Es ist also nicht das neu gestaltete Gesetz, was hier hinderlich ist, sondern es ist der Fakt an sich. Es gibt hier keine Koexistenz in diesem Sinne. Man muss sich das wie die Koexistenz von einem Raucher und einem Nichtraucher in einem Büro vorstellen. Beide leben ihre persönliche Freiheit aus. Der Nichtraucher hat eben ein bisschen Pech,
er kann aber sogar noch kostenlos mitrauchen. Das ist für mich so ein richtiges praktisches Beispiel, um das einmal darzustellen.
Weil wir heute bei der Zeitungsschau sind, ich lese übrigens zu dem Thema auch noch „Schrot & Korn“. Und die „Schrot & Korn“ hat unter anderem geschrieben, dass zunehmend Resistenzen,
Herbizidresistenzen, auch bei gentechnisch veränderten Pflanzen festgestellt werden und dass dazu zum Beispiel auch Superunkräuter und ein Artenrückgang kommen. Bei allem, was super ist, bin ich auch sehr skeptisch, ich gucke da nur nach Berlin
Super ist doch nicht immer wirklich super. Also lesen Sie auch einmal die „Schrot & Korn“, da haben Sie noch sehr viel fachlichen Hintergrund. Ich stelle sie auch gern zur Verfügung. – Danke für die Aufmerksamkeit und wir lehnen natürlich diesen Antrag ab.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/1338 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU bei Zustimmung durch die Abgeordneten der CDU, Gegenstimmen durch die Abgeordneten der SPD und PDS sowie einigen Stimmenthaltungen der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1310 in unveränderter Fassung. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltun
gen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1310 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Mittagspause eintreten, ist noch eine Abweichung von der Tagesordnung zu beschließen. Interfraktionell ist vereinbart worden, anstelle des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1311 den interfraktionellen Antrag auf Drucksache 4/1340 als Tagesordnungspunkt 17 zu beraten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.15 Uhr fortgesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Armutsund Reichtumsbericht für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1317. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/1332 vor.
Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Armuts- und Reichtumsbericht für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1317 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Walther für die Fraktion der PDS. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wir wissen, die Armut nimmt in Deutschland immer weiter zu, und damit ist auch der Grundtrend für unser Bundesland vorgegeben. Immerhin 13,1 Prozent der Deutschen lebten 2002 von 60 Prozent des Haushaltsdurchschnittseinkommens, womit sie nach EU-Definition als arm galten. Im Jahr 2002 waren dies immerhin schon 12,5 Prozent. Wir müssen leider davon ausgehen, dass sich auch für Mecklenburg-Vorpommern dieser Trend fortsetzt, aber wir können es nur annehmen, weil uns schlicht und einfach die exakten Zahlen für eine ordentliche Ermittlung im Lande fehlen. Dies betrifft sowohl die Frage der Armut wie auch die Frage des Reichtums.
Wir haben mit der im Jahr 2001 vorgelegten Unterrichtung der Bundesregierung – exakt war dies am 08.05.2001 – zu den Lebenslagen in Deutschland den ersten Armuts- und Reichtumsbericht, also eine Grundlage für die Orientierung unserer Erarbeitung in Mecklenburg-Vorpommern. Bereits heute wissen wir, dass sich die Schere zwischen Armut und
Reichtum immer mehr öffnet, eine Entwicklung, die gerade für eines der schwächsten Bundesländer und seine Bewohnerinnen und Bewohner dramatische Folgen haben könnte, würde hier nicht gegengesteuert. Die Armutsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern wird zu einem zunehmenden Problem. In unserem Land leben momentan circa 9 Prozent der unter 15-Jährigen von Sozialhilfe und sogar 19 Prozent der unter 3-Jährigen. 1995 waren es insgesamt 4,1 Prozent aller Kinder.
Wenn wir von Armut sprechen, soll dies kein selbst definierter Begriff etwa nach dem Duktus der PDS sein. Nein, hier gibt es eine eindeutige Definition einschlägiger Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler. Danach gilt der als einkommensreich, also einer möglichen Form von Reichtum, der über mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Nettoeinkommens verfügt, und als arm der, der über weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens verfügt. Deshalb brauchen wir als Grundlage unseres politischen Handelns eine genaue Analyse der sozialen Lebenslagen. Unabdingbar sind hier Aussagen zu Bildungschancen, zur Gesundheitssituation, zum Zugang zur Kultur, zur Alterssicherung, zur Teilhabe an der Gesellschaft, zur Situation der Menschen mit Behinderung, zu Wohnverhältnissen, zur Frage der Struktur der Armut, aber auch zur Frage der Struktur des Reichtums, sprich unter anderem auch zur Anzahl von Millionären, dem Vermögensaufbau und vielem, vielem mehr.
Wichtig dabei ist, dass wir im Sinne der Lebenschancen unserer Menschen beleuchten können, wie sich Armut und Reichtum auf die eben genannten Punkte auswirken und damit auch auf die Chancen eines jeden Einzelnen. Logischerweise sollten wir uns auch mit den Folgen dieser Situation auseinander setzen. Wir wollen die sozialen Lebenslagen hinsichtlich der Kriterien Einkommen und Vermögensbildung, der Frage des Bezuges von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe beziehungsweise dann auch Arbeitslosengeld II analysieren und benötigen dafür verlässliches, nach einheitlichen Kriterien aufgestelltes und auswertbares Zahlen- und Statistikmaterial. Damit zeigen wir ganz eindeutig auf, dass es uns hier nicht um einen quantitativen Bericht geht. Nein, wir wollen in erster Linie einen qualitativen Bericht, der uns aufzeigt, wie sich Armut und Reichtum auf die unterschiedlichen Lebensbereiche auswirken, wie sie sich auswirken auf unterschiedliche Altersgruppen, auf das Geschlecht, auf die unterschiedlichen Regionen unseres Landes, aber auch auf die Frage, was Erwerbstätigkeit leisten kann beziehungsweise momentan leistet. Denn nur so können wir gewährleisten, dass wir als Landespolitikerinnen und Landespolitiker ressortübergreifende Handlungsoptionen ableiten können und nicht einem schlichten Bauchgefühl folgen.
Wenn wir heute also den Startschuss für einen ersten Landesarmuts- und Reichtumsbericht geben wollen, dann ist dies endlich der Punkt, dass wir überhaupt die Chance haben, das Übel an der Wurzel zu packen. Es gab in den vergangenen Jahren immer wieder parlamentarische Versuche, aber ein solcher Bericht ist auch aufgrund mangelnder politischer Mehrheiten nicht zustande gekommen. Heute wollen wir den Startschuss im Sinne eines Auftrages an die Landesregierung geben.
Um im zuständigen Sozialausschuss verbindliche Kriterien für die Erstellung des Berichtes zu vereinbaren, möchte ich auf diesem Wege die heutige Überweisung in den Sozialausschuss im Namen der Koalitionäre beantragen. Ich kann hier auch schon signalisieren, dass der
Änderungsantrag der CDU zu unserer Drucksache positiv aufgenommen wird und wir bei der Überweisung unseres Antrages davon ausgehen können, dass die CDU selbst auch der Überweisung ihres Antrages gemeinsam mit unserem in den Sozialausschuss zur Behandlung zustimmt. Auf jeden Fall sehen wir die Ansätze der CDU wieder, gerade wenn hier auf die Frage von Kindern und Jugendlichen reflektiert wird. Ich hatte eben gesagt, die Altersstrukturen sind für uns eine wichtige Frage, und wir können deshalb auch nur den Antrag der CDU als Änderungsantrag mittragen. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Herr Schubert für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist durchaus sinnvoll, die bereits allgemein bekannten und in unterschiedlichster Form veröffentlichten Zahlen zur Armuts- und Reichtumssituation in unserem Land in Form einer Bestandsanalyse, inklusive Darstellung der bisherigen Entwicklung, durch die Landesregierung in einem Bericht zusammenzustellen. Dies kann jedoch nicht alles sein. Neben der Darstellung des Ist-Zustandes fordern wir konkrete Schlussfolgerungen der Landesregierung für das weitere politische Handeln aus diesen Zahlensammlungen. Die Landesregierung soll sich Ziele setzen und diese durch konkretes Handeln erreichen. Ferner muss aus unserer Sicht die Situation der Kinder und Jugendlichen in unserem Land in den besonderen Focus gerückt werden.
Daher können wir den Antrag der PDS- und SPD-Fraktion nur mit dieser von uns in einem Änderungsantrag gefassten Ergänzung unterstützen, wie ich gehört habe, soll es dazu Zustimmung geben. Auch wir halten eine Ist-Analyse zum derzeitigen Standpunkt von Arm und Reich in Mecklenburg-Vorpommern für notwendig.
Aber wenn ich mir die Pressemitteilungen der Sozialministerin ansehe, muss ich auch sagen, dort ist von einem Zeitraum die Rede, dass dieser Bericht Ende der Legislaturperiode vorgelegt werden soll. Ich denke, diesem Zeitraum kann man nicht zustimmen, und wenn, dann muss dieses kurzfristig geschehen. Kurzfristig heißt nach unserer Meinung, bis zum 30.06.2005 müssten wir so einen Sachstandsbericht bekommen,
denn wenn wir handeln wollen, müssen wir rechtzeitig diese Daten bekommen. Ich gehe davon aus, dass wir bis zum Februar 2005 eine erste Ist-Analyse vorliegen haben müssten.
Allerdings, wie schon gesagt, muss diese dann auch aussagekräftig, umfassend und konkret sein. Dabei ist es unumgänglich, alle Problemfelder mit einzubeziehen. Was ist zum Beispiel mit der sozialen Situation von Kindern
und Jugendlichen des Landes? Meine Damen und Herren, 32 Prozent aller Sozialhilfeempfänger in Deutschland sind unter 15 Jahren. Der Anteil der 15- und 18-Jährigen liegt bei rund 5 Prozent. Somit bilden Kinder und Jugendliche die größte Gruppe der Sozialhilfeempfänger. Keine weitere Altersgruppe ist relativ häufiger betroffen. Daher gehört unserer Meinung nach, das sagte ich schon, die Problematik ganz besonders in den Focus gerückt. Man darf die Augen nicht vor der Realität verschließen und Schönmalerei betreiben, nur um die Zahlen für sich positiv darzustellen.