Ich will darauf hinweisen, dass nicht nur ich einmal darauf stolz war, sondern auch der damalige Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz. Ich bin sehr traurig deshalb,
weil hier im Saal viele Leute sitzen, die damals mit dafür gestritten haben, dass wir das so machen, und die heute diese Errungenschaften der Hochschulautonomie einfach so auf den Müll werfen.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Doch, du weißt es besser! – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Drittens. Paragraph 15 neuer Absatz 4, erster Satz: „Wenn und soweit eine Zielvereinbarung nicht zustande kommt,...“ Warum gibt es denn keine Zielvereinbarungen? Weil die Regierung bis heute die Eckwerte der Hochschulentwicklung nicht vorgelegt hat.
Die Regierung ist ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen. Und deshalb wird jetzt hier die Hochschulautonomie gekippt, weil inzwischen ein Personalkonzept existiert mit der Streichung von über 600 Stellen. Ich frage: Was sollen denn noch Hochschulentwicklungspläne, wenn dieser Paragraph 15 Absatz 4 tatsächlich Wirklichkeit wird? Wozu brauchen wir dann noch Hochschulentwicklungspläne? Wie sollen Gemeinsamkeiten bei der Erarbeitung der Eckwerte überhaupt funktionieren? Sämtliche Ansätze, einschließlich der Mitbestimmungsregelungen für die Gremien, in diesem Gesetz sind ad absurdum geführt, wenn das beschlossen wird.
Viertens. Diesen Paragraphen 92 a „Gemeinsame Fachbereiche“ hatten wir schon einmal. In Gemeinsamkeit von SPD-Fraktion und PDS-Fraktion haben wir damals in mühevollen Diskussionen und Kämpfen diesen Paragraphen aus den Entwürfen des Ministeriums rausgeschmissen, weil es hochschulorganisatorischer und hochschulpolitischer Unfug ist. Es kann nicht funktionieren und deshalb haben wir es damals rausgeschmissen. Und der taucht jetzt wortgleich wieder auf! Das ist die neue Anpassung der Hochschulautonomie. Das soll Hochschulautonomie sein?! Alles, was in diesem Gesetz an Hochschulautonomie existiert, wird mit diesem Paragraphen gekippt und ad absurdum geführt. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Karin Strenz, CDU: Genau. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist nicht wahr.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich mit meiner Rede beginne, noch kurz auf meine Vorredner reagieren.
Frau Lochner-Borst, ich bin etwas irritiert, dass Sie der Regierung vorwerfen, sie wisse offenbar nicht, wie die Hochschulen dieses Landes zu bezeichnen seien, wir hätten keine Hochschulen, sondern Universitäten und Fachhochschulen. Ich bin deshalb irritiert, weil Ihnen als hochschulpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion offenbar nicht einmal geläufig ist, wie dieses Landeshochschulgesetz heißt. Es heißt „Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“.
Sie können gleich in Paragraph 1 nachlesen, was unter den staatlichen Hochschulen des Landes MecklenburgVorpommern zu verstehen ist, nämlich die hier im Land existenten Fachhochschulen, die Hochschule für Musik und Theater und die beiden Universitäten.
Zweiter Punkt. Es gibt noch immer – und das wahrscheinlich insgesamt mindestens seit einem Jahr – ein erhebliches Missverständnis. Ich erkläre im Namen der SPD-Fraktion, dass wir, genauso wie viele hier im Haus, das Dohmen-Gutachten nicht als eine geeignete Grundlage von Hochschulplanung ansehen, dass wir uns in unseren Überlegungen und Strukturierungen auch nicht haben vom Dohmen-Gutachten leiten lassen und dass wir es methodisch selbst immer wieder kritisiert haben, jedenfalls in dieser Legislaturperiode.
(Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos: Professor Seitz war auch nicht besser. – Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Harry Glawe, CDU)
Herr Riemann, das, denke ich, ist in einem demokratischen Diskussionsprozess durchaus nicht unredlich.
Der Hintergrund für diese Debatte ist schlichtweg, dass es keinen Versuch der Landesregierung geben wird, eine Studierendenprognose aufzustellen, so etwas ist einfach rein methodisch unmöglich, und zwar in erster Linie deshalb, weil sich ein großer Teil der Studierenden des Landes aus auswärtigen Studierenden zusammensetzt, und es weiß einfach niemand von uns,
Deshalb wird ein Planungsansatz gewählt, der sich die Frage stellt, was Mecklenburg-Vorpommern in einem solidarischen bundesweiten Hochschulsystem eigentlich beitragen muss. Und die Antwort darauf ist, mindestens so viele Studienplätze, wie es selbst im Bundesgebiet, wo auch immer, ob in diesem Land oder in anderen Bundesländern, in Anspruch nimmt. Dies ist die Mindestmarge, die in diesem Land vorgesehen werden soll. Und wir werden, davon gehe ich aus, mit den derzeitigen Planungen sogar weit darüber hinausgehen,
Ich möchte ein Zitat voranstellen, das meines Erachtens sehr gut die Grundlage für die vorliegende LHGÄnderung darstellt. Zitat: „Solange wir staatliche Hochschulen haben, die mit öffentlich aufgebrachten Mitteln finanziert werden, ist es der Staat und nicht die einzelne Hochschule, die Rechtsverpflichtungen eingeht und dafür im Konfliktfall auch einstehen muss.“
„Wenn entsprechende Ansprüche zum Beispiel auf ein ausreichendes Lehrangebot oder auf eine angemessene Ausstattung eingeklagt werden, dann nicht von der einzelnen Hochschule, sondern vom Land. Solange diese Verantwortlichkeit so geregelt ist, kann sich der Staat bei Grundsatzentscheidungen über hochschulische Angebotsstrukturen im Lande schlecht heraushalten.“
Dieses Zitat stammt vom amtierenden Bildungsminister des Landes Sachsen-Anhalt Professor Dr. Olbertz (CDU). Es wurde geäußert am 23.10.2003. Wie gesagt, ich erachte dieses Zitat als hilfreich, um sich die Diskussionslage in diesem Land noch einmal zu vergegenwärtigen. Es geht mit der LHG-Änderung um drei Dinge:
Erstens soll die Möglichkeit eingeräumt werden, zu langfristigen Verträgen mit den Hochschulen über die Hochschulfinanzierung zu kommen. Ich denke, dass dies nicht in öffentlicher Kritik steht. Es ist eine Vorkehrung,