Protocol of the Session on October 6, 2005

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank für den sehr hilfreichen Zuruf, Herr Dr. Born.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: So ist er.)

Über Hochschulautonomie kann ich mitreden. Eigenständigkeit von Lehre und Forschung – als Hochschullehrer und als Chefarzt einer Universitätsklinik muss es einem darum gehen, die Belange der eigenen Forschungsgruppe im Wettbewerb mit den anderen medizinischen Forschungsgruppen einer Universität zu vertreten. Als Dekan muss es einem darum gehen, die Interessen der eigenen Fakultät im Hinblick auf Eigenständigkeit von Forschung und Lehre zu vertreten. Als Rektor muss es einem darum gehen, die Eigenständigkeit von Forschung und Lehre der eigenen Hochschule unter den anderen Hochschulen zu vertreten. Und als Kultusminister muss es einem darum gehen, die berechtigten Interessen der Hochschulen unter den vielen anderen berechtigten Interessen anderer Häuser angemessen zu vertreten.

Wovon reden wir? Es sind eigentlich zwei Grundgedanken und die sind mit der preußischen Hochschulreform zu Beginn des 19. Jahrhunderts bei uns aufgeworfen worden, übrigens verbunden mit Wilhelm von Humboldt. Der erste Gedanke ist der von Freiheit von Forschung und Lehre, und zwar Freiheit von Forschung und Lehre dort, wo Forschung und Lehre angesiedelt sind. Sie sind nicht beim Rektor angesiedelt als einer Einzelperson. Sie sind nicht im Rektorat angesiedelt, wo Rektoren, Prorektoren und Kanzler gemeinsam entscheiden. Sie sind mit Verlaub schon gar nicht bei einem Präsidenten angesiedelt, einem Menschen, der außerhalb einer Hochschule steht, vielleicht vorher eine Erdnussbutterfirma geleitet hat,

(Heiterkeit bei Mathias Brodkorb, SPD, Dr. Margret Seemann, SPD, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

hinterher ein Consulting aufmacht und zwischendurch eine Hochschule leitet. Sie sind auch nicht angesiedelt in einem Hochschulrat, wo hochmögende Persönlichkeiten aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens, aber nicht aus der Mitte von Wissenschaft und Forschung tätig sind. Sie sind auch nicht in akademischen Gremien angesiedelt wie Senat und Konzil, sondern Freiheit von Forschung und Lehre sind das Privileg der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Sie sind angesiedelt in Köpfen und Händen einzelner Persönlichkeiten.

Sie stimmen mir zu, Sie gucken so, Frau Lochner-Borst.

(Zuruf von Ilka Lochner-Borst, CDU)

Lassen Sie mich darauf zurückkommen. An dieser Stelle geht es darum, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler heute und auch in Zukunft die Fragen selbst stellen, sich die Methoden selbst zurechtlegen und vor allen Dingen die Interpretationen ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse selbst vornehmen. Dieses Privileg ist nicht in

Gefahr, ich glaube, aus gutem Grund sagen zu können, in ganz Deutschland nicht in Gefahr.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Ein zweiter Aspekt...

Herr Dr. Born, wir kennen beide die Geschichte der preußischen Hochschulreform ganz gut. Sie hat stattgefunden in einer Zeit, in der Preußen am Boden lag und gerade von den Franzosen überrannt worden war, eine besondere Situation, die wir zum Glück gar nicht haben. Wir leben unter paradiesischen Verhältnissen, wenn man das Preußen aus der Zeit von Wilhelm von Humboldt betrachtet.

Die zweite Grundlage dieser Hochschulreform ist die Einheit von Forschung und Lehre. Diese Einheit von Forschung und Lehre haben wir in Deutschland selbst in Gefahr gebracht, allerdings nun schon vor gut 100 Jahren, nämlich in dem Augenblick, als Adolf von Harnack, Theologe, Dorpat, die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft gegründet hat, eine Gesellschaft, bei der er die Spitzenforschung aus den Hochschulen herausgezogen und sie zusammengeführt hat in wunderbaren Einrichtungen, die wir heute als Max-Planck-Gesellschaft weiterführen. Aber das hat dazu geführt, dass Hochschulen heute in wesentlichen Bereichen in der Tat „hohe Schulen“ sind. Und Forschung, ganz besonders Grundlagenforschung, ganz besonders die sehr ressourcenstarke Grundlagenforschung findet im Wesentlichen nicht mehr in den Hochschulen statt, sondern sie findet statt in der Max-Planck-Gesellschaft, in der Leibnitz-Gemeinschaft, in der Helmholtz-Gemeinschaft, in der Fraunhofer-Gesellschaft. Diese Einheit von Forschung und Lehre als ganz wichtige Grundlage für Hochschulautonomie müssen wir wieder zusammenführen.

An dieser Stelle sind wir auf einem guten Weg. Ich denke an die erfolgreichen Sonderforschungsbereiche, ich hatte sie gestern genannt. Ich denke an das, was wir in der Exzellenzinitiative in diesem Lande aus der Kraft der Hochschulen heraus und der Wissenschaftsgesellschaften heraus sehen. Ich denke an die Graduate Schools, ich denke an die Cluster. Diese Grundlage der Hochschulautonomie stellen wir gerade her. Und ich würde gerne dazu beitragen, dass wir Hochschulautonomie nicht sehen als eine Frage von Paragraphen, Regularien und Verordnungen, sondern als eine Aufgabe an den akademischen Geist einer Hochschule, als eine Aufgabe, die die Hochschulen von sich aus, aus dem Herzen erledigen können im Sinne von Freiheit von Forschung und Lehre und Einheit von Forschung und Lehre. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Vizepräsident Herr Bluhm von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einbringung hat schon deutlich gemacht, es gibt natürlich den unmittelbaren Zusammenhang mit der gestrigen Debatte zum Landeshochschulgesetz, und möglicherweise wäre es auch besser gewesen, es damit im Zusammenhang zu diskutieren. Aber andererseits macht es ja auch Sinn, es

losgelöst von der gestrigen Debatte vielleicht weit reichender zu debattieren, als es gestern die Möglichkeit gegeben hätte.

Unser Land verfügt, wie im Antrag zutreffend formuliert, über eine attraktive und leistungsfähige Hochschullandschaft. Das ist vor allem zuerst ein Verdienst der Menschen, die an und in den Hochschulen arbeiten. Jetzt, 15 Jahre nach der Gründung unseres Landes, kann man feststellen, dass die Hochschulen ihren wichtigen und unverzichtbaren Platz in unserem Lande gefunden haben und dass sie vor allem durch ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung unseres Landes beitragen. Das war nicht immer leicht. Es gab, wie es im Leben so ist, auch immer Licht und Schatten. Über die Verteilung lässt sich sicherlich vortrefflich streiten. Aber ich möchte die Debatte an dieser Stelle ausdrücklich dafür nutzen, den Beschäftigten an allen Hochschulen unseren herzlichen Dank zu sagen. Durch ihre Arbeit haben sie viele Studierende zu neuen Erkenntnissen und Abschlüssen geführt, ihnen Berufschancen eröffnet, wissenschaftlichen Nachwuchs herangebildet, Forschungsleistungen erbracht, auf die die Entwicklung des Landes und auch Deutschlands angewiesen ist, und sie haben unser Land national und international bekannter gemacht.

Den grundsätzlichen Intentionen des Antrages der Fraktion der CDU können wir folgen, aber trotzdem haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Der Mangel Ihres Antrages, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, besteht aus unserer Sicht in der Feststellung und Beschreibung eines Ist-Zustandes. Liest man ihn aufmerksam, dann gewinnt man den Eindruck, für Sie wäre der Entwicklungsprozess weitgehend abgeschlossen. Dem ist doch aber wohl nicht so, denn gerade Hochschulen sind auf innovative Weiterentwicklung angewiesen, sollen sie attraktiv und leistungsfähig bleiben. Ihnen ist nicht zuzustimmen, wenn Sie nun ein erneutes Hochschulleitbild für erforderlich halten, denn das gibt es bereits. Es wurde Ausgangspunkt und Grundlage aus dem LHG heraus für die bereits vor einiger Zeit in diesem Landtag diskutierten Eckpunkte. Es enthält in knapper kurzer Form die Kriterien, die für die Entwicklung der Hochschulen für erforderlich gehalten werden. Sie allerdings definieren mit Ihrem Antrag leider nicht, mit welchen Kriterien Sie dieses neue Hochschulleitbild untersetzen wollen, was Sie hier vorschlagen. Sie nennen lediglich die strikte Durchsetzung der Autonomie sowie eine langfristig planbare Finanzausstattung als die beiden Faktoren.

Das sind zwar wesentliche Faktoren, das leugnet niemand, aber es sind eben nur zwei und viele weitere Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Hochschule gehören dazu. Das sind natürlich die Entwicklung der inneren Verfasstheit und Strukturen der Hochschulen, das ist ihr Potenzial zur Weiterentwicklung und auch Anpassung an internationale und nationale Herausforderungen, das Angebot, die Attraktivität, die Auslastung, die Qualität und Quantität der Abschlüsse, Forschungsschwerpunkte, Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Exzellenz, die Zusammenarbeit und Kooperation untereinander sowie in nationalen und internationalen Netzwerken, die Interessen des Landes und der Beitrag der Hochschulen zur Entwicklung des Landes, um nur einige Aspekte zu nennen. Dazu gibt es leider in Ihrem Antrag keine Aussagen. Sie stellen nur fest, dass das eine oder andere so sei.

Zu den Problemen der Hochschulautonomie, der Verantwortung von Staat und Hochschule bei der Gestaltung

dieser Zusammenarbeit haben wir gestern ausführlich und, wie zu erwarten war, sehr kontrovers diskutiert. An der Diskussion von gestern, ich denke, auch an der von heute, kann man gut ablesen, dass es dazu sehr unterschiedliche Sichtweisen gibt. Ich will an dieser Stelle nochmals deutlich erklären, die Fraktion der Linkspartei.PDS hält eine weitgehende Autonomie nach wie vor für eine wesentliche Entwicklungsbedingung der Hochschulen. Wo wir uns aber offensichtlich im Widerspruch befinden, ist, dass es für uns nicht die einzige Entwicklungsbedingung und nicht die einzige Entwicklungsvoraussetzung ist. Sie ist eben nur ein Teil der Entwicklung und nicht die Entwicklung selbst, wenn auch ein wesentlicher Punkt. Autonomie ist kein Selbstzweck und auch kein Wert an sich. Sie ist, wie viele andere bildungspolitische Prozesse auch, von Rahmenbedingungen und weiteren Faktoren abhängig. Um es profan auszudrücken: Gäbe es überhaupt eine Autonomie ohne Menschen und ohne Geld und welche Funktion hätte sie dann? Sie ist also folglich immer Mittel zum Zweck und nicht das Mittel selbst. Eine uneingeschränkte Autonomie halte ich deshalb nicht für praktikabel, weil sie dem Wechselverhältnis von Staat und Hochschule nicht entspricht. Dann könnten wir de facto aus Hochschulen einfache Wirtschaftsbetriebe machen, die mit ausschließlicher Finanzzuweisung völlig autark reagieren sollten.

Deswegen ist eine absolute und völlig uneingeschränkte Autonomie auch nicht zielführend, eine weitgehende Autonomie schon. Vergleichbar ist das mit der Freiheit der Forschung, die auch nicht völlig frei agieren kann und verfassungsrechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, und das, obwohl gerade diese Freiheit ein hohes Gut ist und die Toleranzbreite einer Gesellschaft zeigt. Unsere Landesverfassung regelt im Artikel 7 Absatz 2 die Möglichkeit einer gesetzlichen Beschränkung, wenn denn die Forschungsergebnisse die Menschenwürde verletzen oder die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu gefährden drohen. Aus der gesellschaftlichen Verantwortung für das Gemeinwesen behält sich der Staat hier Eingriffsmöglichkeiten vor. Die Diskussion um Gentechnologien, Embryonenforschung zeigen, dass auf diesem Feld die Meinungen eben sehr weit auseinander gehen. So ist es aber, wenn unterschiedliche Interessen berührt sind und man zu einem Kompromiss kommen muss. Was in diesen Fällen allerdings nicht korrekt ist, ist die Verfahrensweise einer nur einseitigen Betrachtung. Die Praxis im Umgang mit solchen Prozessen zeigt, dass jede Seite gute Argumente und Gründe für ihre Position hat. Nur seine eigene für richtig zu halten ist weder zielführend noch tatsächlich pragmatisch.

Meine Damen und Herren, wir haben den Antrag der Fraktion der CDU in den Passagen geändert und ergänzt, wo wir meinen, dass man keinen Entwicklungsabschluss konstatieren darf beziehungsweise genaue Aussagen erst nach einer gründlichen Analyse dieser verschiedenen zu berücksichtigenden Faktoren möglich sind. Ich würde mich freuen, wenn wir den Antrag mit den Änderungen so beschließen könnten. Ein fraktionsübergreifendes Bekenntnis zu unseren Hochschulen, ihren Leistungen und ihrer Zukunft wäre natürlich auch ein vernünftiges und gutes Signal hier aus diesem Landtag, insbesondere auch nach der Reflexion der gestrigen Debatte in der Öffentlichkeit. Dass allerdings die Fragen der Weiterentwicklung von Hochschulen in dem Spannungsfeld von Entwicklung der Hochschulautonomie auf der einen und staatlicher Verantwortung auf der anderen Seite stattfinden, denke ich, ist ein völlig normales Wechselspiel der Realitäten. In

diesem Sinne bitte ich Sie, dem Änderungsantrag zuzustimmen, damit wir diesen Antrag hier heute verabschieden können. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich mich kurz fasse, da wir gestern bereits eine sehr umfangreiche Hochschuldebatte hatten.

Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht etwas irritierend erscheint, dass der Änderungsantrag keine Änderung der Überschrift vorsieht und wir dennoch eine Zustimmung befürworten in geänderter Fassung, so lässt sich das erklären, denn in der Überschrift wird im Titel gefordert, die Hochschulautonomie auszubauen und nicht einzuschränken. Dem können wir uns anschließen. Nach unserer Auffassung führt die Änderung des Landeshochschulgesetzes zwar dazu, dass das Land handlungsfähig bleibt und Hochschulstrukturen für eine langfristige Perspektive geordnet werden können, aber das Landeshochschulgesetz in einer neuen Fassung würde aus unserer Sicht die Hochschulautonomie in der Tat nicht tangieren. Hochschulautonomie ist nämlich gerade dazu da, die Freiheit der Wissenschaften zu ermöglichen. Herr Minister Metelmann hat sehr beredt ausgeführt, worin diese besteht. Und genau eine für diese Aufgabe „adäquate Hochschulstruktur“ notwendige Hochschulautonomie wird nicht im Mindesten angetastet.

Lassen Sie mich zu zwei Punkten Ihres Antrages kurze Ausführungen machen. Ich möchte zunächst begründen, warum wir der Auffassung sind, dass Ihr Antrag in geänderter Fassung zustimmungsfähig ist:

Ein Grund besteht vor allem darin, dass Sie sich in Punkt 3 erstmals deutlich dazu äußern, dass auch Sie „eine umfassende und tief greifende Hochschulreform“, das war jetzt ein Zitat, für notwendig und richtig halten. Insofern begrüßen wir sehr, dass dies inzwischen Ihre Auffassung ist, und das ist auch der wesentliche Grund, warum wir Ihren Antrag für zustimmungsfähig halten in geänderter Fassung.

Zweitens. Warum wir dennoch eine Änderung, insbesondere eine Änderung des vierten Absatzes vorschlagen, der im Wesentlichen umfasst, den Hochschulen eigenverantwortliche Stellenbewirtschaftung und allumfassende Bauherrentätigkeit zuzusprechen, besteht darin, dass Ihre Begründung den besten Grund dafür gibt, so etwas noch nicht festzulegen. Deswegen möchte ich aus Ihrer Begründung zitieren: „Aufgrund der bisher beschränkten Wirkungsmöglichkeiten der Hochschulen bei der Umsetzung der gesetzlich verankerten Hochschulautonomie konnte sich der Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik noch nicht voll entfalten. Daher ist eine hinreichende Beurteilung der Wirkungsmechanismen der Hochschulautonomie in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht möglich, zumal die entscheidenden Steuerungsmechanismen nicht eingeführt wurden.“

Genau dies ist die beste Begründung dafür, warum in der derzeitigen Situation nicht noch weitere sehr weit rei

chende Elemente einer möglichen Form von Hochschulautonomie umgesetzt werden können. Gerade weil bisher, das haben Sie völlig richtig beschrieben, wesentliche Teile der Hochschulautonomie noch nicht umgesetzt sind, macht es auch wenig Sinn, weitere Schritte der Umsetzung zu fordern und per Antrag festzuschreiben. Ich erkläre ganz ausdrücklich für die SPD-Fraktion, dass wir einem konstruktiven Dialog über Bauherrentätigkeit und Stellenbewirtschaftung sehr positiv gegenüberstehen. Aber auch in der Politik gilt, was im Leben gilt: Man kann den dritten Schritt nicht vor dem ersten tun. Deswegen scheint uns eine frühzeitige Festlegung auf diesen Punkt hin derzeit nicht angebracht. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Brodkorb.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wissenschaft, Forschung und Hochschule sind zentrale Aufgaben in unserem Land. Bildung im Allgemeinen und Hochschulbildung im Besonderen sind mit die wichtigsten Standortfaktoren unseres Landes. Wir werden in einer globalisierten Welt nur dann bestehen, wenn wir junge Menschen heute so gut ausbilden, dass sie morgen auf dem internationalen Wissensmarkt bestehen können.

(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Richtig.)

Eine wesentliche Grundvoraussetzung dafür ist ein wissenschafts- und forschungsfreundliches Klima in unserem Land.

(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Auch richtig.)

Nur so werden wir in der Lage sein, im Wettbewerb der Innovationen mit der nationalen und internationalen Spitze mitzuhalten. Andere Länder verfügen über Rohstoffe oder sie bieten wesentlich billigere Arbeitskräfte an. Wir brauchen die besten Köpfe. Das gelingt uns nur mit hochwertiger Bildung, Wissenschaft und Forschung.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU, und Karin Strenz, CDU)

Dieser Herausforderung müssen sich natürlich gerade unsere Hochschulen stellen und sie müssen sich klar profilieren. Unsere Aufgabe ist es, Herr Kollege Bluhm, für diese Profilbildung einen optimalen Rahmen zu setzen.