Protocol of the Session on April 1, 2004

Allein ab dem Jahr 2000 bis 2003 wurden 25 kirchliche Einrichtungen mit 26 Photovoltaikanlagen ausgestattet. Zu nennen sind hier unter anderem die Kirchen in Hagenow, in Rostock, in Slate, Altbuckow, Schwerin, Greifswald, in Mirow und auch in Parchim. Die Fördersumme durch das Land betrug bei einer Gesamtinvestition von circa 1,668 Millionen Euro genau 850.000 Euro. Das Solarzentrum Mecklenburg-Vorpommern in Vietow erhielt ebenso investive Mittel und die Handwerkskammern und die Innung konnten Mittel für Weiterbildung auf dem Gebiet der Solartechnik abfordern.

(Heiterkeit bei Karsten Neumann, PDS: Und die Autobahn.)

Viele Schulen des Landes beteiligten sich an dem Projekt „Sonne an die Schule“ und verbinden somit Klimaschutz zum Anfassen mit Umwelt, Bildung und konkreter Umwelterfahrung. Einzelbeispiele für die Nutzung von Photovoltaikanlagen an öffentlichen Einrichtungen sind der Natur- und Umweltpark Güstrow, das LUNG in Güstrow, das Städtische Wasserwerk in Schwerin und auch das Nautineum.

Ein Highlight und ein Glücksfall zugleich für unser Land ist das Solarzentrum in Vietow. Hier werden vorbildlich die Potentiale der Sonnenenergienutzung aufgezeigt. Hier wird geforscht und hier werden die Ergebnisse dieser Forschung in die Praxis umgesetzt. Die große nationale und auch internationale Ausstrahlung dieses Zentrums zeigte sich nicht zuletzt am 18. März dieses Jahres beim Treffen der Europäischen 100-Prozent-Region. Sie stellten hier ihre Projekte aus den Bereichen Solar- und erneuerbare Energien vor. Mit dem Solarzentrum in Vietow kann sich Mecklenburg-Vorpommern als ein internationaler Kompetenzstandort für erneuerbare Energien präsentieren.

(Beifall Andreas Bluhm, PDS)

Deshalb wird es auch im Mai ein Anlaufpunkt für die Klimastaffel sein. Das Solarzentrum wird unter anderem durch das Umweltministerium, das Wirtschaftsministerium und den Zukunftsfonds des Landes gefördert.

Und dennoch sind nicht längst alle Potentiale der Sonne im Lande ausgeschöpft.

Um zu einem entscheidenden Durchbruch bei der Nutzung von Photovoltaiksystemen im Gebäudebereich zu kommen, muss vor allem den im Land tätigen Unternehmen eine Förderung im Rahmen der bereits bestehenden Förderprogramme ermöglicht werden. Die Förderung des Einsatzes regenerativer Energien kann nicht nur Sache des Umweltministeriums sein. Diese Forderung ist in Wirklichkeit eine reine Wirtschaftsförderung, und zwar eine originäre Aufgabe der Wirtschaftspolitik.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Hier ist ein offensives und ressortübergreifendes Agieren der Landesregierung notwendig. Dann könnten auch die Synergieeffekte erreicht werden, die es bisher noch nicht gibt, wie der Umweltminister ausführte. Allein die Vergütung des Solarstroms nach dem EEG wird uns nicht weiterbringen, weder auf wirtschaftlichem Gebiet noch ist damit eine nachhaltige Substitution endlicher Ressourcen möglich. Nach Meinung der PDS ist das nur mit einer Förderung im investiven Bereich möglich.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Wir sehen hier beispielsweise Möglichkeiten im Rahmen der GA-Förderung. So könnte ein Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Rationalisierung, welches die Energie in Höhe der Eigenbedarfsdeckung erzeugt, auch Photovoltaikanlagen gefördert bekommen, selbst wenn es überschüssige Energie in das Netzt einspeist. Das gilt im Übrigen auch für die von Reformen gebeutelten landwirtschaftlichen Betriebe. Und nach Meinung der PDS sollten ähnliche Ansätze auch in anderen Förderprogrammen gelten. Eine reine Betrachtung nach den Investitionskosten, die ja die größte Hürde beim Einsatz von Photovoltaikanlagen darstellen, ist nicht nachvollziehbar, denn gerade der Einsatz von Solartechnik könnte dauerhaft zu einer Minderung der Betriebskosten führen und damit zur Stabilisierung wirtschaftlicher Unternehmen beitragen. Privatpersonen können das Marktanreizprogramm der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Eine Förderung durch das Land ist bisher nicht möglich. Aber auch hier, denke ich, sind Potentiale, die wir auf Dauer nicht verschenken sollten.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Trotz aller Erfolge und Möglichkeiten, die wir in Mecklenburg-Vorpommern schon erreicht haben, ist es notwendig, dass das Land auf dem Gebiet der Photovoltaik noch aktiver wird. Ein erster Schritt wäre, wie in unserem Antrag gefordert, die Prüfung der Möglichkeiten für den weiteren Ausbau der Photovoltaik durch die Landesregierung, die sich aus dem EEG ergeben.

(Karsten Neumann, PDS: Genau.)

Aber hier sollten wir keineswegs stehen bleiben, sondern ebenfalls überprüfen, wie wir Forschung, Entwicklung und Anwendung besser als bisher fördern könnten.

(Beifall Karsten Neumann, PDS: Dienstwagen der Landesregierung!)

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Jarchow von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern und Photovoltaik, da winken schon viele spontan ab. Wenn ich mich jetzt so umdrehe, unser Wirtschaftsminister ist zwar nicht hier,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Der kommt aber noch mal. – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Peter Ritter, PDS)

aber da kann ich mir das auch gut vorstellen. Es ist ein weit verbreitetes Vorurteil, dass in unserem Land nicht genug Sonne scheint, um Solarenergie nennenswert nutzen zu können. Und wenn Sie sich daran erinnern können, gestern wurde es in der Debatte zur Eisenbahnanbindung Usedom noch einmal gesagt,

(Renate Holznagel, CDU: Eisenbahn. – Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Vincent Kokert, CDU)

dass Usedom die sonnenscheinreichste Insel Deutschlands ist. So wurde es gesagt.

(Birgit Schwebs, PDS: Genau. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Im Landesatlas Erneuerbare Energien M-V 2002 kann man es nachlesen,

(Vincent Kokert, CDU: Bauen Sie lieber die Windräder ab!)

mit einer im langjährigen Jahresmittel festgestellten Solarstrahlung von 950 bis 1.050 Kilowattstunden pro Quadratmeter bietet Mecklenburg-Vorpommern im bundesdeutschen Vergleich hervorragende Bedingungen für die Nutzung der Solarenergie. Hinzu kommt, dass Solarzellen nicht nur bei wolkenlosem blauen Himmel funktionieren, sondern auch bei bedecktem Himmel ist das Licht zur Energieerzeugung ausreichend.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Neben den klimatischen Voraussetzungen verfügt Mecklenburg-Vorpommern auch über ein großes Flächenangebot zur photovoltaischen Stromerzeugung. Insbesondere stehen für die kommerzielle Nutzung, der Minister hat es auch schon angedeutet, Deponieflächen, Industriebrachen und alte Militärflächen zur Verfügung. Auf solchen Flächen minimieren sich negative Faktoren großer Anlagen wie Kulturflächenverbrauch, Landschaftsverschandelung und auch der Tourismus wird dabei nicht tangiert. Ich sage Ihnen Folgendes: Mecklenburg-Vorpommern und Photovoltaik, die Voraussetzungen sind da!

Meine Damen und Herren, in Deutschland tut sich was in Sachen Photovoltaik. Die Photovoltaikbranche rechnet weiter mit einer rasanten Entwicklung. Allein in diesem Jahr soll der Markt Prognosen zufolge um etwa 50 Prozent wachsen. Bis 2006 ist mit weiteren 15.000 hoch qualifizierten Arbeitsplätzen zu rechnen.

Der Bundesverband Solarindustrie stellte am 15. März 2004

fest: „Nachfrage nach Solarstromanlagen sprunghaft gestiegen“. Der „Spiegel“ berichtet, in Sachsen und Sachsen-Anhalt will man Megawattsolarparks bauen. Hintergrund dafür sind die im neuen EEG vorgesehenen Einspeisevergütungen für Solarstrom. Erzeuger von Solarstrom erhalten danach 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Das gilt auch für Freiflächenanlagen, soweit sich diese im Bereich eines Bebauungsplanes befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung um weitere 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30-Kilowatt-Anlagen, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100-Kilowatt-Anlagen um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den über 100 Kilowattstunden steigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde bei fassadengebundenen Anlagen.

Diese Einspeiseregelung gilt schon seit dem 1. Januar 2004. Ermöglicht hat dies das so genannte Photovoltaik-Vorschaltgesetz, das im Übrigen auch von der CDU/CSU unterstützt wurde. Die Vergütung soll übrigens 20 Jahre lang gezahlt werden, Herr Kokert. Damit wird die Lücke von dem 2003 auslaufenden 100.000-Dächer-Programm bis zum neuen EEG geschlossen. Solarstromanlagen lassen sich damit allein durch die Einspeisevergütung rechnen, ohne einen Euro Landeszuschüsse.

Darüber hinaus gelten für das Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums ab 2004 neue Förderrichtlinien und der Kreis der Antragsberechtigten hat sich erweitert. Im Rahmen dieses Programms fördert der Bund den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien durch Zuschüsse oder auch durch Teilzuschüsse, mit dem zinsgünstige Darlehen der KfW teilweise vorzeitig getilgt werden.

Neben privaten Nutzern können auch Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kirchen Anträge im Rahmen des Marktanreizprogramms stellen. Mit Zuschüssen wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen für Schulen und Universitäten gefördert. 2004 stehen für das Marktanreizprogramm 200.000 Millionen Euro zur Verfügung. Der Ausbau der Photovoltaik wird außerdem durch die Förderung der Erforschung von neuen Technologien für die Photovoltaik unterstützt. Das Bundesumweltministerium hat dafür 2003 27 Millionen Euro eingesetzt. Und diese Förderung, meine Damen und Herren, soll auf hohem Niveau fortgesetzt werden.

Wir meinen, dass Gründe, Voraussetzungen und Anreize für eine stärkere Nutzung der Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern gegeben sind. Also nutzen wir sie! Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Jarchow.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD und PDS auf Drucksache 4/1115(neu). Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1115(neu) angenommen.

Bevor ich den letzten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung aufrufe, noch einmal ein Hinweis aus aktuellem Anlass: Es liegen im Präsidialbüro nur noch wenige Exemplare des Luftverbesserers für die betroffenen Bereiche aus. Ich bitte die anspruchsberechtigten Abgeordneten, sich damit noch zu versorgen, und weise darauf hin, dass die Mitglieder der Landesregierung, da sie keine Büros im Schloss unterhalten, nicht anspruchsberechtigt sind.

(Norbert Baunach, SPD: Das ist in Ordnung. – Heinz Müller, SPD: Das begrüßen wir.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Öffentliche Auftragsvergabe mittelstandsfreundlich gestalten, auf Drucksache 4/1138.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Öffentliche Auftragsvergabe mittelstandsfreundlich gestalten – Drucksache 4/1138 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Born von der CDU Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Ministerpräsident sich erfreulich lange im Landtag aufhält, trete ich meinen Anspruch selbstverständlich gerne an den Herrn Ministerpräsidenten ab. Für die Luftverbesserungsanlage, Herr Ministerpräsident.

(Beifall Rainer Prachtl, CDU: Ach für die Luftverbesserung, für die Luftverbesserung. Das ist ja hier brüderliches Entgegenkommen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass es gelungen ist, mit dem vorliegenden Antrag eine fraktionsübergreifende Initiative, insbesondere der Wirtschafts- und Rechtspolitiker, zur Förderung des Mittelstands in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen.