Erstens soll die Möglichkeit eingeräumt werden, zu langfristigen Verträgen mit den Hochschulen über die Hochschulfinanzierung zu kommen. Ich denke, dass dies nicht in öffentlicher Kritik steht. Es ist eine Vorkehrung,
die im Rahmen des Hochschulreformprozesses hoffentlich zu einer mittelfristigen Stabilität und Planungssicherheit in den Finanzzuweisungen führen kann.
Strittig ist vielmehr – und insofern ist das durchaus ein Fortschritt – zweitens die Einräumung einer kurzfristigen Eingriffsmöglichkeit durch die Regierung im Hochschulsektor von Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, daran muss man erinnern: Das ist Konsequenz eines scheiternden Konsensprozesses zwischen den Hochschulen.
Es gab Anfang des Jahres den Versuch zweier Rektoren des Landes, einen solchen Konsens herbeizuführen. Der wurde von den Gremien nach relativ kurzer Zeit wieder aus dem Verkehr gezogen und es gab keine Möglichkeit zur Einigung. Wenn man denn diesen Prozess überhaupt zum Abschluss bringen will, gibt es gar keine andere Möglichkeit,
als dass der Staat letztlich bei nicht erfolgender Einigung zwischen den Hochschulen handlungsfähig bleibt.
Das Zweite, was strittig ist, sind die Zielvorgaben. Und da möchte ich die Interpretation von Herrn Metelmann ausdrücklich unterstützen. Es handelt sich hier im Moment um eine Gesetzeslücke. Es gibt keinerlei Regelungen im LHG für den Fall, dass Ministerium und Hoch
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dies in der Art und Weise, also dass es keine Eingriffsmöglichkeiten des Landes im Hinblick auf Strukturen gibt, dass es auch keine Möglichkeit gibt, das Nichtzustandekommen von Zielvereinbarungen durch andere Instrumente zu ersetzen, in der Bundesrepublik Deutschland, vielleicht noch mit Ausnahme von Hamburg, einmalig ist.
In Baden-Württemberg bedarf die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen der Zustimmung des Ministeriums. In Bayern bedarf die Einführung der Studiengänge des Einvernehmens mit dem Staatsministerium. In Berlin bedarf die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen der Zustimmung der Senatsverwaltung. In Brandenburg bedarf die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen der Genehmigung des Ministeriums et cetera. So könnte ich alle Bundesländer durchgehen. Das heißt, wir haben hier eine Regelung, die sich eher außerhalb dessen bewegt, was in Deutschland in diesem Zusammenhang Standard ist.
Ich möchte deshalb noch einmal den CDU-Bildungsminister des Landes Sachsen-Anhalt zitieren. Er hat am 23.10.2003 Folgendes ausgeführt.
Man muss wissen, diese Diskussion, die wir hier heute führen, haben andere ostdeutsche Bundesländer schon Jahre vor uns geführt. Das Zitat ist jetzt sehr interessant: „In Artikel 1 unseres Gesetzentwurfs, genauer gesagt, in § 1 des Entwurfs eines Vierten Hochschulstrukturgesetzes, können Sie nachlesen – ich zitiere wörtlich –, dass die Hochschulen und das Ministerium vorrangig in Zielvereinbarungen zur Sicherung der Hochschulstrukturplanung und Neuordnung der Hochschulstruktur des Landes die Aufhebung, Änderung, Verlagerung und Neuordnung von Fachbereichen oder Studiengängen vereinbaren sollen.... Nur dort, wo standortübergreifende Interessen des Landes geltend zu machen sind – wohlgemerkt: standortübergreifende –, soll befristet... das Instrument einer Rechtsverordnung über die künftigen Hochschulstrukturen Anwendung finden.“
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich das vergegenwärtigen, müssen Sie feststellen, dass wir hier im Land Mecklenburg-Vorpommern lediglich etwas nachvollziehen, was in anderen Bundesländern Selbstverständlichkeit ist – ich vergaß zu erwähnen, in CDU-regierten Bundesländern.
Die CDU-Fraktion investiert viel Kraft, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes solle die Hochschulautonomie abgeschafft werden.
Meine Damen und Herren, das ist mitnichten der Fall. Die Hochschulautonomie im eigentlichen Sinne bleibt unangetastet und das wird sie auch bleiben.
Aber wenn Sie denn die Fraktion sind, die sich am meisten in diesem Land für Hochschulautonomie einsetzt,
wenn das so ist, dann, Frau Lochner-Borst, erklären Sie mir bitte Ihre Pressemitteilung vom 16. Juli 2003. Ich möchte an den Kontext erinnern: Die Hochschulleitung der Universität Rostock hatte vorgeschlagen, die Bereiche Musik, Slawistik, Bauingenieurwesen zu schließen. Der Senat der Universität Rostock hat diese Entscheidung im Rahmen der Hochschulautonomie mit sehr großer Mehrheit bestätigt.
Ich weiß das unter anderem deshalb, weil ich dieser Sitzung beigewohnt habe. Man darf auch mal darauf hinweisen, dass das der erste weitreichende Struktureingriff, den eine Hochschule in diesem Land selbst vollzogen hat, war.
Wie verträgt es sich also, dass wir einen Prozess haben, der unter Aspekten der Hochschulautonomie völlig korrekt verlaufen ist, eine Mehrheitsmeinung der Hochschulleitung und des Senats darstellt, und Sie Folgendes in einer Pressemitteilung wörtlich verlautbaren lassen?
Zitat: „Das Bauingenieurwesen ist für den eigenen Fachkräftenachwuchs in einer der wichtigsten Branchen Mecklenburg-Vorpommerns unverzichtbar. Zumindest vom Rektor der Universität Rostock hätte man erwarten dürfen, dass er diese Faktoren für den Erhalt des Fachbereiches erkennt. Doch weit gefehlt... Als Ermächtigungsgrundlage für dieses Handeln hat sich der Rektor im Nachgang eine Grundordnung verabschieden lassen, die dem demokratischen Bildungsauftrag einer Hochschule in keiner Weise nachkommt. Hier wurde frei nach dem Motto ,Die Universität bin ich!‘ gehandelt. Die Interessen der Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter wurden diesem Grundsatz geopfert.“
wenn Sie sich hier herstellen, sich als große Vertreter der Hochschulautonomie inszenieren und selbst nicht in der Lage sind,
und sich respektvoll gegenüber dieser Entscheidung der Hochschulleitung und des Senats zu äußern. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Zuruf von Ilka Lochner-Borst, CDU)
Herr Kollege Schlotmann, ich weiß nicht, ob Ihnen das zusteht, auf diese Art und Weise Menschen zu bezeichnen, herabzuwürdigen, die sich nach meiner Auffassung Gedanken und Sorgen um Universitäten und Fachhochschulen machen.
(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das Vokabular ist auch entscheidend. – Volker Schlotmann, SPD: Sie drehen die Wahrheit um. Meine Güte! – Zurufe von Reinhard Dankert, SPD, und Jörg Heydorn, SPD)