet über das Ökologo, sondern hier wird das Verfahren gekennzeichnet.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt aus dem Antrag hervorheben und das ist die Problematik der Haftung. Die im derzeitigen Gentechnikgesetz geltenden Haftungsgrundsätze bieten allein keine hinreichende Absicherung der verschiedenen Beteiligten. Durch die Einrichtung eines Ausgleichsfonds sollen deshalb die Schäden abgedeckt werden, die Landwirten entstehen, die ökologisch oder konventionell ohne Verwendung von GVO wirtschaften, wenn der Verursacher die Regeln der guten fachlichen Praxis eingehalten hat. Dazu heißt es in der bereits erwähnten Koalitionsvereinbarung, ich zitiere: „Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass sich die beteiligten Wirtschaftszweige für Schäden, die trotz Einhaltung aller Vorsorgepflichten und der Grundsätze guter fachlicher Praxis eintreten, auf einen Ausgleichsfonds verstän
Unsere Formulierung ist eindeutiger und sagt im klaren Deutsch, wer an der Sache verdient, muss auch in Haftung stehen. Die Regelung dient dazu, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen GVO-Anbauern zu erleichtern und zu sichern. Sie übernimmt damit eine wichtige Befriedungsfunktion und ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung der Koexistenz.
Derzeit sind durch das Bundessortenamt fünf gentechnisch veränderte Maissorten für den Anbau zugelassen. Die Ergebnisse der Erprobungsanbaubundesinitiative zeigen, dass beim Anbau von Bt-Mais, so heißt dieser, neben den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen insbesondere folgende Koexistenzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Das ist zum einen die Information des Nachbarn, damit er rechtzeitig die Möglichkeit erhält, aus seiner Sicht entsprechende Handlungen vorzunehmen, also zum Beispiel etwas anderes anzubauen, damit sich der Bt-Mais nicht mit seinen nicht gentechnisch veränderten Organismen einkreuzen kann.
Zum anderen muss es einen klaren wirtschaftlich begründeten Mindestabstand zum Nachbarmais geben. Natürlich gehört zur guten fachlichen Praxis und zur Einhaltung von Sicherheitsstandards eine saubere Warenflusstrennung. Und dazu gehört die Reinigung von Technik und Lagerräumen.
Das sollte natürlich nicht nur für Mais gelten, sondern die künftige Gentechnik- und Pflanzenerzeugungsverordnung muss klare und spezifische Regeln enthalten. Und dahin gehend soll die Landesregierung im Bundesratsverfahren wirken. So weit zur Einbringung.