Dieser Herausforderung müssen sich natürlich gerade unsere Hochschulen stellen und sie müssen sich klar profilieren. Unsere Aufgabe ist es, Herr Kollege Bluhm, für diese Profilbildung einen optimalen Rahmen zu setzen.
Wenn wir wollen, dass unsere Hochschulen ihre Stärken aus- und ihre Schwächen abbauen, müssen wir ihnen die Möglichkeit geben, dieses mit mehr Eigenständigkeit und Freiheit zu tun als bislang möglich. Wir als Land sollten uns auf grundlegende Entscheidungen für die Entwicklung unserer Hochschullandschaft und auf die Finanzierung beschränken. Die CDU-Fraktion bekennt sich zur Hochschulautonomie und zu einer Weiterentwicklung des LHG. Wir wollen neue zusätzliche Freiräume schaffen, aber vor allem wollen wir gesetzliche Regelungen auf das Notwendigste beschränken.
Ich möchte an dieser Stelle etwas näher auf das TUD-Ges e tz aus Hessen eingehen, denn es könnte für uns einen
Vorbildcharakter haben. Wie bereits in der Einbringung erwähnt, geht es in diesem Gesetz grundsätzlich um die Förderung der Eigenverantwortung und um die Förderung neuer Entscheidungsstrukturen. Die Hochschule wird hier berechtigt, ihren Haushalt in eigener Verantwortung zu führen, Gesellschaften zu gründen oder sich an Gesellschaften zu beteiligen, um Wissens- und Technologietransfers zu fördern, um Existenzgründungen zu unterstützen, um Weiterbildungsangebote auszubauen und um eine Effizienzsteigerung der Hochschulverwaltung zu erreichen.
Darüber hinaus gehen die Zuständigkeiten des Ministeriums bis auf die Genehmigung der Grundordnung komplett auf die Hochschulen über. Die Personalangelegenheiten werden auf die Hochschule übertragen, ebenso die Grundstücks- und Bauangelegenheiten. Die Hochschule entscheidet über die Errichtung und Aufhebung von Fachbereichen sowie die Einführung und Einstellung von Studiengängen, was mit Rückblick auf die gestern hier geführte Debatte sinnvoll ist, besonders wenn man die zunehmende Akkreditierung der Studiengänge nicht aus den Augen verliert, denn unter diesen Bedingungen werden die Entscheidungen darüber aus dem Ministerium heraus noch unnötiger.
So, meine Damen und Herren, sieht moderne Hochschulpolitik aus und diese wäre in unserem Land mit einem Schlag machbar. Das kostet kein zusätzliches Geld, das ist eine politische Willenserklärung. Was in Hessen an einer Hochschule mit 21.000 Studierenden möglich ist, sollten wir allemal hinbekommen.
Aber, meine Damen und Herren, die Hochschulen brauchen dazu auch einen verlässlichen finanziellen Planungsrahmen. Die finanzielle Grundlage darf sich nicht ständig verändern, sie muss stabil und berechenbar sein. Sie können den Hochschulen nicht ständig vorwerfen, dass sie sich dem Reformprozess verweigern, wenn auf Landesseite wesentliche Parameter ständig verändert werden. Ich wiederhole, was hier schon gestern debattiert wurde: Die Hochschulen haben ihre Hausaufgaben gemacht. Nun wäre die Landesregierung am Zuge gewesen, auf der Grundlage des geltenden Landeshochschulgesetzes Eckwerte zu erarbeiten und uns vorzulegen. Nach der Diskussion und der Bestätigung im Landtag hätten dann die Zielvereinbarungen abgeschlossen werden können. Dass es bislang so weit nicht gekommen ist, war nicht im Ansatz der Fehler der Hochschulen. Es waren die Veränderungen des Hochschulfinanzkorridors und der geplante Abbau von 652 Stellen, weshalb das Ministerium dem Landtag bis heute keine Eckwerte vorgelegt hat. Stattdessen wollen Sie mit der Änderung des LHG die hart errungene Autonomie wieder zurücknehmen.
Hier werden Gesetze so lange geändert, bis sie in Ihre Politikvorstellungen passen. Wo soll das enden, meine Damen und Herren?
Wir brauchen für die positive Fortentwicklung von Wissenschaft, Forschung und Hochschule in unserem Land
keine Regierung, die sich an ihre Kompetenzen klammert oder ihrer Regelungswut weiter freien Lauf lässt. Im Gegenteil, das Land muss den Hochschulen ein flexibler und handlungsfähiger Partner werden, der seine Kompetenzen nach unten weitergibt. Wenn Sie, meine Damen und Herren, die Hochschullandschaft in unserem Land, unser wichtigstes Potenzial für die Zukunft, nicht zerstören wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu! Beweisen Sie, dass die Bildung der besten Köpfe für uns wirklich Priorität hat!
Eine Hochschule entwickelt sich aufgrund der Gesetzmäßigkeiten von Wissenschaft und Forschung recht automatisch. Wenn sie sich behaupten will, muss sie das tun, und sie wird dieses mit modernen Steuerungsinstrumenten noch besser tun als bislang. Beratungsinstitute wie das CHE wären ein geeigneter Partner für die Begleitung einer Hochschulreform. Auf wissenschaftliche Erkenntnisse wie die des Dohmen- oder Seitz-Gutachtens können wir gerne verzichten. Und was Sie unter angemessenen Rahmenbedingungen verstehen, zeigt schon die Tatsache, dass Sie die Sätze 2 und 3 unseres Antrages unter dem Punkt 4 gänzlich streichen wollen. Die CDU-Fraktion wird Ihren Änderungsantrag aus diesen Gründen ablehnen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Es geht Ihnen also gar nicht um die Sache?)
Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Herr Minister, ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass Hochschulautonomie nicht in erster Linie eine Frage der Paragraphen ist, aber meine Erfahrung und, ich glaube, auch Ihre besagt eindeutig: Ohne die richtigen Paragraphen funktioniert Hochschulautonomie nicht.
Einige Anmerkungen zum Antrag. Ich gebe zu, dass ich Probleme mit diesem Antrag habe, weil er mir zu allgemein ist, zwar durchaus wichtige Aussagen trifft und auch richtige Zielrichtungen angibt, aber als Antrag im Landtag ist er mir ein bisschen zu unkonkret. Umso typischer ist, dass der Änderungsantrag, der vorliegt, eine der wenigen konkreten Aussagen im Punkt 4 streicht. Ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass eigenständige Stellenbewirtschaftung und Bauherreneigenschaften für Hochschulen einmal ein sehr wesentlicher Bestandteil von PDS-Hochschulpolitik gewesen ist.
Man kann als ersten Schritt natürlich auch die Hochschulautonomie töten, um dann den dritten Schritt nicht mehr machen zu müssen. Das kann man natürlich auch tun.
Ich will noch zwei Bemerkungen machen, die sich aus der Begründung ergeben. Zum Ersten will ich konstatieren, dass ich die ersten beiden Sätze der Begründung mit großer Freude gelesen habe, denn vor drei Jahren, als wir das Hochschulgesetz verabschiedet haben, hörte sich das aus den Reihen der CDU-Fraktion alles ganz anders an.
und konstatiere natürlich auch, dass hier andere Akteure am Werk sind, als es vor drei Jahren der Fall war.
Ich will auf einen zweiten Aspekt eingehen, der ebenfalls in dieser Begründung steht. Der vorletzte Satz lautet: „Das gültige Landeshochschulgesetz ist konsequent umzusetzen und fortzuentwickeln.“ Dazu will ich einige Anmerkungen machen, weil es, wie gestern diskutiert, auch um den Paragraphen 15 geht. Ich habe gestern in der Debatte den Eindruck gewonnen, dass es Leute in diesem Hause gibt, die die Eckpunkte nicht mehr für nötig halten. Wenn das so ist, würde ich vorschlagen, die Streichung des Absatzes 2 zu beantragen. Das wäre ehrlicher. Solange dieser steht, muss die Landesregierung dieses Gesetz umsetzen.
Auf den Inhalt des Paragraphen 15 will ich im Zusammenhang mit der gestrigen Debatte kurz eingehen. Im Absatz 2, wo es um die Eckwerte geht, steht nichts davon, dass die Eckwerte eine Zusammenfassung oder ein Zusammenschreiben der Hochschulentwicklungspläne durch die Landesregierung sein sollen, wie es gestern behauptet worden ist. Dort steht etwas ganz anderes, und zwar dass auf deren Grundlage etwas Neues erarbeitet wird.
Die Ziffer 1, die die Inhalte der Eckwerte beschreibt, gibt dem Land die Möglichkeit und fordert vom Land, den politischen Rahmen für die Entwicklung der Hochschulen zu fixieren. Das steht dort ausdrücklich drin, das ist auch so gewollt. Und in dem Sinne, Herr Kollege Bluhm, war von absoluter Autonomie im Geist des Gesetzes nie die Rede.
Die Ziffer 2 besagt, dass wir die flächenbezogenen Studienplatzzahlen festlegen müssen. Das gehört zur Aufgabenkritik, denn das haben wir bis heute noch nicht. Ich frage mich manchmal, ob das zufällig ist.
Und eine allerletzte Bemerkung: Der bisherige Absatz 5 des Paragraphen 15 gibt der Landesregierung die Möglichkeit, ausdrücklich auf kurzfristige unvorhersehbare Änderungen zu reagieren, indem entsprechende Änderungen beantragt werden.
Insofern glaube ich auch nicht, dass die Gesetzeslücke, von der gestern hier immer die Rede war, tatsächlich existiert. – Danke schön.
Herr Dr. Bartels, können Sie mir sagen, wie die Greifswalder Linkspartei.PDS zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und zu der Einschränkung der Hochschulautonomie steht?
Es gibt einen Beschluss des Kreisvorstandes des Kreisverbandes Anklam-Greifswald-Wolgast der Linkspartei.PDS, der die Änderungen eindeutig ablehnt