Protocol of the Session on January 29, 2003

Wie dem auch sei, ich kann mich mit dem Antrag identifizieren, soweit wir beachten, dass Fische von Artgenossen leben und Fischer von Fischen und die Industriefischerei nicht zum Topthema der Fischerei erhoben wird. Da hätten wir, wenn wir uns vor Augen halten die Einschränkungen, die ab 01.01. diesen Jahres gelten, sicher ein weit größeres Betätigungsfeld.

Zurück zum Antrag. Ihm ist zu entnehmen, dass die Industriefischerei in der Ostsee neu geregelt werden soll. Er beschränkt sich auf die Ostsee und da habe ich natürlich eine Frage: Wieso müssen wir dann Hamburg, Bremen und Niedersachsen bemühen? Dennoch sage ich, richtig ist, sich um die Solidarität aller Küstenländer zu bemühen, und das gilt sowohl für die Nordsee als auch für die Ostsee. Wir müssen uns bemühen in die richtige Richtung und das ist die Bundesregierung, denn sie allein ist der Vertreter des Mitgliedsstaates Deutschland. Und somit verschließt sich mir auch der Sinn nach Anruf des Bundesrates, denn dieses Thema ist nun wirklich kein nationales Problem und der Landesregierung könnten wir damit auch eine Menge Arbeit ersparen.

Meine Damen und Herren, ich bin wahrhaftig kein Freund der Industriefischerei, wohl aber für Sachlichkeit und das Machbare. Was das Werden des gemeinsamen Antrages so schwierig machte, ist wohl die Frage nach Verbot oder Neuregelung gewesen. Unser Antrag hat sich für die Neuregelung der Industriefischerei entschieden und, meine Damen und Herren, das ist auch das Erreichbare, wohlwissend, dass es zwischen den Fischern in Nord- und Ostsee dazu unterschiedliche Meinungen gibt.

Was ist denn nun eigentlich die Problematik der Industriefischerei? Es ist eine indirekte Fischerei. Sie wird nur durchgeführt, um andere Fische satt zu machen durch Fischmehl, Fischöl, wird verwandt in der Backwarenindustrie und in der Kosmetik. Der weltgrößte Lieferant ist Peru. Dieses Land hat uns auch die Preise hier kaputtgemacht. In Europa, Frau Monegel sagte es bereits, fischen nur Dänemark als EU-Staat und Norwegen als Nicht-EUMitglied. Und insofern können wir uns bei der Stärke dieser Industrie auch nicht anmaßen, hier so einfach über Arbeitsplätze zu verfügen, und sagen, die Industriefischerei muss weg.

Insgesamt, um Ihnen mal eine Größenordnung zu vermitteln, gibt es eine genehmigte Fangmenge. Es betrifft nur vier Arten: die Sprotte – als Einzige der für den Konsum benötigte Fisch in Mecklenburg-Vorpommern; bei 21.000 Tonnen genehmigte Fangmenge sind nur 25 Tonnen gefangen worden, das ganz nebenbei –, also die

Sprotte, der Stintdorsch, die Lodde und der Sandaal. Bei diesen Fischarten handelt es sich nicht um Fische, die am Boden zu finden sind, sondern es sind pelagische Fischarten, die frei im Wasser schwimmen. Und die Problematik dabei ist natürlich der Beifang. Diese Fischarten werden mit Maschenweiten von 8 bis 16 Millimeter gefischt und die Konsumfischarten, zum Beispiel Dorsch und Schellfisch, auch Kabeljau, mit Maschenweiten von 120 bis 130 Millimeter. Da lässt es sich nicht vermeiden, dass hier auch der eine oder andere Fisch im jugendlichen Stadium mitgefangen wird.

Diese kleinen Fischarten dienen auch anderen Fischen als Nahrung. Allerdings, nach Aussagen der Wissenschaft, auf die man heute ja sehr viel Wert legt, ist es nicht möglich, dass die anderen Fische diese riesigen Mengen an Industriefischen fressen. Ganz im Gegenteil, wenn ich an den Sandaal überwiegend in der Nordsee denke, sind die Schwärme so eng, dass jeder andere Fisch, der sich hineinwagen würde, glatt ersticken würde. Dennoch, an den Rändern dieser großen Bestände, leben eben unsere beliebten Konsumfische und ernähren sich davon.

Das Problem ist eben sehr vielschichtig, weil auf der einen Seite der Dorsch die Sprotte frisst und auf der anderen Seite die Sprotte die Dorscheier. Also auch daher verbietet sich schon ein generelles Verbot.

Wir müssen also, und das sagt auch unser Antrag, den Beifang neu regeln. Dafür ist sich einzusetzen. Auch da will ich Ihnen eine Zahl an die Hand liefern: Wenn 1 Million Tonnen Sandaal freigegeben werden für die Industriefischerei und davon fünf Prozent Beifang an Dorsch sein können beziehungsweise Kabeljau, dann sind das immerhin 50.000 Tonnen. Das ist mehr als die europäische Gesamtfangmenge an Kabeljau, die nämlich 41.000 Tonnen beträgt. Und insofern ist dies selbstverständlich eine Gefahr für unsere Konsumfischerei.

Ich muss allerdings auch betonen, und darum ist Adressat über die Bundesregierung die EU, dass der Rechtsstandpunkt der Europäischen Union ein ganz einfacher ist: Für sie gibt es keinen Unterschied zwischen Industriefischerei und Konsumfischerei, höchstens einen gastronomischen Unterschied, das heißt direkter oder indirekter Verzehr. Alles andere meint die Europäische Union über die technischen Maßnahmen regeln zu können.

Ich will nicht unerwähnt lassen, dass es in Deutschland keine Industriefischerei gibt, durch kein Fahrzeug. Wir haben eine einzige Fischmehlfabrik in Deutschland, in Cuxhaven, die die Abfälle aus der fischverarbeitenden Industrie verarbeitet, nach denen Ökologen sehr lechzen, die sich aber ganz schwer verkaufen lassen, weil durch den hohen Grätenanteil der Ammoniakgehalt ungeheuer hoch ist. Die Lage insgesamt könnte sich, was die Industriefischerei in Deutschland angeht, ändern, wenn wie vorgesehen die Fischerei durch Bestandskrisen sehr stark eingeschränkt wird oder sogar eingestellt werden muss. Bevor die Fischer dann ihren Betrieb ganz aufgeben, könnten sie Industriefischerei zumindest auf Sprotte in Angriff nehmen. Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Minister, dann sind Sie auch auf gutem Wege, dies hier für unsere Küste und für unsere Fischer vorzusehen.

Im Übrigen darf ich abschließend noch darauf aufmerksam machen, sowohl die neue EU-Fischereipolitik wie auch die Grundsätze der neuen deutschen Fischereipolitik wollen die Aquakultur ausweiten. Dies bedeutet, wenn man mehr Fische in der Aquakultur erzeugen will, muss es

auch zu einer höheren Industriefischerei kommen, da diese Fische in der Aquakultur Fischmehl benötigen.

Unter Berücksichtigung eben dieser Fakten plädiere ich dafür, weil es tiefgründig ja eigentlich dazu überhaupt noch nicht kam, das Thema im Ausschuss in Selbstbefassung noch einmal weiterzudiskutieren. Hier aber plädiere ich für Zustimmung, nun auch, um weiteren Zeitverlust zu vermeiden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Brick.

Als Nächstes hat das Wort der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, denn ich kann mich auch gut entsinnen an die letzten Anträge zur Fischwirtschaft oder zur Fischerei. Und das ist doch ziemlich lange her. Deswegen bin ich ausdrücklich dankbar für diesen Antrag und ich freue mich ausdrücklich sehr darüber, dass es ein interfraktioneller Antrag ist. Und wer welche geistigen Ergüsse oder auch andere Mechanismen hier entwickelt hat, das sollten wir mal in Ruhe besprechen, Herr Kollege,

(Martin Brick, CDU: Das haben wir doch schon.)

und dann sollten wir das mal überprüfen.

Ich bin davon überzeugt, dass das Land MecklenburgVorpommern als das gewässerreichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland sich viel stärker als bisher – und wir sind seit einigen Monaten dabei – in die Fischereipolitik der Europäischen Union einbringen muss, schlicht und ergreifend einbringen muss. Und wenn Sie auch noch ein paar zusätzliche Fakten haben möchten, dann werde ich sie Ihnen auch nennen.

Und zwar ist es unter anderem so, dass wir leider, um auf die Industriefischerei und die Bedeutung der Industriefischerei noch einmal einzugehen, dass wir leider erkennen müssen, die Weltmeere sind überfischt. Konsequenz sind Quotensegmente und Abbau von Kapazitäten und auf der anderen Seite natürlich auch, gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, große Probleme. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, wenn das Tourismusland Nummer 1 der Bundesrepublik Deutschland gerade auch seine Attraktivität der Küsten und natürlich auch des Binnenlandes weiter ausgestalten möchte, dann gehört die Fischerei, sowohl die Binnenfischerei als auch und insbesondere die Kutter- und Küstenfischerei, mit dazu. Das ist ein prägendes Segment dieses schönen Bundeslandes. Deswegen bin ich froh, dass die Heringssaison im Übrigen begonnen hat – darauf haben wir auch schon hingewiesen – und dass der Hering gerade in der Ostsee sich in einem ausgezeichneten Zustand befindet. Das haben uns die Fischereibiologen ja seit Jahren und insbesondere auch andere Organisationen, zum Beispiel Greenpeace, dargestellt. Ich glaube, dass das auch ein gewisser Erfolg der Fischereipolitik der letzten Jahre in Mecklenburg-Vorpommern gewesen ist, denn – und da sind wir bei der Industriefischerei – in den küstennahen Gewässern, also in der 12-Seemeilen-Zone, ist die Industriefischerei in Mecklenburg-Vorpommern verboten. Verboten! Das ist nicht überall so. Und sehr wohl ist es rich

tig, dass wir, was die Quoten anbetrifft, tätig werden. Insofern bin ich auch dankbar für das, was Frau Monegel angedeutet hat. Wir haben eben 10 Millionen Tonnen an Kapazitäten in Europa gefischt, 4 Millionen Tonnen davon sind in die Industriefischerei gegangen. Wenn man das mal umrechnet, sind das 40 Prozent, die tatsächlich in anderen Segmenten landen,

(Zuruf von Martin Brick, CDU)

anstatt sie für die wertvolle Ernährung des Menschen oder auch des Fisches zu verwenden. Hier muss eingeschritten werden. Und dass hier in den letzten Monaten, und wer den Fischereigipfel verfolgt hat, und, Herr Präsident, wenn ich das mal so sagen darf, dann hat Herr Fischler sich mit der Bundesregierung eben nicht durchsetzen können, nämlich den Dorschfang für ein oder zwei Jahre komplett auszusetzen. Was das bedeutet hätte, insbesondere für die Regionen Spanien, Frankreich, aber auch Dänemark oder Norwegen, das ist, glaube ich, klar. Aber nichtsdestotrotz, wenn ich Sie darauf hinweisen darf, dann gehen die Quoten auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern immens zurück. Und damit brauchen wir auch für unsere Fischer Alternativen.

Und ich will Ihnen auch noch mal sagen, dass der Brotfisch, auch aus DDR-Zeiten, der Hering, mal in Größenordnungen von 50.000 Tonnen gefangen worden ist. Wir sind froh, dass wir im letzten Jahr bei 14.000 Tonnen gelandet sind. Aber wir haben uns in diesem Jahr – ich glaube, das ist ein großer Erfolg, den wir errungen haben, gemeinsam für die Fischer – insgesamt 17.500 Tonnen für unsere Fischer gesichert. Deutschland hat leider nur noch eine Quote von insgesamt 25.000 Tonnen. Wir hatten in Deutschland mal eine Quote, und zwar im Jahre ’98, von knapp 100.000 Tonnen. Auch hier muss man erkennen, in welche Dramatik wir uns hineinbewegen und dass Fisch zu einer sehr wertvollen Ressource wird. Und das Armeleuteessen, der Hering, wird der Vergangenheit angehören.

Oder auch beim Dorsch ist es so, dass Deutschland zurzeit eine Quote von 9.250 Tonnen hat. Wir sind mal bei 25.000 Tonnen gewesen. Oder Mecklenburg-Vorpommern, wir hatten mal über 3.000 Tonnen und landen jetzt mittlerweile bei 1.700 Tonnen. Und der Fang im letzten Jahr, und daran zeigt sich die Dramatik, der Fang im letzten Jahr lag bei knapp 1.300 Tonnen. Das heißt, der Fisch, dem man nachstellt, ist in Wirklichkeit nicht mehr vorhanden.

Und deswegen ist dieser Antrag richtig. Er ist gut, aber wenn man die gesetzlichen Rahmenbedingungen konkret ändern will, muss man natürlich auch auf der Ebene ansetzen, die sie tatsächlich zu verantworten hat. Hier sitzt ja der Präsident des Deutschen Fischereiverbandes und er sitzt in den Verhandlungen mit dabei. Wir wissen ganz genau, dass natürlich innerhalb dieser Verhandlungen auch ein Ausgleich der Regionen erfolgen muss, und wenn wir die internationale Ostseefischereikommission betrachten, dann werden hier praktisch die Nägel mit Köpfen gemacht. Hier werden die Quoten verteilt und hier werden letzten Endes auch die Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre gestellt.

Ich meine, wir dürfen in Anbetracht der weiteren Entwicklung der Europäischen Union und der Ostseeanrainer natürlich auch nicht vergessen, dass EU-Bürger nicht diskriminiert werden dürfen. Innerhalb dieser rechtlichen Konstruktion sieht die Küstenfischereiordnung – ich habe

das schon angedeutet – ein Fangverbot für Industriefischerei vor und das ist, glaube ich, auch sehr sinnvoll damals in die Küstenfischereiverordnung mit eingearbeitet worden.

Diese grundsätzlichen Verbote an unserem Küstenraum stehen natürlich im Zusammenhang mit der Bedeutung der Flachwasserbereiche. Hier ist ja von meinen beiden Vorrednern schon indirekt darauf hingewiesen worden. Diese Flachwassergebiete gelten eben als Reproduktionsgebiete, das heißt als die Kinderstube insbesondere für den Hering, aber auch für den Dorsch in Mecklenburg-Vorpommern. Damit sind wir natürlich auch ein begehrtes Aufzuchtgebiet. Das hat sich ja im Übrigen, Herr Umweltminister, auch im Zusammenhang mit den FFH-Gebieten niedergeschlagen. Dieses Fangverbot zielt natürlich nicht auf bestimmte Fischarten ab, sondern es gibt ein generelles. Vielmehr berücksichtigt es die potentielle Wirkung der in der Industriefischerei üblichen Weise angewandten feinmaschigen Großfanggeräte in einem besonders sensiblen Gewässerbereich. Deswegen haben wir es verboten, weil die Praxis eben zeigt, dass diese Gebiete überfischt werden und damit am Erdboden auch sämtliche andere Fischarten quasi mit eingesammelt werden und dann in die so genannte Gammelfischerei hineingehen.

Deswegen befürworte ich ganz klar schärfere Regelungen, weil die gegenwärtigen EU-Verordnungen auf den nationalen Ebenen ungenügend – ich betone ungenügend – oder prinzipiell tatsächlich nicht hinreichend durchgesetzt werden. Welche Probleme wir da insbesondere mit Nachbarn haben – Schweden und Dänemark –, darauf hat Herr Brick indirekt ja schon hingewiesen.

Die seit den 70er Jahren verbotene Industriefischerei auf Hering in der Ostsee im Übrigen hat sich zwischenzeitlich wieder durch die Hintertür – ich betone durch die Hintertür – in das Fischereigeschäft tatsächlich hineingemogelt. Die Fischerei wird insbesondere durch dänische Gammelfischerei – leider so genannte Gammelfischerei – praktiziert, und das auch vor unserer Küste. Das haben wir, glaube ich, auch schon zum Teil erlebt. Daneben gibt es eine traditionelle schwedische Fischerei aus Sprotte mit einer industriellen Ausrichtung.

Herr Brick hat ja insbesondere darauf hingewiesen, dass wir in diesen Bereich sensibel mit unseren Fischern eingreifen wollen. Und ich bin dankbar dafür, dass der Präsident der Kutter- und Küstenfischer auch dieses Thema gemeinsam mit uns jetzt angehen will. Im Übrigen halte ich es für richtig, dass wir gerade, was die Heringsfischerei anbetrifft, in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zwei Jahren gewaltige Schritte nach vorne gemacht haben. Insofern glaube ich, dass die Rahmenbedingungen für die Intensivierung der Heringsfischerei gut sind und sich die Versuchsfischerei auch in sehr positiven Ergebnissen niedergeschlagen hat. Angesichts der stark rückläufigen Dorschquote gibt es zum Heringsfang in Mecklenburg-Vorpommern keine andere Alternative.

Insofern sind wir natürlich auch gespannt auf die Inbetriebnahme der ersten Verarbeitungsstufe am Standort Saßnitz/Mukran. Daher darf der Ostseehering aus meiner Überzeugung heraus heutzutage einfach nicht mehr gezielt zu industriellen Zwecken eingesetzt werden. Das muss, glaube ich, auch die Botschaft sein. Wir wollen an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns diesen Hering für den Konsum, also für die menschliche Ernährung und nicht die Gammelfischerei,

(Beifall Udo Timm, CDU)

auch nicht unter irgendeinem Deckmäntelchen, das sich unvermeidlich als Beifang darstellt. Auch dieses wollen wir nicht. In der Nordsee sind die Nahrungsnetze noch komplexer als in der Ostsee und insofern ist das auch etwas differenzierter zu betrachten.

Mitfang unerwünschter Arten steht im Übrigen – ich habe das schon angedeutet – mit auf der Tagesordnung. Die tatsächlichen Relationen degradieren so genannte Zielarten wie beispielsweise die Seezunge als Beifang. Diese wird dann unter anderem mit in der Gammelfischerei verarbeitet. Das darf einfach so nicht mehr stattfinden. Insofern gibt es viel größere tatsächliche Graubereiche, die in der industriell orientierten Fischerei gemeinhin offiziell bekannt sind. Es gibt diese Graubereiche, die stärker untersetzt und stärker überprüft werden müssen. Insofern hoffe ich, dass wir in der Zukunft hier vorankommen.

Wir werden alles daransetzen, dass dieser Antrag auch innerhalb des Bundesrates diskutiert wird. Ich werde mich in diese Entwicklung intensiv einbringen. Und ich bin davon überzeugt, dass auch und insbesondere die Aquakultur für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Perspektive hat. Aus diesem Grunde brauchen wir in der Zukunft auch gewisses Fischeiweiß, um diese Maßnahmen voranzutreiben, und dort, wo es sinnvoll ist, sollten wir hier auch eine gemeinsame Entschließung innerhalb des Bundesrates in Richtung der Bundesregierung formulieren. Vor allem ist es essentiell, diesen Bestandteil hochwertiger Futtermittel quasi auch für die Aquakultur bereitzustellen. Wir wissen gemeinsam, dass hier Potentiale im Lande Mecklenburg-Vorpommern entwickelt werden und wir dazu auch eine klare Haltung haben.

In diesem Sinne bin ich dankbar für diesen Antrag. Wir werden alles daransetzen, dieses auch zukünftig zu berücksichtigen und in die gemeinsame Arbeit einzubringen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Frau Wien für die Fraktion der PDS. Bitte schön, Frau Wien.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Womit haben Sie es eigentlich verdient, jetzt einen vierten Fachvortrag über Gammelfischerei zu hören? – Gut. Die Spielregel ist so, dann machen wir das halt noch.

Wir als PDS-Fraktion geben jetzt freimütig auch zu, dass wir der Stein des Anstoßes waren. Es ist ja heute hier schon gesagt worden – unser Grundansatz lautet: Rettet die Fische und rettet die Fischer! Bekanntermaßen können die Fische ganz gut ohne Fischer, aber die Fischer recht schlecht ohne Fische. Und in diesem Grundansatz liegt eigentlich, dass ja Mutter Natur mit sehr viel Kraft und Mühe und Fingerspitzengefühl mal ein Gleichgewicht hergestellt hat, was wir relativ schnell sozusagen mit dem Hintern einreißen. Und darum haben wir in unserem Ursprungsantrag dafür plädiert, ein gesamtes Verbot der Gammelfischerei vorzunehmen. Dabei hatten wir zum Beispiel aus den 80er Jahren kommend die gesamte Geschichte mit der Dorschfangquote vor Augen. Die Folgen

bekommen wir heute noch zu spüren und werden sie sicherlich auch noch lange haben.

Am Tag der Einbringung des Antrages, das ist hier auch schon dargestellt worden, hat die CDU-Fraktion signalisiert, dass sie hier mitgehen würde und einen gemeinsamen Antrag möchte. Und, wie auch hier schon dargestellt, nach langen Diskussionen kamen wir dann zu dem Antrag, den wir jetzt so stellen, an dem wir uns gern beteiligen und der sicherlich noch nicht das letzte Wort, aber der richtige Weg sein wird. Er ist für unsere Fraktion eigentlich noch nicht weitreichend genug, aber Politik ist eben auch Konsensbildung, und da haben wir uns gesagt, das ist ein Anfang. Es ist gut, wenn alle drei Fraktionen daran mitarbeiten. Wie gesagt, das Ziel ist „Rettet die Fische und rettet die Fischer!“, und dabei möchte ich es hier auch belassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, PDS und einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Wien.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/188. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag auf der Drucksache 4/188 einstimmig beschlossen.