Sie wissen genau wie ich und wie alle, die dieses Thema etwas mehr als nur aus der Zeitung behandeln, dass es ungeheuer schwierig ist, hier tatsächlich reale Fortschritte zu erzielen.
Aber schauen wir uns das vorliegende Gesetz doch einmal an, dann, glaube ich, gibt es eigentlich gar keinen Anlass, es hier sehr kleinzureden. Natürlich gibt es eine Fülle von Vorschriften, wo Deregulierung notwendig wäre, aber wenn wir auf der anderen Seite sehen, was wir hier tatsächlich materiell vor uns haben, dann sind zumindest einige der geregelten Punkte für die Praktiker insbesondere in den Kommunen von erheblicher Bedeutung. Wenn wir – und Denkmalschutz ist eine besonders heikle und besonders kritische Problematik auf der kommunalen Ebene – hier von Einvernehmensregelungen wegkommen
und zu einfachen Benehmens- oder Informationsregelungen kommen, meine Damen und Herren, liegt das genau auf der Linie, die wir verfolgen, nämlich Verantwortung auf die kommunale Ebene herunterzugeben, Abstimmungsnotwendigkeiten zu reduzieren und Verantwortung tatsächlich denen zu geben, die vor Ort die Lage kennen und bei denen wir davon ausgehen, dass sie mit ihrer Verantwortung sehr sorgfältig umgehen.
Hier, meine Damen und Herren, arbeiten wir ganz genau in die richtige Richtung. Und das, was wir tun, ist auch für die Praktiker von erheblichem Wert. Also: Es ist wenig, aber es ist auch viel. Deswegen, meine Damen und Herren, glaube ich, haben wir allen Grund, uns bei dem federführenden Ministerium und bei dem Justizminister persönlich dafür zu bedanken, dass es beziehungsweise er hier in den letzten Monaten und Jahren Wege gefunden hat, uns tatsächlich Schritte voranzubringen, dieses Problem zwar lange noch nicht zu lösen, da werden wir noch Jahre brauchen, aber zumindest wichtige Schritte in die richtige Richtung zu tun.
Und wenn wir, Kollege Ringguth, aus der Ziegelseegruppe, zu der Sie selbst gehören, keine oder nur wenige Vorschläge bekommen, dann ist das nicht dem anzulasten, der fragt, vielleicht auch gar nicht mal denjenigen, die gefragt werden, sondern es spiegelt tatsächlich eine komplizierte Situation wider. Umso wertvoller ist es, dass wir hier reale Schritte vorangekommen sind.
Und was die Schwierigkeiten angeht, liebe Kollegen aus dem Sonderausschuss, und das darf ich hier dem Plenum auch berichten, schauen wir uns einmal an, was wir an anderen früher hoch gehandelten Deregulierungsthemen auf dem Tisch haben. Ein jahrelanges Klagelied wurde über die Organisation der Wasser- und Bodenverbände angestimmt. Wir haben uns als Sonderausschuss dieses Themas angenommen und nun heißt es plötzlich, das sei nicht mehr obere Priorität und Zahlen, die der Sonderausschuss erbeten hat, na ja, die gäbe es dann vielleicht einmal später. Es bleibt erst einmal alles beim Alten und die Klagelieder sind verstummt, aber geändert wird nichts. Und das, meine Damen und Herren, ist eine Situation, die, glaube ich, können wir uns nicht länger leisten. Deswegen bitte ich um die Zustimmung zu diesem Gesetz und deswegen bin ich sehr froh, dass wir hier auf einem richtigen Weg sind. Ich freue mich, dass das, was Erwin Sellering auf den Weg gebracht hat, von allen Parteien unterstützt wird. Lassen Sie uns auf diesem Wege weitergehen. Vielleicht gehen wir langsam, aber wir gehen in die richtige Richtung. – Danke schön.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau auf der Drucksache 4/1601. Der Sonderausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1878 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzu
stimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit sind die Artikel 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses auf Drucksache 4/1878 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses auf Drucksache 4/1878 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz, Drucksache 4/1767.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz (Erste Lesung) – Drucksache 4/1767 –
Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister des Landes Herr Dr. Timm. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Präsident! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes vor und damit ein weiteres Gesetz, mit dem der Reformwille der Regierungskoalition unterstrichen wird.
Sie können sich alle noch sehr gut erinnern an die heftige Debatte um das am 1. August 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften und an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Juli 2002, mit der die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt wurde.
Artikel 1 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften enthält das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft. Durch dieses Gesetz wurde ein neues familienrechtliches Institut, die eingetragene Lebenspartnerschaft, gegründet. Sie ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren einen gesicherten Rechtsrahmen für ihr auf Dauer angelegtes Zusammenleben unter Achtung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität. Erstmals wurden verbindliche Rechte, aber auch gegenseitige Pflichten für Lebenspartner begründet und damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zurückgelegt. So wurden unterhalts- und erbrechtliche Fragen einer Regelung zugeführt, aber auch im Ausländerrecht oder in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie im Mietrecht ist die Lebenspartnerschaft seitdem zu berücksichtigen.
Durch das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechtes wurden weitere Verbesserungen für homosexuelle Paare geschaffen, so das Recht, das leibliche Kind des Partners adoptieren zu können. Zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes haben die Länder Ausführungsgeset
ze erlassen, wobei insbesondere bezüglich der Bestimmung von Zuständigkeiten unterschiedliche Wege in den Ländern beschritten worden sind.
Als zuständige Behörde für die Begründung der Lebenspartnerschaft wurden zum Teil die Kreisverwaltungsbehörden, die Ämter, die amtsfreien Gemeinden oder aber auch wie in Bayern die Notare bestimmt. In MecklenburgVorpommern wurde dem Wunsch des Landesverbandes der Lesben und Schwulen entsprochen und als zuständige Behörde für die Begründung der Lebenspartnerschaft der Standesbeamte bestimmt.
Seit In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsausf ührungsgesetzes am 29. September 2001 bis zum Ende des Jahres 2004 wurden in unserem Lande bereits 123 eingetragene Lebenspartnerschaften begründet, meine Damen und Herren. Ich glaube, diese Zahl allein verdeutlicht, dass das Institut der Lebenspartnerschaft angenommen und in der Praxis auch eingefordert wird.
Um nun vorhandene Diskriminierungen weiter abzubauen, sind jedoch noch weiter darüber hinausgehende Änderungen landesrechtlicher Vorschriften erforderlich. Aus diesem Grunde wurde hier im Landtag bereits am 26. Februar 2003 der Beschluss gefasst, das Landesrecht an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes anzupassen. In vielen Rechtsbereichen, wie zum Beispiel in dem Entwurf der Neufassung des Landesmeldegesetzes, ist die Anpassung bereits enthalten, in anderen Bereichen, wie im Beamtengesetz oder dem Abgeordnetenrecht, erfolgt die Anpassung gegebenenfalls später. Mit dem Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird nun in sieben weiteren Gesetzen und sieben weiteren Rechtsverordnungen der Begriff „Ehegatte“ jeweils um die Wörter „und Lebenspartner“ ergänzt und damit eine weitere Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe erreicht.
Meine Damen und Herren, damit hat auch in unserem Bundesland bei der Weiterentwicklung des Lebenspartnerschaftsrechts ein weiterer Schritt Einzug in die parlamentarische Arbeit gehalten. Ich bitte Sie, die Beratungen in den Ausschüssen zügig und konstruktiv aufzunehmen, um so eine zeitnahe Beschlussfassung dieses Gesetzes zu ermöglichen. – Ich danke Ihnen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer unbefangen und mit offenen Augen durch diese Welt geht, wird feststellen, dass der Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften für viele Menschen in unserem Land noch keine Selbstverständlichkeit geworden ist. Vieles ist hier offenkundig noch gewöhnungsbedürftig und bei dem einen oder anderen, ich glaube, das können wir nicht bestreiten, spielen sicherlich auch altbewährte Vorurteile noch eine ungute Rolle. Ich glaube, es gehört zu einer aufgeklärten
Gesellschaft, wenn wir mit der Tatsache, dass es unterschiedliche sexuelle Einstellungen bei unterschiedlichen Menschen gibt, ganz ruhig, ganz sachlich und ganz gelassen umgehen und dass wir hier eine im besten Sinne des Wortes liberale Haltung einnehmen.
Die Bundesregierung hat ein Lebenspartnerschaftsgesetz vorgelegt. Dieses hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz für verfassungskonform erklärt. Nun ist es an uns und nun ist es an allen Landesparlamenten, sich entsprechend diesem Lebenspartnerschaftsgesetz zu verhalten, eigene Gesetze, Verordnungen, sonstige Regelungen an die Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes anzupassen.
Wir haben als Land Mecklenburg-Vorpommern bereits erste Schritte getan. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht weitere vor. Insofern, meine Damen und Herren, ist es zu begrüßen, dass dieser Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt. Allerdings, wenn wir uns den Gehalt des Gesetzentwurfes anschauen, bezieht sich der Entwurf überwiegend allein auf Begrifflichkeiten und auf die begriffliche Ausdehnung auf Lebenspartnerschaften. Ich denke, es ist an der Zeit, dass wir diesen Schritt gehen, dass wir uns aber sehr wohl auch die Frage stellen, ob wir nicht darüber hinaus materiell Dinge neu regeln müssten, um uns an veränderte Sichtweisen anzupassen.
Der Bund hat in seinem Lebenspartnerschaftsgesetz schon große Schritte getan, indem er das Erbrecht, das Unterhaltsrecht und andere wesentliche Rechtsbereiche angefasst hat. Auch andere Bundesländer, etwa Schleswig-Holstein, haben diesbezüglich schon wirklich sehenswerte Gesetze zu Wege gebracht. Wir sollten in der Tat in den Ausschüssen über dieses Thema sehr sorgfältig diskutieren, wir sollten das in bewährter Weise nicht im eigenen Saft, sondern mit den Organisationen der Betroffenen tun. In diesem Sinne bitte ich Sie um Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Linkspartei.PDS der Abgeordneter Herr Walther. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Endlich soll es so weit sein, wir wollen unser Landesrecht anpassen an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes. Aber Freude mag noch nicht so recht aufkommen, denn bildlich gesprochen ist es eine äußerst schwierige Geburt mit diesem Landesanpassungsrecht. Zum einen ist es eine ganz, ganz schwierige Geburt mit der zeitlichen Erledigung dieses parlamentarischen Auftrages. Herr Innenminister Dr. Timm erwähnte eben gerade die Drucksache 4/260, datumsmäßig muss ich ihn korrigieren, vom 13.03.2005, in der wir beschlossen haben, dass bis zum Februar 2004 das Landesrecht angepasst werden soll. Wir schreiben heute Oktober 2005 und es ist für mich als Parlamentarier schon sehr verwunderlich,
dass in der Ebene der Verwaltung der Landesregierung das, was hier im Landtag beschlossen wird, ich sage es so deutlich, einfach missachtet wird. Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, dass ein umfassender Katalog, der durch meine Fraktion, die Fraktion der Linkspartei.PDS, damals PDS, dem Innenministerium anheim gestellt wurde, was denn das Landesrecht ist, das angepasst werden soll, in einer sehr umfassenden Bandbreite beschrieben wird, und dann ein Gesetzentwurf unterm Strich dabei zutage tritt, bei dem, wie eben erwähnt, sieben Landesgesetze und sieben Rechtsverordnungen im Landesrecht angepasst werden sollen. Wir haben aber hier im Landtag beschlossen, das Landesrecht wird angepasst, nicht Auszüge des Landesrechtes werden angepasst.
Mein zweiter Kritikpunkt: Es kann nicht angehen, dass, nach welchem Duktus auch immer, Landesgesetze und Rechtsverordnungen unseres Landes einfach ausgespart werden. Es kann nicht sein, dass das, was im Landtag beschlossen wird, und wir haben vom umfassenden Landesrecht gesprochen, jetzt in diesem Entwurf eines Gesetzes schlicht und einfach nicht auftaucht.
Zum Beispiel gehe ich davon aus, dass nach den Aussagen der Interessenverbände, die bei der Erarbeitung des Regierungsgesetzentwurfes mit angehört wurden, wenigstens neun weitere Landesgesetze und wenigstens vier weitere Rechtsverordnungen angepasst werden müssen. Natürlich sind wir dazu bereit im zuständigen Innenausschuss, aber wir haben uns auch im Sozialausschuss letzte Woche dazu positioniert, dass wir als Sozialausschuss begleitend den Innenausschuss hier unterstützen möchten bei der Anhörung der Interessenverbände und der Vereine, dass wir hier die Hausaufgaben mit erledigen wollen, um letztlich das Gesetz zu qualifizieren und unterm Strich eine Geburt mit auf den Weg bringen, die es wirklich verdient, als ein Landesanpassungsgesetz bezeichnet zu werden. Da werden auch Konfliktpunkte nicht außen vor bleiben. Beispielsweise beim Kirchensteuergesetz gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Interessenverbänden, zwischen dem Gesetzgeber und, ich glaube, auch im politischen Raum. Aber das ist ja Kern solch einer Anhörung, solch eines parlamentarischen Befassens mit diesen inhaltlichen Dingen. Ich gehe mal davon aus, dass wir es mit den Interessenverbänden gemeinsam hinbekommen werden, diese Dinge gemeinschaftlich zu lösen.
Bleibt also für mich zu sagen, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich zügig in den Ausschüssen das auf den Weg bringen werden. Gleichwohl bleibt aber die Kritik, die ich hier noch mal untermauern möchte. Herr Innenminister Timm, wenn Sie sagen, dieses Gesetz, das wir heute in der Ersten Lesung behandeln, zeigt den Reformwillen der Landesregierung, dann kann ich nur hoffen, dass dieses Gesetz, dass dieser Gesetzentwurf, der heute vorliegt, eben nicht beispielgebend ist, denn das wäre sehr traurig für unsere Landesregierung.