Protocol of the Session on April 1, 2004

Mit der Vergütung nach dem EEG allein wird es allerdings nicht gelingen, die erforderlichen Zuwächse zu ermöglichen und die mit entsprechenden Investitionen verbundenen Chancen für die Wirtschaft, für Beschäftigung, für Innovation und Klimaschutz umfassend zu nutzen. Im „Landesatlas erneuerbare Energien“ wird festgestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern über ein großes Flächenangebot zur photovoltaischen Stromerzeugung verfügt. Auf insgesamt 23 Millionen Quadratmetern Dachflächen, Fassaden und Freiflächen, einschließlich ausgewählter Deponieflächen, können Photovoltaikanlagen mit 1,8 bis 3,2 Gigawatt elektrischer Leistung installiert werden. Sie wären in der Lage, 1.350 bis 2.360 Gigawattstunden Strom pro Jahr zu erzeugen. Das entspricht etwa 21 bis 37 Prozent des gegenwärtigen Stromverbrauchs in

Mecklenburg-Vorpommern, wie gesagt, wenn wir alle Möglichkeiten nutzen könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können nicht darauf warten, bis sich diese Technologie auch ohne öffentliche Förderung am Markt etablieren kann. Wir sollten vielmehr alles daransetzen, auch in diesem Bereich konkurrenzfähig zu werden, um den Standort Mecklenburg-Vorpommern für die Produktion von Anlagen, für Innovation und technologischen Fortschritt interessant zu machen. Unser eigener notwendiger Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen kann somit auch zu wirtschaftlicher Entwicklung beitragen. Soweit mir bekannt ist, gibt es bereits Investitionsabsichten für größere bodenaufgeständerte Photovoltaikanlagen im Megawattbereich. Diese würden keine zusätzliche Förderung benötigen, unter anderem am Standort Lubmin.

Es wäre falsch, diese Vorhaben von vornherein mit einem Negativimage zu versehen. Wir verfügen über ausreichend Flächen, die für derartige Großvorhaben geeignet sind. Wenn brachliegende Gewerbeflächen, die mit hohem finanziellen Aufwand erschlossen wurden, als Energiestandorte genutzt werden können, sind die Aufwendungen nicht umsonst gewesen. Wir haben Liegenschaften, die auch künftig kaum einer Nutzung zugeführt werden können. Warum sollte man nicht in solche Gebiete aktiv für eine solartechnische Nutzung investieren? Ebenso stehen dafür devastierte Flächen, Deponien und Verkehrsflächen zur Verfügung. Sollten nicht auch Potentiale im Bereich der Bundes- und Landesliegenschaften erschlossen werden?

(Peter Ritter, PDS: Der Flugplätze.)

Ist es nicht sinnvoll, gezielt unproblematische Flächen für die Solarstromerzeugung anzubieten und entsprechende Investitionsanreize zu schaffen? Mit der Novelle des EEG werden die Landesregierungen nicht mehr wie bisher von dem Bezug der Einspeisevergütung ausgeschlossen. Sind nicht gegebenenfalls auch Möglichkeiten der Beteiligung des Landes selbst an entsprechenden Investitionen zu erwägen oder zumindest zu prüfen, ob nicht eine Flächenverpachtung mit entsprechenden Einnahmen in Frage käme? Wenn es für private Investoren lukrativ erscheint, in bodengeständerte Großanlagen zu investieren, und zwar ohne zusätzliche Fördermittel, könnte dies doch ein möglicher Weg für kommunale beziehungsweise landeseigene Betriebe sein. Statt die Flächen billig zu verkaufen, ließen sich auf diesen Flächen vielleicht sogar Renditen erwirtschaften.

Aber es gibt auch noch andere Instrumente, die wir nutzen können. Im Bereich der Landwirtschaft gibt es das Agrarförderinvestitionsprogramm, mit dem unter anderem auch die Förderung von Investitionen in umweltverträgliche Energieerzeugungsanlagen möglich ist. In vielen Bundesländern wurde dieses Programm für den Einsatz von Photovoltaikanlagen bereits so stark in Anspruch genommen, dass die dafür verfügbaren Mittel innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft waren.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde davon bisher kaum G ebrauch gemacht. In Abstimmung mit dem Landwirtschaftsressort wurde daher eine Studie erstellt, welche die Grundlagen „Photovoltaik für den Landwirt“ ermittelt. Ich hoffe, dass es mit dieser Hilfestellung gelingt, die Solarstromerzeugung auch in diesem Bereich voranzubringen. Darüber hinaus sollte es unser Anliegen sein, den Einsatz von Photovoltaikmodulen überall dort zu beför

dern oder vielleicht sogar zu fordern, wo sich durch bauintegrative Maßnahmen der Einsatz kostengünstig realisieren lässt. Synergien lassen sich in fast allen Bereichen erzielen, ob das im Rahmen der betrieblichen Rationalisierung ist, wofür beispielsweise GA-Mittel ausgereicht werden können, oder im Bereich des Baus von Sozialund Bildungseinrichtungen sowie des Wohnungsbaus einschließlich der Rückbauprogramme und der Dorferneuerung.

Die Mittelkürzungen in vielen Programmbereichen sollten nicht zum Anlass genommen werden, um sinnvolle und notwendige Investitionen in Anlagensysteme, die auch der betriebswirtschaftlichen Stabilisierung dienen können, zu verhindern. Nur durch die Nutzung der vorhandenen verschiedenen Förderinstrumente für einen Einsatz dieser Technologie kann es uns gelingen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen voranzubringen und die Finanzierung aus dem EEG sogar für eine wirtschaftliche Stabilisierung zu nutzen.

„MV tut gut.“ – dies ist auch über die Darstellung als Land mit einer innovativen und umweltverträglichen Energiegewinnung zu vermitteln, als ein Land mit einer hohen Kreativität bei der Nutzung der verschiedenen Möglichkeiten des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen und nicht nur als ein Land der Windmühlen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Siegfried Friese, SPD: Aber Sie haben nichts gegen Windmühlen?)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Kokert aus der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordern Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, die Landesregierung auf, die Chancen für den weiteren Ausbau der photovoltaischen Stromerzeugung, die durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eröffnet werden, in Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen.

Es ist schon etwas irritierend, dass Sie die Landesregierung auffordern müssen, ihre Hausaufgaben zu erledigen. Die CDU-geführte Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hatte bereits im April 1997 ein Klimaschutzkonzept mit 36 Maßnahmen zur Verringerung der klimarelevanten Emissionen und Energieeinsparung beschlossen. Die Umsetzung dieses Klimaschutzkonzeptes basierte im Wesentlichen auf der Ausschöpfung der im Land vorhandenen Potentiale erneuerbarer Energieträger. Die Erfolge bei der Umsetzung dieses Konzeptes wurden in der vergangenen Legislaturperiode sogar seitens des Umweltministers herausgestellt.

Lassen Sie mich noch eines klar sagen: Das Stromeinspeisegesetz, welches erst die rasante Entwicklung der erneuerbaren Energieträger ermöglichte, wurde ebenfalls von einer CDU- geführten Bundesregierung verabschiedet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht Reden und Prüfen bringt unser Land voran, sondern einzig und allein Handeln. Das in Kraft befindliche Erneuerbare-Energien-Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2007 befristet. Derzeit wird der Strom aus Photovoltaikanlagen mit einer Ein

speisevergütung von 46 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Schon heute wird der Strom aus Photovoltaikanlagen von allen erneuerbaren Energieträgern am höchsten gefördert. Da das EEG bis spätestens Ende 2007 ausläuft, muss dann eine Anschlussregelung verabschiedet werden. Diese Neuregelung muss mit anderen klimaschutzpolitischen Instrumenten, wie dem Emissionshandel und der Ökosteuer, abgestimmt werden.

Insbesondere muss dabei berücksichtig werden, dass die Ziele des Klimaschutzes mit geringstmöglichen volkswirtschaftlichen Belastungen umgesetzt werden, denn wie bisher, das machte gerade der Streit zwischen Bundeswirtschaftsminister und Bundesumweltminister Trittin deutlich, kann es nicht weitergehen. So hat sich die bisherige rot-grüne Energiepolitik über die Höhe der Strompreise und deren Bedeutung für die Wirtschaft für Deutschland immer mehr zu einem Standortnachteil entwickelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 1998 betrugen die staatlich verursachten Belastungen auf den Strompreis noch rund 2,2 Milliarden Euro. Im letzten Jahr sind diese bereits auf das Fünffache, nämlich 12,6 Milliarden Euro angestiegen. Die wesentlichen Kosten wurden hierbei mit 7,6 Milliarden Euro durch die Ökosteuer auf den Strom mit 2 Milliarden Euro durch die Einspeisevergütung nach dem EEG verursacht. Die Kosten werden direkt an die Stromverbraucher weitergereicht, so dass der staatliche Anteil am Strompreis mittlerweile über 40 P r ozent beträgt.

Ich will auch herausstellen, dass in den letzten Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien große technische Forschritte und Effizienzsteigerungen erzielt werden konnten. Trotzdem gilt es weiterhin, auch künftig erhebliche Kostensenkungspotentiale zu realisieren. Die derzeitige Förderung der erneuerbaren Energien ist lediglich pauschal an die Menge des erzeugten Stroms gebunden. Künftig sollten mehr marktwirtschaftliche Kriterien zur Bemessung des Fördervolumens, wie zum Beispiel die Entwicklung der abzugeltenden externen Kosten oder die Effizienz der Energieproduktion, stärker berücksichtigt werden. Hier müssen die entsprechenden Maßnahmen bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ergriffen werden. Und auch hier muss sich die Landesregierung rechtzeitig einbringen, um die Potentiale der gesamten erneuerbaren Energieträger besser nutzen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, klar herausstellen möchte ich, dass sich die CDU-Fraktion zu einem ausgewogenen nachhaltigen Energiemix aller Energieträger bekennt. Die Betonung liegt hier auf „ausgewogen“.

(Peter Ritter, PDS: Die Einstellung aller?)

Herr Ritter, Sie erstaunen mich immer wieder. Sie entwickeln sich vom Friedensengel zum Umweltengel.

(Peter Ritter, PDS: Sie wissen vielleicht nicht, dass ich mal Vorsitzender des Umweltausschusses war.)

Vielleicht hören Sie mir einfach zu.

(Peter Ritter, PDS: Von 1994 bis 1998 war ich Vorsitzender des Umweltausschusses.)

Sie werden überrascht sein, zu welchem Ergebnis ich komme, Herr Ritter. Sie werden überrascht sein.

Dazu gehören auch die erneuerbaren Energieträger, die im Hinblick auf die Technologieentwicklung, die Ressour

censchonung und den Klimaschutz einen wichtigen Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens unabdingbar, die Potentiale der photovoltaischen Stromerzeugung auch in unserem Land zu prüfen. Gleichzeitig sollte man auch überprüfen, ob wir mit der Nutzung der Windenergie nicht langsam an den Grenzen angelangt sind.

Unverständlich ist für mich, warum es hier einer Aufforderung des Landtages an die Landesregierung bedarf. Nichtsdestotrotz wird meine Fraktion, weil sie der Wichtigkeit der photovoltaischen Energieerzeugung eine große Bedeutung zumisst, diesem Antrag zustimmen. Offensichtlich sind die Koalitionsfraktionen der Auffassung, dass ihre Landesregierung einer Aufforderung bedarf.

(Reinhard Dankert, SPD: Machen Sie da nicht mit?)

Aber wenn es denn so sein soll, werden wir diese Aufforderung gern mit unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Peter Ritter, PDS: Das freut uns.)

Vielen Dank, Herr Kokert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bekanntheitsgrad von Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland und in der Welt basiert vor allem auf unserer wunderschönen teilweise unberührten Natur, den vielen Seen, den langen Ostseestränden mit dem feinen Sand

(Karsten Neumann, PDS: Und die rot-rote Regierung.)

und dem milden sonnenreichen Klima.

Diese Fakten und die Gastfreundschaft der Mecklenburger und Vorpommern führen dazu, dass der Tourismus als Wirtschaftsfaktor die positiven Schlagzeilen füllt. Es hat sich herumgesprochen, dass Mecklenburg-Vorpommern deutschlandweit zu den Spitzenreitern gehört, wenn es um die Dauer der täglichen Sonneneinstrahlung geht.

Ein weiterer Wirtschaftsfaktor macht aber weniger spektakuläre Schlagzeilen, obwohl auch hier Mecklenburg-Vorpommern führend in Deutschland ist, der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in unserem Land. Die Zuwachsraten sind das praktische Ergebnis rotroter Energie- und Klimaschutzpolitik, wie sie in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben ist.

(Beifall Karsten Neumann, PDS – Heiterkeit bei Peter Ritter, PDS: Dass die liebe Sonne lacht, das hat die PDS gemacht.)

Modernes und nachhaltiges Leben und Wirtschaften hängen nicht zuletzt von der Bereitstellung von klimaschonender Energie ab. Die PDS setzt hier auf einen gesunden Energiemix aus erneuerbaren Energien und konventionellen Formen der Energieerzeugung, die effektiver und umweltschonender weiterentwickelt werden müssten.

Langfristig soll der Anteil erneuerbarer Energie am Stromverbrauch auf 50 Prozent gesteigert werden. Für mich ist das ein durchaus realistisches Ziel, denn an Voraussetzungen mangelt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Wir haben Sonne und Wind, nachwachsende Rohstoffe und wir haben schon eine Menge auf diesem Gebiet getan.

(Peter Ritter, PDS: Nur die CDU.)

Da es im Antrag der Koalitionsfraktionen um die Erschließung der Potentiale der Photovoltaik geht, möchte ich auch gern noch ein paar positive Beispiele aufzählen. Das Umweltministerium förderte beispielsweise Projekte wie „Sonne an die Schule“ und „300 Kirchgemeinden für Sonnenenergie“.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Allein ab dem Jahr 2000 bis 2003 wurden 25 kirchliche Einrichtungen mit 26 Photovoltaikanlagen ausgestattet. Zu nennen sind hier unter anderem die Kirchen in Hagenow, in Rostock, in Slate, Altbuckow, Schwerin, Greifswald, in Mirow und auch in Parchim. Die Fördersumme durch das Land betrug bei einer Gesamtinvestition von circa 1,668 Millionen Euro genau 850.000 Euro. Das Solarzentrum Mecklenburg-Vorpommern in Vietow erhielt ebenso investive Mittel und die Handwerkskammern und die Innung konnten Mittel für Weiterbildung auf dem Gebiet der Solartechnik abfordern.