Und da kann man sich in der Tat an den Planungsregionen, wie Peter Ritter sagte, orientieren. Ob da am Schluss so viel Kreise oder so viel Kreise herauskommen,
eine solche Zahl in dem Grundsatzbeschluss, also in dem Antrag, der heute vorliegt, zu nennen, weil das tatsächlich der Strukturdiskussion vorbehalten bleiben muss. Ich halte es auch für richtig, dass man ganz offen über diese Frage diskutiert, sich aber einige Grundsätze gibt in diesem Diskussionsprozess.
Dazu gehören eben die Grundsätze der Einräumigkeit, aber auch die Frage, ob wir die unteren Landesbehörden in der Gänze so, wie wir sie zurzeit haben, auch weiterhin behalten wollen.
Wenn es denn drittens, meine Damen und Herren, tatsächlich darum geht – und da sind sich ja wohl alle e i n i g –, größere Kreise zu schaffen in Mecklenburg-Vorpommern, dann, meine ich, muss man auch tabulos, Herr Rehberg, und das meine ich auch in Bezug auf das, was Sie zur Kommunalverfassung gesagt haben, zur Novellierung, und wir reden über einen Zeitraum von fünf und mehr Jahren, da muss man auch tabulos darüber sprechen, was an Veränderungen in Mecklenburg-Vorpommern, und zwar auch in den Gesetzen und in der Verfassung notwendig ist.
Und da steht eben die Frage, ob tatsächlich bei größeren Kreisen die da untergeordnete Struktur der Ämter und Gemeinden hier Schritt halten kann. Und deswegen nicht umsonst die Diskussion darüber, dass die Ämterstruktur in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb dieser neuen Kreise tatsächlich verändert werden muss, das heißt, wenn wir jetzt wenigen Kreisen, wenigen Regionalkreisen dann rund 120 Ämter und amtsfreie Gemeinden gegenüberstehen haben, ob das dann noch Stil der Zeit sein kann, wenn dann durchschnittlich pro Kreis 20 bis 30 Amtsverwaltungen arbeiten werden. Ich habe einfach die Sorge, dass das zu viel ist. Und deswegen war unsere Überlegung, auch im Sinne der Bürgernähe und der Mitwirkung, …
(Eckhardt Rehberg, CDU: Es gibt keine Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 Amtsver- waltungen. Es gibt nicht einen einzigen.)
(Eckhardt Rehberg, CDU: Erzählen Sie doch bitte die Tatsachen! Nicht 20 oder 30 Amtsverwaltungen! Das ist nicht richtig. – Angelika Gramkow, PDS: Sie haben nicht zu- gehört, Herr Rehberg. Er spricht von den neuen.)
(Eckhardt Rehberg, CDU: Es gibt nicht 20 bis 30 Amtsverwaltungen im Land. Sie kennen das Land gar nicht.)
und deswegen muss man sich fragen, ob der Richtwert der Enquetekommission mit zehn Amtsverwaltungen je Kreis angesetzt werden kann.
Und deswegen, meine ich – das sind ja auch die Prüfaufträge, die hier formuliert sind in dem Antrag, der heute zur Entscheidung vorliegt –,
müssen wir über belastungsfähige Ämter- und Gemeindestrukturen diskutieren, die sich problemlos in die großen Kreisstrukturen einfügen.
Ich will einen fünften Punkt nennen, das ist die StadtUmland-Problematik. Inzwischen scheint ja wohl Übereinstimmung zu bestehen, dass die Integration der kreisfreien Städte in die Landkreise ein notwendiger und wichtiger Schritt ist,
aber deren Stadt-Umland-Probleme werden nur im Bereich der kreislichen Aufgaben gelöst werden, was eben zum Beispiel ÖPNV, Öffentlicher Personennahverkehr, oder auch die Gymnasien betrifft. Bei den gemeindlichen Aufgaben wie Bauflächenausweisung oder die Versorgung mit Kindertagesplätzen werden diese Probleme bleiben. Deswegen wird nicht umsonst darüber gesprochen, wie kann man das lösen. Und hier kann man in der Tat durch Eingemeindungen zu vernünftigen Lösungen kommen.
Ich sage, man kann durch Eingemeindungen zu Lösungen kommen, wobei ich sehr wohl weiß, dass Eingemein
Hören Sie erst mal zu und die Logik zu Ende! Herr Glawe, folgen Sie doch erst einmal meiner Argumentation!
Deshalb sollte es nur dort in Stellung gebracht werden, wo es unbedingt erforderlich ist, und das ist eben in den direkten Nachbargemeinden kreisfreier Städte, die beispielsweise wichtige Funktionen dieser Städte übernommen haben wie Einkaufszentren, Gewerbe- und Wohngebiete, davon finanziell profitieren, aber die Städte auf den hohen Infrastrukturkosten sitzen bleiben. Das sind doch alles Fragen, die man mit diskutieren muss,
und deswegen, meine ich, geht es tatsächlich um mehr als Klein-Klein-Fragen, sondern es geht tatsächlich darum, ein Zukunftskonzept für Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln. Ich habe mich nun ganz bewusst beschränkt auf Fragen der Raumordnung und das ausschnittweise hier dargestellt. Ich will es noch mal sagen: Es geht um die Zukunft des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Und da, glaube ich, hat der Landtag genauso wie die Landesregierung eine Verantwortung und wir zeigen als Koalition und als Regierung mit diesem Vorhaben der Verwaltungs- und Funktionalreform etwas auf, was meines Erachtens einmalig in Deutschland ist, und das wird Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich weit voranbringen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Timm. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem 3. Oktober 1990 sind 40 Jahre deutsche Teilung überwunden. Fünf neue Bundesländer sind gegründet worden, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern. Bund und alte Länder geben uns, den neuen Bundesländern, 30 Jahre lang die Chance, 40 Jahre deutsche Teilung und die Teilungsfolgen abzubauen. Diese 30 Jahre sind mit Auslaufen des Solidarpaktes spätestens im Jahre 2020 vorbei. Dann müssen wir eigenständig dastehen.