Das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere hat seine Arbeitsgrundlagen im Gesetz über die Errichtung des Stiftungsforschungsinstituts für
die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere. In diesem Gesetz vom 6. Januar 1993 ist als Stiftungszweck formuliert, „ausschließlich“ – und das bedauerte ich damals schon – „Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere zu betreiben.“ Diese Zielsetzung hat sich in den zurückliegenden Jahren als wirklich zu eng erwiesen. Dieses wollen wir nun ändern. Künftig soll sich das Institut über die Grundlagenforschung hinaus stärker der angewandten Forschung und der praktischen Verwertbarkeit seiner Forschungsergebnisse widmen, das heißt, direkt in die praktische Forschung eingreifen und diese Ergebnisse dann schnell in die Praxis transferieren. Dies entspricht voll und ganz den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und auch unseren Interessenlagen innerhalb des Landes. Auch im Kuratorium der Stiftung, in dem auch der Bund beteiligt ist, wird diese Erweiterung des Stiftungszweckes ausdrücklich vorgeschlagen und begrüßt.
Die Einbeziehung der angewandten Forschung erleichtert natürlich auch die Einwerbung von Drittmitteln und damit hoffentlich ebenso die Ausgründung von Unternehmen, die insbesondere im Rahmen des Kompetenzzentrums für biogene Ressourcen eine nicht unwesentliche Rolle spielen. Hinzu kommt, dass mit der Drittmitteleinwerbung aus der Wirtschaft natürlich auch neue Aspekte der Forschung und Entwicklung angeschoben werden können, und dieses nicht nur im Rahmen der Forschung um die Biologie von Nutztieren, sondern sicherlich bis hinein in den Bereich der Humanmedizin. Das erfordert aber zugleich, dass kommerziell verwertbare Ergebnisse der angewandten Forschung in Bezug auf die Finanzierung künftig gesondert auszuweisen sind. So weit zu den sachlichen Fakten.
Gestatten Sie mir bitte noch einige wenige Bemerkungen zur zentralen Bedeutung des FBN für den Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern: Mit Wirkung vom 1. Mai diesen Jahres wurde Herr Professor Dr. Schwerin zum Vorstand des Forschungsinstitutes für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere berufen. Er ist gleichzeitig, und dafür bin ich dem Bildungsminister sehr dankbar, zum Universitätsprofessor für das Fachgebiet Tierzucht an der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock ernannt worden. Dieser wichtige Schritt ist einerseits die Konsequenz aus der Evaluierung des FBN durch den Wissenschaftsrat vom Januar 2000, andererseits stärken wir damit sehr intensiv auch den Erhalt der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät in Rostock. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Beitrag zum Erhalt dieser Fakultät.
Ja, scheinbar interessiert das keinen so richtig, vor allen Dingen von der Oppositionsseite, aber das ist leider so.
Ich denke, dieser Standort – ich will das noch einmal deutlich machen – hat Weltruf. Ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, sich das einmal anzuschauen, was an dem Standort Dummerstorf heute geleistet wird,
und sich damit auch die Forschungsschwerpunkte anzuschauen. Gerade für junge Menschen, die heute auch zu Gast sind, kann das eine deutliche und wichtige Per
spektive sein, sich diesem Standort zu widmen, in die Wissenschaft und Forschung am Standort MecklenburgVorpommern mit einzutreten und sich zu informieren, welche Forschungsschwerpunkte und -konzepte dort entwickelt worden sind, wie unter anderem die optimale Tierernährung und Tiergesundheit, Kriterien wie unter anderem Artgerechtigkeit, Nachhaltigkeit, die zwingend Berücksichtigung finden. Das erfordert heute mehr denn je ein interdisziplinäres Forschungsmanagement, das wir dort mittlerweile umgesetzt haben, denn hier sind die Potentiale der universitären Forschung, des FBN und der Landesforschung zusammengeführt worden im Rat für Agrarwissenschaften. Das ist im Übrigen ein einmaliges Vorhaben, das es in Deutschland gibt.
Wissenschaftler aus den verschiedensten Fachdisziplinen – der Agrarwissenschaften, der Veterinärmedizin, der Biologie, der Humanmedizin, der Chemie, Physik und Mathematik – arbeiten am Standort des Forschungsinstitutes Dummerstorf. Gleichzeitig und gemeinsam wird an Grundlagen von Genetik, Fortpflanzung, von Verhalten und der Entwicklung sowie von Ernährung und Wachstum unserer landwirtschaftlichen Nutztiere auch im internationalen Verbund sehr intensiv gearbeitet. Im Übrigen findet ab heute oder spätestens ab morgen dort eine große internationale Konferenz zum Embryotransfer mit einer international bedeutsamen Zusammensetzung von Wissenschaftlern statt.
Heute ist das Institut zu einer international renommierten wissenschaftlichen Einrichtung herangereift. Das hat sich inzwischen auch im internationalen Maßstab herumgesprochen und einen sehr, sehr guten Namen gemacht. Vor allem auf den Gebieten der Molekularbiologie, der Züchtungsforschung und der Ernährungsphysiologie ist dieses Institut aus dem Weltmaßstab nicht mehr wegzudenken. Das beweisen unter anderem über 250 – ich betone, über 250 – Gastwissenschaftler, die seit 1993 an diesem Institut ihre Tätigkeit absolviert oder aufgenommen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Dummerstorf hat sich mittlerweile zu einem renommierten agrarwissenschaftlichen Kompetenzstandort für das Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Ich lege Ihnen allen einen Besuch dieses Institutes nahe. Im Übrigen sind wir im nächsten Jahr auch in einer sehr, sehr großen Veranstaltung aktiv. Die DLG – die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft – wird ihre Feldtage erstmalig in einem der neuen Bundesländer abhalten, um auch über die neuen Züchtungsforschungen im tierischen und pflanzlichen Bereich zu informieren.
Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben mittlerweile umfangreiche Investitionen am Standort Dummerstorf durchgeführt. Dazu gehören unter anderem die Neubauten im Bereich der Ernährungsphysiologie im Tiertechnikum, so dass Gesamtinvestitionen von über 40 Millionen Euro mittlerweile in den Standort Dummerstorf geflossen sind. Das neue Tiertechnikum – im Übrigen einmalig in Europa und wahrscheinlich in der Welt – hat einen Maßstab erreicht, ich kann nur sagen, dies ist eine Augenweide. Es ist damit auch Garant für eine gute Forschungsarbeit. Damit sichern wir ein Stückchen Wettbewerbsfähigkeit sowohl in der Wissenschaft als natürlich auch für unsere Agrarwirtschaft oder in der Biologie, in der Chemie und in den anderen Naturwissenschaften. Die darüber hinaus intensiven Verflechtungen des Instituts für Tierproduktion mit der Forschung der Universitäten des
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Europäische Kommission hat eine strategische Vision für die Biowissenschaften und Biotechnologien bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus entworfen. Das ist eine Riesenchance gerade auch im Verbund der Ostseeanrainer, hier weiter voranzukommen. In diesem Konzept ist das Potential beschrieben, das in der Gesundheitsfürsorge, in der landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung, im Einsatz von Kulturpflanzen, im Non-Food-Sektor und im Kampf gegen den Hunger in der Welt liegt. Dazu interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit zu entwickeln ist für Mecklenburg-Vorpommern unerlässlich. Diese Zusammenarbeit findet in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig im Verbund BioCon Valley, aber auch im FBN, also im Forschungsinstitut im Rat für Agrarwissenschaften in Mecklenburg-Vorpommern statt.
Ich betone, dass wir uns auch insbesondere vor dem Hintergrund der aufflammenden Gentechnikdebatte darüber in Mecklenburg-Vorpommern verständigen müssen. Ich halte persönlich nichts von politischen Moratorien, die die Forschung und Anwendung der grünen, roten und blauen Gentechnologien begrenzen oder gar verhindern wollen. Es liegt im Wesen der Wissenschaft, dass sich diese nicht begrenzen lässt, um neue Entwicklungen anzuschieben. Was wir brauchen, sind Rahmensetzungen für einen verantwortungsvollen ethischen, ökologischen und wirtschaftlichen Umgang mit diesen Entwicklungen. Das FBN wird mit seinen Erweiterungen des Stiftungszweckes mit Sicherheit dazu beitragen, dessen bin ich mir sehr sicher, und wenn Sie dazu Fragen haben, sollten wir uns gemeinsam vor Ort über diese Dinge informieren. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eine wichtige Aufgabe der Landespolitik, Potenzen auf dem Gebiet der Forschung und Wissenschaft nachhaltig begleitend zu unterstützen. Ziel muss es dabei sein, vorhandene Forschungskapazitäten auszubauen, zu vernetzen, um damit den wettbewerbsfähigen Standort zu stärken. Dazu müssen die Rahmenbedingungen durch den Staat geschaffen werden. Genauso wichtig sind dabei aber auch die Eigeninitiative der Wissenschaft und vor allem das direkte Zusammenspiel zwischen Forschung und Praxis, zwischen Forschung und Wirtschaft. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern dafür durch den BioCon-Valley-Verbund ein hervorragendes Beispiel, wie dieser Transfer der Forschung in die Praxis funktionieren kann.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt für das Forschungsinstitut für die Biologie der landwirtschaftlichen Nutztiere nach Bewertung des Wissenschaftsrates – das wurde vom Minister schon ausgeführt –, der Wissensge
meinschaft Leibniz, einen neuen rechtlichen Rahmen für eine überregionale Forschungstätigkeit. Der bisherige Stiftungszweck wird durch das Gebiet der angewandten Forschung erweitert. Eng verbunden damit sind natürlich die praktische Verwertbarkeit von Ergebnissen der Forschung und Entwicklung und ein nicht zu unterschätzendes Detail, das wir gerade jetzt in den Haushaltsberatungen immer wieder diskutieren, die Einwerbung von Drittmitteln.
Ich denke, ein besonderer Standortvorteil für das FBN für diese Entwicklung ist das Vorhandensein verschiedener Kompetenzen, zum einen das Institut der Tierproduktion der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei und zum anderen das Gut Dummerstorf. Die SPD-Fraktion hat immer wieder in den letzten Jahren gefordert, die direkte Einbeziehung der wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes in die Ausbildung der Studenten der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock vorzunehmen. Diese neuen Chancen, die sich hier ergeben, müssen natürlich auch von den entsprechenden Einrichtungen genutzt werden. Sehr zu Recht wird deshalb auch das Kuratorium erweitert durch den Sitz, den ein Vertreter des Bildungsministeriums darin bekommen wird. Ich denke abschließend, es geht darum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, wissenschaftliche Neuerungen schneller in die Praxis zu überführen. Diese Aspekte werden wir in den Ausschüssen diskutieren. Im Namen der SPD-Fraktion stimme ich der Überweisung in die Ausschüsse zu. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Der vorliegende Gesetzentwurf ist kurz und er erschließt sich uns nach kurzem Nachdenken. Frau Monegel hat schon darauf hingewiesen, dass der Stiftungszweck sich dahin gehend ändern wird, dass auch die angewandte Forschung zugelassen werden kann, wenn der Gesetzentwurf durch ist, und wir damit unterm Strich dann natürlich auch unseren Landeshaushalt entlasten können. Das wird dann hoffentlich eine Folge sein.
Auf einen anderen Aspekt möchte ich in diesem Zusammenhang jetzt einfach einmal aufmerksam machen. Wir erteilen dann, wenn das Gesetz durch ist, eine generelle Erlaubnis zur angewandten Forschung und das macht uns natürlich immer wieder Bauchschmerzen, weil das auch den Bereich der gentechnischen Forschung betrifft. Aber nun ist jede Forschung, vor allem die angewandte Forschung, mit Risiko verbunden, einfach wegen der bekannten und unbekannten Risiken, die in der Forschung stecken, und so könnte man natürlich fast jede Forschung und technologische Entwicklung ablehnen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bereich der Technologie-Folge-Abschätzung in Deutschland unzureichend entwickelt ist. Die Folge davon wiederum ist, dass es natürlich auch der Politik sehr schwer fällt, fachlich fundiert und steuernd eingreifen zu können, zum Beispiel bei
Entscheidungen zur Bewilligung von Fördermitteln. Um dieses Problem vielleicht in Angriff zu nehmen, würde ich einfach von dieser Stelle aus anregen wollen, dass Wissenschaftler, Forscher, aber auch Unternehmer eine Art Ehrenkodex vereinbaren. In diesem sollten sie sich verpflichten, die Forschung und die Anwendung von Forschungsergebnissen in den Dienst von Frieden und Nachhaltigkeit in der menschlichen Entwicklung zu stellen.
Am 3. Oktober vor 61 Jahren wurde von Peenemünde aus die erste Großrakete, die A 4, auch bekannt als V 2, gestartet. Daher hat natürlich eine solche Verpflichtung aus unserem Land heraus eine besondere historische Berechtigung. Schwarze Schafe wird es nach einer solchen Selbstverpflichtung natürlich immer noch geben, aber sie sind dann leichter erkennbar und öffentlicher benennbar. Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfes zu und hoffen, dass er bald wieder vorliegt und wir endgültig über ihn abstimmen können.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Gesetzentwurf, dem man von seiner Intention her vollkommen zustimmen kann. Deshalb haben wir überhaupt keine Probleme mit der Überweisung in den Ausschuss. Ich denke, der Landwirtschaftsminister hat hier noch einmal die grundlegenden Erwägungen so dargestellt, dass das auch mitgetragen werden kann. Was mich veranlasst, trotzdem noch einmal kurz das Wort zu ergreifen, sind die Ausführungen der Kollegin Frau Wien.
Ich glaube, Frau Kollegin, wir tun gut daran, wenn wir einen solchen Gesetzentwurf nicht mit Dingen überfrachten, die Forschung in Deutschland erschweren. Und das wäre der Fall, wenn wir so verfahren, wie Sie es eben vorgeschlagen haben. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass wir erst vor wenigen Wochen einen Rechtsstreit vor dem Landesverfassungsgericht hatten, der genau daraus resultierte, dass der Versuch gemacht worden ist, in einem Gesetz in unzulässiger Weise Forschung und Lehre einzuschränken. Sie wissen, dass der Landtag zum Glück rechtzeitig gesagt hat, dass das Gesetz so geändert wird, dass Freiheit von Forschung und Lehre gewährleistet ist.
Ich wiederhole also noch einmal: So, wie der Landwirtschaftsminister das hier vorgetragen hat, ist das in Ordnung. Sollte das in eine Richtung gehen, wie Sie sie angedeutet haben, Frau Kollegin Wien, dann werden nicht nur die Ausschussberatungen schwierig, sondern dann wird es auch Probleme geben, das Gesetz hier im Landtag verfassungskonform zu verabschieden.
Deshalb: Überweisung in die Ausschüsse ist gut und dann sollte man es so machen, wie es hier vorgesehen ist, und nicht mit sachfremden Dingen die ganze Sache überfrachten. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/695 zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, Drucksache 4/703.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/703 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz erneut zu novellieren, ergibt sich aus einem aktuellen Anlass. Im Januar 2002 ist das Gewaltschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten. Es bietet verbesserten zivilrechtlichen Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie Erleichterungen bei der Überlassung der Ehewohnung im Fall der Trennung der Partner. In Fällen häuslicher Gewalt ist in der Regel ein sofortiges Einschreiten der Polizei erforderlich. Hier ist allerdings zunächst eine Abhilfe durch polizeiliche Maßnahmen notwendig, bevor eine gerichtliche Entscheidung erlangt werden kann. Dazu normiert das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in der Regelung den Platzverweis – Paragraph 52 – die Möglichkeiten einer Krisenintervention.