Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 6: Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern und hierzu den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/94.
Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG)
Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG) – Drucksache 4/94 –
Die bereits verteilten Wahlvorschläge auf den Drucksachen 4/64, 4/67 und 4/72 werden durch den interfraktionellen Wahlvorschlag auf Drucksache 4/94 ersetzt.
Nach dem soeben gefassten Beschluss besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die der Landtag gemäß Paragraph 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz aus seiner Mitte wählt.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 unserer Gesch ä f t sordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem dafür zuständigen Schriftführer. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt und Sie können bei jedem Namen ein Kreuz bei Ja, bei Nein oder Enthaltung anbringen. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. Die Schriftführerin in diesem Fall, Entschuldigung.
Ich eröffne hiermit die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Ich gebe Ihnen zunächst das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt. Es wurden 67 Stimmzettel abgegeben, davon waren alle 67 Stimmzettel gültig.
Für den Abgeordneten Siegfried Friese gaben 66 Abgeordnete ihre Stimme ab. Er erhielt 58 Jastimmen, 4 Neinstimmen, 4 Enthaltungen. Für den Abgeordneten Dr. Klaus-Michael Körner gaben 65 Abgeordnete ihre Stimme ab. Er erhielt 53 Jastimmen, 9 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Für den Abgeordneten Dr. Armin Jäger gaben 67 Abgeordnete ihre Stimme ab. Er erhielt 52 Jastimmen, 12 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Für den Abgeordneten Reinhardt Thomas gaben 66 Abgeordnete ihre Stimme ab. Er erhielt 43 Jastimmen, 17 Neinstimmen, 6 Enthaltungen. Für den Abgeordneten Karsten Neumann gaben 65 Abgeordnete ihre Stimme ab. Er erhielt 53 Jastimmen, 11 Neinstimmen, 1 Enthaltung.
Für die Wahl musste die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt werden. Damit stelle ich fest, dass jeder der fünf Kandidaten gemäß Paragraph 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern gewählt ist. Ich frage die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in Abänderung der zu Beginn der Landtagssitzung gefassten Beschlüsse zur Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 4 heute nach dem Tagesordnungspunkt 8 aufzurufen, also das ist der Antrag zur Ostseeparlamentarierkonferenz. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir werden jetzt wie folgt verfahren: Wir werden die Tagesordnungspunkte 7 und 8, also die Wahl der Mitglieder der G10-Kommission und die Wahl der Mitglieder der Kommission nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz, durchführen. Die Schriftführer haben sich bereit erklärt, auf das Verfolgen der anschließenden Debatte zu verzichten und im Achteckzimmer die Auszählung vorzunehmen, so dass wir dann sofort in die Beratung des vorliegenden Antrages einsteigen können und nach dem Ende der Beratung dieses Antrages die Wahlergebnisse hier verkünden können.
Dann rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 7: Wahl der Mitglieder der G10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10
Wahl der Mitglieder der G10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)
Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Wahl der Mitglieder der G10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) – Drucksache 4/95 –
Die bereits verteilten Wahlvorschläge auf den Drucksachen 4/87, 4/63 und 4/66 werden damit durch den interfraktionellen Wahlvorschlag auf Drucksache 4/95 ersetzt.
Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Nach Paragraph 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Juli 1992 werden die Mitglieder der G10-Kommission vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Weiterhin regelt diese Vorschrift, dass für jedes Mitglied der Kommission ein Vertreter zu wählen ist. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind mindestens 36 Stimmen, auf sich vereint.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Die für die geheime Wahl allein gültigen gelben Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vom dafür zuständigen Schriftführer. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der sechs Kandidaten aufgeführt und Sie können bei jedem Namen ein Kreuz bei Ja, Nein oder Enthaltung anbringen. Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere wie bei der vorhergehenden Wahl.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Damit eröffne ich die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der G10-Kommission. Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Gibt es weitere Mitglieder des Hauses, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben, aber am Wahlgang teilnehmen wollen? – Damit schließe ich die Abstimmung. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt, wie schon einmal von mir dargelegt, nach dem Tagesordnungspunkt 4. Die Schriftführer und stellvertretenden Schriftführer, die nicht dem Sitzungspräsidium angehören, werden sich also nach den Wahlakten im Achteckzimmer zur Ermittlung der Wahlergebnisse der Wahlgänge nach Tagesordnungspunkt 7 und 8 einfinden.
Jetzt müssten aber erst mal wieder zwei Schriftführer hier zu mir nach vorne kommen. Wir wollen zwar Zeit sparen, aber die Ordnung muss schon eingehalten werden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 34 Abs. 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V), hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/96.