Meine Damen und Herren, heute steht nun der Entwurf zur Ersten Lesung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern an. Dieser Vertragsentwurf stellt einen hart erkämpften, meines Erachtens aber tragfähigen und für den Erhalt des NDR als 4-Länder-Anstalt äußerst wertvollen Kompromiss dar.
Was wurde erreicht? Durch die Novellierung ist die Staatsferne des NDR erhalten geblieben, Möglichkeiten zu noch mehr Regionalisierung wurden eröffnet und die Kontrolle durch die Rechnungshöfe wurde verbessert. Das ist insgesamt ein Ergebnis, glaube ich, das sich sehen lassen kann. Nicht gelungen ist es, die Kündigungsfrist des Staatsvertrages zu verlängern, was der NDR gern gesehen hätte, denn dafür spricht einiges: Sicherheit für Planungen und Investitionen. Niedersachsen wollte aber von dem jetzigen Rhythmus nicht abweichen. Das heißt, wir werden uns wohl in einigen Jahren erneut damit beschäftigen. Das schmälert meines Erachtens aber nicht das Erreichte.
1. zum Rundfunkrat Die Zusammensetzung soll bis 2007 mit dem Ziel der Verkleinerung auf 45 bis 48 Mitglieder überprüft werden. Die zurzeit noch strittige Frage, wann mit der Zählung der Amtszeiten für die Gremienmitglieder begonnen wird, soll in diesem Zusammenhang geklärt werden.
2. zum EU-Verfahren Durch mehrere Beschwerdeführer wurden in den letzten zwei Jahren Beschwerden gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei der EU-Kommission eingelegt und die Generaldirektion Wettbewerb hat vorrangig unter anderem folgende Bereiche im Visier: Onlineauftritt, digitale Kanäle, Sportrechteerwerb und die Verwendung der Gebühren und sonstigen Einnahmen.
Um das Verfahren möglichst im Konsens abzuschließen, haben die Länder über die Bundesregierung der EU eine Reihe von befriedenden Maßnahmen angeboten. So sollen zum Beispiel zukünftig kommerzielle Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten deutlich abgegrenzt werden und den europäischen Marktkriterien unterworfen sein. Zur Frage des Sportrechteerwerbs sollen die Anstalten wie im Rahmen der Digitalisierung ihre Praxis und Perspektiven offen legen. Um die Gebührenverwendung besser kontrollieren zu können, ist vorgesehen, die Position der Gremien und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs und der Rechnungshöfe zu stärken. Ich glaube, das ist eine vernünftige Sache.
Das Ergebnis des EU-Verfahrens muss nun erst einmal abgewartet werden. Zur Verbesserung der Wettbewerbs
fähigkeit des NDR kann eine Umsetzung nur einheitlich für alle Rundfunkanstalten in einem Rundfunkstaatsvertrag aller Länder erfolgen. Daher hat man sich in einer Protokollerklärung zum Entwurf geeinigt, mögliche, durch das Verfahren notwendige Maßnahmen später umzusetzen.
Meine Damen und Herren, im Vorfeld dieses Entwurfes wurde diskutiert, miteinander gerungen, am Ende hat man sich geeinigt. Lassen Sie uns dieses Verfahren nun zügig zum Abschluss bringen. Die Zweite Lesung und Verabschiedung des Gesetzes ist in allen beteiligten Landtagen aufgrund der Sommerpause schon vor Ende Juni geplant. Die Zustimmungsverfahren müssen jedenfalls zeitlich so abgeschlossen werden, dass der Staatsvertrag am 1. August 2005 in Kraft treten kann. Mit dem neuen Staatsvertrag haben wir dann eine, glaube ich, gute Grundlage für die Zukunft. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat uns in den vergangenen Sitzungen mehrfach beschäftigt. Heute ist es der NDR-Staatsvertrag. Treibende Kraft für diese Novellierung, das will ich sehr klar hervorheben, war das Land Niedersachsen. Wir wissen, dass es in einem wettbewerbsorientierten föderalen System – und das ist aus Sicht des Landes Niedersachsen legitim – mit Verweis auf seine Einwohnerstärke das Interesse hatte, hat und haben wird, die eigene Position im NDR zu stärken. Selbst wenn dieses Anliegen, wie gesagt, legitim ist, ist von Seiten des Landes Niedersachsen natürlich die Frage zu stellen: Wie sind die Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern? Da muss ich persönlich hervorheben, dass wir als Land nicht nur bei der Struktur des Norddeutschen Rundfunks, sondern auch mit der Repräsentanz des Landes in den Programminhalten, sei es der Rundfunk, sei es das Fernsehen, in der Vergangenheit durchaus zufrieden sein konnten. Insoweit sind aus Sicht unseres Landes nachhaltige Änderungen des NDR-Staatsvertrages immer sorgfältig zu prüfen, schließlich wollen wir unsere Position nach Möglichkeit sichern.
Zunächst zu nennen ist die Regionalisierung im Paragraphen 2 Absatz 3. Dabei geht es um den Ausbau der Rolle der Landesfunkhäuser und die Ausweitung der Produktionsstandorte außerhalb Hamburgs. Das scheint sehr begrüßenswert zu sein. Es kommt immer darauf an, was man mit „außerhalb Hamburgs“ meint.
Gleiches gilt für die Änderung – das mag marginal klingen – des Paragraphen 3 Absatz 1, der orientiert an den Landeshörfunkprogrammen und subregionalisierten Sendungen vorschlägt, das nicht nur als Hörfunk-, sondern auch als Fernsehprogramm mit zu implizieren. Auch dies
mag marginal sein, gleichwohl kann sich mehr dahinter verstecken. Dieses wird dann sicher unterhalb der Staatsvertragsebene entschieden werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht ist im Staatsvertrag präzisiert und klargestellt, dass es eine Gleichberechtigung aller Regionen in der Programmabbildung geben wird und diese sichergestellt ist. Ich sage ausdrücklich, im Staatsvertrag. Ich kann mich an Zeiten erinnern, Mitte der 90er Jahre, da hätte ich dieses Loblied auf den Norddeutschen Rundfunk nicht so gesungen wie heute.
Aber ich denke, wenn diese Formulierungen dazu beitragen, dass auch der Wettbewerb zwischen den Landesfunkhäusern eingeschränkt werden sollte, was Qualität betrifft, was Angebot betrifft, muss man das über den Landesrundfunkrat mehr als kritisch hinterfragen. Nebenbei: Der NDR-Staatsvertrag hat weiterhin einen besonderen Auftrag zwischen Ost und West. Dies bleibt weiter Bestandteil. Das ist nur zu begrüßen.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe – auch bei Ihnen, Herr Ministerpräsident – den Eindruck, dass das Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission zur Rolle und Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland nach wie vor unterschätzt wird. Wir haben vorhin über die Nord/LB debattiert. Brüssel handelt manchmal schneller und überraschender, als manche meinen. Deswegen ist es nur zu begrüßen, mehr Transparenz beim NDR, die Verpflichtung des Senders, künftig seine wirtschaftlichen Daten, seine Einnahmen und Ausgaben klarer und eindeutiger aufzubereiten und darzustellen. Dies ist ein richtiges Signal, nicht nur gegenüber Europa, sondern auch gegenüber dem Gebührenzahler. Gleiches gilt für die Kontrollrechte der Landesrechnungshöfe gegenüber den privaten Töchtern des Norddeutschen Rundfunks mit Mehrheitsbeteiligung durch den Norddeutschen Rundfunk. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten, ob wir das wollen oder nicht, das Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission ernst nehmen, damit es nicht zum Hauptprüfverfahren kommt. Dieses, glaube ich, sollte niemand von uns riskieren.
Eingehen will ich auch auf die Neuregelungen zum Verwaltungsrat des NDR. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist jetzt vorgeschlagen, dass wie bisher der Verwaltungsrat zwölf stimmberechtigte Mitglieder hat. Diese werden auch wie bisher vom Rundfunkrat gewählt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bürgermeisterin von Wismar, Frau Wilcken, ist unlängst zur Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt worden. Ich denke, wenn ich die politischen Farben in Norddeutschland im Augenblick sehe, dass dies von Pluralität und Unabhängigkeit des Gesamtrundfunkrates und des Verwaltungsrates zeugt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Wahl zu diesem Zeitpunkt kann man ganz ausdrücklich, glaube ich, nicht hoch genug einschätzen. Und wer Frau Wilcken kennt, weiß, und das glaube ich auch, sie wird dieses Amt mit viel Engagement und Akzeptanz wahrnehmen. Aber ich weiß, wer dieses Ansinnen eingebracht hat, und ich weiß auch, wer als Vorbild gedient hat. Wir, auch ich per
sönlich, halten es nicht für gut, dass Vertreter von Landesregierungen, auch wenn sie kein Stimmrecht besitzen, im Verwaltungsrat des Norddeutschen Rundfunks sitzen.
Dies will ich hier ganz ausdrücklich sagen. Ich will jetzt hier nicht unguten Erinnerungen an vergangene Zeiten frönen, das passt nicht, aber gleichwohl, wenn die Tür erst einmal aufgemacht ist, wenn die Nasenspitze durchgesteckt ist, dann besteht die Gefahr, dass dann bald der ganze Fuß drinsteht.
Und, meine Damen und Herren, bei allen politischen Wechselwirkungen der letzten Jahre, Wahlen hier, Wahlen da, unter dem Strich: 4-Länder-Anstalt, Staatsferne, im NDR hat es im Wesentlichen geklappt und dies sollte auch weiter so sein. Und, Herr Ministerpräsident, hier unterscheide ich mich ausdrücklich von Christian Wulff, den ich seit vielen Jahren kenne. Wir halten diese Entwicklung für nicht positiv.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Rundfunkrat, hier ist mir nicht wohl aus zwei Gründen: Zum einen bedeutet eine Verkleinerung um 20 bis 25 Prozent für Mecklenburg-Vorpommern, das kommt darauf an, 8 oder 9. Das ist ein Viertel weniger. Ich sehe, wir sehen den Gesamtrundfunkrat, ich habe das schon vorher mal gesagt, auch den Landesrundfunkrat ausgewogen besetzt. Man nimmt relativ wenig Einfluss auf die Besetzung der Bänke. Das ist auch ein Vorteil gegenüber dem Rundfunkgesetz des Landes. Das will ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich sagen. Das ist auch nicht personengebunden. Das hat auch seine Vorteile. Aber Verkleinerung bedeutet weniger Repräsentanz des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Gesamtrundfunkrat. Jeder Kopf zählt da, nicht nur wegen der Stimme, sondern auch als Ansprechpartner von anderen. Und wen nimmt man raus? Die Kirchen, den Bauernverband, die Wohlfahrtsverbände oder wen auch immer? Die Frage wird irgendwann hier stehen. Man sollte sich das nicht ganz so einfach machen, denn drei beziehungsweise vier gesellschaftliche Gruppen und Interessenvertreter weniger, dieses sehe ich nicht als positiv.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sichern als CDU-Fraktion zu, dass wir im zuständigen Ausschuss, im Innenausschuss, das zügig beraten werden. Ich stimme dem Ministerpräsidenten zu, wünschenswert wäre gewesen eine längere Vertragsdauer. Die nächste Staatsvertragsänderung steht ins Haus. Nach meinem Dafürhalten sind Staatsverträge nicht dazu da, dass sie alle ein, zwei Jahre, aus welchem Grund auch immer, geändert werden, es sei denn, es ist wie zum Beispiel bei der Anpassung an die Transparenzrichtlinie der Europäischen Union, bei Medienstaatsverträgen und so weiter zwingend geboten. Ich denke, wir sollten gemeinsam in Mecklenburg-Vorpommern sehr klug sein, was den Norddeutschen Rundfunk betrifft. Jedes Medium hat Ecken und Kanten. Man kann und muss nicht immer damit einverstanden sein, aber man muss sich immer fragen: Gibt es eine bessere Alternative? Ich meine, nicht. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum dritten Mal in kurzer Zeit beschäftigt sich der Landtag mit dem NDR-Staatsvertrag. Ich glaube, das Ergebnis, das die vier Staatskanzleien vorgelegt haben, kann sich sehen lassen. Die SPD-Fraktion sagt ausdrücklich, wir begrüßen dieses Ergebnis und wünschen seine unveränderte Verabschiedung.
Es ist gelungen, den Norddeutschen Rundfunk als 4-Länder-Anstalt zu erhalten. Dieses ist ein hohes Gut heutzutage, denn es stärkt den Medienstandort Norddeutschland. Es ist mit diesem Vertragsentwurf gelungen, die Staatsferne im NDR zu sichern. Politische Parteien, aber auch andere Interessenvertreter sind immer wieder bestrebt, Einfluss auf die Medien zu gewinnen. Ich hatte den Eindruck, dass dieser Versuch am Beginn der Verhandlungen auch von einer Seite unternommen worden ist. Ich freue mich, dass die Staatskanzleien insgesamt davon Abstand genommen haben. Herr Rehberg hat es ausgeführt, im Verwaltungsrat werden künftig keine Vertreter der Staatskanzleien stimmberechtigt sitzen.
Ich freue mich auch, dass wir vielleicht zu einer neuen Form der Regionalisierung kommen werden. Ich glaube, jedes Land ist daran interessiert, dass aus seinem Land und über sein Land so viel wie möglich berücksichtigt wird. Ich plädiere aber erneut dafür, dass wir, wenn wir über dieses Thema der Regionalisierung sprechen, politisch den Ansatz „Stärkung des Medienstandortes Norddeutschland“ wählen sollten. Es macht keinen Sinn, neben den starken Medienzentren München, NordrheinWestfalen und Berlin/Babelsberg den vierten starken Medienstandort in Norddeutschland dadurch zu schwächen, dass man anfängt, einzelne Teile aus der Verantwortung und der Struktur dieses Gesamtmedienunternehmens herauszunehmen. Deshalb sage ich: Regionalisierung jawohl, es muss uns aber allen darum gehen, dass Hamburg als der Medienstandort Norddeutschlands erhalten bleibt. Wenn Hamburg geschwächt wird, ist der gesamte Medienstandort Norddeutschland geschwächt. Daran kann niemandem gelegen sein.
In den Protokollerklärungen zum Staatsvertrag ist angesprochen, dass die Aufsichtsgremien, das heißt, der Rundfunkrat, reduziert werden sollen. Ich teile die Meinung des Fraktionsvorsitzenden der CDU, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern damit nicht einverstanden sind. Eine Verkleinerung bedeutet einmal die zahlenmäßige Reduzierung unseres Anteils an dem Gesamtgremium und es wird eine heftige Diskussion darüber ausbrechen, welche jetzigen Vertretungen gesellschaftlich relevanter Gruppen aus dem bestehenden Rundfunkrat ausscheiden sollen. Ich wünsche nicht, dass diese Frage zugespitzt wird, ich plädiere dafür, den Rundfunkrat in seiner jetzigen zahlenmäßigen Zusammensetzung zu erhalten. Aber wenn diese Frage zugespitzt wird, müssen wir uns darüber unterhalten, dass nicht nur Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen das Aufsichtsgremium verlassen, sondern natürlich auch Vertreter der Parteien. So fair müssten wir den anderen gesellschaftlichen Gruppen gegenüber sein. Das ist die Grundposition der SPD-Fraktion und etwas Ähnliches habe ich vor einigen Jahren auch aus der CDU-Fraktion vom Kollegen Prachtl gehört, der sich dafür aussprach, die Politiker ganz aus den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten herauszunehmen. So weit würde ich dann doch nicht gehen.
Die EU-Regelungen machen meiner Meinung nach nur Sinn, wenn sie im gesamten Rundfunkstaatsvertrag ein
heitlich geregelt werden. Die Anregung, hier für den Norddeutschen Rundfunk Einzelregelungen vorzuschlagen, lehnen wir ab und sie findet im Staatsvertrag auch keine Berücksichtigung.
Meine Damen und Herren, Sie alle haben Schreiben des Behinderten- und Gehörlosenverbandes unseres Landes erreicht, der sich dafür einsetzt, dass das barrierefreie Fernsehen, so heißt es, ausgebaut wird, das heißt, dass die Gebärdensprache im Fernsehen Berücksichtigung findet. Die Ministerpräsidenten haben dieses Problem angesprochen und den NDR gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie dieses gemacht wird. Dieses ist, so der Intendant des NDR, nur zu machen, mit einem erheblichen materiellen Aufwand. Wir werden sehen, wie der NDR dieses lösen kann. Ich kann Ihnen sagen, das Problem ist erkannt. Die Ministerpräsidenten haben den NDR gebeten, hierfür Überlegungen vorzuschlagen. Ich denke, das ist auf einem guten Weg.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend als Politiker, der zehn Jahre im Rundfunkrat des NDR mitarbeitet, Folgendes sagen: Ich konnte beobachten, dass der NDR aus den politischen Querelen, die alle vier Jahre über Norddeutschland hinwegziehen, seit 1992 herausgehalten worden ist. Es gibt keine Besetzung von Funktionen, keine Überlegungen zur Programmgestaltung, keine Gesetze, keine Überlegung zur Organisation des NDR, die von parteipolitischen Erwägungen beeinflusst sind.
Dem NDR ist es gelungen, heute parteifern sein Geschäft zu führen, wie man es führt, wenn man ein Unternehmen erfolgreich führen will. Dieses kann man nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und in diesem Falle, wenn man sich dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verpflichtet fühlt. Ich darf deshalb sagen, es ist ein Verdienst vor allem des Intendanten des NDR, den NDR aus den politischen Streitereien der Zeit herausgehalten zu haben.
Ich erinnere mich noch sehr genau, Herr Rehberg, als 1992 zu klären war, wo geht Mecklenburg-Vorpommern hin, nach Berlin/Brandenburg, eine eigene Anstalt oder zum NDR, da waren die Differenzen in diesem Hause erheblich. Jeder hatte natürlich seine Argumente. Wenn ich Ihre Rede heute gehört habe, sehe ich, dass es in der Rundfunkfrage, in der Haltung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Norddeutschland zwischen den Parteien in diesem Lande keine gravierenden Unterschiede gibt. Ich begrüße dieses ausdrücklich als eine Stärkung des Norddeutschen Rundfunks, als eine Stärkung von Parteienferne des Norddeutschen Rundfunks und als eine Stärkung des Medienstandortes Norddeutschland insgesamt. In diesem Sinne werden wir im zuständigen Ausschuss – im Innenausschuss – den NDR-Staatsvertrag zügig beraten, damit die Fristen, die der Ministerpräsident genannt hat, eingehalten werden können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sitzung, wo wir nicht über die Entwicklung von Medienrecht und Medienpolitik in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern sprechen. Nunmehr also das Gesetz zur Änderung des NDR-Staatsvertrages, dem die PDSFraktion zustimmen wird. Ich spreche mich für eine zügige Beratung im Fachausschuss aus, um, wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, vor der Sommerpause die Zweite Lesung und Schlussabstimmung hier im Landtag zu vollziehen.
Zu vielen inhaltlichen Aspekten haben sowohl der Ministerpräsident, Herr Rehberg und Herr Friese bereits gesprochen. Deshalb gestatten Sie mir in meinem kurzen Redebeitrag noch einen kurzen Ausblick auf weitere rundfunkpolitische und rundfunkrechtliche Konsequenzen der nächsten Monate. Da ist zunächst natürlich die weiter anhaltende Debatte um die EU-Fernsehrichtlinie. In mehr als 70 Seiten hat die Bundesregierung die Positionen zur Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Informationsgesellschaft dargestellt. Nochmals wird die Position nachdrücklich bekräftigt, dass weder die Finanzierung aus Rundfunkgebühren noch die Trägerschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt noch deren Besteuerung für kommerzielle Betätigung die Tatbestandsmerkmale einer Beihilfe im Sinne Artikel 87 Absatz 1 EU-Vertrag erfüllen. Ob allerdings die Generaldirektion Wettbewerb alle drei Aspekte so in ihrer Darstellung nunmehr akzeptieren wird, bleibt abzuwarten, denn sich daraus ableitende Konsequenzen sind dann natürlich wieder in entsprechenden Staatsverträgen umzusetzen. Rückwirkungen hat dies auf jeden Fall auf die weitere rundfunkrechtliche Entwicklung, auf die Gebührenfrage allemal, wenn man zum Beispiel die im Moment stattfindende Diskussion auf EU-Ebene in Bezug auf die Frage von Tochtergesellschaften, der Notwendigkeit dieser Töchter des öffentlichrechtlichen Rundfunks und die Frage von weiteren Outsourcing-Vorhaben anderer Anstalten als des NDR betrachtet, wenn man die fortschreitende Digitalisierung der Medien betrachtet und die Einführung von DVBT auch in Mecklenburg-Vorpommern.