Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da es hier so eine große Einigkeit gibt, den vorliegenden Gesetzentwurf möglichst schnell nach einer entsprechenden fundierten Debatte im Ausschuss zu verabschieden, um den Hochschulen rechtzeitig zum Wintersemester 2005/2006 die Umsetzung dessen zu ermöglichen, was den Regelungsgehalt dieses Gesetzentwurfes ausmacht, möchte ich für meine Fraktion sagen, dass wir das sehr begrüßen und dass wir davon ausgehen, dass eine ganze Reihe von positiven Effekten mit diesem Gesetzentwurf in seiner Umsetzung verbunden sein werden. Der Minister hat schon darauf aufmerksam gemacht, dass es natürlich darum geht, die eigene Gestaltung des Aufnahmeverfahrens für einen weitaus größeren Anteil von Studenten als bisher selbst zu regeln. Das ist auch im Interesse der Hochschulen unseres Landes und das ist im Grunde genommen auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes. Da die Abiturnote eine relativ entscheidende Bedeutung hat, denke ich, ist es auch so in Ordnung und kann im Rahmen der Umsetzung mit weiteren Kriterien verknüpft und verbunden werden.
Ich möchte, weil Frau Lochner-Borst auf dieses gewählte Verfahren abgehoben hat, noch zwei Aspekte nennen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das können Sie doch auch nicht gut finden, Herr Bluhm. – Heiterkeit bei Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)
Nun, wir haben uns die Entscheidung, Herr Dr. Born, in diesem Falle wie in der anderen Situation auch nicht leicht gemacht. Wir gehen allerdings davon aus, dass sich erst im Dezember mit dem Scheitern der Föderalismuskommission zur Neuordnung der Hochschulen die Rechtssituation, die Notwendigkeit akut ergeben hat, dem Landtag einen solchen Gesetzentwurf hier vorzulegen. Ich hätte schon gerne die Reaktionen gehört vor dem Scheitern der Föderalismuskommission,
was denn die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf eigentlich bezwecke, wenn denn die Föderalismuskommission jetzt sowieso das Verfahren gänzlich freigibt.
Also von daher haben wir die Variante gewählt zu sagen, gut, wir wollen die Rahmensetzung so schnell wie möglich hier realisieren. Wir haben sicherlich ein ungewöhnliches, aber verfassungskonformes Verfahren gewählt, um eine entsprechende Rechtsetzung vorzunehmen.
Herr Bluhm, ist Ihnen bekannt, dass Baden-Württemberg und Bayern bereits im Dezember ein solches Gesetz verabschiedet haben?
(Dr. Ulrich Born, CDU: Na, die haben doch nicht Heiligabend getagt. – Heinz Müller, SPD: Na, wer weiß!)
weil man ansonsten sozusagen vorab ein Scheitern der Föderalismuskommission schon angenommen hätte. Das glaube ich an der Stelle dann allerdings nicht.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass in Bayern und Baden-Württemberg die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf eingebracht haben?
Das ist sozusagen in Deckung zu dieser Beantwortung der Fakt und von daher haben wir, wie gesagt, kein verfassungswidriges, sondern ein zutiefst verfassungskonformes Verfahren gewählt,
Herr Kollege Bluhm, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie es für zweckmäßig halten, sich öfter mal an dem Freistaat Bayern zu orientieren?
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
(Beifall Ilka Lochner-Borst, CDU – Peter Ritter, PDS: Sie wollten sich doch zu- rückhalten, haben Sie gesagt. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um die Liste voll zu machen: Dasselbe Verfahren wählten Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, mehrheitlich also CDU-geführte Länder, was natürlich nichts bedeuten soll, sondern einfach nur aufzeigt, dass es hier einen objektiven Handlungsdruck gab. Auch die SPD-Fraktion ist der Auffassung,
dass natürlich dieses Verfahren kosmetisch, sagen wir mal, suboptimal ist und dass ein geordnetes Verfahren der bessere Weg gewesen wäre. Aber ich denke, es ist auch hinreichend deutlich geworden...
Ich habe deshalb natürlich auch, wie es sich gehört, Direktoren angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten. Es sind zwei Rektoren, die unmittelbar betroffen sind, der Rostocker und der Greifswalder Rektor. Und ich verlese ja immer gerne Briefe, das möchte ich jetzt hier auch tun. Ich sage natürlich nicht, was von wem stammt.
Es sei zu befürchten, dass „eine Anwendung der neuen Regelung zum Wintersemester 2005 wegen der langen Bewerbungsfristen nur dann möglich ist, wenn die Gesetze, Verordnungen und Satzungen für das neue Auswahlverfahren sehr schnell in Kraft treten. Sollte das nicht der Fall sein, befürchtet unsere Medizinische Fakultät einen Nachteil im Wettbewerb um die besten Studierenden“. Und der andere schreibt: „Es ist zu bedenken, dass eine Anwendung der neuen Regelungen zum Wintersemester 2005 wegen der langen Bewerbungsfristen nur dann möglich ist, wenn die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen für das neue Auswahlverfahren umgehend in Kraft treten. Ansonsten könnte sich insbesondere im Bereich der Medizin ein Nachteil bei der Einwerbung der besten Studierenden ergeben.“ Man hört also eine große Einmütigkeit bei den Rektoren, dieses Verfahren, das wir gewählt haben, zu unterstützen, auch wenn natürlich trotzdem eingestanden wird, dass es schöner gewesen wäre, es über die Regierung einzubringen. Aber ich denke, im Interesse der Entwicklung der Hochschullandschaft sollten wir dem Verfahren alle so folgen. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1499 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1518.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/1518 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.