Protocol of the Session on December 10, 2003

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Regine Lück, PDS)

Danke schön, Herr Borchert.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herr Walther für die Fraktion der PDS. Bitte schön, Herr Walther.

(Kerstin Fiedler, CDU: Sagen Sie uns mal, wie das im Kapitalismus alles funktioniert!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Nachdem ja am 8. Oktober zum Beispiel die Besuchergruppe aus Bad Doberan vom Wahlkreisbüro von Frau Schwebs hier nicht in diesem Raum anwesend war, kann Sie es auch nicht wissen, aber wir haben an diesem 8. Oktober bereits über den Tagesordnungspunkt diskutieren wollen, der auf der Tagesordnung auch heute wieder abgedruckt steht. Aber eigentlich ist es auch heute wiederum so, dass wir die Diskussion über einen Gesetzentwurf führen, der seinerzeit nur als Entwurf vorlag, jetzt aber als Gesetzesvorlage. Das ist schon kurios, Herr Renz, wenn man einen eigenen Antrag auf die Tagesordnung bringt und sich dann aber nur über die Inhalte anderer Anträge unterhält. Nichtsdestotrotz muss heute eine Zweite Lesung Ihres Gesetzentwurfes durchgeführt werden. Wir wollen die Regularien einhalten, wie sie dies vorsehen.

Im Oktober habe ich Ihnen dargestellt, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können, und das hat nichts mit

Kapitalismus zu tun, Frau Fiedler. Die Ironie ist an der Stelle vollkommen fehl angebracht.

(Heiterkeit bei Kerstin Fiedler, CDU: Jaja.)

In der Kurzfassung hieß es, Ihr Entwurf sieht die Verlängerung des geltenden Gesetzes vor. Zusätzlich wollen Sie pauschal 7 Millionen Euro in die Betreuungs- und Bildungsangebote geben, ohne dass Sie dabei Standards definieren. Herr Renz hat das heute relativiert. Ich habe das zur Kenntnis genommen, wie Sie das gemeint haben, Herr Renz, das ist auch so verstanden worden. Die Bewertung damals von mir, die pauschale Hineingabe von Geld in das System, löst nicht die Anforderungen der heutigen Zeit.

An dieser Situation hat sich nichts Grundlegendes geändert, außer dass die Koalitionäre zwischenzeitlich den Gesetzentwurf eingebracht haben. Hier finden wir Ansprüche an frühkindliche Bildung und Erziehung, wir finden ein Wahlrecht der Eltern bei der Kita-Wahl, wir finden eine Aufwertung an Fachberatung für die Erzieherinnen, wir finden eine verbesserte Regelung für Weiterbildung. Für die Kinder setzen wir auf eine verbesserte Gesundheitserziehung, das Erlernen von sozialen Kompetenzen wird für uns groß geschrieben, sprachliche und musische Förderung werden verbessert, sportliche und motorische Fertigkeiten der Kinder mehr betont und gefördert. Und all dies kommt allen Kindern zugute, Herr Renz. Richtig, die vorschulische Bildung trifft in diesem Falle konkret die Fünf- bis Sechsjährigen, aber das Gesetz umfasst ja doch viel mehr als nur die Fünf- bis Sechsjährigen und das Angebot der zusätzlichen und kostenfreien vorschulischen Bildung bleibt davon unbenommen.

Terminliche Schwierigkeiten bei der Inkraftsetzung unseres Gesetzentwurfes wurden behoben, was die Einführung enorm erleichtert. Sollte es andere Schwierigkeiten bei der Einführung geben, stehen wir denen offen gegenüber, wollen sie lösen und werden an ihnen arbeiten.

Und eines sollten wir bei allen Diskussionen nicht vergessen, es geht in allererster Linie um das Wohl der Kinder und erst dann, und wirklich auch erst dann kommen die berechtigten, aber auch nachgeordneten Fragen. Deshalb bleibt mir nur als Konsequenz festzustellen, dass unser Entwurf der bessere ist, und ich verrate Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, dass wir dem besseren Gesetz zustimmen und deshalb Ihrem Entwurf auch heute nur die Ablehnung entgegenbringen können. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Kerstin Fiedler, CDU: Überraschung!)

Danke schön, Herr Walther.

Auf meiner Rednerliste steht jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Aber wenn denn jemand anderes reden möchte.

Herr Renz, bitte schön. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

(Heinz Müller, SPD: Wo ist Harry Glawe denn?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein paar kurze Anmerkungen von meiner Seite. Also ich weise es zurück, auch schon aus mathematischer Sicht, dass ich zu 99 Prozent meiner Ausführungen nur über Ihren Gesetzentwurf gesprochen habe.

(Heiterkeit bei Rudolf Borchert, SPD: Leichte Übertreibung! Das meinte ich auch nicht wörtlich.)

Ich denke, das ist nicht mal mathematisch möglich. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich hier nicht die gesamte inhaltliche Debatte vom letzten Mal wiederholen werde, habe aber eine Kernbotschaft noch mal vermittelt, indem ich gesagt habe, wir stellen zusätzlich 7 Millionen Euro für die Kinder zur Verfügung, für Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote. Das war eine Kernbotschaft.

(Rudolf Borchert, SPD: Das machen wir doch auch.)

Eine zweite Kernbotschaft war, dass es für alle Kinder ist. Nicht dass Sie mir nachher vorwerfen, dass ich nicht zu unserem Gesetzentwurf gesprochen habe. Sehr wohl habe ich dazu gesprochen. Also noch mal: Bei uns kommt allen Kindern dieses Geld zugute, und zwar relativ gerecht aus unserer Sicht. Wir vermeiden eine Ungerechtigkeit, dass es nämlich zu Lasten der Drei- bis Fünfjährigen geht. Auch das habe ich vorhin in meinen Ausführungen gesagt. Aber Sie können davon ausgehen, ich habe recht gute Kondition, ich bin mir auch nicht zu schade, immer wieder diese Wahrheiten hier zu wiederholen, auch wenn die nicht besonders gerne gehört werden. Das ist einfach so.

Mich würde aber interessieren, weil Sie ja immer von Ihrem Gesetzentwurf sprechen, ich habe, um mich inhaltlich einzubringen, den Herrn Koplin schon vor circa vier Wochen aufgefordert,

(Karsten Neumann, PDS: Gebeten!)

ob es denn nicht mal möglich ist, auch einen Ansatz dieser Verordnung uns für eine inhaltliche Auseinandersetzung, diesen so genannten Rahmenlehrplan zukommen zu lassen, damit wir uns mal inhaltlich auseinander setzen. Jetzt sind vier Wochen vergangen und ich habe die Befürchtung, dass Sie auch im Gehorsam dieses Gesetz hier vielleicht durchdrücken und dann sagen, ja, liebe Frau Ministerin, Sie haben jetzt die Ermächtigung für diese Rechtsgrundlage. Das Parlament wird wahrscheinlich – ich hoffe, dass es natürlich nicht so ist –, das Parlament wird eventuell diese Verordnung, diesen Rahmenlehrplan nie zu Gesicht bekommen, erst wenn er dann in Kraft treten wird.

(Rudolf Borchert, SPD: Das ist eine Unterstellung.)

Ich hoffe, dass es nicht so sein wird, damit wir uns da inhaltlich einbringen können.

Was mich noch bei den Ausführungen hier gewundert hat, vor allen von Ihnen, Herr Borchert: Ich frage mich ernsthaft, wie konnten Sie das jahrelang ertragen, dass dieses Gesetz in Kraft war und an der Basis ja auch angenommen wurde und auch zu Erfolgen bei der Ausbildung in Kitas geführt hat. Als ich beim letzten Mal darauf hingewiesen habe, dass ja so getan wird, als wenn in unseren Kitas keine Bildung vermittelt wurde, da wurde ich von links hier gleich angeblafft, das wäre nicht so, das hätte nie jemand gesagt.

(Heiterkeit bei Kerstin Fiedler, CDU)

Aber wenn ich mir das noch mal anhöre, wie Sie über das bestehende Gesetz gesprochen haben,

(Rudolf Borchert, SPD: Herr Renz, über das Finanzierungssystem! – Zuruf von Dr. Martina Bunge, PDS)

wo ja, wenn ich mich recht erinnere an meinen letzten Redebeitrag, wo ich den Herrn Backhaus zitiert habe, der ja gesagt hat, 98 Prozent der Kinder in Kindertageseinrichtungen haben schon vorschulische Bildung, und wenn Sie jetzt diesen Eindruck vermitteln, wie konnten Sie damit überhaupt leben. Also da muss ich mich ernsthaft fragen, wie seriös ist es. Aber ich will Ihnen auch die Antwort geben, warum Sie mit diesem Gesetz so lange leben konnten, weil es nämlich in der Praxis einigermaßen funktioniert hat. Das ist nämlich die Tatsache.

(Rudolf Borchert, SPD: Einigermaßen! Das ist ja das Problem. – Regine Lück, PDS: Einigermaßen!)

Was für mich vielleicht interessant war, aber vielleicht können Sie als Finanzer das ja auch nachher schon mal beantworten, Sie haben gesagt, eine begrüßenswerte Maßnahme, 60 Fachberater stehen Gewehr bei Fuß. Ich nehme an, die fangen dann zum 01.07. auch gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an zu arbeiten. Dann ist es sicherlich von Interesse: Stehen die auch schon im Stellenplan des Haushaltes 2004/2005? Das wäre vielleicht mal recht interessant. Ich bedanke mich, dass Sie mir zugehört haben, und gehe davon aus, dass Sie unseren Gesetzentwurf leider ablehnen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Renz.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann schließe ich damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Drucksache 4/801.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Ablehnung der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/801 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/801 bei Jastimmen der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.

Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/893.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Spielbankgesetz – SpielBG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/893 –

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes hat der Innenminister Dr. Timm. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, Spielbankgesetzentwurf, soll das bereits seit zehn Jahren hier im Lande geltende Spielbankgesetz abgelöst werden. Diese umfassende Novellierung ist erforderlich, um die nunmehr gesammelten Erfahrungen im Spielbankwesen umzusetzen. Eine Anpassung erfolgt dabei vor allem hinsichtlich einer flexibleren praxisgerechteren Handhabung der Spielbankenstandorte, eines von der Rechtsprechung geforderten transparenten Auswahl- und Entscheidungsverfahrens und mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der Spielbanken einer veränderten Gestaltung der Spielbankabgabe.

Kern des neuen Spielbankrechtes bleibt nach wie vor der Vorbehalt, dass Spielbanken nur dann betrieben werden können, wenn hierfür eine staatliche Konzession vorliegt. Auch wenn Friedrich Schiller

(Siegfried Friese, SPD: Hört, hört!)

bereits im Jahre 1795 sagte: „Der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist,“

(Heiterkeit bei Siegfried Friese, SPD)

„und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielen darf.“, darf nicht das Schicksal des Spielers von Dostojewski im Vordergrund stehen,