Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1678 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.
Interfraktionell ist vereinbart worden, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 4/1680 ebenfalls zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Auch das ist hier nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag so angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenund Giroverband, Drucksache 4/1679.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (Erste Lesung) – Drucksache 4/1679 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Ihnen zur Zustimmung vorgelegte Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband geht allein auf die Initiative des Verbandes und seiner Mitglieder zurück. Er soll in erster Linie die Staatsaufsicht, die derzeit von Sachsen ausgeübt wird, in die Lage versetzen, eine bereits im letzten Jahr von den Mitgliedern beschlossene Änderung der Verbandssatzung zu genehmigen. Künftig sollen auch die kommunalen Gebietskörperschaften, die nur noch mittelbar als Mitglied eines Zweckverbandes an einer Sparkasse beteiligt sind, Verbandsmitglieder sein.
Von den ursprünglich 149 Sparkassen im Verbandsgebiet sind nach den Vereinigungen der letzten Jahre nur noch 63 übrig geblieben. Sie werden zumeist von Zweckverbänden getragen. So verlor der Verband mit jeder Vereinigung Mitglieder und fürchtet nun um seine Verankerung auf der kommunalen Ebene. Dem soll mit der Änderung des Staatsvertrages abgeholfen werden. Zukünftig soll beispielsweise nicht mehr nur der Zweckverband für die Sparkasse Vorpommern neben der Sparkasse selbst Mitglied im Verband sein, sondern auch die Mitglieder des Zweckverbandes, die Landkreise Nordvorpommern und Ostvorpommern sowie die Hansestädte Greifswald und Stralsund. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Strukturdiskussion im Sparkassenlager habe ich allergrößtes Verständnis für diesen Wunsch des Verbandes.
Bei allen Beteiligten hat sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Sparkassen sich zum Erhalt ihrer Zukunftsfähigkeit zu größeren Einheiten zusammenschließen müssen. Die Anforderungen an den Betrieb eines Kreditinstitutes werden immer weiter steigen. Die Finanzmärkte und das Aufsichtsrecht werden immer komplizierter. Das notwendige Spezialwissen kann in den kleineren Einheiten nur noch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand aufgebaut werden. Und auch die IT-Technik, die
heute für jeden Bankbetrieb notwendig ist, verursacht feste Kosten, die gerade die kleinen Häuser überproportional belasten. Diese Belastungen müssen aber zum Erhalt der Leistungsfähigkeit geschultert werden. Auch erwarten wir von unseren Sparkassen, dass sie insbesondere den Mittelstand unterstützen. Kleine Häuser stoßen da schnell an Grenzen, wenn sie Risikoklumpen vermeiden wollen. Aus den Diskussionen über Vereinigungen weiß ich, dass der Erhalt der kommunalen Verankerung der Sparkasse für die bisherigen Träger ein sehr wichtiger Punkt ist.
Einer der Aspekte dabei ist immer auch die Möglichkeit, an der sparkassenpolitischen Diskussion teilzunehmen. Diese Diskussion wird insbesondere im Verband geführt. Die Änderung des Staatsvertrages könnte sich durchaus als hilfreich erweisen, Vorbehalte gegen eine Vereinigung auf kommunaler Ebene jedenfalls teilweise auszuräumen.
Noch eine andere Änderung muss unbedingt angesprochen werden. Wenn Sie in Zukunft auf das Kürzel OSV treffen, dann verbirgt sich dahinter kein Sportverein, der die Hoffnung der neuen Bundesländer auf einen Wiederaufstieg in die erste Fußballbundesliga bündeln soll, sondern der Ostdeutsche Sparkassenverband. Auf das „Giro“, das mittlerweile sinnentleert den Namen belastet, soll zukünftig verzichtet werden. Das mit dem Wiederaufstieg, meine Damen und Herren, schaffen wir in Mecklenburg-Vorpommern, da bin ich mir sicher, auch allein.
Interfraktionell ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 4/1679 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes, Drucksache 4/1689.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/1689 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, ich saß noch im Innenausschuss.
Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, sind zum 1. Januar diesen Jahres zahlreiche Änderungen der kommunalen Ämterstruktur vorgenommen worden, die im Rahmen der Verwaltungsreform in unserem Land für größere und damit leistungsfähigere Verwaltungseinheiten vor Ort sorgen. Diese Veränderungen waren Anlass zur Überprüfung der Einteilung des Landes in Wahlkreise, wie sie im Landeswahlgesetz für die Landtagswahlen festgelegt sind. Grundlegende Änderungen sind mit dem heute vorgelegten Regierungsentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes nicht verbunden. Aber es ist erforderlich, an einigen Stellen die Wahlkreiseinteilung an die neue Ämterstruktur anzupassen, damit eine möglichst reibungslose Wahlvorbereitung für 2006 erfolgen kann. Die bewährten Grundregeln für die Wahlkreiseinteilung werden beibehalten. Die Wahlkreise sollen räumlich zusammenhängende Gebiete umfassen, eine annähernd gleich große Einwohnerzahl haben und möglichst nicht die Grenzen von Ämtern und amtsfreien Gemeinden durchschneiden.
Um alle diese Ziele gleichmäßig verfolgen zu können, enthält der jetzt vorliegende Regierungsentwurf verschiedene Änderungsvorschläge. Zunächst waren diejenigen neu gebildeten Ämter Wahlkreisen zuzuordnen, die wahlkreisübergreifend entstanden waren. Dies betrifft 5 der 37 bis zum 1. Januar 2005 neu entstandenen Ämter. Weiterhin ist in einem Fall, nämlich im Landkreis Bad Doberan, wegen einer in den letzten Jahren aufgetretenen Verschiebung der Bevölkerungszahl – hier geht es um die Stadt-Umland-Problematik der Hansestadt Rostock – zwischen den beiden dortigen Wahlkreisen ein Ausgleich vorzusehen. Hier schlägt die Landesregierung vor, das Amt Schwaan von Wahlkreis 12 in Wahlkreis 11 wechseln zu lassen, um die Größendifferenz dieser Wahlkreise wieder auf ein rechtlich vertretbares Maß zurückzuführen. Schließlich sind kleinere Änderungen erforderlich, die dazu dienen, auch der Forderung nach räumlich zusammenhängenden Wahlgebieten durchgehend gerecht zu werden.
Neben diesen Veränderungen auf Ämterebene sind zahlreiche einzelne Gemeinden durch Eingemeindung oder durch Amtswechsel in andere Wahlkreise aufgenommen worden. Diese Fälle finden nicht eigens im Gesetzentwurf Erwähnung, da die Wahlkreise durch Nennung der ihnen zugehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden definiert werden, nicht durch die Gemeinden selbst. Wechselt also eine Gemeinde ihre Amtszugehörigkeit, wird sie damit automatisch auch Teil des Wahlkreises, dem dieses Amt zugeordnet ist, ohne dass hierfür eine Änderung des Gesetzes erforderlich ist.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es für eine geordnete Wahlvorbereitung, insbesondere im Interesse aller im Land vertretenen Parteien, wichtig ist, noch vor der parlamentarischen Sommerpause – ich gehe davon aus, wir wählen etwa im September 2006,
ein späterer Wahltermin ist ohnehin nicht möglich, jeder frühere muss noch für deutlichere Klarheit sorgen – Klarheit für die Wahlkreisstruktur zu schaffen, die die Grundlage für die Landtagswahl bilden wird.
Vor dem Hintergrund, dass die Anhörung der kommunalen Landesverbände und aller im Land MecklenburgVorpommern mit Landesverbänden vertretenen Parteien keine inhaltlichen Bedenken oder Gegenvorschläge zum Regierungsentwurf erbracht hat, dürfte auch die parlamentarische Beratung diesem Ziel dienen. Deswegen danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit, wünsche mir eine zügige Beratung und würde mich sehr freuen, wenn wir in der Landtagssitzung im Juni das Gesetz verabschieden könnten. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 4/1689 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk, Drucksache 4/1690.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) (Erste Lesung) – Drucksache 4/1690 –
Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Harald Ringstorff. Bitte schön, Herr Ministerpräsident.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innerhalb eines halben Jahres steht das Thema „Änderung des NDR-Staatsvertrages“ zum dritten Mal auf der Tagesordnung des Landtages und ich das dritte Mal zu dieser Thematik vor Ihnen, um zu berichten. Ich darf also annehmen, Sie sind im wahrsten Sinne des Wortes im Film.
Nach monatelangen intensiven Verhandlungen haben in den zurückliegenden Tagen alle Regierungskabinette der Vertragsländer den vorliegenden Entwurf gebilligt und der Überleitung an die Landtage zugestimmt. Damit ist, glaube ich, ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Änderung des Staatsvertrages getan. Die ist notwendig,
denn die Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben sich seit 1992, solange besteht der zugrunde liegende Staatsvertrag beinahe unverändert, sehr gewandelt. Über das Maß der darüber hinaus gehenden Veränderungen gingen die Verhandlungspositionen der Vertragsländer jedoch anfangs stark auseinander. Insbesondere Niedersachsen vertrat, wie Sie wissen, sehr weitgehende Forderungen in Bezug auf Schaffung eines größeren Regionalbezuges und einer veränderten Gremienbesetzung, die stärker nach politischen Gesichtspunkten ausgerichtet sein sollte.
Meine Damen und Herren, heute steht nun der Entwurf zur Ersten Lesung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern an. Dieser Vertragsentwurf stellt einen hart erkämpften, meines Erachtens aber tragfähigen und für den Erhalt des NDR als 4-Länder-Anstalt äußerst wertvollen Kompromiss dar.