Protocol of the Session on January 26, 2005

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, als vorbereitendes Beschlussorgan ist der Petitionsausschuss nach Paragraph 10 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes verpflichtet, Ihnen, meine Damen und Herren, zu den behandelten Petitionen die entsprechenden Beschlüsse vorzulegen. Mit der Drucksache 4/1518 liegen Ihnen diese in Form einer Sammelübersicht und eines Berichtes vor, und zwar für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2004. Während dieser Zeit erreichten uns 454 Eingaben mit unterschiedlichen Anliegen: 356 Eingaben zum Schulwesen,

(Wolfgang Riemann, CDU: Hört, hört!)

davon, das darf ich dann auch so sagen, 320 als Sammelpetition und der Rest als Einzelpetitionen –

(Wolfgang Riemann, CDU: Die haben sich alle bedankt für die gute Schulpolitik.)

aber, wie Sie alle diese Petitionen oder Eingaben auch auf Ihren eigenen Schreibtisch bekommen haben, zum Teil in der gleichen Art und Weise, also vorbereitete Petitionen inhaltlich gleichlautend. Weiterhin haben sich herausgehoben 17 Petitionen zu kommunalen Angelegenheiten, 11 zum Strafvollzug und 8 zum Baurecht beziehungsweise zum Bauwesen, um nur einige Bereiche zu nennen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Landeswaldgesetz.)

Pflichtgemäß wurden die Petitionen dieser Sammelübersicht gründlich beraten. Es wurden Stellungnahmen eingeholt, Vertreter von Ministerien, Ämtern und Behörden angehört, Vor-Ort-Besichtigungen vorgenommen und auch Einzelgespräche oder Telefonate geführt, immer mit dem Ziel, meine Damen und Herren, dem Petenten zu helfen, wenn mitunter auch nur zu ganz bestimmten Teilen seiner Eingabe. Wenn aber alle Möglichkeiten innerhalb des Gesetzesrahmens ausgeschöpft wurden und Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war, dann sind die Petenten nicht selten frustriert, einige sogar so, dass wir auch Briefe mit Beschimpfungen erhalten. Aber damit müssen wir, können wir umgehen. Das erleben Sie ebenfalls in Ihrer Arbeit in Ihren Ausschüssen oder in Ihrem Wahlkreis. Das ist Politikeralltag, denn jedermann recht getan, ist eben doch eine Kunst, die niemand kann, meine Damen und Herren.

Auch diesmal konnten wir bei den meisten Petitionen im Ergebnis den Verwaltungen keinen Vorwurf machen, waren gesetzliche Möglichkeiten ausgeschöpft worden, fehlten uns aufgrund kommunaler Entscheidungen oder aufgrund von Gerichtsurteilen weitere Beratungs- oder Handlungsgrundlagen. Diesen Petenten konnten wir also somit nicht weiterhelfen. Aber erfreulicherweise konnten wir das bei ungefähr 29,9 Prozent der Petentenanliegen erreichen. Nach häufig aufwendigen, zähen und wiederholten Beratungen zu derselben Petition wurde im Ergebnis diesen Anliegen dann doch teilweise oder auch ganz entsprochen, konnten wir zur Einigung im Sinne des Petenten oder der Petenten beitragen. Also nicht selten ist

da, wo ein Wille ist, eben auch ein Weg, wenn man denn will.

Etwa 19 Prozent der Petitionen wurden laut Sammelübersicht zurückgezogen aus den verschiedensten Gründen. In dem einen oder anderen Fall, meine Damen und Herren, mag sicher schon alleine die Tatsache, sich an den Landtag oder an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt zu haben, ausgereicht haben, um vor Ort doch eine Einigung zu erzielen beziehungsweise zu einer Problemlösung zu kommen.

Lassen Sie mich auch heute wieder einige Beispiele herausgreifen und sie Ihnen näher darbringen, ohne dass ich den Datenschutz verletze. Wo konnten wir beispielsweise helfen? Der schwerstbehinderte Sohn einer Petentin, der in einer Behindertenwerkstatt tätig ist, erhielt im Zuge des Antrages auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz zunächst einen abschlägigen Bescheid, dann aber doch rückwirkend Leistungen nach dem genannten Gesetz anerkannt. Also hier gab es doch noch Möglichkeiten zu helfen. Ein weiterer Petent wendet sich gegen eine drohende Abschiebung und bittet um Unterstützung. Diesem Anliegen konnte mit folgender Begründung ebenfalls entsprochen werden: Aufgrund des Ärztemangels in unserem Land und des damit gegebenen öffentlichen Interesses soll dem Petenten noch vor Abschluss des Klageverfahrens eine Arbeitserlaubnis und damit die aufenthaltsrechtliche Sicherheit gegeben werden. Also auch hier konnten wir weiterhelfen.

Ein nächstes Beispiel, das eigentlich unseres Erachtens nun wirklich ohne Hilfe des Petitionsausschusses hätte auch vor Ort geregelt werden können. Worum geht es dabei? Der Petent beklagt, dass in der JVA anstelle von Kopfkissen nur Decken herausgegeben werden und er auch sein eigenes Kopfkissen nicht gebrauchen kann. Nun haben wir ja seinerzeit bei der Eröffnung einer JVA eigene Erfahrungen machen dürfen, indem wir eine Schnuppernacht dort als Abgeordnete vor Ort verbrachten. Nachdem ich meine Decke in dieser Schnuppernacht achtmal gefaltet hatte und sie unter dem Kopf hatte, habe ich wirklich das Gefühl gehabt, ich habe nicht nur ein Brett unter dem Kopf, sondern ich habe richtig Ziegelsteine oder Gasbetonsteine unter dem Kopf. Hätte es der JVALeiter selber einmal probiert, hätte er feststellen können, dass es wirklich – ja gut, ich will nicht von angenehm sprechen – nicht angemessen ist, sondern man hätte hier auch andere Möglichkeiten finden können. Es bedurfte also erst der Regelung durch das Justizministerium. Damit wurde der JVA-Leiter aufgefordert, die Kopfkissenregelung zu verändern. Auch hier haben wir auf ganz kleinem Niveau helfen können.

Nicht ganz alltäglich sind die beiden nächsten Beispiele. Mit der laufenden Nummer 52 der Sammelübersicht beschließen Sie heute auch, dass diesem Anliegen nicht entsprochen wird, weil es derzeit keine fachlich zwingenden Gründe gibt. Nach Vorschlag des Petenten sollen wir nämlich die Gestaltung unserer Landesflagge ändern und durch sein Modell ersetzen. Aus dem Inhalt der Petition und aus den persönlichen Angaben war leider nicht zu erlesen, meine Damen und Herren, ob er eventuell direkt oder indirekt ein persönliches Interesse, vielleicht auch ein persönliches Unternehmen hat, um vielleicht dann als Designer oder Fahnenhersteller, wie auch immer, einen Auftrag zu bekommen. Wir werden dem aus gegebenem Anlass, weil es im Moment nicht notwendig ist, natürlich nicht stattgeben und dem auch nicht folgen.

Aber man weiß ja nie, was noch kommt. Vielleicht werden wir nach der Verwaltungsmodernisierung- und Gebietsstrukturreform den Vorschlag noch einmal aufgreifen. Vielleicht möchte dann ja jeder der vier oder fünf Regionalkreise sich irgendwo verewigt wissen.

(Heinz Müller, SPD: Eine viergeteilte Fahne wie in Großbritannien oder in Panama.)

Wie auch immer, man sollte nie nie sagen, um hier nur noch einmal darauf hinzuweisen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Und Rügen kommt in die Mitte!)

Davon gehen wir aus, Herr Riemann, dass der Sonderstatus natürlich unbedingt berücksichtigt wird. Da sind Frau Skrzepski und ich uns völlig einig, total.

(Heinz Müller, SPD: Und links oben so eine kleine Ecke für Koserow!)

Meine Damen und Herren, aber nun zum nächsten Beispiel. Ein weiterer Petent beklagt die enorme persönlich erlebte Belästigung durch eine bestimmte Insektenart, die er auf den übermäßigen Rapsanbau zurückführt. Wir alle kennen diese kleinen Rapsglanzkäfer, die uns am Strand belästigen, zumal wenn wir bunte oder knallgelbe Badeanzüge haben. Dem konnten wir natürlich nicht entsprechen, denn es hob darauf ab, den Rapsanbau zurückzuführen. Dabei sehen wir das doch eigentlich ganz anders. Rapsanbau und die daraus hergestellten Produkte halten wir für typische und notwendige Erwerbszweige in unserem Land. Dem, denke ich, werden unsere Kollegen aus dem entsprechenden Fachbereich wohl zustimmen können und auch müssen, denn mit der Farbenpracht, die sich sogar in unserem MV-Logo wiederfindet, werben wir und insbesondere der Tourismusbereich ja nicht wenig und auch mit Erfolg. Also man kann dazu sagen: Wat denn einen sien Ul, is denn annern sien Nachtigall. Wir haben dem, wie gesagt, nicht zugestimmt.

Meine Damen und Herren, sollte ich nun Ihr Interesse geweckt haben, lesen Sie in der Sammelübersicht nach. Aber ich gehe natürlich davon aus, dass Sie bereits ganz präzise und intensiv die Sammelübersicht gelesen haben, bitte Sie deswegen auch um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der PDS und Beate Schlupp, CDU)

Danke schön, Frau Peters.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen es bereits, in unseren Reden zu den Sammelübersichten gehen wir nicht so sehr auf konkrete Petitionen ein, sondern beleuchten eher grundsätzliche Probleme, Tendenzen und Entwicklungen, die der Landtag in seine parlamentarische Arbeit mit einbeziehen sollte. Daher zu Beginn meiner Ausführungen eine aktuelle Zahl zu den Petitionen zum Schulgesetz. Ich will sie hier anführen, wohl wissend, dass wir dieses Thema bereits in der Aktuellen Stunde besprochen haben,

(Heinz Müller, SPD: Da ging es doch um das Verfahren.)

das Thema Schule.

(Heinz Müller, SPD: Gibt es denn auch Petitionen zum Verfahren? Das war doch Thema der Aktuellen Stunde. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Aber ich denke, man sollte gerade in Anbetracht der laufenden öffentlichen Diskussion darauf eingehen, zumal ich bereits in der 47. Plenarsitzung darauf hingewiesen habe, wie sich gerade in unserem Ausschuss die Befindlichkeiten unserer Bevölkerung spiegeln. Vielleicht interessieren Sie sich auch dafür, Herr Müller.

(Heinz Müller, SPD: Sehr.)

Über 800 Bürgerinnen und Bürger wandten sich bislang gegen das geplante Schulgesetz und viele weitere Beschwerden sind zu erwarten, sollten Sie sich deren Forderungen ähnlich wie beim KiföG gänzlich verschließen. Aber ich habe heute mit Freude vernommen, dass der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Herr Dankert angekündigt hat, beim Schulgesetz wird alles anders.

(Bodo Krumbholz, SPD: Hörst du das?!)

Was die Anhörung der Bürger angeht.

(Bodo Krumbholz, SPD: Aha!)

Ich hoffe, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und PDS, Sie nehmen die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger diesmal wirklich ernst und tragen Ihre Sparpolitik nicht auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft, nämlich unserer Kinder, aus.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Zutage gekommen ist in den letzten Ausschusssitzungen auch ein anderes, sich wiederholendes Problem. Bauherren möchten auf ihren Grundstücken, die nahe am Wald liegen und auf denen bereits Häuser stehen, Anbauten oder zusätzliche Bauten wie Garagen erstellen. Sie wandten sich an den Petitionsausschuss, weil die zuständige Forstbehörde dafür keine Genehmigung erteilte, da der Mindestwaldabstand nicht eingehalten wird. Dass er auch schon bei den bereits bestehenden Bauten nicht eingehalten wird, kümmert dabei niemanden, denn dafür gilt der Bestandsschutz. Das Gefahrenpotential ist de facto dasselbe, nur scheint das in der Garage unterzustellende Auto eines größeren Schutzes vor Windwurf und Brand zu bedürfen als die Menschen, die in bereits vorhandenen Häusern wohnen. Da hilft es dann auch nicht, den Abstand zum Wald von 50 auf 30 Meter zu reduzieren.

(Gerd Walther, PDS: Ein bisschen hilft es schon. – Wolfgang Riemann, CDU: Alle Bäume an der Straße fällen.)

Diese Entscheidungen der Forstbehörden sind teilweise unbegreiflich und wir haben auch große Schwierigkeiten, es den Petenten plausibel zu erklären, warum hier nicht häufiger der vorhandene Ermessensspielraum genutzt wird. Warum gibt es die Möglichkeit des Haftungsverzichtes, wie es ihn noch vor einigen Jahren gab, nicht mehr? Warum sollte das Landeswaldgesetz hinsichtlich solcher Fälle, wie ich sie gerade beschrieben habe, nicht geändert werden? Unsere Fraktion wird sich dazu noch einmal beraten. Auch Sie, verehrte Kollegen von SPD und PDS, sollten darüber nachdenken, ob wir hier nicht gemeinsam die bürokratischen Hürden abbauen können.

(Beifall Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)

Ein weiteres Abstimmungsproblem zwischen zwei Behörden aus dem Bereich des Baurechts gibt es beim privilegierten Bauen im Außenbereich. Privilegiert im Sinne des Baugesetzbuches ist zum Beispiel die Landwirtschaft. Dazu sind die Definitionen je nach anzuwendendem Gesetz aber unterschiedlich. Es kann also sein, dass ein Petent nach dem Einkommensteuergesetz Landwirt ist, nach dem Baugesetzbuch beziehungsweise der Rechtsprechung dazu aber nicht. Die Folge davon ist, dass die untere Bauaufsichtsbehörde einen Bau im Außenbereich nach Paragraph 35 Absatz 1 Baugesetzbuch nicht genehmigt, obwohl der Petent gegenüber dem Finanzamt Einkommen aus der Landwirtschaft bezieht. Hier wird unser Ausschuss nicht locker lassen, zumindest auf Landesebene halbwegs eindeutige Regelungen herbeizuführen, damit die Antragsteller – und um die geht es ja – eindeutige Aussagen von allen Ämtern bekommen. Im Übrigen bitte ich um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Frau Schlupp.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Walther von der Fraktion der PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will die vorliegende Sammelübersicht nicht noch einmal statistisch bewerten, das wurde eben schon ausführlich getan.

Vielleicht eine ganz kurze Anmerkung zur Kollegin Schlupp: Frau Schlupp, die Frage der Privilegierung gerade im Außenbereich ist sicherlich ein sehr intensives Thema gewesen, besonders in den letzten Wochen. Ich muss aber darauf hinweisen, es ist nicht Gegenstand der jetzt vor uns liegenden Sammelübersicht. In der jetzigen Sammelübersicht hatten wir zur Privilegierung keinerlei Befindlichkeiten, das war in der Sammelübersicht davor. Es wird sicherlich in der nächstfolgenden wieder sein, aber in der aktuellen nicht.

Ich möchte mich mit meinen Ausführungen auf zwei konkrete Anliegen beziehen, die in der Sammelübersicht enthalten sind. Zum einen war das eine Petition, die ganz speziell noch einmal abzielt auf die Situation des Ärztemangels in Mecklenburg-Vorpommern. Auch mein Heimatkreis, der Landkreis Uecker-Randow, ist von dieser Negativentwicklung im Land betroffen. Für uns war es sehr unverständlich vor diesem Hintergrund, dass die drohende Abschiebung eines jungen Arztes vorgesehen war, gut ausgebildet, in direktem Kontakt mit medizinischen Einrichtungen und vor allem auch vorliegend mit der Bereitschaft aus solch einer Einrichtung, ihm eine Anstellung zukommen zu lassen. Uns hat sich hier der Eindruck vermittelt, dass erst durch das Tätigwerden des Petitionsausschusses ein Nachdenken auch bei den zuständigen Ausländerbehörden begonnen hat und an der Stelle dann sicherlich auch ein positiver Effekt entstand durch das Agieren des Petitionsausschusses. Wir konnten letztlich die Petition abschließen, weil dem Anliegen des Petenten entsprochen werden konnte. Es bleibt allerdings die Frage, warum erst ein riesiger Verwaltungsprozess in Gang gesetzt werden musste, denn solch ein Petitionsverfahren ist nun mal ein erheblicher Aufwand, blickt man auf die entstehenden Papierberge und die dahinter ste

henden Aufwendungen auch für den Schriftverkehr und nicht zuletzt von der Zeit, die investiert werden muss, um sich fachlich inhaltlich mit den Petitionen zu beschäftigen.

Im zweiten Fall möchte ich an eine Petition erinnern, die auch innerhalb meiner eigenen Partei für Diskussionen gesorgt hat, nicht die Petition, sondern der sachliche Inhalt, um den es ging. So hat sich die PDS auf ihrem letzten Landesparteitag sehr ausführlich darüber gestritten – im positiven Sinne gestritten –, welchen Sinn beziehungsweise Unsinn Mandatszeitbegrenzungen im Landesparlament darstellen. Es gab ja auch Reaktionen hierzu von Vertretern anderer Parteien aus dem Landtag. Nun lag uns die Petition eines politischen Jugendverbandes – man muss übrigens auch dazusagen, anderer politischer Couleur als der PDS – vor, die zunächst von den Berichterstattern bewertet werden musste und später im Ausschuss vorlag. Die Petition umfasste zwei Zielrichtungen: Zum einen war es die Thematik der Mandatszeitbegrenzung und zweitens die Forderung zur Vereinheitlichung von der Dauer der Legislatur und der Wahltermine auf der Ebene der Kommunal- und der Landtagswahlen.